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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.

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I. Abschnitt. Subjectivität.
Die negative Form enthält dasselbe; denn indem z. B.
die Rose zwar nicht roth ist, so soll sie nicht nur die
allgemeine Sphäre der Farbe zum Prädicate behalten,
sondern auch irgend eine andere bestimmte Far-
be
haben; die einzelne Bestimmtheit des Rothen ist
also nur aufgehoben, und es ist nicht nur die allgemeine
Sphäre gelassen, sondern auch die Bestimmtheit erhal-
ten, aber zu einer unbestimmten, zu einer allgemei-
nen Bestimmtheit gemacht; somit zur Besonderheit.

3. Die Besonderheit, welche sich als die po-
sitive Bestimmung des negativen Urtheils ergeben, ist das
Vermittelnde zwischen der Einzelnheit und Allgemeinheit;
so ist das negative Urtheil nun überhaupt das Vermit-
telnde, zum dritten Schritte, der Reflexion des Ur-
theils des Daseyns in sich selbst
. Es ist nach
seiner objectiven Bedeutung nur das Moment der Ver-
änderung der Accidenzen, oder im Daseyn der vereinzelnten
Eigenschaften des Concreten. Durch diese Veränderung
tritt die vollständige Bestimmtheit des Prädicats oder
das Concrete als gesetzt hervor.

Das Einzelne ist besonderes, nach dem
positiven Ausdrucke des negativen Urtheils. Aber das
Einzelne ist auch nicht besonderes; denn die Besonder-
heit ist von weiterem Umfange als die Einzelnheit; sie
ist also ein Prädicat das dem Subject nicht entspricht,
in dem es also seine Wahrheit noch nicht hat. Das
Einzelne ist nur Einzelnes
, die sich nicht auf
anderes, sey es positiv oder negativ, sondern nur sich
auf sich selbst beziehende Negativität. -- Die Rose ist
nicht irgend ein farbigtes, sondern sie hat nur die
bestimmte Farbe, welche Rosenfarbe ist. Das Einzelne
ist nicht ein unbestimmt bestimmtes, sondern das be-
stimmte Bestimmte.

Von

I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
Die negative Form enthaͤlt daſſelbe; denn indem z. B.
die Roſe zwar nicht roth iſt, ſo ſoll ſie nicht nur die
allgemeine Sphaͤre der Farbe zum Praͤdicate behalten,
ſondern auch irgend eine andere beſtimmte Far-
be
haben; die einzelne Beſtimmtheit des Rothen iſt
alſo nur aufgehoben, und es iſt nicht nur die allgemeine
Sphaͤre gelaſſen, ſondern auch die Beſtimmtheit erhal-
ten, aber zu einer unbeſtimmten, zu einer allgemei-
nen Beſtimmtheit gemacht; ſomit zur Beſonderheit.

3. Die Beſonderheit, welche ſich als die po-
ſitive Beſtimmung des negativen Urtheils ergeben, iſt das
Vermittelnde zwiſchen der Einzelnheit und Allgemeinheit;
ſo iſt das negative Urtheil nun uͤberhaupt das Vermit-
telnde, zum dritten Schritte, der Reflexion des Ur-
theils des Daſeyns in ſich ſelbſt
. Es iſt nach
ſeiner objectiven Bedeutung nur das Moment der Ver-
aͤnderung der Accidenzen, oder im Daſeyn der vereinzelnten
Eigenſchaften des Concreten. Durch dieſe Veraͤnderung
tritt die vollſtaͤndige Beſtimmtheit des Praͤdicats oder
das Concrete als geſetzt hervor.

Das Einzelne iſt beſonderes, nach dem
poſitiven Ausdrucke des negativen Urtheils. Aber das
Einzelne iſt auch nicht beſonderes; denn die Beſonder-
heit iſt von weiterem Umfange als die Einzelnheit; ſie
iſt alſo ein Praͤdicat das dem Subject nicht entſpricht,
in dem es alſo ſeine Wahrheit noch nicht hat. Das
Einzelne iſt nur Einzelnes
, die ſich nicht auf
anderes, ſey es poſitiv oder negativ, ſondern nur ſich
auf ſich ſelbſt beziehende Negativitaͤt. — Die Roſe iſt
nicht irgend ein farbigtes, ſondern ſie hat nur die
beſtimmte Farbe, welche Roſenfarbe iſt. Das Einzelne
iſt nicht ein unbeſtimmt beſtimmtes, ſondern das be-
ſtimmte Beſtimmte.

Von
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[96/0114] I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt. Die negative Form enthaͤlt daſſelbe; denn indem z. B. die Roſe zwar nicht roth iſt, ſo ſoll ſie nicht nur die allgemeine Sphaͤre der Farbe zum Praͤdicate behalten, ſondern auch irgend eine andere beſtimmte Far- be haben; die einzelne Beſtimmtheit des Rothen iſt alſo nur aufgehoben, und es iſt nicht nur die allgemeine Sphaͤre gelaſſen, ſondern auch die Beſtimmtheit erhal- ten, aber zu einer unbeſtimmten, zu einer allgemei- nen Beſtimmtheit gemacht; ſomit zur Beſonderheit. 3. Die Beſonderheit, welche ſich als die po- ſitive Beſtimmung des negativen Urtheils ergeben, iſt das Vermittelnde zwiſchen der Einzelnheit und Allgemeinheit; ſo iſt das negative Urtheil nun uͤberhaupt das Vermit- telnde, zum dritten Schritte, der Reflexion des Ur- theils des Daſeyns in ſich ſelbſt. Es iſt nach ſeiner objectiven Bedeutung nur das Moment der Ver- aͤnderung der Accidenzen, oder im Daſeyn der vereinzelnten Eigenſchaften des Concreten. Durch dieſe Veraͤnderung tritt die vollſtaͤndige Beſtimmtheit des Praͤdicats oder das Concrete als geſetzt hervor. Das Einzelne iſt beſonderes, nach dem poſitiven Ausdrucke des negativen Urtheils. Aber das Einzelne iſt auch nicht beſonderes; denn die Beſonder- heit iſt von weiterem Umfange als die Einzelnheit; ſie iſt alſo ein Praͤdicat das dem Subject nicht entſpricht, in dem es alſo ſeine Wahrheit noch nicht hat. Das Einzelne iſt nur Einzelnes, die ſich nicht auf anderes, ſey es poſitiv oder negativ, ſondern nur ſich auf ſich ſelbſt beziehende Negativitaͤt. — Die Roſe iſt nicht irgend ein farbigtes, ſondern ſie hat nur die beſtimmte Farbe, welche Roſenfarbe iſt. Das Einzelne iſt nicht ein unbeſtimmt beſtimmtes, ſondern das be- ſtimmte Beſtimmte. Von

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/114>, abgerufen am 04.05.2024.