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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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vnd hat das seine dabey thun müssen / das verdinst der ausserwelten Gottes de lege communi, mit einem wie mit dem andern etc.

5.

Lehren die Papisten / das zwar der HErr Christus mit seinem Tode / volkömlich gnug gethan / für die Sünde der gantzen Welt / nicht allein für die schult / sondern auch für die straffe vnd pein / so wol die zeitliche / als die ewige / doch nur allein / was die volkommenheit anlangt / nicht aber was die wirckung vnd die frucht anlangt / oder das solchs Christi Blut vnd Todt gewirckt vnd genützet habe / Das ist warlich mit worten Christi verdinst zulassen / mit der that aber verleugnen.

Diese Gottlesterung setzt Tapperus art. 6. de satisfact: Pag. 238. Die gnugthuung Erlösung vnd Versönung / des HErrn Christi ist völlig vnd gnugsam vor alle Menschen / nicht allein was die schult anlangt / dohin es doch vornemblich gemeint / Sondern auch was die zeitliche straff anlangt /

vnd hat das seine dabey thun müssen / das verdinst der ausserwelten Gottes de lege communi, mit einem wie mit dem andern etc.

5.

Lehren die Papisten / das zwar der HErr Christus mit seinem Tode / volkömlich gnug gethan / für die Sünde der gantzen Welt / nicht allein für die schult / sondern auch für die straffe vnd pein / so wol die zeitliche / als die ewige / doch nur allein / was die volkommenheit anlangt / nicht aber was die wirckung vnd die frucht anlangt / oder das solchs Christi Blut vnd Todt gewirckt vnd genützet habe / Das ist warlich mit worten Christi verdinst zulassen / mit der that aber verleugnen.

Diese Gottlesterung setzt Tapperus art. 6. de satisfact: Pag. 238. Die gnugthuung Erlösung vnd Versönung / des HErrn Christi ist völlig vnd gnugsam vor alle Menschen / nicht allein was die schult anlangt / dohin es doch vornemblich gemeint / Sondern auch was die zeitliche straff anlangt /

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[0190] vnd hat das seine dabey thun müssen / das verdinst der ausserwelten Gottes de lege communi, mit einem wie mit dem andern etc. Lehren die Papisten / das zwar der HErr Christus mit seinem Tode / volkömlich gnug gethan / für die Sünde der gantzen Welt / nicht allein für die schult / sondern auch für die straffe vnd pein / so wol die zeitliche / als die ewige / doch nur allein / was die volkommenheit anlangt / nicht aber was die wirckung vnd die frucht anlangt / oder das solchs Christi Blut vnd Todt gewirckt vnd genützet habe / Das ist warlich mit worten Christi verdinst zulassen / mit der that aber verleugnen. Diese Gottlesterung setzt Tapperus art. 6. de satisfact: Pag. 238. Die gnugthuung Erlösung vnd Versönung / des HErrn Christi ist völlig vnd gnugsam vor alle Menschen / nicht allein was die schult anlangt / dohin es doch vornemblich gemeint / Sondern auch was die zeitliche straff anlangt /

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/190>, abgerufen am 28.04.2024.