anderen Nationen machten die dortigen Häfen öfter zu höchst wichtigen Stapelplätzen.
Errichtung einer Dänisch-Westindischen Compagnie 1734 mit ausschließenden Handelsprivilegien für das ganze Däni- sche Westindien. Aber nach ihrer Aufhebung 1764 Freyge- bung des Handels.
56. In Ostindien blieb Dänemark im Besitz von Tranquebar; und die erneuerte Ostindische Com- pagnie setzt ihren Handel sowohl nach Indien selbst, als nach China, mit Glück fort. Selbst ohne An- sprüche auf Vergrößerung, hatte sie nicht leicht zu fürchten, den Neid der Mächtigen zu reizen.
Nach dem Untergange der alten Compagnie 1730 Errich- tung einer neuen 1732 mit theils permanentem, theils wan- delbarem Fond. Ihr Privilegium (erneut 1772) ist nur aus- schließend für China, nicht für Indien, wohin der Privat- handel unter gewissen Bedingungen frey blieb. Neues Re- glement; und Erleichterung der Compagnie durch die Ces- sion ihrer Indischen Besitzungen an die Krone 1777.
Geschichte des Privathandels und der gegenwärtigen Besitzun- gen der Dänen in Ostindien von A. Hennings. 1784. (Oder: Gegenwärtiger Zustand der Europäer in Ostindien. Erster Theil.) Aus archivalischen Nachrichten.
57. In Schweden setzte die zu Gothenburg errichtete Compagnie (S. 334.) ihren Indischen Handel, jedoch fast allein nach China, mit Ge- winn fort. Auch in Westindien faßte Schweden festen Fuß, indem es sich das Inselchen St. Bar- thelemi von Frankreich verschaffte.
Erneu-
J i
3. Geſch. d. Colonialweſens 1740--1786.
anderen Nationen machten die dortigen Haͤfen oͤfter zu hoͤchſt wichtigen Stapelplaͤtzen.
Errichtung einer Daͤniſch-Weſtindiſchen Compagnie 1734 mit ausſchließenden Handelsprivilegien fuͤr das ganze Daͤni- ſche Weſtindien. Aber nach ihrer Aufhebung 1764 Freyge- bung des Handels.
56. In Oſtindien blieb Daͤnemark im Beſitz von Tranquebar; und die erneuerte Oſtindiſche Com- pagnie ſetzt ihren Handel ſowohl nach Indien ſelbſt, als nach China, mit Gluͤck fort. Selbſt ohne An- ſpruͤche auf Vergroͤßerung, hatte ſie nicht leicht zu fuͤrchten, den Neid der Maͤchtigen zu reizen.
Nach dem Untergange der alten Compagnie 1730 Errich- tung einer neuen 1732 mit theils permanentem, theils wan- delbarem Fond. Ihr Privilegium (erneut 1772) iſt nur aus- ſchließend fuͤr China, nicht fuͤr Indien, wohin der Privat- handel unter gewiſſen Bedingungen frey blieb. Neues Re- glement; und Erleichterung der Compagnie durch die Ceſ- ſion ihrer Indiſchen Beſitzungen an die Krone 1777.
Geſchichte des Privathandels und der gegenwaͤrtigen Beſitzun- gen der Daͤnen in Oſtindien von A. Hennings. 1784. (Oder: Gegenwaͤrtiger Zuſtand der Europaͤer in Oſtindien. Erſter Theil.) Aus archivaliſchen Nachrichten.
57. In Schweden ſetzte die zu Gothenburg errichtete Compagnie (S. 334.) ihren Indiſchen Handel, jedoch faſt allein nach China, mit Ge- winn fort. Auch in Weſtindien faßte Schweden feſten Fuß, indem es ſich das Inſelchen St. Bar- thelemi von Frankreich verſchaffte.
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3. Geſch. d. Colonialweſens 1740--1786.
anderen Nationen machten die dortigen Haͤfen oͤfter
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Errichtung einer Daͤniſch-Weſtindiſchen Compagnie 1734
mit ausſchließenden Handelsprivilegien fuͤr das ganze Daͤni-
ſche Weſtindien. Aber nach ihrer Aufhebung 1764 Freyge-
bung des Handels.
56. In Oſtindien blieb Daͤnemark im Beſitz
von Tranquebar; und die erneuerte Oſtindiſche Com-
pagnie ſetzt ihren Handel ſowohl nach Indien ſelbſt,
als nach China, mit Gluͤck fort. Selbſt ohne An-
ſpruͤche auf Vergroͤßerung, hatte ſie nicht leicht zu
fuͤrchten, den Neid der Maͤchtigen zu reizen.
Nach dem Untergange der alten Compagnie 1730 Errich-
tung einer neuen 1732 mit theils permanentem, theils wan-
delbarem Fond. Ihr Privilegium (erneut 1772) iſt nur aus-
ſchließend fuͤr China, nicht fuͤr Indien, wohin der Privat-
handel unter gewiſſen Bedingungen frey blieb. Neues Re-
glement; und Erleichterung der Compagnie durch die Ceſ-
ſion ihrer Indiſchen Beſitzungen an die Krone 1777.
Geſchichte des Privathandels und der gegenwaͤrtigen Beſitzun-
gen der Daͤnen in Oſtindien von A. Hennings. 1784. (Oder:
Gegenwaͤrtiger Zuſtand der Europaͤer in Oſtindien. Erſter
Theil.) Aus archivaliſchen Nachrichten.
57. In Schweden ſetzte die zu Gothenburg
errichtete Compagnie (S. 334.) ihren Indiſchen
Handel, jedoch faſt allein nach China, mit Ge-
winn fort. Auch in Weſtindien faßte Schweden
feſten Fuß, indem es ſich das Inſelchen St. Bar-
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 497. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/535>, abgerufen am 06.05.2024.
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