Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.de schenckt / vnd Busse verleihet / vnd viel grosser vnd schwerer Sünden vergibt vnd verzeihet. Lehren die Papisten mit grewlicher7. Gotslesterung / Das nemlich das opffer / so am stam des H. Creutzes voinbracht / vnd das so in der Meß verrichtet wird / durch aus eins sey. Cate: Rom: Pag. 411. Wir bekennen / das nur ein einiges opffer sey für die sünde / vnd nur für eines sol gehalten werden / das in der Messe verrichtet wird / vnd das am stam des Creutzes auffgeopffert ist. Sagen sie / wann eine Meß vor einen8. andern gehalten werde / das dieselbige auch eine Todtsünde / die einem andern vffm gewissen liege / tilgen könne. Petrus de Palude dist. 12. Lehren die Päbstltr / das die Meß9. nicht allein den lebendigen / sondern auch den Verstorbenen nütze vnd diene zur vergebung der schult / vnd erlassung der pein. Triden: Concil: Sess: 22. Cap. 2. Item sess: 22. Can. 3. Derwegen geschicht das Opffer der Meß nicht allein für die Sünde / vnd straff der Sünden / auch zur gnugthuung / de schenckt / vnd Busse verleihet / vnd viel grosser vnd schwerer Sünden vergibt vnd verzeihet. Lehren die Papisten mit grewlicher7. Gotslesterung / Das nemlich das opffer / so am stam des H. Creutzes voinbracht / vñ das so in der Meß verrichtet wird / durch aus eins sey. Cate: Rom: Pag. 411. Wir bekennen / das nur ein einiges opffer sey für die sünde / vñ nur für eines sol gehalten werden / das in der Messe verrichtet wird / vnd das am stam des Creutzes auffgeopffert ist. Sagen sie / wann eine Meß vor einẽ8. andern gehalten werde / das dieselbige auch eine Todtsünde / die einem andern vffm gewissen liege / tilgen könne. Petrus de Palude dist. 12. Lehren die Päbstltr / das die Meß9. nicht allein den lebendigen / sondern auch den Verstorbenen nütze vnd diene zur vergebung der schult / vnd erlassung der pein. Triden: Concil: Sess: 22. Cap. 2. Item sess: 22. Can. 3. Derwegen geschicht das Opffer der Meß nicht allein für die Sünde / vnd straff der Sünden / auch zur gnugthuung / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0203"/> de schenckt / vnd Busse verleihet / vnd viel grosser vnd schwerer Sünden vergibt vnd verzeihet.</p> <p>Lehren die Papisten mit grewlicher<note place="right">7.</note> Gotslesterung / Das nemlich das opffer / so am stam des H. Creutzes voinbracht / vñ das so in der Meß verrichtet wird / durch aus eins sey. Cate: Rom: Pag. 411. Wir bekennen / das nur ein einiges opffer sey für die sünde / vñ nur für eines sol gehalten werden / das in der Messe verrichtet wird / vnd das am stam des Creutzes auffgeopffert ist.</p> <p>Sagen sie / wann eine Meß vor einẽ<note place="right">8.</note> andern gehalten werde / das dieselbige auch eine Todtsünde / die einem andern vffm gewissen liege / tilgen könne. Petrus de Palude dist. 12.</p> <p>Lehren die Päbstltr / das die Meß<note place="right">9.</note> nicht allein den lebendigen / sondern auch den Verstorbenen nütze vnd diene zur vergebung der schult / vnd erlassung der pein. Triden: Concil: Sess: 22. Cap. 2. Item sess: 22. Can. 3. Derwegen geschicht das Opffer der Meß nicht allein für die Sünde / vnd straff der Sünden / auch zur gnugthuung / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0203]
de schenckt / vnd Busse verleihet / vnd viel grosser vnd schwerer Sünden vergibt vnd verzeihet.
Lehren die Papisten mit grewlicher Gotslesterung / Das nemlich das opffer / so am stam des H. Creutzes voinbracht / vñ das so in der Meß verrichtet wird / durch aus eins sey. Cate: Rom: Pag. 411. Wir bekennen / das nur ein einiges opffer sey für die sünde / vñ nur für eines sol gehalten werden / das in der Messe verrichtet wird / vnd das am stam des Creutzes auffgeopffert ist.
7. Sagen sie / wann eine Meß vor einẽ andern gehalten werde / das dieselbige auch eine Todtsünde / die einem andern vffm gewissen liege / tilgen könne. Petrus de Palude dist. 12.
8. Lehren die Päbstltr / das die Meß nicht allein den lebendigen / sondern auch den Verstorbenen nütze vnd diene zur vergebung der schult / vnd erlassung der pein. Triden: Concil: Sess: 22. Cap. 2. Item sess: 22. Can. 3. Derwegen geschicht das Opffer der Meß nicht allein für die Sünde / vnd straff der Sünden / auch zur gnugthuung /
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