Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.Dieser Johannes sol die Annam seines Vatern Schwester zur Ehe nicht nemen / vnd sind folgende felle alle gleich. Du Son solst nicht zur Ehe nemen deines Vatern / noch deiner Mutter Schwester. Du Tochter solst nicht zur Ehe nemen deines Vatern / oder Mutter Bruder. Du Man solst nicht nemen deines Brudern / oder deiner Schwester Tochter. Du Weib solst nicht nemen deines Brudern / oder deiner Schwester Son. Diese felle alle im andern Grad vngleicher Linien / vnd von Gott ausdrücklich verboten / denn sie sind vnser Eltern nechste Blutfreunde / vnd wir sind schüldig sie als Eltern zu ehren. Hie ist nun auch die Regula zu mercken / so von Brüders / oder Schwester Kinder gesetzt wird. Cuius fratris vel sororis filiam ducere non licet, neque neptem permittitur. Das ist / welches Bruders oder Schwester Tochter ich nicht darff zur Ehe nemen / desselben Tochter ist mir auch verboten / ja auch desselbigen Tochter Tochter Tochter. Damit sich die einfeltigen darinne richten mögen / wollen wir die felle setzen. Dieser Johannes sol die Annam seines Vatern Schwester zur Ehe nicht nemen / vnd sind folgende felle alle gleich. Du Son solst nicht zur Ehe nemen deines Vatern / noch deiner Mutter Schwester. Du Tochter solst nicht zur Ehe nemen deines Vatern / oder Mutter Bruder. Du Man solst nicht nemen deines Brudern / oder deiner Schwester Tochter. Du Weib solst nicht nemen deines Brudern / oder deiner Schwester Son. Diese felle alle im andern Grad vngleicher Linien / vnd von Gott ausdrücklich verboten / denn sie sind vnser Eltern nechste Blutfreunde / vnd wir sind schüldig sie als Eltern zu ehren. Hie ist nun auch die Regula zu mercken / so von Brüders / oder Schwester Kinder gesetzt wird. Cuius fratris vel sororis filiam ducere non licet, neque neptem permittitur. Das ist / welches Bruders oder Schwester Tochter ich nicht darff zur Ehe nemen / desselben Tochter ist mir auch verboten / ja auch desselbigen Tochter Tochter Tochter. Damit sich die einfeltigen darinne richten mögen / wollen wir die felle setzen. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0017"/> <p>Dieser Johannes sol die Annam seines Vatern Schwester zur Ehe nicht nemen / vnd sind folgende felle alle gleich.</p> <p>Du Son solst nicht zur Ehe nemen deines Vatern / noch deiner Mutter Schwester.</p> <p>Du Tochter solst nicht zur Ehe nemen deines Vatern / oder Mutter Bruder.</p> <p>Du Man solst nicht nemen deines Brudern / oder deiner Schwester Tochter.</p> <p>Du Weib solst nicht nemen deines Brudern / oder deiner Schwester Son.</p> <p>Diese felle alle im andern Grad vngleicher Linien / vnd von Gott ausdrücklich verboten / denn sie sind vnser Eltern nechste Blutfreunde / vnd wir sind schüldig sie als Eltern zu ehren.</p> <p>Hie ist nun auch die Regula zu mercken / so von Brüders / oder Schwester Kinder gesetzt wird. Cuius fratris vel sororis filiam ducere non licet, neque neptem permittitur. Das ist / welches Bruders oder Schwester Tochter ich nicht darff zur Ehe nemen / desselben Tochter ist mir auch verboten / ja auch desselbigen Tochter Tochter Tochter.</p> <p>Damit sich die einfeltigen darinne richten mögen / wollen wir die felle setzen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0017]
Dieser Johannes sol die Annam seines Vatern Schwester zur Ehe nicht nemen / vnd sind folgende felle alle gleich.
Du Son solst nicht zur Ehe nemen deines Vatern / noch deiner Mutter Schwester.
Du Tochter solst nicht zur Ehe nemen deines Vatern / oder Mutter Bruder.
Du Man solst nicht nemen deines Brudern / oder deiner Schwester Tochter.
Du Weib solst nicht nemen deines Brudern / oder deiner Schwester Son.
Diese felle alle im andern Grad vngleicher Linien / vnd von Gott ausdrücklich verboten / denn sie sind vnser Eltern nechste Blutfreunde / vnd wir sind schüldig sie als Eltern zu ehren.
Hie ist nun auch die Regula zu mercken / so von Brüders / oder Schwester Kinder gesetzt wird. Cuius fratris vel sororis filiam ducere non licet, neque neptem permittitur. Das ist / welches Bruders oder Schwester Tochter ich nicht darff zur Ehe nemen / desselben Tochter ist mir auch verboten / ja auch desselbigen Tochter Tochter Tochter.
Damit sich die einfeltigen darinne richten mögen / wollen wir die felle setzen.
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Zitationshilfe: | Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/17>, abgerufen am 27.07.2024. |