Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

Bild:
<< vorherige Seite

ley83. weise sein sollen für die Todtsünde gnug zuthun / vnd dieselbigen außzufegen. 1. Quadragena. Eine Buß die da weret 40. tag.

2. Septena. Die da weren soll 7. Jar.

3. Carena. Da der Mensch büssen muß 40. tag vnd sieben Jar / wie solchs zu finden im Rosario Pag. 3. Titulo de poenitentia, da also stehet.

Hie soll man mercken / das der Ablas / oder vergebung der sünden verleihen vnd außgeteilet werden mag / auff mancherley weise / die mit vnterschiedtlichen Namen kan genent werden. Als Carina oder Carena, secundun gloss. super Can: accepisti desponsa duorum. Wie es die Italianer geeniniglich pflegen zunennen / vnd wirdt genandt Carina a carentia hominum vel etian cibariorum. Von enthaltung der leute vnd der speis. Sintemal die obgedachte 40. tag vber die leut / so da busse wircken sollen / eingeschlossen vnd eingesperret werden / an einen geheimen vnd verborgenen ort / hart an der kirchen / das kein mensch zu jnen komen kan / daher in dem obgedachten Canone accepisti einem

ley83. weise sein sollen für die Todtsünde gnug zuthun / vñ dieselbigen außzufegẽ. 1. Quadragena. Eine Buß die da weret 40. tag.

2. Septena. Die da weren soll 7. Jar.

3. Carena. Da der Mensch büssen muß 40. tag vnd sieben Jar / wie solchs zu finden im Rosario Pag. 3. Titulo de poenitentia, da also stehet.

Hie soll man mercken / das der Ablas / oder vergebung der sünden verleihen vnd außgeteilet werden mag / auff mancherley weise / die mit vnterschiedtlichen Namen kan genent werden. Als Carina oder Carena, secundũ gloss. super Can: accepisti desponsa duorum. Wie es die Italianer geẽiniglich pflegen zunennen / vnd wirdt genandt Carina à carẽtia hominum vel etiã cibariorum. Võ enthaltung der leute vnd der speis. Sintemal die obgedachte 40. tag vber die leut / so da busse wirckẽ sollen / eingeschlossen vnd eingesperret werden / an einẽ geheimen vnd verborgenen ort / hart an der kirchen / das kein mensch zu jnẽ komen kan / daher in dem obgedachten Canone accepisti einem

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0266"/>
ley<note place="right">83.</note>            weise sein sollen für die Todtsünde gnug zuthun / vn&#x0303; dieselbigen            außzufege&#x0303;. 1. Quadragena. Eine Buß die da weret 40. tag.</p>
        <p>2. Septena. Die da weren soll 7. Jar.</p>
        <p>3. Carena. Da der Mensch büssen muß 40. tag vnd sieben Jar / wie solchs zu finden im            Rosario Pag. 3. Titulo de poenitentia, da also stehet.</p>
        <p>Hie soll man mercken / das der Ablas / oder vergebung der sünden verleihen vnd            außgeteilet werden mag / auff mancherley weise / die mit vnterschiedtlichen Namen kan            genent werden. Als Carina oder Carena, secundu&#x0303; gloss. super Can: accepisti            desponsa duorum. Wie es die Italianer gee&#x0303;iniglich pflegen zunennen / vnd wirdt            genandt Carina à care&#x0303;tia hominum vel etia&#x0303; cibariorum. Vo&#x0303;            enthaltung der leute vnd der speis. Sintemal die obgedachte 40. tag vber die leut / so da            busse wircke&#x0303; sollen / eingeschlossen vnd eingesperret werden / an eine&#x0303;            geheimen vnd verborgenen ort / hart an der kirchen / das kein mensch zu jne&#x0303; komen            kan / daher in dem obgedachten Canone accepisti einem
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0266] ley weise sein sollen für die Todtsünde gnug zuthun / vñ dieselbigen außzufegẽ. 1. Quadragena. Eine Buß die da weret 40. tag. 83. 2. Septena. Die da weren soll 7. Jar. 3. Carena. Da der Mensch büssen muß 40. tag vnd sieben Jar / wie solchs zu finden im Rosario Pag. 3. Titulo de poenitentia, da also stehet. Hie soll man mercken / das der Ablas / oder vergebung der sünden verleihen vnd außgeteilet werden mag / auff mancherley weise / die mit vnterschiedtlichen Namen kan genent werden. Als Carina oder Carena, secundũ gloss. super Can: accepisti desponsa duorum. Wie es die Italianer geẽiniglich pflegen zunennen / vnd wirdt genandt Carina à carẽtia hominum vel etiã cibariorum. Võ enthaltung der leute vnd der speis. Sintemal die obgedachte 40. tag vber die leut / so da busse wirckẽ sollen / eingeschlossen vnd eingesperret werden / an einẽ geheimen vnd verborgenen ort / hart an der kirchen / das kein mensch zu jnẽ komen kan / daher in dem obgedachten Canone accepisti einem

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/266
Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/266>, abgerufen am 12.05.2024.