Preußen sie verlassen würde, konnten die Polen also ahnen; aber daß ihr Beschützer, schon ver- bunden mit Rußland, helfen würde sie zu stürzen, -- war doch mehr als sich erwarten ließ!
Einmarsch Preußischer Truppen in Polen, unter dem Vorwand der Unterdrückung des Jacobinismus; und De- claration 16. Jan. 1793; worauf schon 24. Febr. eine zwey- te wegen Wegnahme Danzigs (seit der ersten Theilung das Ziel der Preußischen Politik; von Catharina klüglich aufgespart; durch dessen Bedrückung schon Friedrich 1783 seinen Ruhm geschmälert hatte,) folgte. Aber bald hob die gemeinschaftliche Declaration vom 16. April völlig den Schleyer!
17. Zweyte Theilung von Polen, zwischen Rußland und Preußen; wodurch Polen noch etwa ein Drittheil seines vormaligen Gebiets blieb. Hart war die Theilung, noch härter die Behandlung, durch die man auf dem Reichsta- ge zu Grodno die Einwilligung der Nation er- zwang. Solche Auftritte hatte man doch in Eu- ropa noch nicht gesehen!
Erzwungene Cession des Weggenommenen an Rußland 17. Aug. 1793, an Preußen 3. Sept., gegen Entsagung al- ler weiteren Ansprüche; und Garantie des noch übrig Ge- lassenen!
18. Daß auch das noch übrige Polen unter dem Principat von Rußland blieb, verstand sich von selbst. Eine engere Union ließ ihm kaum
den
Geſch. d. noͤrdl. Eur. Staatenſyſt. -- 1797.
Preußen ſie verlaſſen wuͤrde, konnten die Polen alſo ahnen; aber daß ihr Beſchuͤtzer, ſchon ver- bunden mit Rußland, helfen wuͤrde ſie zu ſtuͤrzen, — war doch mehr als ſich erwarten ließ!
Einmarſch Preußiſcher Truppen in Polen, unter dem Vorwand der Unterdruͤckung des Jacobinismus; und De- claration 16. Jan. 1793; worauf ſchon 24. Febr. eine zwey- te wegen Wegnahme Danzigs (ſeit der erſten Theilung das Ziel der Preußiſchen Politik; von Catharina kluͤglich aufgeſpart; durch deſſen Bedruͤckung ſchon Friedrich 1783 ſeinen Ruhm geſchmaͤlert hatte,) folgte. Aber bald hob die gemeinſchaftliche Declaration vom 16. April voͤllig den Schleyer!
17. Zweyte Theilung von Polen, zwiſchen Rußland und Preußen; wodurch Polen noch etwa ein Drittheil ſeines vormaligen Gebiets blieb. Hart war die Theilung, noch haͤrter die Behandlung, durch die man auf dem Reichsta- ge zu Grodno die Einwilligung der Nation er- zwang. Solche Auftritte hatte man doch in Eu- ropa noch nicht geſehen!
Erzwungene Ceſſion des Weggenommenen an Rußland 17. Aug. 1793, an Preußen 3. Sept., gegen Entſagung al- ler weiteren Anſpruͤche; und Garantie des noch uͤbrig Ge- laſſenen!
18. Daß auch das noch uͤbrige Polen unter dem Principat von Rußland blieb, verſtand ſich von ſelbſt. Eine engere Union ließ ihm kaum
den
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Geſch. d. noͤrdl. Eur. Staatenſyſt. -- 1797.
Preußen ſie verlaſſen wuͤrde, konnten die Polen
alſo ahnen; aber daß ihr Beſchuͤtzer, ſchon ver-
bunden mit Rußland, helfen wuͤrde ſie zu ſtuͤrzen,
— war doch mehr als ſich erwarten ließ!
Einmarſch Preußiſcher Truppen in Polen, unter dem
Vorwand der Unterdruͤckung des Jacobinismus; und De-
claration 16. Jan. 1793; worauf ſchon 24. Febr. eine zwey-
te wegen Wegnahme Danzigs (ſeit der erſten Theilung
das Ziel der Preußiſchen Politik; von Catharina kluͤglich
aufgeſpart; durch deſſen Bedruͤckung ſchon Friedrich 1783
ſeinen Ruhm geſchmaͤlert hatte,) folgte. Aber bald hob
die gemeinſchaftliche Declaration vom 16. April voͤllig
den Schleyer!
17. Zweyte Theilung von Polen,
zwiſchen Rußland und Preußen; wodurch Polen
noch etwa ein Drittheil ſeines vormaligen Gebiets
blieb. Hart war die Theilung, noch haͤrter die
Behandlung, durch die man auf dem Reichsta-
ge zu Grodno die Einwilligung der Nation er-
zwang. Solche Auftritte hatte man doch in Eu-
ropa noch nicht geſehen!
Erzwungene Ceſſion des Weggenommenen an Rußland
17. Aug. 1793, an Preußen 3. Sept., gegen Entſagung al-
ler weiteren Anſpruͤche; und Garantie des noch uͤbrig Ge-
laſſenen!
18. Daß auch das noch uͤbrige Polen unter
dem Principat von Rußland blieb, verſtand ſich
von ſelbſt. Eine engere Union ließ ihm kaum
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 605. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/643>, abgerufen am 23.11.2024.
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