Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.Obrigkeit. Der Pabst aber / so offt es jhme gelüst / verbeut solchs seinen München / vnd zehlet sie von solchem gehorsam loß. Die Vnterthanen absoluiret vnd spricht er loß vom Eyde / domit sie jhren Königen vnd Fürsten verwandt sein. Wie wir newlich ein mercklich Exempel erfahren haben / am Könige zu Nauar / Printz zu Momerantz vnd Conde / vnd nicht lang vor dieser zeit / am Ertz Bischoff zu Cöln Churfürsten etc. welche eins theils der Pabst Gregorius 13. verbannet / vnd auß dem Regiment gehoben. Sixtus V. aber mit seinem tummen bann newlich wider den einen hat Donnern vnd plitzen wollen. 5. Todtschlagen vnd morden / verbeut vnser HErr Gott / es geschehe gleich solchs vnter dem schein der Religion / oder wie es wolle / Es sey denn / das die missethat des Todes wirdig / vnd nach Götlichem vnd Menschlichen rechten / billich zu straffen sey. Der Pabst aber hat vnzehlich viel hundert tausent vnschüldiger menschen durch seine Satellen / Keyser / Könige vnd Fürsten / etliche Jar anhero erwürgen vnd tödten lassen / vnd lest noch nicht nach durch seine Iesuiter / als die lebendigen Helletuffel / Lermen zublasen / vnd alles mit Auff- Obrigkeit. Der Pabst aber / so offt es jhme gelüst / verbeut solchs seinen München / vnd zehlet sie von solchem gehorsam loß. Die Vnterthanen absoluiret vnd spricht er loß vom Eyde / domit sie jhren Königen vnd Fürsten verwandt sein. Wie wir newlich ein mercklich Exempel erfahren haben / am Könige zu Nauar / Printz zu Momerantz vnd Conde / vnd nicht lang vor dieser zeit / am Ertz Bischoff zu Cöln Churfürsten etc. welche eins theils der Pabst Gregorius 13. verbannet / vnd auß dem Regiment gehobẽ. Sixtus V. aber mit seinem tummen bann newlich wider den einen hat Donnern vnd plitzen wollen. 5. Todtschlagen vnd morden / verbeut vnser HErr Gott / es geschehe gleich solchs vnter dem schein der Religion / oder wie es wolle / Es sey denn / das die missethat des Todes wirdig / vnd nach Götlichem vnd Menschlichen rechten / billich zu straffen sey. Der Pabst aber hat vnzehlich viel hundert tausent vnschüldiger menschen durch seine Satellen / Keyser / Könige vnd Fürsten / etliche Jar anhero erwürgen vnd tödten lassen / vnd lest noch nicht nach durch seine Iesuiter / als die lebendigen Helletuffel / Lermen zublasen / vnd alles mit Auff- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0029"/> Obrigkeit. Der Pabst aber / so offt es jhme gelüst / verbeut solchs seinen München / vnd zehlet sie von solchem gehorsam loß. Die Vnterthanen absoluiret vnd spricht er loß vom Eyde / domit sie jhren Königen vnd Fürsten verwandt sein. Wie wir newlich ein mercklich Exempel erfahren haben / am Könige zu Nauar / Printz zu Momerantz vnd Conde / vnd nicht lang vor dieser zeit / am Ertz Bischoff zu Cöln Churfürsten etc. welche eins theils der Pabst Gregorius 13. verbannet / vnd auß dem Regiment gehobẽ. Sixtus V. aber mit seinem tummen bann newlich wider den einen hat Donnern vnd plitzen wollen. 5. Todtschlagen vnd morden / verbeut vnser HErr Gott / es geschehe gleich solchs vnter dem schein der Religion / oder wie es wolle / Es sey denn / das die missethat des Todes wirdig / vnd nach Götlichem vnd Menschlichen rechten / billich zu straffen sey. Der Pabst aber hat vnzehlich viel hundert tausent vnschüldiger menschen durch seine Satellen / Keyser / Könige vnd Fürsten / etliche Jar anhero erwürgen vnd tödten lassen / vnd lest noch nicht nach durch seine Iesuiter / als die lebendigen Helletuffel / Lermen zublasen / vnd alles mit Auff- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0029]
Obrigkeit. Der Pabst aber / so offt es jhme gelüst / verbeut solchs seinen München / vnd zehlet sie von solchem gehorsam loß. Die Vnterthanen absoluiret vnd spricht er loß vom Eyde / domit sie jhren Königen vnd Fürsten verwandt sein. Wie wir newlich ein mercklich Exempel erfahren haben / am Könige zu Nauar / Printz zu Momerantz vnd Conde / vnd nicht lang vor dieser zeit / am Ertz Bischoff zu Cöln Churfürsten etc. welche eins theils der Pabst Gregorius 13. verbannet / vnd auß dem Regiment gehobẽ. Sixtus V. aber mit seinem tummen bann newlich wider den einen hat Donnern vnd plitzen wollen. 5. Todtschlagen vnd morden / verbeut vnser HErr Gott / es geschehe gleich solchs vnter dem schein der Religion / oder wie es wolle / Es sey denn / das die missethat des Todes wirdig / vnd nach Götlichem vnd Menschlichen rechten / billich zu straffen sey. Der Pabst aber hat vnzehlich viel hundert tausent vnschüldiger menschen durch seine Satellen / Keyser / Könige vnd Fürsten / etliche Jar anhero erwürgen vnd tödten lassen / vnd lest noch nicht nach durch seine Iesuiter / als die lebendigen Helletuffel / Lermen zublasen / vnd alles mit Auff-
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