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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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ben / vnd warauff wir vns befleissigen sollen / vnd was wir vor leute nach diesem leben sein werden. Diß setzt Lindanus außdrücklich / lib. 3. Cap. 19. mit diesen worten.

Was aber den gebrauch des Gesetzes anlangt / sol man diß vor allen dingen mercken / das vnser Herr Gott die Zehen Gebot den menschen darumb nicht vorgeschrieben / das sie eben die in diesem leben halten / vnd volkömlich erfüllen sollen sondern / das sie jnen sein sollen / als ein vorgestecktes ziel / zu welchen aller hertzen sin / gedancken / begirde / zielen vnd sich richten sollen / Dann gleich wie vns die H. Schrifft anderswo vermahnet / das wir heilig gerecht vnd volkamen sein sollen. Anders wo aber vns zeiget das ende / darnach wie mit vnserm heiligen vnd gerechten Leben streben sollen / also seid volkomen / wie ewer Himlischer volkommen ist. Also vermahnen vns zum theil die Zehen Gebot / was wir in diesem Leben zuthun schüldig sein. Zum theil aber reitzen sie vns zu höhern dingen / vnd weisen vns das ende, Ziel vnd Zwerck

ben / vnd warauff wir vns befleissigen sollen / vnd was wir vor leute nach diesem leben sein werden. Diß setzt Lindanus außdrücklich / lib. 3. Cap. 19. mit diesen worten.

Was aber den gebrauch des Gesetzes anlangt / sol man diß vor allen dingen mercken / das vnser Herr Gott die Zehen Gebot den menschen darumb nicht vorgeschrieben / das sie eben die in diesem leben halten / vnd volkömlich erfüllen sollen sondern / das sie jnen sein sollen / als ein vorgestecktes ziel / zu welchen aller hertzen sin / gedancken / begirde / zielen vnd sich richten sollen / Dañ gleich wie vns die H. Schrifft anderswo vermahnet / das wir heilig gerecht vnd volkamen sein sollen. Anders wo aber vns zeiget das ende / darnach wie mit vnserm heiligen vnd gerechten Leben streben sollen / also seid volkomen / wie ewer Himlischer volkommen ist. Also vermahnen vns zum theil die Zehen Gebot / was wir in diesem Leben zuthun schüldig sein. Zum theil aber reitzen sie vns zu höhern dingen / vnd weisen vns das ende, Ziel vnd Zwerck

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[0100] ben / vnd warauff wir vns befleissigen sollen / vnd was wir vor leute nach diesem leben sein werden. Diß setzt Lindanus außdrücklich / lib. 3. Cap. 19. mit diesen worten. Was aber den gebrauch des Gesetzes anlangt / sol man diß vor allen dingen mercken / das vnser Herr Gott die Zehen Gebot den menschen darumb nicht vorgeschrieben / das sie eben die in diesem leben halten / vnd volkömlich erfüllen sollen sondern / das sie jnen sein sollen / als ein vorgestecktes ziel / zu welchen aller hertzen sin / gedancken / begirde / zielen vnd sich richten sollen / Dañ gleich wie vns die H. Schrifft anderswo vermahnet / das wir heilig gerecht vnd volkamen sein sollen. Anders wo aber vns zeiget das ende / darnach wie mit vnserm heiligen vnd gerechten Leben streben sollen / also seid volkomen / wie ewer Himlischer volkommen ist. Also vermahnen vns zum theil die Zehen Gebot / was wir in diesem Leben zuthun schüldig sein. Zum theil aber reitzen sie vns zu höhern dingen / vnd weisen vns das ende, Ziel vnd Zwerck

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/100>, abgerufen am 22.11.2024.