13. Die natürliche Folge dieser Catastrophe für die Republik war die Wiedereinsetzung des Erbstatthalters in seine alten und neuen Rechte; in einem Umfange und mit einer Härte daß man fast zu vergessen schien, daß doch eine Republik und eine Gegenparthey bleibe. Allein die Dauer der Verfassung sollte durch die Fremden gesichert werden; und dieß führte von selbst zu einer Tri- ple-Allianz mit England und Preußen, deren Wirkungen, indem sie wieder den Einfluß Englands auf den Continent begründete, sich in den nächsten Jahren auch auf das übrige Europa, besonders den Norden, ausdehnte.
Zuerst Allianz beyder Mächte mit der Republik und Ga- rantie der Statthalterschaft und aller ihrer Rechte 15. April 1788. Darauf Defensiv-Allianz zwischen England und Preußen zu Loo 13. Jun. Wechselseitige Garantie sämmtlicher Besitzungen. Also auch Garantie der Engli- schen Colonien durch Preußen!
14. Während dieser Stürme in den vereinig- ten Provinzen, war aber auch ein ähnlicher Geist der Unruhen in den Oestreichischen Niederlan- den rege geworden. Die Umformungspläne von Joseph II. hatten ihn geweckt, seine Inconsequenz verstärkte ihn; allein wie schon der Aufstand bis zur Unabhängigkeitserklärung gediehen war, zer- fielen die Insurgenten unter einander; und kein Chef war da, fähig das Ganze zusammenzuhalten.
Wäh-
III. Per. A. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
13. Die natuͤrliche Folge dieſer Cataſtrophe fuͤr die Republik war die Wiedereinſetzung des Erbſtatthalters in ſeine alten und neuen Rechte; in einem Umfange und mit einer Haͤrte daß man faſt zu vergeſſen ſchien, daß doch eine Republik und eine Gegenparthey bleibe. Allein die Dauer der Verfaſſung ſollte durch die Fremden geſichert werden; und dieß fuͤhrte von ſelbſt zu einer Tri- ple-Allianz mit England und Preußen, deren Wirkungen, indem ſie wieder den Einfluß Englands auf den Continent begruͤndete, ſich in den naͤchſten Jahren auch auf das uͤbrige Europa, beſonders den Norden, ausdehnte.
Zuerſt Allianz beyder Maͤchte mit der Republik und Ga- rantie der Statthalterſchaft und aller ihrer Rechte 15. April 1788. Darauf Defenſiv-Allianz zwiſchen England und Preußen zu Loo 13. Jun. Wechſelſeitige Garantie ſaͤmmtlicher Beſitzungen. Alſo auch Garantie der Engli- ſchen Colonien durch Preußen!
14. Waͤhrend dieſer Stuͤrme in den vereinig- ten Provinzen, war aber auch ein aͤhnlicher Geiſt der Unruhen in den Oeſtreichiſchen Niederlan- den rege geworden. Die Umformungsplaͤne von Joſeph II. hatten ihn geweckt, ſeine Inconſequenz verſtaͤrkte ihn; allein wie ſchon der Aufſtand bis zur Unabhaͤngigkeitserklaͤrung gediehen war, zer- fielen die Inſurgenten unter einander; und kein Chef war da, faͤhig das Ganze zuſammenzuhalten.
Waͤh-
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III. Per. A. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
13. Die natuͤrliche Folge dieſer Cataſtrophe
fuͤr die Republik war die Wiedereinſetzung des
Erbſtatthalters in ſeine alten und neuen Rechte;
in einem Umfange und mit einer Haͤrte daß man
faſt zu vergeſſen ſchien, daß doch eine Republik
und eine Gegenparthey bleibe. Allein die Dauer
der Verfaſſung ſollte durch die Fremden geſichert
werden; und dieß fuͤhrte von ſelbſt zu einer Tri-
ple-Allianz mit England und Preußen,
deren Wirkungen, indem ſie wieder den Einfluß
Englands auf den Continent begruͤndete, ſich in
den naͤchſten Jahren auch auf das uͤbrige Europa,
beſonders den Norden, ausdehnte.
Zuerſt Allianz beyder Maͤchte mit der Republik und Ga-
rantie der Statthalterſchaft und aller ihrer Rechte 15.
April 1788. Darauf Defenſiv-Allianz zwiſchen England
und Preußen zu Loo 13. Jun. Wechſelſeitige Garantie
ſaͤmmtlicher Beſitzungen. Alſo auch Garantie der Engli-
ſchen Colonien durch Preußen!
14. Waͤhrend dieſer Stuͤrme in den vereinig-
ten Provinzen, war aber auch ein aͤhnlicher Geiſt
der Unruhen in den Oeſtreichiſchen Niederlan-
den rege geworden. Die Umformungsplaͤne von
Joſeph II. hatten ihn geweckt, ſeine Inconſequenz
verſtaͤrkte ihn; allein wie ſchon der Aufſtand bis zur
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 538. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/576>, abgerufen am 27.04.2024.
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