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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813.

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Die Erscheinung.

So sind die Theile gleichfalls das ganze Verhält-
niß. Sie sind die unmittelbare Selbstständigkeit gegen
die reflectirte, und bestehen nicht im Ganzen, sondern
sind für sich. Sie haben ferner diß Ganze als ihr Mo-
ment an ihnen; es macht ihre Beziehung aus; ohne
Ganzes gibt es keine Theile. Aber weil sie das Selbst-
ständige sind, so ist diese Beziehung nur ein äusserliches
Moment, gegen welches sie an und für sich gleichgültig
sind. Zugleich aber fallen die Theile als mannichfaltige
Existenz in sich selbst zusammen, denn diese ist das re-
flexionslose Seyn; sie haben ihre Selbstständigkeit nur
in der reflectirten Einheit, welche sowohl diese Einheit
als auch die existirende Mannichfaltigkeit ist; das heißt,
sie haben Selbstständigkeit nur im Ganzen, das aber
zugleich die den Theilen andere Selbstständigkeit ist.

Das Ganze und die Theile bedingen sich daher
gegenseitig; aber das hier betrachtete Verhältniß, steht
zugleich höher, als die Beziehung des Bedingten
und der Bedingung auf einander, wie sie sich oben
bestimmt hatte. Diese Beziehung ist hier realisirt;
nemlich es ist gesetzt, daß die Bedingung so die we-
sentliche Selbstständigkeit des Bedingten ist, daß sie durch
dieses vorausgesetzt wird. Die Bedingung als sol-
che ist nur das Unmittelbare, und nur an sich vor-
ausgesetzt. Das Ganze aber ist die Bedingung zwar
der Theile, aber es enthält zugleich unmittelbar selbst,
daß auch es nur ist, insofern es die Theile zur Voraus-
setzung hat. Indem so beyde Seiten des Verhältnisses
gesetzt sind als sich gegenseitig bedingend, ist jede eine
unmittelbare Selbstständigkeit an ihr selbst, aber ihre
Selbstständigkeit ist eben so sehr vermittelt oder gesetzt
durch die andere. Das ganze Verhältniß ist durch
diese Gegenseitigkeit die Rükkehr des Bedingens in sich
selbst, das nicht relative, das Unbedingte.

Indem
Die Erſcheinung.

So ſind die Theile gleichfalls das ganze Verhaͤlt-
niß. Sie ſind die unmittelbare Selbſtſtaͤndigkeit gegen
die reflectirte, und beſtehen nicht im Ganzen, ſondern
ſind fuͤr ſich. Sie haben ferner diß Ganze als ihr Mo-
ment an ihnen; es macht ihre Beziehung aus; ohne
Ganzes gibt es keine Theile. Aber weil ſie das Selbſt-
ſtaͤndige ſind, ſo iſt dieſe Beziehung nur ein aͤuſſerliches
Moment, gegen welches ſie an und fuͤr ſich gleichguͤltig
ſind. Zugleich aber fallen die Theile als mannichfaltige
Exiſtenz in ſich ſelbſt zuſammen, denn dieſe iſt das re-
flexionsloſe Seyn; ſie haben ihre Selbſtſtaͤndigkeit nur
in der reflectirten Einheit, welche ſowohl dieſe Einheit
als auch die exiſtirende Mannichfaltigkeit iſt; das heißt,
ſie haben Selbſtſtaͤndigkeit nur im Ganzen, das aber
zugleich die den Theilen andere Selbſtſtaͤndigkeit iſt.

Das Ganze und die Theile bedingen ſich daher
gegenſeitig; aber das hier betrachtete Verhaͤltniß, ſteht
zugleich hoͤher, als die Beziehung des Bedingten
und der Bedingung auf einander, wie ſie ſich oben
beſtimmt hatte. Dieſe Beziehung iſt hier realiſirt;
nemlich es iſt geſetzt, daß die Bedingung ſo die we-
ſentliche Selbſtſtaͤndigkeit des Bedingten iſt, daß ſie durch
dieſes vorausgeſetzt wird. Die Bedingung als ſol-
che iſt nur das Unmittelbare, und nur an ſich vor-
ausgeſetzt. Das Ganze aber iſt die Bedingung zwar
der Theile, aber es enthaͤlt zugleich unmittelbar ſelbſt,
daß auch es nur iſt, inſofern es die Theile zur Voraus-
ſetzung hat. Indem ſo beyde Seiten des Verhaͤltniſſes
geſetzt ſind als ſich gegenſeitig bedingend, iſt jede eine
unmittelbare Selbſtſtaͤndigkeit an ihr ſelbſt, aber ihre
Selbſtſtaͤndigkeit iſt eben ſo ſehr vermittelt oder geſetzt
durch die andere. Das ganze Verhaͤltniß iſt durch
dieſe Gegenſeitigkeit die Ruͤkkehr des Bedingens in ſich
ſelbſt, das nicht relative, das Unbedingte.

Indem
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[191/0203] Die Erſcheinung. So ſind die Theile gleichfalls das ganze Verhaͤlt- niß. Sie ſind die unmittelbare Selbſtſtaͤndigkeit gegen die reflectirte, und beſtehen nicht im Ganzen, ſondern ſind fuͤr ſich. Sie haben ferner diß Ganze als ihr Mo- ment an ihnen; es macht ihre Beziehung aus; ohne Ganzes gibt es keine Theile. Aber weil ſie das Selbſt- ſtaͤndige ſind, ſo iſt dieſe Beziehung nur ein aͤuſſerliches Moment, gegen welches ſie an und fuͤr ſich gleichguͤltig ſind. Zugleich aber fallen die Theile als mannichfaltige Exiſtenz in ſich ſelbſt zuſammen, denn dieſe iſt das re- flexionsloſe Seyn; ſie haben ihre Selbſtſtaͤndigkeit nur in der reflectirten Einheit, welche ſowohl dieſe Einheit als auch die exiſtirende Mannichfaltigkeit iſt; das heißt, ſie haben Selbſtſtaͤndigkeit nur im Ganzen, das aber zugleich die den Theilen andere Selbſtſtaͤndigkeit iſt. Das Ganze und die Theile bedingen ſich daher gegenſeitig; aber das hier betrachtete Verhaͤltniß, ſteht zugleich hoͤher, als die Beziehung des Bedingten und der Bedingung auf einander, wie ſie ſich oben beſtimmt hatte. Dieſe Beziehung iſt hier realiſirt; nemlich es iſt geſetzt, daß die Bedingung ſo die we- ſentliche Selbſtſtaͤndigkeit des Bedingten iſt, daß ſie durch dieſes vorausgeſetzt wird. Die Bedingung als ſol- che iſt nur das Unmittelbare, und nur an ſich vor- ausgeſetzt. Das Ganze aber iſt die Bedingung zwar der Theile, aber es enthaͤlt zugleich unmittelbar ſelbſt, daß auch es nur iſt, inſofern es die Theile zur Voraus- ſetzung hat. Indem ſo beyde Seiten des Verhaͤltniſſes geſetzt ſind als ſich gegenſeitig bedingend, iſt jede eine unmittelbare Selbſtſtaͤndigkeit an ihr ſelbſt, aber ihre Selbſtſtaͤndigkeit iſt eben ſo ſehr vermittelt oder geſetzt durch die andere. Das ganze Verhaͤltniß iſt durch dieſe Gegenſeitigkeit die Ruͤkkehr des Bedingens in ſich ſelbſt, das nicht relative, das Unbedingte. Indem

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813, S. 191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik0102_1813/203>, abgerufen am 02.05.2024.