Das Vermittelnde hat sich nunmehr bestimmt 1) als einfache bestimmte Allgemeinheit, wie die Beson- derheit in dem Schlusse des Daseyns ist; aber 2) als objective Allgemeinheit, das heißt, welche die ganze Bestimmtheit der unterschiedenen Extreme enthält, wie die Allheit des Schlusses der Reflexion; eine erfüllte, aber einfache Allgemeinheit; -- die allgemeine Natur der Sache, die Gattung.
Dieser Schluß ist inhaltsvoll, weil die ab- stracte Mitte des Schlusses des Daseyns, sich zum bestimmten Unterschiede gesetzt, wie sie als Mitte des Reflexions-Schlusses ist, aber dieser Unterschied wie- der in die einfache Identität sich reflectirt hat. -- Die- ser Schluß ist daher Schluß der Nothwendigkeit, da seine Mitte kein sonstiger unmittelbarer Inhalt, son- dern die Reflexion der Bestimmtheit der Extreme in sich ist. Diese haben an der Mitte ihre innere Identität, deren Inhaltsbestimmungen die Formbestimmungen der Extreme sind. -- Damit ist das, wodurch sich die Ter- mini unterscheiden, als äusserliche und unwesent- liche Form, und sie sind als Momente eines noth- wendigen Daseyns.
Zunächst ist dieser Schluß der unmittelbare, und insofern so formale, daß der Zusammenhang der Terminorum die wesentliche Natur ist, als In- halt, und dieser an den unterschiedenen Terminis nur in verschiedener Form, und die Extreme für sich nur als ein unwesentliches Bestehen sind. -- Die
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III.Kapitel. Der Schluß.
C. Der Schluß der Nothwendigkeit.
Das Vermittelnde hat ſich nunmehr beſtimmt 1) als einfache beſtimmte Allgemeinheit, wie die Beſon- derheit in dem Schluſſe des Daſeyns iſt; aber 2) als objective Allgemeinheit, das heißt, welche die ganze Beſtimmtheit der unterſchiedenen Extreme enthaͤlt, wie die Allheit des Schluſſes der Reflexion; eine erfuͤllte, aber einfache Allgemeinheit; — die allgemeine Natur der Sache, die Gattung.
Dieſer Schluß iſt inhaltsvoll, weil die ab- ſtracte Mitte des Schluſſes des Daſeyns, ſich zum beſtimmten Unterſchiede geſetzt, wie ſie als Mitte des Reflexions-Schluſſes iſt, aber dieſer Unterſchied wie- der in die einfache Identitaͤt ſich reflectirt hat. — Die- ſer Schluß iſt daher Schluß der Nothwendigkeit, da ſeine Mitte kein ſonſtiger unmittelbarer Inhalt, ſon- dern die Reflexion der Beſtimmtheit der Extreme in ſich iſt. Dieſe haben an der Mitte ihre innere Identitaͤt, deren Inhaltsbeſtimmungen die Formbeſtimmungen der Extreme ſind. — Damit iſt das, wodurch ſich die Ter- mini unterſcheiden, als aͤuſſerliche und unweſent- liche Form, und ſie ſind als Momente eines noth- wendigen Daſeyns.
Zunaͤchſt iſt dieſer Schluß der unmittelbare, und inſofern ſo formale, daß der Zuſammenhang der Terminorum die weſentliche Natur iſt, als In- halt, und dieſer an den unterſchiedenen Terminis nur in verſchiedener Form, und die Extreme fuͤr ſich nur als ein unweſentliches Beſtehen ſind. — Die
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III. Kapitel. Der Schluß.
C.
Der Schluß der Nothwendigkeit.
Das Vermittelnde hat ſich nunmehr beſtimmt 1)
als einfache beſtimmte Allgemeinheit, wie die Beſon-
derheit in dem Schluſſe des Daſeyns iſt; aber 2) als
objective Allgemeinheit, das heißt, welche die ganze
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die Allheit des Schluſſes der Reflexion; eine erfuͤllte,
aber einfache Allgemeinheit; — die allgemeine
Natur der Sache, die Gattung.
Dieſer Schluß iſt inhaltsvoll, weil die ab-
ſtracte Mitte des Schluſſes des Daſeyns, ſich zum
beſtimmten Unterſchiede geſetzt, wie ſie als Mitte
des Reflexions-Schluſſes iſt, aber dieſer Unterſchied wie-
der in die einfache Identitaͤt ſich reflectirt hat. — Die-
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da ſeine Mitte kein ſonſtiger unmittelbarer Inhalt, ſon-
dern die Reflexion der Beſtimmtheit der Extreme in ſich
iſt. Dieſe haben an der Mitte ihre innere Identitaͤt,
deren Inhaltsbeſtimmungen die Formbeſtimmungen der
Extreme ſind. — Damit iſt das, wodurch ſich die Ter-
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liche Form, und ſie ſind als Momente eines noth-
wendigen Daſeyns.
Zunaͤchſt iſt dieſer Schluß der unmittelbare, und
inſofern ſo formale, daß der Zuſammenhang der
Terminorum die weſentliche Natur iſt, als In-
halt, und dieſer an den unterſchiedenen Terminis nur
in verſchiedener Form, und die Extreme fuͤr ſich
nur als ein unweſentliches Beſtehen ſind. — Die
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 179. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/197>, abgerufen am 24.11.2024.
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