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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,1. Nürnberg, 1812.

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Das Maaß.
halb ihrer macht das Qualitative des Selbstständigen
aus, welches in dieser Mannichfaltigkeit der quantitati-
ven Bestimmung die Einheit mit sich ist. -- Insofern
also ein Selbstständiges mit einer Reihe von Selbstständi-
gen eine Reihe von Exponenten bildet, so ist es zunächst
von einem Selbstständigen nicht dieser Reihe, sondern
einem andern, mit welchem es vergleichen wird, nur
dadurch unterschieden, daß dieses eine andere Reihe von
Exponenten mit denselben Selbstständigen macht. Aber
auf diese Weise wären diese beyden Selbstständigen
nicht vergleichbar, insofern jedes als Einheit
gegen seine Exponenten zu betrachten ist, und die beyden
hiedurch entstehenden Reihen unbestimmt andere
sind. Das Selbstständige ist aber nicht an sich bestimmt,
als die Einheit, welche einfaches Eins ist, sondern we-
sentlich als Verhältniß; es ist Eins wohl gegenüber der
Zahlenreihe seiner Exponenten; an sich bestimmte Einheit
ist es weder als diß Eins noch in dem Verhältnisse zu
einem derselben, so hätte es seine Bestimmtheit in ei-
nem Quantum als solchen; sondern es hat sein Ansich-
bestimmtseyn nur in dem Verhältnisse der Reihe, in dem
Verhältnisse, das diese in ihr selbst hat. Diese ist seine
Einheit, und insofern das andere mit ihm vergleichbare
Selbstständige von derselben Art überhaupt ist, nemlich
insofern es an den Selbstständigen der andern Seiten
gleichfalls diejenigen hat, mit denen es sich neutralisirt,
so hat es eben so sein Ansichbestimmtseyn in ihr. Diese
aber ist nur insofern an sich bestimmt, als die Glieder
derselben ein constantes Verhältniß unter einander zu
beyden haben; so ist sie ihre gemeinschaftliche
Einheit
. In dieser gemeinschaftlichen Einheit liegt al-
lein die Vergleichbarkeit der beyden Selbstständigen, die
als sich nicht mit einander neutralisirend, sondern als
gleichgültig gegen einander angenommen wurden. Sie
sind in dieser Rücksicht Quanta gegen einander, als sol-

che
X 2

Das Maaß.
halb ihrer macht das Qualitative des Selbſtſtaͤndigen
aus, welches in dieſer Mannichfaltigkeit der quantitati-
ven Beſtimmung die Einheit mit ſich iſt. — Inſofern
alſo ein Selbſtſtaͤndiges mit einer Reihe von Selbſtſtaͤndi-
gen eine Reihe von Exponenten bildet, ſo iſt es zunaͤchſt
von einem Selbſtſtaͤndigen nicht dieſer Reihe, ſondern
einem andern, mit welchem es vergleichen wird, nur
dadurch unterſchieden, daß dieſes eine andere Reihe von
Exponenten mit denſelben Selbſtſtaͤndigen macht. Aber
auf dieſe Weiſe waͤren dieſe beyden Selbſtſtaͤndigen
nicht vergleichbar, inſofern jedes als Einheit
gegen ſeine Exponenten zu betrachten iſt, und die beyden
hiedurch entſtehenden Reihen unbeſtimmt andere
ſind. Das Selbſtſtaͤndige iſt aber nicht an ſich beſtimmt,
als die Einheit, welche einfaches Eins iſt, ſondern we-
ſentlich als Verhaͤltniß; es iſt Eins wohl gegenuͤber der
Zahlenreihe ſeiner Exponenten; an ſich beſtimmte Einheit
iſt es weder als diß Eins noch in dem Verhaͤltniſſe zu
einem derſelben, ſo haͤtte es ſeine Beſtimmtheit in ei-
nem Quantum als ſolchen; ſondern es hat ſein Anſich-
beſtimmtſeyn nur in dem Verhaͤltniſſe der Reihe, in dem
Verhaͤltniſſe, das dieſe in ihr ſelbſt hat. Dieſe iſt ſeine
Einheit, und inſofern das andere mit ihm vergleichbare
Selbſtſtaͤndige von derſelben Art uͤberhaupt iſt, nemlich
inſofern es an den Selbſtſtaͤndigen der andern Seiten
gleichfalls diejenigen hat, mit denen es ſich neutraliſirt,
ſo hat es eben ſo ſein Anſichbeſtimmtſeyn in ihr. Dieſe
aber iſt nur inſofern an ſich beſtimmt, als die Glieder
derſelben ein conſtantes Verhaͤltniß unter einander zu
beyden haben; ſo iſt ſie ihre gemeinſchaftliche
Einheit
. In dieſer gemeinſchaftlichen Einheit liegt al-
lein die Vergleichbarkeit der beyden Selbſtſtaͤndigen, die
als ſich nicht mit einander neutraliſirend, ſondern als
gleichguͤltig gegen einander angenommen wurden. Sie
ſind in dieſer Ruͤckſicht Quanta gegen einander, als ſol-

