Herder, Johann Gottfried von: Briefe zu Beförderung der Humanität. Bd. 5. Riga, 1795.Ufer flott gemacht; er kann, er darf nicht Ufer flott gemacht; er kann, er darf nicht <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0153" n="138"/> Ufer flott gemacht; er kann, er darf nicht<lb/> mehr, (es ſei denn, daß er ſich hinaus-<lb/> ſtuͤrze und den wilden Wellen des Meers<lb/> uͤberlaſſe) im Schiff, als waͤr' er am Ufer,<lb/> muͤſſig daſtehn und die Wellen zaͤhlen.<lb/> Seine Pflicht ruft ihn, (denn alle ſeine<lb/> Gefaͤhrten und Geliebten ſind mit ihm im<lb/> Schiffe) daß, wenn ein Sturm ſich em-<lb/> poͤrt, eine Gefahr droht, der Wind ſich<lb/> aͤndert, oder ein Schiff hinanſchleudert,<lb/> ſein Fahrzeug zu uͤberſegeln, ſeine Pflicht<lb/> ruft ihn, daß Er helfe und rufe. Leiſe<lb/> oder laut, nachdem ſein Stand iſt, dem<lb/> Bootsknecht, Steuermann oder dem Schif-<lb/> fer; ſeine Pflicht, die geſammte Wohl-<lb/> fahrt des Schiffes ruft ihn. Er ſichert<lb/> ſich nicht einzeln; er darf ſich nicht in den<lb/> Kahn einer erleſenen Ufergeſellſchaft, der<lb/> ihm hier nicht zu Gebot ſtehet, traͤumen;<lb/> er legt Hand an das Werk, und wird<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [138/0153]
Ufer flott gemacht; er kann, er darf nicht
mehr, (es ſei denn, daß er ſich hinaus-
ſtuͤrze und den wilden Wellen des Meers
uͤberlaſſe) im Schiff, als waͤr' er am Ufer,
muͤſſig daſtehn und die Wellen zaͤhlen.
Seine Pflicht ruft ihn, (denn alle ſeine
Gefaͤhrten und Geliebten ſind mit ihm im
Schiffe) daß, wenn ein Sturm ſich em-
poͤrt, eine Gefahr droht, der Wind ſich
aͤndert, oder ein Schiff hinanſchleudert,
ſein Fahrzeug zu uͤberſegeln, ſeine Pflicht
ruft ihn, daß Er helfe und rufe. Leiſe
oder laut, nachdem ſein Stand iſt, dem
Bootsknecht, Steuermann oder dem Schif-
fer; ſeine Pflicht, die geſammte Wohl-
fahrt des Schiffes ruft ihn. Er ſichert
ſich nicht einzeln; er darf ſich nicht in den
Kahn einer erleſenen Ufergeſellſchaft, der
ihm hier nicht zu Gebot ſtehet, traͤumen;
er legt Hand an das Werk, und wird
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