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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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sie mit gedult ertragen. Trid Concil: Sess: 4. Cap. 9. Es lehren die heiligen Vätter des Concilij ferner / wie vnser Herr Gott so mildt vnd gütig sey / das wir nicht allein durch die straff vnd pein / so wir vnsere Sünde zubüssen selbst gutwillig auff vns genommen / oder die so der Priester in der Beicht nach erwegung der Sünden zur satisfaction vns aufferlegt / sondern auch (welches ein grosser beweis ist / das vns Gott muß lieb haben) durch die straffe / so er vns selbst vmb der Sünden willen allhie zeitlich aufferlegt / wann wir die gedültig tragen vnd außstehen für Gott dem Vater vmb Ihesu Christi willen / gnug thun können.

69.

Lehren sie. Wann vns Gott der Herr die schult schon erlassen das dennoch die straff vbrig bleibe / dauor wir müssen gnug thun. Trid: Concil: Sess: 4. Can: 12. Wer da sagt / das die schuldt vnd pein alleweg zugleich mit einander von Gott erlassen werde / vnd das die gnugthuung der gleubigen anders nichts sey / als der Glaube der

sie mit gedult ertragen. Trid Concil: Sess: 4. Cap. 9. Es lehren die heiligen Vätter des Concilij ferner / wie vnser Herr Gott so mildt vnd gütig sey / das wir nicht allein durch die straff vnd pein / so wir vnsere Sünde zubüssen selbst gutwillig auff vns genom̃en / oder die so der Priester in der Beicht nach erwegung der Sünden zur satisfaction vns aufferlegt / sondern auch (welches ein grosser beweis ist / das vns Gott muß lieb haben) durch die straffe / so er vns selbst vmb der Sünden willen allhie zeitlich aufferlegt / wann wir die gedültig tragen vnd außstehen für Gott dem Vater vmb Ihesu Christi willen / gnug thun können.

69.

Lehren sie. Wann vns Gott der Herr die schult schon erlassen das dennoch die straff vbrig bleibe / dauor wir müssen gnug thun. Trid: Concil: Sess: 4. Can: 12. Wer da sagt / das die schuldt vnd pein alleweg zugleich mit einander von Gott erlassen werde / vnd das die gnugthuung der gleubigen anders nichts sey / als der Glaube der

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[0260] sie mit gedult ertragen. Trid Concil: Sess: 4. Cap. 9. Es lehren die heiligen Vätter des Concilij ferner / wie vnser Herr Gott so mildt vnd gütig sey / das wir nicht allein durch die straff vnd pein / so wir vnsere Sünde zubüssen selbst gutwillig auff vns genom̃en / oder die so der Priester in der Beicht nach erwegung der Sünden zur satisfaction vns aufferlegt / sondern auch (welches ein grosser beweis ist / das vns Gott muß lieb haben) durch die straffe / so er vns selbst vmb der Sünden willen allhie zeitlich aufferlegt / wann wir die gedültig tragen vnd außstehen für Gott dem Vater vmb Ihesu Christi willen / gnug thun können. Lehren sie. Wann vns Gott der Herr die schult schon erlassen das dennoch die straff vbrig bleibe / dauor wir müssen gnug thun. Trid: Concil: Sess: 4. Can: 12. Wer da sagt / das die schuldt vnd pein alleweg zugleich mit einander von Gott erlassen werde / vnd das die gnugthuung der gleubigen anders nichts sey / als der Glaube der

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/260>, abgerufen am 22.11.2024.