an der Familie das formale Element seiner Wirklich- keit und an dem göttlichen Gesetze seine Krafft und Bewährung. Keins von beyden ist allein an und für sich; das menschliche Gesetz geht in seiner lebendi- gen Bewegung von dem göttlichen, das auf Erden geltende von dem unterirdischen, das bewusste vom bewusstlosen, die Vermittlung von der Unmittelbar- keit aus, und geht ebenso dahin zurück, wovon es ausging. Die unterirdische Macht dagegen hat auf der Erde ihre Wirklichkeit; sie wird durch das Be- wusstseyn Daseyn und Thätigkeit.
Die allgemeinen sittlichen Wesen sind also die Sub- stanz als allgemeines, und sie als einzelnes Bewusstseyn; sie haben das Volk und die Familie zu ihrer allgemei- nen Wirklichkeit, den Mann aber und das Weib zu ihrem natürlichen Selbst und der bethätigenden Indivi- dualität. In diesem Inhalt der sittlichen Welt sehen wir die Zwecke erreicht, welche die vorhergehenden sub- stanzlosen Gestalten des Bewusstseyn sich machten; was die Vernunft nur als Gegenstand auffasste, ist Selbstbewusstseyn geworden, und was dieses nur in ihm selbst hatte, als wahre Wirklichkeit vorhan- den. -- Was die Beobachtung als ein vorge- fundenes wusste, an dem das Selbst keinen Theil hätte, ist hier vorgefundene Sitte, aber eine Wirklichkeit, die zugleich That und Werk des Findenden ist. -- Der Einzelne die Lust des Genusses seiner Einzelnheit suchend, findet sie in der Familie, und die Nothwen- digkeit, worin die Lust vergeht, ist sein eignes Selbst-
an der Familie das formale Element seiner Wirklich- keit und an dem göttlichen Gesetze seine Krafft und Bewährung. Keins von beyden ist allein an und für sich; das menschliche Gesetz geht in seiner lebendi- gen Bewegung von dem göttlichen, das auf Erden geltende von dem unterirdischen, das bewuſste vom bewuſstlosen, die Vermittlung von der Unmittelbar- keit aus, und geht ebenso dahin zurück, wovon es ausging. Die unterirdische Macht dagegen hat auf der Erde ihre Wirklichkeit; sie wird durch das Be- wuſstseyn Daseyn und Thätigkeit.
Die allgemeinen sittlichen Wesen sind also die Sub- stanz als allgemeines, und sie als einzelnes Bewuſstseyn; sie haben das Volk und die Familie zu ihrer allgemei- nen Wirklichkeit, den Mann aber und das Weib zu ihrem natürlichen Selbst und der bethätigenden Indivi- dualität. In diesem Inhalt der sittlichen Welt sehen wir die Zwecke erreicht, welche die vorhergehenden sub- stanzlosen Gestalten des Bewuſstseyn sich machten; was die Vernunft nur als Gegenstand auffaſste, ist Selbstbewuſstseyn geworden, und was dieses nur in ihm selbst hatte, als wahre Wirklichkeit vorhan- den. — Was die Beobachtung als ein vorge- fundenes wuſste, an dem das Selbst keinen Theil hätte, ist hier vorgefundene Sitte, aber eine Wirklichkeit, die zugleich That und Werk des Findenden ist. — Der Einzelne die Lust des Genusses seiner Einzelnheit suchend, findet sie in der Familie, und die Nothwen- digkeit, worin die Lust vergeht, ist sein eignes Selbst-
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an der Familie das formale Element seiner Wirklich-
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Bewährung. Keins von beyden ist allein an und für
sich; das menschliche Gesetz geht in seiner lebendi-
gen Bewegung von dem göttlichen, das auf Erden
geltende von dem unterirdischen, das bewuſste vom
bewuſstlosen, die Vermittlung von der Unmittelbar-
keit aus, und geht ebenso dahin zurück, wovon es
ausging. Die unterirdische Macht dagegen hat auf
der Erde ihre Wirklichkeit; sie wird durch das Be-
wuſstseyn Daseyn und Thätigkeit.
Die allgemeinen sittlichen Wesen sind also die Sub-
stanz als allgemeines, und sie als einzelnes Bewuſstseyn;
sie haben das Volk und die Familie zu ihrer allgemei-
nen Wirklichkeit, den Mann aber und das Weib zu
ihrem natürlichen Selbst und der bethätigenden Indivi-
dualität. In diesem Inhalt der sittlichen Welt sehen wir
die Zwecke erreicht, welche die vorhergehenden sub-
stanzlosen Gestalten des Bewuſstseyn sich machten;
was die Vernunft nur als Gegenstand auffaſste, ist
Selbstbewuſstseyn geworden, und was dieses nur in
ihm selbst hatte, als wahre Wirklichkeit vorhan-
den. — Was die Beobachtung als ein vorge-
fundenes wuſste, an dem das Selbst keinen Theil hätte,
ist hier vorgefundene Sitte, aber eine Wirklichkeit,
die zugleich That und Werk des Findenden ist. —
Der Einzelne die Lust des Genusses seiner Einzelnheit
suchend, findet sie in der Familie, und die Nothwen-
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 399. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/508>, abgerufen am 23.11.2024.
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