Unmittelbarkeiten, welche sie im ersten Schlusse waren. Sie sind jedoch noch nicht als Concrete gesetzt; daß je- des an der Stelle des andern steht, dadurch ist es in seiner eigenen und zugleich, jedoch nur äusserlich, in der andern Bestimmung gesetzt.
Der bestimmte und objective Sinn dieses Schlusses ist, daß das Allgemeine nicht an und für sich ein bestimmtes Besonderes ist; denn es ist viel- mehr die Totalität seiner Besondern; sondern so eine seiner Arten ist durch die Einzelnheit; die andern seiner Arten sind durch die unmittelbare Aeusserlichkeit von ihm ausgeschlossen. Andererseits ist das Besondere eben so nicht unmittelbar und an und für sich das All- gemeine, sondern die negative Einheit streift ihm die Bestimmtheit ab, und erhebt es dadurch in die Allge- meinheit. -- Die Einzelnheit verhält sich insofern zum Besondern negativ, als sie dessen Prädicat seyn soll; es ist nicht Prädicat des Besondern.
2. Zunächst aber sind die Termini noch unmittel- bare Bestimmtheiten; sie haben sich durch sich selbst zu keiner objectiven Bedeutung fortgebildet; die veränderte Stellung, welche zwey derselben erhalten, ist die Form, die nur erst äusserlich an ihnen ist; sie sind da- her noch wie im ersten Schlusse überhaupt ein gegen- einander gleichgültiger Inhalt; zwey Qualitäten, die nicht an und für sich selbst, sondern durch eine zufällige Ein- zelnheit verknüpft sind.
Der Schluß der ersten Figur, war der unmittel- bare, oder ebensosehr der Schluß, insofern er in sei- nem Begriffe als abstracte Form ist, die sich an ihren Bestimmungen noch nicht realisirt hat. Indem diese reine Form in eine andere Figur übergegangen, ist
diß
III.Kapitel. Der Schluß.
Unmittelbarkeiten, welche ſie im erſten Schluſſe waren. Sie ſind jedoch noch nicht als Concrete geſetzt; daß je- des an der Stelle des andern ſteht, dadurch iſt es in ſeiner eigenen und zugleich, jedoch nur aͤuſſerlich, in der andern Beſtimmung geſetzt.
Der beſtimmte und objective Sinn dieſes Schluſſes iſt, daß das Allgemeine nicht an und fuͤr ſich ein beſtimmtes Beſonderes iſt; denn es iſt viel- mehr die Totalitaͤt ſeiner Beſondern; ſondern ſo eine ſeiner Arten iſt durch die Einzelnheit; die andern ſeiner Arten ſind durch die unmittelbare Aeuſſerlichkeit von ihm ausgeſchloſſen. Andererſeits iſt das Beſondere eben ſo nicht unmittelbar und an und fuͤr ſich das All- gemeine, ſondern die negative Einheit ſtreift ihm die Beſtimmtheit ab, und erhebt es dadurch in die Allge- meinheit. — Die Einzelnheit verhaͤlt ſich inſofern zum Beſondern negativ, als ſie deſſen Praͤdicat ſeyn ſoll; es iſt nicht Praͤdicat des Beſondern.
2. Zunaͤchſt aber ſind die Termini noch unmittel- bare Beſtimmtheiten; ſie haben ſich durch ſich ſelbſt zu keiner objectiven Bedeutung fortgebildet; die veraͤnderte Stellung, welche zwey derſelben erhalten, iſt die Form, die nur erſt aͤuſſerlich an ihnen iſt; ſie ſind da- her noch wie im erſten Schluſſe uͤberhaupt ein gegen- einander gleichguͤltiger Inhalt; zwey Qualitaͤten, die nicht an und fuͤr ſich ſelbſt, ſondern durch eine zufaͤllige Ein- zelnheit verknuͤpft ſind.
Der Schluß der erſten Figur, war der unmittel- bare, oder ebenſoſehr der Schluß, inſofern er in ſei- nem Begriffe als abſtracte Form iſt, die ſich an ihren Beſtimmungen noch nicht realiſirt hat. Indem dieſe reine Form in eine andere Figur uͤbergegangen, iſt
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III. Kapitel. Der Schluß.
Unmittelbarkeiten, welche ſie im erſten Schluſſe waren.
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ſeiner eigenen und zugleich, jedoch nur aͤuſſerlich,
in der andern Beſtimmung geſetzt.
Der beſtimmte und objective Sinn dieſes
Schluſſes iſt, daß das Allgemeine nicht an und fuͤr
ſich ein beſtimmtes Beſonderes iſt; denn es iſt viel-
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von ihm ausgeſchloſſen. Andererſeits iſt das Beſondere
eben ſo nicht unmittelbar und an und fuͤr ſich das All-
gemeine, ſondern die negative Einheit ſtreift ihm die
Beſtimmtheit ab, und erhebt es dadurch in die Allge-
meinheit. — Die Einzelnheit verhaͤlt ſich inſofern zum
Beſondern negativ, als ſie deſſen Praͤdicat ſeyn ſoll;
es iſt nicht Praͤdicat des Beſondern.
2. Zunaͤchſt aber ſind die Termini noch unmittel-
bare Beſtimmtheiten; ſie haben ſich durch ſich ſelbſt zu
keiner objectiven Bedeutung fortgebildet; die veraͤnderte
Stellung, welche zwey derſelben erhalten, iſt die
Form, die nur erſt aͤuſſerlich an ihnen iſt; ſie ſind da-
her noch wie im erſten Schluſſe uͤberhaupt ein gegen-
einander gleichguͤltiger Inhalt; zwey Qualitaͤten, die nicht
an und fuͤr ſich ſelbſt, ſondern durch eine zufaͤllige Ein-
zelnheit verknuͤpft ſind.
Der Schluß der erſten Figur, war der unmittel-
bare, oder ebenſoſehr der Schluß, inſofern er in ſei-
nem Begriffe als abſtracte Form iſt, die ſich an
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 149. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/167>, abgerufen am 25.07.2024.
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