rung lehren. Ohne ihren wahren Werth zu kennen, ging man aus von der Idee des absoluten Besitzes, und der Ausschließung aller Fremden. Ob dieß Ver- fahren rechtlich sey, ob es auch nur rathsam sey? fiel Niemanden ein zu fragen. Wo hätte man auch andere Ideen schöpfen sollen? Leider! aber wurde dadurch gleich anfangs dem Colonialwesen der Euro- päer eine Richtung gegeben, die zum Unglück der Mutterländer, und noch mehr der Colonien, unver- änderlich war. Doch entwickelte sich gleich anfangs durch die verschiedene Natur der Länder und ihrer Bewohner eine wesentliche Verschiedenheit der Colo- nien des westlichen und des östlichen Indiens in Anse- hung der Benutzung.
3. Wie beschränkt aber auch immer der Ge- sichtskreis blieb, so waren doch die Folgen uner- meßlich. Indem a. der ganze Gang, wie die ganze Einrichtung des Welthandels sich änderte, weil er aus Landhandel (was er bis dahin, seinem wesent- lichen Charakter nach, stets hatte bleiben müssen,) in Seehandel umgeschaffen ward. Ebendaher aber b. die geographische Lage der Länder ihre Wichtigkeit oder Unwichtigkeit für den Handel nach einem ganz andern Maaßstabe bestimmte; da es in der Natur die- ser Veränderung lag, daß in Europa jetzt die west- lichen Länder statt derer am Mittelmeer die Sitze
des
I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
rung lehren. Ohne ihren wahren Werth zu kennen, ging man aus von der Idee des abſoluten Beſitzes, und der Ausſchließung aller Fremden. Ob dieß Ver- fahren rechtlich ſey, ob es auch nur rathſam ſey? fiel Niemanden ein zu fragen. Wo haͤtte man auch andere Ideen ſchoͤpfen ſollen? Leider! aber wurde dadurch gleich anfangs dem Colonialweſen der Euro- paͤer eine Richtung gegeben, die zum Ungluͤck der Mutterlaͤnder, und noch mehr der Colonien, unver- aͤnderlich war. Doch entwickelte ſich gleich anfangs durch die verſchiedene Natur der Laͤnder und ihrer Bewohner eine weſentliche Verſchiedenheit der Colo- nien des weſtlichen und des oͤſtlichen Indiens in Anſe- hung der Benutzung.
3. Wie beſchraͤnkt aber auch immer der Ge- ſichtskreis blieb, ſo waren doch die Folgen uner- meßlich. Indem a. der ganze Gang, wie die ganze Einrichtung des Welthandels ſich aͤnderte, weil er aus Landhandel (was er bis dahin, ſeinem weſent- lichen Charakter nach, ſtets hatte bleiben muͤſſen,) in Seehandel umgeſchaffen ward. Ebendaher aber b. die geographiſche Lage der Laͤnder ihre Wichtigkeit oder Unwichtigkeit fuͤr den Handel nach einem ganz andern Maaßſtabe beſtimmte; da es in der Natur die- ſer Veraͤnderung lag, daß in Europa jetzt die weſt- lichen Laͤnder ſtatt derer am Mittelmeer die Sitze
des
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I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
rung lehren. Ohne ihren wahren Werth zu kennen,
ging man aus von der Idee des abſoluten Beſitzes,
und der Ausſchließung aller Fremden. Ob dieß Ver-
fahren rechtlich ſey, ob es auch nur rathſam ſey?
fiel Niemanden ein zu fragen. Wo haͤtte man auch
andere Ideen ſchoͤpfen ſollen? Leider! aber wurde
dadurch gleich anfangs dem Colonialweſen der Euro-
paͤer eine Richtung gegeben, die zum Ungluͤck der
Mutterlaͤnder, und noch mehr der Colonien, unver-
aͤnderlich war. Doch entwickelte ſich gleich anfangs
durch die verſchiedene Natur der Laͤnder und ihrer
Bewohner eine weſentliche Verſchiedenheit der Colo-
nien des weſtlichen und des oͤſtlichen Indiens in Anſe-
hung der Benutzung.
3. Wie beſchraͤnkt aber auch immer der Ge-
ſichtskreis blieb, ſo waren doch die Folgen uner-
meßlich. Indem a. der ganze Gang, wie die ganze
Einrichtung des Welthandels ſich aͤnderte, weil er
aus Landhandel (was er bis dahin, ſeinem weſent-
lichen Charakter nach, ſtets hatte bleiben muͤſſen,)
in Seehandel umgeſchaffen ward. Ebendaher aber
b. die geographiſche Lage der Laͤnder ihre Wichtigkeit
oder Unwichtigkeit fuͤr den Handel nach einem ganz
andern Maaßſtabe beſtimmte; da es in der Natur die-
ſer Veraͤnderung lag, daß in Europa jetzt die weſt-
lichen Laͤnder ſtatt derer am Mittelmeer die Sitze
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/72>, abgerufen am 24.11.2024.
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