Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.tenden / seins gefallens / die straff zur bezalung nach dem er verwircket aufflegen müge. Thom. 4. dist: 17. q. 3. Das diß zum Sacrament der Buß notwendig gehöre / das einer seinem eigenen Priester seine Beichte thu. Tho: 4. dist. 17. q. 3. 47.Das die Beichte sey ein Werck der Tugendt / vnd ein Stück das zum Sacrament der Buß gehöre / vnd auch als ein Werck der Tugendt / verdienstlich sey. Darumb auch die beicht / ohn die liebe / welche den anfang zum verdienst mache / nichts gelten könne. Thom: lib: 4. dist: 17. q. 13. a. 3. 48.Das der so da gebeichtet habe vnd Absoluirt sey / weniger pein im Fegsewer außzustehen habe / als der so nur Rew vnd leid gehabt. Thom: 4. dist: 17. quaest: 3. Art: 5. 49.Das einer in der Beicht vnd bekentnis der Sünden / diese acht vmbstende müsse in achte haben. tenden / seins gefallens / die straff zur bezalung nach dem er verwircket aufflegen müge. Thom. 4. dist: 17. q. 3. Das diß zum Sacrament der Buß notwendig gehöre / das einer seinem eigenen Priester seine Beichte thu. Tho: 4. dist. 17. q. 3. 47.Das die Beichte sey ein Werck der Tugendt / vnd ein Stück das zum Sacrament der Buß gehöre / vnd auch als ein Werck der Tugendt / verdienstlich sey. Darumb auch die beicht / ohn die liebe / welche den anfang zum verdienst mache / nichts gelten könne. Thom: lib: 4. dist: 17. q. 13. a. 3. 48.Das der so da gebeichtet habe vnd Absoluirt sey / weniger pein im Fegsewer außzustehen habe / als der so nur Rew vnd leid gehabt. Thom: 4. dist: 17. quaest: 3. Art: 5. 49.Das einer in der Beicht vnd bekentnis der Sünden / diese acht vmbstende müsse in achte haben. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0246"/> tenden / seins gefallens / die straff zur bezalung nach dem er verwircket aufflegen müge. Thom. 4. dist: 17. q. 3.</p> <note place="left">46.</note> <p>Das diß zum Sacrament der Buß notwendig gehöre / das einer seinem eigenen Priester seine Beichte thu. Tho: 4. dist. 17. q. 3.</p> <note place="left">47.</note> <p>Das die Beichte sey ein Werck der Tugendt / vnd ein Stück das zum Sacrament der Buß gehöre / vnd auch als ein Werck der Tugendt / verdienstlich sey. Darumb auch die beicht / ohn die liebe / welche den anfang zum verdienst mache / nichts gelten könne. Thom: lib: 4. dist: 17. q. 13. a. 3.</p> <note place="left">48.</note> <p>Das der so da gebeichtet habe vnd Absoluirt sey / weniger pein im Fegsewer außzustehen habe / als der so nur Rew vnd leid gehabt. Thom: 4. dist: 17. quaest: 3. Art: 5.</p> <note place="left">49.</note> <p>Das einer in der Beicht vnd bekentnis der Sünden / diese acht vmbstende müsse in achte haben.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0246]
tenden / seins gefallens / die straff zur bezalung nach dem er verwircket aufflegen müge. Thom. 4. dist: 17. q. 3.
Das diß zum Sacrament der Buß notwendig gehöre / das einer seinem eigenen Priester seine Beichte thu. Tho: 4. dist. 17. q. 3.
Das die Beichte sey ein Werck der Tugendt / vnd ein Stück das zum Sacrament der Buß gehöre / vnd auch als ein Werck der Tugendt / verdienstlich sey. Darumb auch die beicht / ohn die liebe / welche den anfang zum verdienst mache / nichts gelten könne. Thom: lib: 4. dist: 17. q. 13. a. 3.
Das der so da gebeichtet habe vnd Absoluirt sey / weniger pein im Fegsewer außzustehen habe / als der so nur Rew vnd leid gehabt. Thom: 4. dist: 17. quaest: 3. Art: 5.
Das einer in der Beicht vnd bekentnis der Sünden / diese acht vmbstende müsse in achte haben.
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