wird. Dieses Handeln also zum Wohl anderer, das als nothwendig ausgesprochen wird, ist so beschaf- fen, dass es vielleicht existiren kann, vielleicht auch nicht; dass, wenn der Fall zufälliger Weise sich darbietet, es vielleicht ein Werk, vielleicht gut ist, vielleicht auch nicht. Diss Gesetz hat hiemit eben- sowenig einen allgemeinen Inhalt als das erste, das betrachtet wurde, und drückt nicht, wie es als ah- solutes Sittengesetz sollte, etwas aus, das an und für sich ist. Oder solche Gesetze bleiben nur beym Sollen stehen, haben aber keine Wirklichkeit; sie sind nicht Gesetze, sondern nur Gebote.
Es erhellt aber in der That aus der Natur der Sache selbst, dass auf einen allgemeinen absoluten In- halt Verzicht gethan werden muss; denn der einfachen Substanz, und ihr Wesen ist diss einfache zu seyn, ist jede Bestimmtheit, die an ihr gesetzt wird, unge- mäss. Das Gebot in seiner einfachen Absolutheit spricht selbst unmittelbares sittliches Seyn aus; der Un- terschied, der an ihm erscheint, ist eine Bestimmt- heit, und also ein Inhalt, der unter der absoluten Allgemeinheit dieses einfachen Seyns steht. Indem hiemit auf einen absoluten Inhalt Verzicht gethan werden muss, kann ihm nur die formale Allgemeinheit, oder diss, dass es sich nicht widerspreche, zukommen, denn die inhaltslose Allgemeinheit ist die formale, und absoluter Inhalt heisst selbst soviel, als ein Un- terschied, der keiner ist, oder als Inhaltslosigkeit.
wird. Dieses Handeln also zum Wohl anderer, das als nothwendig ausgesprochen wird, ist so beschaf- fen, daſs es vielleicht existiren kann, vielleicht auch nicht; daſs, wenn der Fall zufälliger Weise sich darbietet, es vielleicht ein Werk, vielleicht gut ist, vielleicht auch nicht. Diſs Gesetz hat hiemit eben- sowenig einen allgemeinen Inhalt als das erste, das betrachtet wurde, und drückt nicht, wie es als ah- solutes Sittengesetz sollte, etwas aus, das an und für sich ist. Oder solche Gesetze bleiben nur beym Sollen stehen, haben aber keine Wirklichkeit; sie sind nicht Gesetze, sondern nur Gebote.
Es erhellt aber in der That aus der Natur der Sache selbst, daſs auf einen allgemeinen absoluten In- halt Verzicht gethan werden muſs; denn der einfachen Substanz, und ihr Wesen ist diſs einfache zu seyn, ist jede Bestimmtheit, die an ihr gesetzt wird, unge- mäſs. Das Gebot in seiner einfachen Absolutheit spricht selbst unmittelbares sittliches Seyn aus; der Un- terschied, der an ihm erscheint, ist eine Bestimmt- heit, und also ein Inhalt, der unter der absoluten Allgemeinheit dieses einfachen Seyns steht. Indem hiemit auf einen absoluten Inhalt Verzicht gethan werden muſs, kann ihm nur die formale Allgemeinheit, oder diſs, daſs es sich nicht widerspreche, zukommen, denn die inhaltslose Allgemeinheit ist die formale, und absoluter Inhalt heiſst selbst soviel, als ein Un- terschied, der keiner ist, oder als Inhaltslosigkeit.
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wird. Dieses Handeln also zum Wohl anderer, das
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nicht; daſs, wenn der Fall zufälliger Weise sich
darbietet, es vielleicht ein Werk, vielleicht gut ist,
vielleicht auch nicht. Diſs Gesetz hat hiemit eben-
sowenig einen allgemeinen Inhalt als das erste, das
betrachtet wurde, und drückt nicht, wie es als ah-
solutes Sittengesetz sollte, etwas aus, das an und für
sich ist. Oder solche Gesetze bleiben nur beym Sollen
stehen, haben aber keine Wirklichkeit; sie sind nicht
Gesetze, sondern nur Gebote.
Es erhellt aber in der That aus der Natur der
Sache selbst, daſs auf einen allgemeinen absoluten In-
halt Verzicht gethan werden muſs; denn der einfachen
Substanz, und ihr Wesen ist diſs einfache zu seyn,
ist jede Bestimmtheit, die an ihr gesetzt wird, unge-
mäſs. Das Gebot in seiner einfachen Absolutheit
spricht selbst unmittelbares sittliches Seyn aus; der Un-
terschied, der an ihm erscheint, ist eine Bestimmt-
heit, und also ein Inhalt, der unter der absoluten
Allgemeinheit dieses einfachen Seyns steht. Indem
hiemit auf einen absoluten Inhalt Verzicht gethan
werden muſs, kann ihm nur die formale Allgemeinheit,
oder diſs, daſs es sich nicht widerspreche, zukommen,
denn die inhaltslose Allgemeinheit ist die formale,
und absoluter Inhalt heiſst selbst soviel, als ein Un-
terschied, der keiner ist, oder als Inhaltslosigkeit.
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 364. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/473>, abgerufen am 22.11.2024.
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