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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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eine jnnerliche Buß / nach dem stetigen vorsatz / vnd dieselbige mag stets für vnd für bleiben. Die ander Buß / so sich im werck vnd in der that erzeigt / vnd dieselbige muß nicht stets weren.

7.

Das die Rew / die Beicht vnd gnugthuung / sey eben die vrsach / welche die gnad der Busse / nemlich die versünung mit Gott / vnd das Ewige leben / dem menschen zuwende oder zueigne. Compend: Theolog.

8.

Das im Alten Testament vnd vor Christi Aufferstehung / eine andere art der Busse sey gewesen / als die / so der HErr Christus eingesetzet vnd gestifftet hat. Trid: Concilium Sess: 4. Cap. 1. Ferner so war vor Christi zukunfft / die Busse kein Sacrament / wie sie auch nach seiner zukunfft / zuuor vnd ehe die Tauff eingesetzt vnd gestifftet worden / keinem kein Sacrament gewesen ist / oder auch kein Sacrament ist / dem der noch nicht Getaufft ist.

9.

Das die Busse so vor der Tauffe geschicht / was jhre Substantz vnd we-

eine jnnerliche Buß / nach dem stetigen vorsatz / vnd dieselbige mag stets für vñ für bleiben. Die ander Buß / so sich im werck vnd in der that erzeigt / vnd dieselbige muß nicht stets weren.

7.

Das die Rew / die Beicht vnd gnugthuung / sey eben die vrsach / welche die gnad der Busse / nemlich die versünung mit Gott / vnd das Ewige leben / dem menschẽ zuwende oder zueigne. Compend: Theolog.

8.

Das im Alten Testament vnd vor Christi Aufferstehung / eine andere art der Busse sey gewesen / als die / so der HErr Christus eingesetzet vnd gestifftet hat. Trid: Concilium Sess: 4. Cap. 1. Ferner so war vor Christi zukunfft / die Busse kein Sacrament / wie sie auch nach seiner zukunfft / zuuor vnd ehe die Tauff eingesetzt vnd gestifftet worden / keinem kein Sacrament gewesen ist / oder auch kein Sacrament ist / dem der noch nicht Getaufft ist.

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[0226] eine jnnerliche Buß / nach dem stetigen vorsatz / vnd dieselbige mag stets für vñ für bleiben. Die ander Buß / so sich im werck vnd in der that erzeigt / vnd dieselbige muß nicht stets weren. Das die Rew / die Beicht vnd gnugthuung / sey eben die vrsach / welche die gnad der Busse / nemlich die versünung mit Gott / vnd das Ewige leben / dem menschẽ zuwende oder zueigne. Compend: Theolog. Das im Alten Testament vnd vor Christi Aufferstehung / eine andere art der Busse sey gewesen / als die / so der HErr Christus eingesetzet vnd gestifftet hat. Trid: Concilium Sess: 4. Cap. 1. Ferner so war vor Christi zukunfft / die Busse kein Sacrament / wie sie auch nach seiner zukunfft / zuuor vnd ehe die Tauff eingesetzt vnd gestifftet worden / keinem kein Sacrament gewesen ist / oder auch kein Sacrament ist / dem der noch nicht Getaufft ist. Das die Busse so vor der Tauffe geschicht / was jhre Substantz vnd we-

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/226>, abgerufen am 23.11.2024.