Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.Einleitung. 7. Die erste und wichtigste Frucht dieses Völ- 8. Die zweite Stütze war der Grundsatz der zur
Einleitung. 7. Die erſte und wichtigſte Frucht dieſes Voͤl- 8. Die zweite Stuͤtze war der Grundſatz der zur
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Einleitung.
7. Die erſte und wichtigſte Frucht dieſes Voͤl-
kerrechts, und zugleich die Hauptſtuͤtze des ganzen
Syſtems, war die Heiligkeit des anerkannt
rechtmaͤßigen Beſitzſtandes, ohne welche
uͤberhaupt kein ſolches Syſtem beſtehen kann. Viel
trug zu deſſen Aufrechthaltung bey, daß die mei-
ſten Staaten Erbſtaaten waren. Auch war es ein
Wahlreich, durch deſſen widerrechtliche Theilung
zuerſt jener Grundſatz praktiſch zerſtoͤrt ward. Fruͤ-
here Eingriffe von Einzelnen dienten nur, ihn mehr
zu befeſtigen.
8. Die zweite Stuͤtze war der Grundſatz der
Erhaltung des ſogenannten politiſchen Gleich-
gewichts; d. i. der wechſelſeitigen Erhaltung der
Freyheit und Unabhaͤngigkeit, durch Verhuͤtung der
Uebermacht und Anmaßungen eines Einzelnen. Be-
darf es mehr als dieſer Erklaͤrung um ſeinen wah-
ren Werth zu zeigen? Weder vor Mißbrauch noch
Umſturz geſichert, gewaͤhrt es zwar keine vollkom-
mene, aber die moͤglichſte Sicherheit; weil es
fuͤr menſchliche Inſtitute uͤberhaupt keine vollkom-
mene giebt. Was aber ſeine Behauptung erfor-
dert, iſt die jedesmalige Aufgabe fuͤr die hoͤhere
Politik; nur die kurzſichtige Beſchraͤnktheit kann es
blos in der gleichen Vertheilung materieller Staats-
kraͤfte ſuchen. Seine Aufrechthaltung hatte zugleich
zur
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