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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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denn allein / was jhre eusserliche Policey vnd Regiment anlangt / vnd das diese reseruatio casuum nicht hindern solle / das auch ein geringer Priester von solchen vorbehaltenen Sünden / warhafftig Absoluiren möge / der sey verflucht.

Von der gnugthuung.

LEhren die Papisten / das die gnugthuung eine Bezalung sey für die 65.straff / so da gemeinlich im Rest zubleiben pflegt / wann schon die schult erlassen sey Tap: art: 6. Item: Catech: Rom: Pag: 475. So ist aber die gnugthuung eine bezalung vnd vergeltung des / das man schüldig ist. Derwegen wann wir von der versöhnug oder gnaden reden / so heisset gnugthun eben so viel / als einem andern / so viel thun / daran ein zornig erhitzter Mensch / wegen empfangenes vbels / seinen muth gnugsam külen mag. Vnd ist also die gnugthuung anders nichts, dann ein Vergeltung des vbels / das einer dem andern gethan. Was aber nun diesen

denn allein / was jhre eusserliche Policey vnd Regiment anlangt / vnd das diese reseruatio casuum nicht hindern solle / das auch ein geringer Priester von solchen vorbehaltenen Sünden / warhafftig Absoluiren möge / der sey verflucht.

Von der gnugthuung.

LEhren die Papisten / das die gnugthuung eine Bezalung sey für die 65.straff / so da gemeinlich im Rest zubleiben pflegt / wann schon die schult erlassen sey Tap: art: 6. Item: Catech: Rom: Pag: 475. So ist aber die gnugthuung eine bezalung vnd vergeltung des / das man schüldig ist. Derwegen wann wir von der versöhnug oder gnaden reden / so heisset gnugthun eben so viel / als einem andern / so viel thun / daran ein zornig erhitzter Mensch / wegen empfangenes vbels / seinen muth gnugsam külen mag. Vnd ist also die gnugthuung anders nichts, dann ein Vergeltung des vbels / das einer dem andern gethan. Was aber nun diesen

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[0258] denn allein / was jhre eusserliche Policey vnd Regiment anlangt / vnd das diese reseruatio casuum nicht hindern solle / das auch ein geringer Priester von solchen vorbehaltenen Sünden / warhafftig Absoluiren möge / der sey verflucht. Von der gnugthuung. LEhren die Papisten / das die gnugthuung eine Bezalung sey für die straff / so da gemeinlich im Rest zubleiben pflegt / wann schon die schult erlassen sey Tap: art: 6. Item: Catech: Rom: Pag: 475. So ist aber die gnugthuung eine bezalung vnd vergeltung des / das man schüldig ist. Derwegen wann wir von der versöhnug oder gnaden reden / so heisset gnugthun eben so viel / als einem andern / so viel thun / daran ein zornig erhitzter Mensch / wegen empfangenes vbels / seinen muth gnugsam külen mag. Vnd ist also die gnugthuung anders nichts, dann ein Vergeltung des vbels / das einer dem andern gethan. Was aber nun diesen 65.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/258>, abgerufen am 25.11.2024.