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Herbart, Johann Friedrich: Erinnerung an die Göttingische Katastrophe im Jahr 1837. Königsberg, 1842.

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"Rechtsgang, von Stund an, aufzuheben; die
"öffentliche Macht gänzlich und in allen ihren
"Theilen zu suspendiren." Fichte bemerkt
hier ausdrücklich die Analogie des kirchlichen
Interdicts.

Ein solches Heilmittel, möchte Jemand
sagen, sey schlimmer als das Uebel. Eben in
dieser Verschlimmerung nun sucht Fichte die
Sicherheit, es zu heilen. Er sagt deutlich:
"Die Ankündigung des Interdicts ist zugleich
"die Zusammenberufung der Gemeine. Dieselbe
"ist durch das grösste Unglück, das sie betref-
"fen konnte, gezwungen, sich sogleich zu ver-
"sammeln. Die Ephoren sind, der Natur der
"Sache nach, Kläger; und haben den Vortrag."

Noch einen Hauptzug aus der Fichteschen
Lehre, (die übrigens Jeder in ihrem ganzen
Zusammenhange durch eignes Nachlesen im
angeführten Buche aufsuchen möge) wollen
wir anführen:

"Es ist sonach Grundsatz der recht- und
"vernunftmässigen Staatsverfassung, dass
"der absolut-positiven Macht eine absolut-ne-
"gative an die Seite gesetzt werde." Das
Ephorat ist also nach Fichten wenigstens von
älterem Datum als das Interdict. Jenes muss
verfassungsmässig dastehn, ehe und bevor an
das letztere zu denken ist.

„Rechtsgang, von Stund an, aufzuheben; die
„öffentliche Macht gänzlich und in allen ihren
„Theilen zu suspendiren.‟ Fichte bemerkt
hier ausdrücklich die Analogie des kirchlichen
Interdicts.

Ein solches Heilmittel, möchte Jemand
sagen, sey schlimmer als das Uebel. Eben in
dieser Verschlimmerung nun sucht Fichte die
Sicherheit, es zu heilen. Er sagt deutlich:
„Die Ankündigung des Interdicts ist zugleich
„die Zusammenberufung der Gemeine. Dieselbe
„ist durch das grösste Unglück, das sie betref-
„fen konnte, gezwungen, sich sogleich zu ver-
„sammeln. Die Ephoren sind, der Natur der
„Sache nach, Kläger; und haben den Vortrag.‟

Noch einen Hauptzug aus der Fichteschen
Lehre, (die übrigens Jeder in ihrem ganzen
Zusammenhange durch eignes Nachlesen im
angeführten Buche aufsuchen möge) wollen
wir anführen:

„Es ist sonach Grundsatz der recht- und
„vernunftmässigen Staatsverfassung, dass
„der absolut-positiven Macht eine absolut-ne-
„gative an die Seite gesetzt werde.‟ Das
Ephorat ist also nach Fichten wenigstens von
älterem Datum als das Interdict. Jenes muss
verfassungsmässig dastehn, ehe und bevor an
das letztere zu denken ist.

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[12/0016] „Rechtsgang, von Stund an, aufzuheben; die „öffentliche Macht gänzlich und in allen ihren „Theilen zu suspendiren.‟ Fichte bemerkt hier ausdrücklich die Analogie des kirchlichen Interdicts. Ein solches Heilmittel, möchte Jemand sagen, sey schlimmer als das Uebel. Eben in dieser Verschlimmerung nun sucht Fichte die Sicherheit, es zu heilen. Er sagt deutlich: „Die Ankündigung des Interdicts ist zugleich „die Zusammenberufung der Gemeine. Dieselbe „ist durch das grösste Unglück, das sie betref- „fen konnte, gezwungen, sich sogleich zu ver- „sammeln. Die Ephoren sind, der Natur der „Sache nach, Kläger; und haben den Vortrag.‟ Noch einen Hauptzug aus der Fichteschen Lehre, (die übrigens Jeder in ihrem ganzen Zusammenhange durch eignes Nachlesen im angeführten Buche aufsuchen möge) wollen wir anführen: „Es ist sonach Grundsatz der recht- und „vernunftmässigen Staatsverfassung, dass „der absolut-positiven Macht eine absolut-ne- „gative an die Seite gesetzt werde.‟ Das Ephorat ist also nach Fichten wenigstens von älterem Datum als das Interdict. Jenes muss verfassungsmässig dastehn, ehe und bevor an das letztere zu denken ist.

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Zitationshilfe: Herbart, Johann Friedrich: Erinnerung an die Göttingische Katastrophe im Jahr 1837. Königsberg, 1842, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/herbart_goettingen_1842/16>, abgerufen am 27.04.2024.