und nothwendigen Untergang ausmacht. Der Cha- rakter gehört ebenso theils nach seinem Pathos oder Substanz nur der Einen an, theils ist nach der Seite des Wissens der eine wie der andere in ein Bewuss- tes und Unbewusstes entzweyt; und indem jeder selbst diesen Gegensatz hervorrufft, und durch die That auch das Nichtwissen sein Werk ist, setzt er sich in die Schuld, die ihn verzehrt. Der Sieg der einen Macht und ihres Charakters, und das Unterliegen der andern Seite wäre also nur der Theil und das unvol- lendete Werk, das unaufhaltsam zum Gleichgewichte beyder fortschreitet. Erst in dergleichen Unterwer- fung beyder Seiten ist das absolute Recht vollbracht, und die sittliche Substanz als die negative Macht, welche beyde Seiten verschlingt, oder das allmächtige und gerechte Schicksale aufgetreten.
Werden beyde Mächte nach ihrem bestimmten Inhalte und dessen Individualisation genommen, so bietet sich das Bild ihres gestalteten Widerstreits, nach seiner formellen Seite, als der Widerstreit der Sittlichkeit und des Selbstbewusstseyns mit der be- wusstlosen Natur und einer durch sie vorhandenen Zufälligkeit, -- diese hat ein Recht gegen jenes, weil es nur der wahre Geist, nur in unmittelbarer Einheit mit seiner Substanz ist; -- und seinem In- halte nach, als der Zwiespalt des göttlichen und menschlichen Gesetzes dar. -- Der Jüngling tritt aus dem bewusstlosen Wesen, aus dem Familiengeiste, und wird die Individualität des Gemeinwesens; dass
und nothwendigen Untergang ausmacht. Der Cha- rakter gehört ebenso theils nach seinem Pathos oder Substanz nur der Einen an, theils ist nach der Seite des Wissens der eine wie der andere in ein Bewuſs- tes und Unbewuſstes entzweyt; und indem jeder selbst diesen Gegensatz hervorrufft, und durch die That auch das Nichtwissen sein Werk ist, setzt er sich in die Schuld, die ihn verzehrt. Der Sieg der einen Macht und ihres Charakters, und das Unterliegen der andern Seite wäre also nur der Theil und das unvol- lendete Werk, das unaufhaltsam zum Gleichgewichte beyder fortschreitet. Erst in dergleichen Unterwer- fung beyder Seiten ist das absolute Recht vollbracht, und die sittliche Substanz als die negative Macht, welche beyde Seiten verschlingt, oder das allmächtige und gerechte Schicksale aufgetreten.
Werden beyde Mächte nach ihrem bestimmten Inhalte und dessen Individualisation genommen, so bietet sich das Bild ihres gestalteten Widerstreits, nach seiner formellen Seite, als der Widerstreit der Sittlichkeit und des Selbstbewuſstseyns mit der be- wuſstlosen Natur und einer durch sie vorhandenen Zufälligkeit, — diese hat ein Recht gegen jenes, weil es nur der wahre Geist, nur in unmittelbarer Einheit mit seiner Substanz ist; — und seinem In- halte nach, als der Zwiespalt des göttlichen und menschlichen Gesetzes dar. — Der Jüngling tritt aus dem bewuſstlosen Wesen, aus dem Familiengeiste, und wird die Individualität des Gemeinwesens; daſs
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und nothwendigen Untergang ausmacht. Der Cha-
rakter gehört ebenso theils nach seinem Pathos oder
Substanz nur der Einen an, theils ist nach der Seite
des Wissens der eine wie der andere in ein Bewuſs-
tes und Unbewuſstes entzweyt; und indem jeder selbst
diesen Gegensatz hervorrufft, und durch die That
auch das Nichtwissen sein Werk ist, setzt er sich in
die Schuld, die ihn verzehrt. Der Sieg der einen
Macht und ihres Charakters, und das Unterliegen der
andern Seite wäre also nur der Theil und das unvol-
lendete Werk, das unaufhaltsam zum Gleichgewichte
beyder fortschreitet. Erst in dergleichen Unterwer-
fung beyder Seiten ist das absolute Recht vollbracht,
und die sittliche Substanz als die negative Macht,
welche beyde Seiten verschlingt, oder das allmächtige
und gerechte Schicksale aufgetreten.
Werden beyde Mächte nach ihrem bestimmten
Inhalte und dessen Individualisation genommen, so
bietet sich das Bild ihres gestalteten Widerstreits,
nach seiner formellen Seite, als der Widerstreit der
Sittlichkeit und des Selbstbewuſstseyns mit der be-
wuſstlosen Natur und einer durch sie vorhandenen
Zufälligkeit, — diese hat ein Recht gegen jenes,
weil es nur der wahre Geist, nur in unmittelbarer
Einheit mit seiner Substanz ist; — und seinem In-
halte nach, als der Zwiespalt des göttlichen und
menschlichen Gesetzes dar. — Der Jüngling tritt aus
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und wird die Individualität des Gemeinwesens; daſs
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 414. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/523>, abgerufen am 23.11.2024.
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