Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hesshus, Tilemann: Bekendtnis Doctoris Tilemanni Heshvsii Von der Persönlichen vnd in alle Ewigkeit vnzertrenlichen Vereinigung/ beyder Naturen in JHesu CHristo. Eisleben, 1585.

Bild:
<< vorherige Seite

Wer lust vnd zeit hat im Garten zu spatzieren / vnd den Bock nuhr fragen wird / der wird mehr als hundert dergleichen beyspiel finden. Bey den Juristen ist auch allerding vblich / das die Wort viel ein anders nach den Buchstaben / vnd ein anders nach jhrer kunst bedeuten. Das Wort Praescriptio verstehet ein Knab nach seiner Grammattica nicht anders denn fürschreibung. Praeceptor praescripsit nobis versus. Der Meister hat vns Vers fürgeschrieben vnd auffgegeben.

Aber bey den Juristen / vnd Procuratoren hat das Wort praescriptio gar einen frembden brauch / vnd bedeutet nicht fürschreibung / sondern heist veriarung / wenn einer ein gut lange zeit in besitzung vnd brauch gehabt. Da solt wol ein vngeübter Schüler sich verwundern / vnd jhm düncken lassen / die Juristen theten der Grammattica gewalt. Aber es ist sein vnuerstand / von den Juristen mus er sich berichten lassen / wie man Juristische Wörter verstehen soll.

Das Wort Proscriptio vnd proscribere heist nach dem Buchstaben vorschreibung / vnnd solt ein einfeltiger wol dencken / es steckte nicht viel dahinden. Aber ein Jurist / oder historicus verstehets viel anders / vnd heist jhm in die acht erkleren. Also honis cedere heist den Juristen Eisern werden / welchs doch nach den buchstaben also nicht lautet. Capitis diminutionem pati, heist seines Eherenstandes entsetzt werden. Hie mus man auff den buchstaben / vnd Grammatica nicht sehen / sondern wie die Wort bey den rechten Meistern im brauch sind. Etliche Wort bedeuten viel ein anders in Theologia / denn in Iure bey den rechts verstendigen. Wenn ein Theologus Sacrament nennet / so verstehet er entweder das Sacrament der heiligen Tauffe / oder des Leibs vnd Bluts vnsers HErrn Ihesu Christi / wenn aber ein Jurist oder Historicus vom Sacrament redct / verstehet er weder die Tauffe / noch das heilige Nachtmahl / sondern wie es bey jhnen im brauch ist / vom eide der Kriegsleut / den sie jrem Obersten thun müssen / als Sacramentum militare. Ein sehr gemein vnd bekand Wort in

Wer lust vnd zeit hat im Garten zu spatzieren / vnd den Bock nuhr fragen wird / der wird mehr als hundert dergleichen beyspiel finden. Bey den Juristen ist auch allerding vblich / das die Wort viel ein anders nach den Buchstaben / vnd ein anders nach jhrer kunst bedeuten. Das Wort Praescriptio verstehet ein Knab nach seiner Grammattica nicht anders denn fürschreibung. Praeceptor praescripsit nobis versus. Der Meister hat vns Vers fürgeschrieben vnd auffgegeben.

Aber bey den Juristen / vnd Procuratoren hat das Wort praescriptio gar einen frembden brauch / vnd bedeutet nicht fürschreibung / sondern heist veriarung / wenn einer ein gut lange zeit in besitzung vnd brauch gehabt. Da solt wol ein vngeübter Schüler sich verwundern / vnd jhm düncken lassen / die Juristen theten der Grammattica gewalt. Aber es ist sein vnuerstand / von den Juristen mus er sich berichten lassen / wie man Juristische Wörter verstehen soll.

Das Wort Proscriptio vnd proscribere heist nach dem Buchstaben vorschreibung / vnnd solt ein einfeltiger wol dencken / es steckte nicht viel dahinden. Aber ein Jurist / oder historicus verstehets viel anders / vnd heist jhm in die acht erkleren. Also honis cedere heist den Juristen Eisern werden / welchs doch nach den buchstaben also nicht lautet. Capitis diminutionem pati, heist seines Eherenstandes entsetzt werden. Hie mus man auff den buchstaben / vnd Grammatica nicht sehen / sondern wie die Wort bey den rechten Meistern im brauch sind. Etliche Wort bedeuten viel ein anders in Theologia / denn in Iure bey den rechts verstendigen. Wenn ein Theologus Sacrament nennet / so verstehet er entweder das Sacrament der heiligen Tauffe / oder des Leibs vnd Bluts vnsers HErrn Ihesu Christi / wenn aber ein Jurist oder Historicus vom Sacrament redct / verstehet er weder die Tauffe / noch das heilige Nachtmahl / sondern wie es bey jhnen im brauch ist / vom eide der Kriegsleut / den sie jrem Obersten thun müssen / als Sacramentum militare. Ein sehr gemein vnd bekand Wort in

