Inhalt, als die Form der Pflicht und das Wissen von ihr ist, dem Selbst, der Gewissheit seiner, an- gehört; was aber dem Selbst als eignes Ansich gegen- übertreten will, als nicht wahres, nur als aufgehob- nes, nur als Moment gilt. Es gilt daher nicht das allgemeine Wissen überhaupt, sondern seine Kenntniss von den Umständen. In die Pflicht, als das allge- meine Ansichseyn, legt es den Inhalt ein, den es aus seiner natürlichen Individualität nimmt; denn er ist der an ihm selbst vorhandne; dieser wird durch das allgemeine Medium, worin er ist, die Pflicht, die es ausübt, und die leere reine Pflicht ist ebenhiedurch als aufgehobnes oder als Moment gesetzt; dieser In- halt ist ihre aufgehobne Leerheit oder die Erfüllung. -- Aber ebenso ist das Gewissen von jedem Inhalt überhaupt frey; es absolvirt sich von jeder bestimm- ten Pflicht, die als Gesetz gelten soll; in der Krafft der Gewissheit seiner selbst, hat es die Majestät der absoluten Avtarkie, zu binden und zu lösen. -- Diese Selbstbestimmung ist darum unmittelbar das schlecht- hin pflichtmässiige; die Pflicht ist das Wissen selbst; diese einfache Selbstheit aber ist das Ansich; denn das Ansich ist die reine Sichselbstgleichheit; und diese ist in diesem Bewusstseyn. --
Diss reine Wissen ist unmittelbar Seyn für an- deres; denn als die reine Sichselbstgleichheit ist es die Unmittelbarkeit, oder das Seyn. Diss Seyn ist aber zugleich das reine Allgemeine, die Selbstheit Aller; oder das Handeln ist anerkannt und daher wirklich.
Inhalt, als die Form der Pflicht und das Wiſſen von ihr iſt, dem Selbſt, der Gewiſsheit ſeiner, an- gehört; was aber dem Selbſt als eignes Anſich gegen- übertreten will, als nicht wahres, nur als aufgehob- nes, nur als Moment gilt. Es gilt daher nicht das allgemeine Wiſſen überhaupt, ſondern ſeine Kenntniſs von den Umſtänden. In die Pflicht, als das allge- meine Anſichſeyn, legt es den Inhalt ein, den es aus ſeiner natürlichen Individualität nimmt; denn er iſt der an ihm ſelbſt vorhandne; dieſer wird durch das allgemeine Medium, worin er iſt, die Pflicht, die es ausübt, und die leere reine Pflicht iſt ebenhiedurch als aufgehobnes oder als Moment geſetzt; dieſer In- halt iſt ihre aufgehobne Leerheit oder die Erfüllung. — Aber ebenſo iſt das Gewiſſen von jedem Inhalt überhaupt frey; es abſolvirt ſich von jeder beſtimm- ten Pflicht, die als Geſetz gelten ſoll; in der Krafft der Gewiſsheit ſeiner ſelbſt, hat es die Majeſtät der abſoluten Avtarkie, zu binden und zu löſen. — Dieſe Selbſtbeſtimmung iſt darum unmittelbar das ſchlecht- hin pflichtmäſſiige; die Pflicht iſt das Wiſſen ſelbſt; dieſe einfache Selbſtheit aber iſt das Anſich; denn das Anſich ist die reine Sichſelbſtgleichheit; und dieſe iſt in dieſem Bewuſstſeyn. —
Diſs reine Wiſſen iſt unmittelbar Seyn für an- deres; denn als die reine Sichſelbſtgleichheit iſt es die Unmittelbarkeit, oder das Seyn. Diſs Seyn iſt aber zugleich das reine Allgemeine, die Selbſtheit Aller; oder das Handeln iſt anerkannt und daher wirklich.
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Inhalt, als die Form der Pflicht und das Wiſſen
von ihr iſt, dem Selbſt, der Gewiſsheit ſeiner, an-
gehört; was aber dem Selbſt als eignes Anſich gegen-
übertreten will, als nicht wahres, nur als aufgehob-
nes, nur als Moment gilt. Es gilt daher nicht das
allgemeine Wiſſen überhaupt, ſondern ſeine Kenntniſs
von den Umſtänden. In die Pflicht, als das allge-
meine Anſichſeyn, legt es den Inhalt ein, den es aus
ſeiner natürlichen Individualität nimmt; denn er iſt
der an ihm ſelbſt vorhandne; dieſer wird durch das
allgemeine Medium, worin er iſt, die Pflicht, die es
ausübt, und die leere reine Pflicht iſt ebenhiedurch
als aufgehobnes oder als Moment geſetzt; dieſer In-
halt iſt ihre aufgehobne Leerheit oder die Erfüllung.
— Aber ebenſo iſt das Gewiſſen von jedem Inhalt
überhaupt frey; es abſolvirt ſich von jeder beſtimm-
ten Pflicht, die als Geſetz gelten ſoll; in der Krafft
der Gewiſsheit ſeiner ſelbſt, hat es die Majeſtät der
abſoluten Avtarkie, zu binden und zu löſen. — Dieſe
Selbſtbeſtimmung iſt darum unmittelbar das ſchlecht-
hin pflichtmäſſiige; die Pflicht iſt das Wiſſen ſelbſt;
dieſe einfache Selbſtheit aber iſt das Anſich; denn
das Anſich ist die reine Sichſelbſtgleichheit; und dieſe
iſt in dieſem Bewuſstſeyn. —
Diſs reine Wiſſen iſt unmittelbar Seyn für an-
deres; denn als die reine Sichſelbſtgleichheit iſt es die
Unmittelbarkeit, oder das Seyn. Diſs Seyn iſt aber
zugleich das reine Allgemeine, die Selbſtheit Aller;
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 598. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/707>, abgerufen am 22.11.2024.
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