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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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auch der vernunfft selbst zuwider ist.

Leren die Papisten / das die so allein13. mit der Erbsünde befleckt sein / keine empfindtliche straffe leiden dörffen. Besihe Thom: von Aq: 4. d. 16. q. 1. art: 2.

Die Erbsünde könne auff vns vmb14. keiner Person schuld willen gelegt werden. And. lib. 3. Es ist noch eine art der sünde verhanden / die man mehr der natur als den Personen zueigen muß / vnd dieweil dieselbige von der Natur notwendig auff vns bracht wirdt / vnd keiner sündtlichen Person halben vns auffgelegt wird / heist sie billich darumb die Erbsünde.

Die lust oder begird sey durchaus keine15. sünde / sondern gleich wie der Sonnen lauff natürlich sey / also sey dem menschen auch die lust vnd begirde eingenaturt. Frantz ein Mönch zu Cöln.

Die böse lust sey vor der Tauff geweseu16. zu gleich die schuldt vnd straff der Sünden. Nach der Tauffe aber sey sie nur alleine zur straff worden. Petrus Long. li. 2. dist. 32. Das alles was an17. vns sünde sey vnd heisse / durch die krafft vnd wirckung der H. Tauff gentzlich

auch der vernunfft selbst zuwider ist.

Leren die Papisten / das die so allein13. mit der Erbsünde befleckt sein / keine empfindtliche straffe leidẽ dörffen. Besihe Thom: võ Aq: 4. d. 16. q. 1. art: 2.

Die Erbsünde könne auff vns vmb14. keiner Person schuld willen gelegt werden. And. lib. 3. Es ist noch eine art der sünde verhandẽ / die man mehr der natur als den Personen zueigen muß / vnd dieweil dieselbige von der Natur notwendig auff vns bracht wirdt / vnd keiner sündtlichen Person halben vns auffgelegt wird / heist sie billich darumb die Erbsünde.

Die lust oder begird sey durchaus keine15. sünde / sondern gleich wie der Sonnen lauff natürlich sey / also sey dem menschen auch die lust vnd begirde eingenaturt. Frantz ein Mönch zu Cöln.

Die böse lust sey vor der Tauff geweseu16. zu gleich die schuldt vnd straff der Sünden. Nach der Tauffe aber sey sie nur alleine zur straff worden. Petrus Long. li. 2. dist. 32. Das alles was an17. vns sünde sey vñ heisse / durch die krafft vnd wirckung der H. Tauff gentzlich

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[0123] auch der vernunfft selbst zuwider ist. Leren die Papisten / das die so allein mit der Erbsünde befleckt sein / keine empfindtliche straffe leidẽ dörffen. Besihe Thom: võ Aq: 4. d. 16. q. 1. art: 2. 13. Die Erbsünde könne auff vns vmb keiner Person schuld willen gelegt werden. And. lib. 3. Es ist noch eine art der sünde verhandẽ / die man mehr der natur als den Personen zueigen muß / vnd dieweil dieselbige von der Natur notwendig auff vns bracht wirdt / vnd keiner sündtlichen Person halben vns auffgelegt wird / heist sie billich darumb die Erbsünde. 14. Die lust oder begird sey durchaus keine sünde / sondern gleich wie der Sonnen lauff natürlich sey / also sey dem menschen auch die lust vnd begirde eingenaturt. Frantz ein Mönch zu Cöln. 15. Die böse lust sey vor der Tauff geweseu zu gleich die schuldt vnd straff der Sünden. Nach der Tauffe aber sey sie nur alleine zur straff worden. Petrus Long. li. 2. dist. 32. Das alles was an vns sünde sey vñ heisse / durch die krafft vnd wirckung der H. Tauff gentzlich 16. 17.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/123>, abgerufen am 22.11.2024.