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0028"/>
Wer lust vnd zeit hat im Garten zu spatzieren / vnd den                          Bock nuhr fragen wird / der wird mehr als hundert dergleichen beyspiel                          finden. Bey den Juristen ist auch allerding vblich / das die Wort viel ein                          anders nach den Buchstaben / vnd ein anders nach jhrer kunst bedeuten. Das                          Wort <hi rendition="#i">Praescriptio</hi> verstehet ein Knab nach seiner <hi rendition="#i">Grammattica</hi> nicht anders denn fürschreibung. <hi rendition="#i">Praeceptor praescripsit nobis versus</hi>. Der Meister                          hat vns Vers fürgeschrieben vnd auffgegeben.</p>
        <p>Aber bey den Juristen / vnd <hi rendition="#i">Procuratoren</hi> hat das Wort <hi rendition="#i">praescriptio</hi> gar einen frembden brauch / vnd                          bedeutet nicht fürschreibung / sondern heist veriarung / wenn einer ein gut                          lange zeit in besitzung vnd brauch gehabt. Da solt wol ein vngeübter Schüler                          sich verwundern / vnd jhm düncken lassen / die Juristen theten der <hi rendition="#i">Grammattica</hi> gewalt. Aber es ist sein vnuerstand /                          von den Juristen mus er sich berichten lassen / wie man Juristische Wörter                          verstehen soll.</p>
        <p>Das Wort <hi rendition="#i">Proscriptio</hi> vnd <hi rendition="#i">proscribere</hi> heist nach dem Buchstaben vorschreibung / vnnd solt                          ein einfeltiger wol dencken / es steckte nicht viel dahinden. Aber ein                          Jurist / oder <hi rendition="#i">historicus</hi> verstehets viel anders /                          vnd heist jhm in die acht erkleren. Also <hi rendition="#i">honis                              cedere</hi> heist den Juristen Eisern werden / welchs doch nach den                          buchstaben also nicht lautet. <hi rendition="#i">Capitis diminutionem                              pati</hi>, heist seines Eherenstandes entsetzt werden. Hie mus man auff                          den buchstaben / vnd <hi rendition="#i">Grammatica</hi> nicht sehen /                          sondern wie die Wort bey den rechten Meistern im brauch sind. Etliche Wort                          bedeuten viel ein anders <hi rendition="#i">in Theologia</hi> / denn in <hi rendition="#i">Iure</hi> bey den rechts verstendigen. Wenn ein Theologus                          Sacrament nennet / so verstehet er entweder das Sacrament der heiligen                          Tauffe / oder des Leibs vnd Bluts vnsers HErrn Ihesu Christi / wenn aber ein                          Jurist oder <hi rendition="#i">Historicus</hi> vom Sacrament redct /                          verstehet er weder die Tauffe / noch das heilige Nachtmahl / sondern wie es                          bey jhnen im brauch ist / vom eide der Kriegsleut / den sie jrem Obersten                          thun müssen / als <hi rendition="#i">Sacramentum militare</hi>. Ein sehr                          gemein vnd bekand Wort in
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0028] Wer lust vnd zeit hat im Garten zu spatzieren / vnd den Bock nuhr fragen wird / der wird mehr als hundert dergleichen beyspiel finden. Bey den Juristen ist auch allerding vblich / das die Wort viel ein anders nach den Buchstaben / vnd ein anders nach jhrer kunst bedeuten. Das Wort Praescriptio verstehet ein Knab nach seiner Grammattica nicht anders denn fürschreibung. Praeceptor praescripsit nobis versus. Der Meister hat vns Vers fürgeschrieben vnd auffgegeben. Aber bey den Juristen / vnd Procuratoren hat das Wort praescriptio gar einen frembden brauch / vnd bedeutet nicht fürschreibung / sondern heist veriarung / wenn einer ein gut lange zeit in besitzung vnd brauch gehabt. Da solt wol ein vngeübter Schüler sich verwundern / vnd jhm düncken lassen / die Juristen theten der Grammattica gewalt. Aber es ist sein vnuerstand / von den Juristen mus er sich berichten lassen / wie man Juristische Wörter verstehen soll. Das Wort Proscriptio vnd proscribere heist nach dem Buchstaben vorschreibung / vnnd solt ein einfeltiger wol dencken / es steckte nicht viel dahinden. Aber ein Jurist / oder historicus verstehets viel anders / vnd heist jhm in die acht erkleren. Also honis cedere heist den Juristen Eisern werden / welchs doch nach den buchstaben also nicht lautet. Capitis diminutionem pati, heist seines Eherenstandes entsetzt werden. Hie mus man auff den buchstaben / vnd Grammatica nicht sehen / sondern wie die Wort bey den rechten Meistern im brauch sind. Etliche Wort bedeuten viel ein anders in Theologia / denn in Iure bey den rechts verstendigen. Wenn ein Theologus Sacrament nennet / so verstehet er entweder das Sacrament der heiligen Tauffe / oder des Leibs vnd Bluts vnsers HErrn Ihesu Christi / wenn aber ein Jurist oder Historicus vom Sacrament redct / verstehet er weder die Tauffe / noch das heilige Nachtmahl / sondern wie es bey jhnen im brauch ist / vom eide der Kriegsleut / den sie jrem Obersten thun müssen / als Sacramentum militare. Ein sehr gemein vnd bekand Wort in

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_bekendtnis_1585
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_bekendtnis_1585/28
Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Bekendtnis Doctoris Tilemanni Heshvsii Von der Persönlichen vnd in alle Ewigkeit vnzertrenlichen Vereinigung/ beyder Naturen in JHesu CHristo. Eisleben, 1585, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_bekendtnis_1585/28>, abgerufen am 24.11.2024.