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[295/0343] Das Maaß. halb ihrer macht das Qualitative des Selbſtſtaͤndigen aus, welches in dieſer Mannichfaltigkeit der quantitati- ven Beſtimmung die Einheit mit ſich iſt. — Inſofern alſo ein Selbſtſtaͤndiges mit einer Reihe von Selbſtſtaͤndi- gen eine Reihe von Exponenten bildet, ſo iſt es zunaͤchſt von einem Selbſtſtaͤndigen nicht dieſer Reihe, ſondern einem andern, mit welchem es vergleichen wird, nur dadurch unterſchieden, daß dieſes eine andere Reihe von Exponenten mit denſelben Selbſtſtaͤndigen macht. Aber auf dieſe Weiſe waͤren dieſe beyden Selbſtſtaͤndigen nicht vergleichbar, inſofern jedes als Einheit gegen ſeine Exponenten zu betrachten iſt, und die beyden hiedurch entſtehenden Reihen unbeſtimmt andere ſind. Das Selbſtſtaͤndige iſt aber nicht an ſich beſtimmt, als die Einheit, welche einfaches Eins iſt, ſondern we- ſentlich als Verhaͤltniß; es iſt Eins wohl gegenuͤber der Zahlenreihe ſeiner Exponenten; an ſich beſtimmte Einheit iſt es weder als diß Eins noch in dem Verhaͤltniſſe zu einem derſelben, ſo haͤtte es ſeine Beſtimmtheit in ei- nem Quantum als ſolchen; ſondern es hat ſein Anſich- beſtimmtſeyn nur in dem Verhaͤltniſſe der Reihe, in dem Verhaͤltniſſe, das dieſe in ihr ſelbſt hat. Dieſe iſt ſeine Einheit, und inſofern das andere mit ihm vergleichbare Selbſtſtaͤndige von derſelben Art uͤberhaupt iſt, nemlich inſofern es an den Selbſtſtaͤndigen der andern Seiten gleichfalls diejenigen hat, mit denen es ſich neutraliſirt, ſo hat es eben ſo ſein Anſichbeſtimmtſeyn in ihr. Dieſe aber iſt nur inſofern an ſich beſtimmt, als die Glieder derſelben ein conſtantes Verhaͤltniß unter einander zu beyden haben; ſo iſt ſie ihre gemeinſchaftliche Einheit. In dieſer gemeinſchaftlichen Einheit liegt al- lein die Vergleichbarkeit der beyden Selbſtſtaͤndigen, die als ſich nicht mit einander neutraliſirend, ſondern als gleichguͤltig gegen einander angenommen wurden. Sie ſind in dieſer Ruͤckſicht Quanta gegen einander, als ſol- che X 2

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,1. Nürnberg, 1812, S. 295. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik0101_1812/343>, abgerufen am 24.11.2024.