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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.

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Vorbericht.
ten gewähren können. Bey dem gegenwärtigen,
darf ich diese Nachsicht vielmehr aus dem entgegen-
gesetzten Grunde ansprechen; indem sich für die Lo-
gik des Begriffs ein völlig fertiges und festge-
wordenes, man kann sagen, verknöchertes Material
vorfindet, und die Aufgabe darin besteht, dasselbe
in Flüssigkeit zu bringen, und den lebendigen Begriff
in solchem todten Stoffe wieder zu entzünden;
wenn es seine Schwierigkeiten hat, in einem öden
Lande eine neue Stadt zu erbauen, so findet sich
zwar Material genug, aber desto mehr Hindernisse
anderer Art, wenn es darum zu thun ist, einer al-
ten, festgebauten, in fortwährendem Besitz und Be-
wohnung erhaltenen Stadt eine neue Anlage zu
geben; man muß sich unter anderem auch entschlies-
sen, von vielem sonst werthgeachtetem des Vorraths
gar keinen Gebrauch zu machen. --

Vornemlich aber darf die Grösse des Gegen-
standes selbst zur Entschuldigung der unvollkomme-
nen Ausführung angeführt werden. Denn welcher
Gegenstand ist erhabener für die Erkenntniß, als

die

Vorbericht.
ten gewaͤhren koͤnnen. Bey dem gegenwaͤrtigen,
darf ich dieſe Nachſicht vielmehr aus dem entgegen-
geſetzten Grunde anſprechen; indem ſich fuͤr die Lo-
gik des Begriffs ein voͤllig fertiges und feſtge-
wordenes, man kann ſagen, verknoͤchertes Material
vorfindet, und die Aufgabe darin beſteht, daſſelbe
in Fluͤſſigkeit zu bringen, und den lebendigen Begriff
in ſolchem todten Stoffe wieder zu entzuͤnden;
wenn es ſeine Schwierigkeiten hat, in einem oͤden
Lande eine neue Stadt zu erbauen, ſo findet ſich
zwar Material genug, aber deſto mehr Hinderniſſe
anderer Art, wenn es darum zu thun iſt, einer al-
ten, feſtgebauten, in fortwaͤhrendem Beſitz und Be-
wohnung erhaltenen Stadt eine neue Anlage zu
geben; man muß ſich unter anderem auch entſchlieſ-
ſen, von vielem ſonſt werthgeachtetem des Vorraths
gar keinen Gebrauch zu machen. —

Vornemlich aber darf die Groͤſſe des Gegen-
ſtandes ſelbſt zur Entſchuldigung der unvollkomme-
nen Ausfuͤhrung angefuͤhrt werden. Denn welcher
Gegenſtand iſt erhabener fuͤr die Erkenntniß, als

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[IV/0012] Vorbericht. ten gewaͤhren koͤnnen. Bey dem gegenwaͤrtigen, darf ich dieſe Nachſicht vielmehr aus dem entgegen- geſetzten Grunde anſprechen; indem ſich fuͤr die Lo- gik des Begriffs ein voͤllig fertiges und feſtge- wordenes, man kann ſagen, verknoͤchertes Material vorfindet, und die Aufgabe darin beſteht, daſſelbe in Fluͤſſigkeit zu bringen, und den lebendigen Begriff in ſolchem todten Stoffe wieder zu entzuͤnden; wenn es ſeine Schwierigkeiten hat, in einem oͤden Lande eine neue Stadt zu erbauen, ſo findet ſich zwar Material genug, aber deſto mehr Hinderniſſe anderer Art, wenn es darum zu thun iſt, einer al- ten, feſtgebauten, in fortwaͤhrendem Beſitz und Be- wohnung erhaltenen Stadt eine neue Anlage zu geben; man muß ſich unter anderem auch entſchlieſ- ſen, von vielem ſonſt werthgeachtetem des Vorraths gar keinen Gebrauch zu machen. — Vornemlich aber darf die Groͤſſe des Gegen- ſtandes ſelbſt zur Entſchuldigung der unvollkomme- nen Ausfuͤhrung angefuͤhrt werden. Denn welcher Gegenſtand iſt erhabener fuͤr die Erkenntniß, als die

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. IV. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/12>, abgerufen am 19.04.2024.