Der Geist dieser Welt ist das von einem Selbst- bewusstseyn durchdrungne geistige Wesen, das sich als dieses für sich seyende unmittelbar gegenwärtig, und das Wesen als eine Wirklichkeit sich gegenüber weiss. Aber das Daseyn dieser Welt, so wie die Wirklichkeit des Selbstbewusstseyns beruht auf der Bewegung, dass dieses seiner Persönlichkeit sich entäussert, hiedurch seine Welt hervorbringt, und sich gegen sie als eine Fremde so verhält, dass es sich ihrer nunmehr zu bemächtigen hat. Aber die Entsagung seines Fürsichseyns ist selbst die Erzeu- gung der Wirklichkeit, und durch sie bemächtigt es sich also unmittelbar derselben. -- Oder das Selbst- bewusstseyn ist nur Etwas, es hat nur Realität, in- sofern es sich selbst entfremdet; hiedurch setzt es sich als allgemeines, und diese seine Allgemeinheit ist sein Gelten und Wirklichkeit. Diese Gleichheit mit Allen ist daher nicht jene Gleichheit des Rechts, nicht jenes unmittelbare Anerkanntseyn und Gelten des Selbstbewusstseyns, darum weil es ist; sondern dass es gelte, ist durch die entfremdende Vermitt- lung, sich dem Allgemeinen gemäss gemacht zu ha- ben. Die geistlose Allgemeinheit des Rechts nimmt jede natürliche Weise des Charakters wie des Da-
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a. Die Bildung und ihr Reich der Wirklichkeit.
Der Geist dieser Welt ist das von einem Selbst- bewuſstseyn durchdrungne geistige Wesen, das sich als dieses für sich seyende unmittelbar gegenwärtig, und das Wesen als eine Wirklichkeit sich gegenüber weiſs. Aber das Daseyn dieser Welt, so wie die Wirklichkeit des Selbstbewuſstseyns beruht auf der Bewegung, daſs dieses seiner Persönlichkeit sich entäussert, hiedurch seine Welt hervorbringt, und sich gegen sie als eine Fremde so verhält, daſs es sich ihrer nunmehr zu bemächtigen hat. Aber die Entsagung seines Fürsichseyns ist selbst die Erzeu- gung der Wirklichkeit, und durch sie bemächtigt es sich also unmittelbar derselben. — Oder das Selbst- bewuſstseyn ist nur Etwas, es hat nur Realität, in- sofern es sich selbst entfremdet; hiedurch setzt es sich als allgemeines, und diese seine Allgemeinheit ist sein Gelten und Wirklichkeit. Diese Gleichheit mit Allen ist daher nicht jene Gleichheit des Rechts, nicht jenes unmittelbare Anerkanntseyn und Gelten des Selbstbewuſstseyns, darum weil es ist; sondern daſs es gelte, ist durch die entfremdende Vermitt- lung, sich dem Allgemeinen gemäſs gemacht zu ha- ben. Die geistlose Allgemeinheit des Rechts nimmt jede natürliche Weise des Charakters wie des Da-
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a.
Die Bildung
und ihr Reich der Wirklichkeit.
Der Geist dieser Welt ist das von einem Selbst-
bewuſstseyn durchdrungne geistige Wesen, das sich
als dieses für sich seyende unmittelbar gegenwärtig,
und das Wesen als eine Wirklichkeit sich gegenüber
weiſs. Aber das Daseyn dieser Welt, so wie die
Wirklichkeit des Selbstbewuſstseyns beruht auf der
Bewegung, daſs dieses seiner Persönlichkeit sich
entäussert, hiedurch seine Welt hervorbringt, und
sich gegen sie als eine Fremde so verhält, daſs es
sich ihrer nunmehr zu bemächtigen hat. Aber die
Entsagung seines Fürsichseyns ist selbst die Erzeu-
gung der Wirklichkeit, und durch sie bemächtigt es
sich also unmittelbar derselben. — Oder das Selbst-
bewuſstseyn ist nur Etwas, es hat nur Realität, in-
sofern es sich selbst entfremdet; hiedurch setzt es
sich als allgemeines, und diese seine Allgemeinheit
ist sein Gelten und Wirklichkeit. Diese Gleichheit
mit Allen ist daher nicht jene Gleichheit des Rechts,
nicht jenes unmittelbare Anerkanntseyn und Gelten
des Selbstbewuſstseyns, darum weil es ist; sondern
daſs es gelte, ist durch die entfremdende Vermitt-
lung, sich dem Allgemeinen gemäſs gemacht zu ha-
ben. Die geistlose Allgemeinheit des Rechts nimmt
jede natürliche Weise des Charakters wie des Da-
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 435. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/544>, abgerufen am 22.11.2024.
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