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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813.

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Die Erscheinung.
zu Grunde, und subsumirt alsdann auch die Existenz un-
ter die Realität. Er ist also die Vermittlung, welche
Schluß ist, und die hier noch nicht zu betrachten ist. Es
ist bereits oben (I. Th. I. Abth. S. 27. ff.) auf das,
was Kant hiegegen erinnert, Rüksicht genommen und
bemerkt worden, daß Kant unter Existenz das be-
stimmte
Daseyn versteht, wodurch etwas in den Con-
text der gesammten Erfahrung, d. h. in die Bestimmung
eines Andersseyns und in die Beziehung auf An-
deres
tritt. So ist als Existirendes Etwas vermittelt
durch anderes, und die Existenz überhaupt die Seite sei-
ner Vermittlung. Nun liegt in dem, was Kant den Be-
griff nennt, nemlich in Etwas, insofern es als nur ein-
fach auf sich bezogen genommen wird, oder in der
Vorstellung als solcher, nicht seine Vermittlung; in der
abstracten Identität mit sich ist die Entgegensetzung weg-
gelassen. Der ontologische Beweis hätte nun darzustel-
len, daß der absolute Begriff, nemlich der Begriff Got-
tes, zum bestimmten Daseyn, zur Vermittlung komme,
oder wie das einfache Wesen sich mit der Vermittlung
vermittle. Diß geschieht durch die angegebene Subsum-
tion der Existenz unter ihr Allgemeines, nemlich die Rea-
lität, welche als das Mittlere zwischen Gott in seinem
Begriffe einerseits, und zwischen der Existenz anderer-
seits angenommen wird. -- Von dieser Vermittlung, in-
sofern sie die Form des Schlusses hat, ist, wie gesagt,
hier nicht die Rede. Wie aber jene Vermittlung des
Wesens mit der Existenz in Wahrheit beschaffen ist, diß
hat die bisherige Darstellung enthalten. Die Natur des
Beweisens selbst ist in der Lehre von der Erkenntniß zu
betrachten. Hier ist nur anzugeben, was sich auf die
Natur der Vermittlung überhaupt bezieht.

Die Beweise vom Daseyn Gottes geben einen
Grund für dieses Daseyn an. Er soll nicht ein objecti-

ver

Die Erſcheinung.
zu Grunde, und ſubſumirt alsdann auch die Exiſtenz un-
ter die Realitaͤt. Er iſt alſo die Vermittlung, welche
Schluß iſt, und die hier noch nicht zu betrachten iſt. Es
iſt bereits oben (I. Th. I. Abth. S. 27. ff.) auf das,
was Kant hiegegen erinnert, Ruͤkſicht genommen und
bemerkt worden, daß Kant unter Exiſtenz das be-
ſtimmte
Daſeyn verſteht, wodurch etwas in den Con-
text der geſammten Erfahrung, d. h. in die Beſtimmung
eines Andersſeyns und in die Beziehung auf An-
deres
tritt. So iſt als Exiſtirendes Etwas vermittelt
durch anderes, und die Exiſtenz uͤberhaupt die Seite ſei-
ner Vermittlung. Nun liegt in dem, was Kant den Be-
griff nennt, nemlich in Etwas, inſofern es als nur ein-
fach auf ſich bezogen genommen wird, oder in der
Vorſtellung als ſolcher, nicht ſeine Vermittlung; in der
abſtracten Identitaͤt mit ſich iſt die Entgegenſetzung weg-
gelaſſen. Der ontologiſche Beweis haͤtte nun darzuſtel-
len, daß der abſolute Begriff, nemlich der Begriff Got-
tes, zum beſtimmten Daſeyn, zur Vermittlung komme,
oder wie das einfache Weſen ſich mit der Vermittlung
vermittle. Diß geſchieht durch die angegebene Subſum-
tion der Exiſtenz unter ihr Allgemeines, nemlich die Rea-
litaͤt, welche als das Mittlere zwiſchen Gott in ſeinem
Begriffe einerſeits, und zwiſchen der Exiſtenz anderer-
ſeits angenommen wird. — Von dieſer Vermittlung, in-
ſofern ſie die Form des Schluſſes hat, iſt, wie geſagt,
hier nicht die Rede. Wie aber jene Vermittlung des
Weſens mit der Exiſtenz in Wahrheit beſchaffen iſt, diß
hat die bisherige Darſtellung enthalten. Die Natur des
Beweiſens ſelbſt iſt in der Lehre von der Erkenntniß zu
betrachten. Hier iſt nur anzugeben, was ſich auf die
Natur der Vermittlung uͤberhaupt bezieht.

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Grund fuͤr dieſes Daſeyn an. Er ſoll nicht ein objecti-

ver
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[139/0151] Die Erſcheinung. zu Grunde, und ſubſumirt alsdann auch die Exiſtenz un- ter die Realitaͤt. Er iſt alſo die Vermittlung, welche Schluß iſt, und die hier noch nicht zu betrachten iſt. Es iſt bereits oben (I. Th. I. Abth. S. 27. ff.) auf das, was Kant hiegegen erinnert, Ruͤkſicht genommen und bemerkt worden, daß Kant unter Exiſtenz das be- ſtimmte Daſeyn verſteht, wodurch etwas in den Con- text der geſammten Erfahrung, d. h. in die Beſtimmung eines Andersſeyns und in die Beziehung auf An- deres tritt. So iſt als Exiſtirendes Etwas vermittelt durch anderes, und die Exiſtenz uͤberhaupt die Seite ſei- ner Vermittlung. Nun liegt in dem, was Kant den Be- griff nennt, nemlich in Etwas, inſofern es als nur ein- fach auf ſich bezogen genommen wird, oder in der Vorſtellung als ſolcher, nicht ſeine Vermittlung; in der abſtracten Identitaͤt mit ſich iſt die Entgegenſetzung weg- gelaſſen. Der ontologiſche Beweis haͤtte nun darzuſtel- len, daß der abſolute Begriff, nemlich der Begriff Got- tes, zum beſtimmten Daſeyn, zur Vermittlung komme, oder wie das einfache Weſen ſich mit der Vermittlung vermittle. Diß geſchieht durch die angegebene Subſum- tion der Exiſtenz unter ihr Allgemeines, nemlich die Rea- litaͤt, welche als das Mittlere zwiſchen Gott in ſeinem Begriffe einerſeits, und zwiſchen der Exiſtenz anderer- ſeits angenommen wird. — Von dieſer Vermittlung, in- ſofern ſie die Form des Schluſſes hat, iſt, wie geſagt, hier nicht die Rede. Wie aber jene Vermittlung des Weſens mit der Exiſtenz in Wahrheit beſchaffen iſt, diß hat die bisherige Darſtellung enthalten. Die Natur des Beweiſens ſelbſt iſt in der Lehre von der Erkenntniß zu betrachten. Hier iſt nur anzugeben, was ſich auf die Natur der Vermittlung uͤberhaupt bezieht. Die Beweiſe vom Daſeyn Gottes geben einen Grund fuͤr dieſes Daſeyn an. Er ſoll nicht ein objecti- ver

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik0102_1813/151>, abgerufen am 04.05.2024.