Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.Dieser Johannes sol die Annam seines Vatern Schwester zur Ehe nicht nemen / vnd sind folgende felle alle gleich. Du Son solst nicht zur Ehe nemen deines Vatern / noch deiner Mutter Schwester. Du Tochter solst nicht zur Ehe nemen deines Vatern / oder Mutter Bruder. Du Man solst nicht nemen deines Brudern / oder deiner Schwester Tochter. Du Weib solst nicht nemen deines Brudern / oder deiner Schwester Son. Diese felle alle im andern Grad vngleicher Linien / vnd von Gott ausdrücklich verboten / denn sie sind vnser Eltern nechste Blutfreunde / vnd wir sind schüldig sie als Eltern zu ehren. Hie ist nun auch die Regula zu mercken / so von Brüders / oder Schwester Kinder gesetzt wird. Cuius fratris vel sororis filiam ducere non licet, neque neptem permittitur. Das ist / welches Bruders oder Schwester Tochter ich nicht darff zur Ehe nemen / desselben Tochter ist mir auch verboten / ja auch desselbigen Tochter Tochter Tochter. Damit sich die einfeltigen darinne richten mögen / wollen wir die felle setzen. Dieser Johannes sol die Annam seines Vatern Schwester zur Ehe nicht nemen / vnd sind folgende felle alle gleich. Du Son solst nicht zur Ehe nemen deines Vatern / noch deiner Mutter Schwester. Du Tochter solst nicht zur Ehe nemen deines Vatern / oder Mutter Bruder. Du Man solst nicht nemen deines Brudern / oder deiner Schwester Tochter. Du Weib solst nicht nemen deines Brudern / oder deiner Schwester Son. Diese felle alle im andern Grad vngleicher Linien / vnd von Gott ausdrücklich verboten / denn sie sind vnser Eltern nechste Blutfreunde / vnd wir sind schüldig sie als Eltern zu ehren. Hie ist nun auch die Regula zu mercken / so von Brüders / oder Schwester Kinder gesetzt wird. Cuius fratris vel sororis filiam ducere non licet, neque neptem permittitur. Das ist / welches Bruders oder Schwester Tochter ich nicht darff zur Ehe nemen / desselben Tochter ist mir auch verboten / ja auch desselbigen Tochter Tochter Tochter. Damit sich die einfeltigen darinne richten mögen / wollen wir die felle setzen. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0017"/> <p>Dieser Johannes sol die Annam seines Vatern Schwester zur Ehe nicht nemen / vnd sind folgende felle alle gleich.</p> <p>Du Son solst nicht zur Ehe nemen deines Vatern / noch deiner Mutter Schwester.</p> <p>Du Tochter solst nicht zur Ehe nemen deines Vatern / oder Mutter Bruder.</p> <p>Du Man solst nicht nemen deines Brudern / oder deiner Schwester Tochter.</p> <p>Du Weib solst nicht nemen deines Brudern / oder deiner Schwester Son.</p> <p>Diese felle alle im andern Grad vngleicher Linien / vnd von Gott ausdrücklich verboten / denn sie sind vnser Eltern nechste Blutfreunde / vnd wir sind schüldig sie als Eltern zu ehren.</p> <p>Hie ist nun auch die Regula zu mercken / so von Brüders / oder Schwester Kinder gesetzt wird. Cuius fratris vel sororis filiam ducere non licet, neque neptem permittitur. Das ist / welches Bruders oder Schwester Tochter ich nicht darff zur Ehe nemen / desselben Tochter ist mir auch verboten / ja auch desselbigen Tochter Tochter Tochter.</p> <p>Damit sich die einfeltigen darinne richten mögen / wollen wir die felle setzen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0017]
Dieser Johannes sol die Annam seines Vatern Schwester zur Ehe nicht nemen / vnd sind folgende felle alle gleich.
Du Son solst nicht zur Ehe nemen deines Vatern / noch deiner Mutter Schwester.
Du Tochter solst nicht zur Ehe nemen deines Vatern / oder Mutter Bruder.
Du Man solst nicht nemen deines Brudern / oder deiner Schwester Tochter.
Du Weib solst nicht nemen deines Brudern / oder deiner Schwester Son.
Diese felle alle im andern Grad vngleicher Linien / vnd von Gott ausdrücklich verboten / denn sie sind vnser Eltern nechste Blutfreunde / vnd wir sind schüldig sie als Eltern zu ehren.
Hie ist nun auch die Regula zu mercken / so von Brüders / oder Schwester Kinder gesetzt wird. Cuius fratris vel sororis filiam ducere non licet, neque neptem permittitur. Das ist / welches Bruders oder Schwester Tochter ich nicht darff zur Ehe nemen / desselben Tochter ist mir auch verboten / ja auch desselbigen Tochter Tochter Tochter.
Damit sich die einfeltigen darinne richten mögen / wollen wir die felle setzen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |