allein übernahm, und auch nach der Volljährigkeit 1766 gesetzlich großen Einfluß behielt.
18. So ward dieser Staat, anscheinend ge- sund, von innern Uebeln verzehrt; und es bedurf- te nur eines Sturms von außen, um die unheil- bare Schwäche zu zeigen. Er kam durch den1781 Krieg mit England, der mit dem Ueberrest der politischen Größe dem Staat auch seine Handels- größe raubte; und ihn in ein Getreibe von Fac- tionen stürzte, das in der folgenden Periode mit seiner Auflösung endigte.
5. Das Deutsche Reich.
19. Das Deutsche Reich erfuhr in die- sem Zeitraume die wesentlichsten Veränderungen, zwar nicht in der Form seiner Verfassung, aber in seinen innern Verhältnissen. Der Oestreichische Successionskrieg theilte es schon in sich selbst; und wenn gleich durch den Frieden zu Füßen Bayern wieder in seine alten Verhältnisse trat, und die Kayserkrone dem Hause Oestreich blieb, so hatte doch der Breslauer Friede mit Preußen ein neues dauerndes Verhältniß gegründet.
20. Schlesiens Eroberung zerriß das alte freundschaftliche Band der Häuser von Oestreich und Brandenburg; und die neue Lage in welche
Frie-
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2. Veraͤnd. d. einz. Hptſt. d. w. Eur.--1786.
allein uͤbernahm, und auch nach der Volljaͤhrigkeit 1766 geſetzlich großen Einfluß behielt.
18. So ward dieſer Staat, anſcheinend ge- ſund, von innern Uebeln verzehrt; und es bedurf- te nur eines Sturms von außen, um die unheil- bare Schwaͤche zu zeigen. Er kam durch den1781 Krieg mit England, der mit dem Ueberreſt der politiſchen Groͤße dem Staat auch ſeine Handels- groͤße raubte; und ihn in ein Getreibe von Fac- tionen ſtuͤrzte, das in der folgenden Periode mit ſeiner Aufloͤſung endigte.
5. Das Deutſche Reich.
19. Das Deutſche Reich erfuhr in die- ſem Zeitraume die weſentlichſten Veraͤnderungen, zwar nicht in der Form ſeiner Verfaſſung, aber in ſeinen innern Verhaͤltniſſen. Der Oeſtreichiſche Succeſſionskrieg theilte es ſchon in ſich ſelbſt; und wenn gleich durch den Frieden zu Fuͤßen Bayern wieder in ſeine alten Verhaͤltniſſe trat, und die Kayſerkrone dem Hauſe Oeſtreich blieb, ſo hatte doch der Breslauer Friede mit Preußen ein neues dauerndes Verhaͤltniß gegruͤndet.
20. Schleſiens Eroberung zerriß das alte freundſchaftliche Band der Haͤuſer von Oeſtreich und Brandenburg; und die neue Lage in welche
Frie-
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2. Veraͤnd. d. einz. Hptſt. d. w. Eur.--1786.
allein uͤbernahm, und auch nach der Volljaͤhrigkeit 1766
geſetzlich großen Einfluß behielt.
18. So ward dieſer Staat, anſcheinend ge-
ſund, von innern Uebeln verzehrt; und es bedurf-
te nur eines Sturms von außen, um die unheil-
bare Schwaͤche zu zeigen. Er kam durch den
Krieg mit England, der mit dem Ueberreſt der
politiſchen Groͤße dem Staat auch ſeine Handels-
groͤße raubte; und ihn in ein Getreibe von Fac-
tionen ſtuͤrzte, das in der folgenden Periode mit
ſeiner Aufloͤſung endigte.
1781
5. Das Deutſche Reich.
19. Das Deutſche Reich erfuhr in die-
ſem Zeitraume die weſentlichſten Veraͤnderungen,
zwar nicht in der Form ſeiner Verfaſſung, aber
in ſeinen innern Verhaͤltniſſen. Der Oeſtreichiſche
Succeſſionskrieg theilte es ſchon in ſich ſelbſt; und
wenn gleich durch den Frieden zu Fuͤßen Bayern
wieder in ſeine alten Verhaͤltniſſe trat, und die
Kayſerkrone dem Hauſe Oeſtreich blieb, ſo hatte
doch der Breslauer Friede mit Preußen ein
neues dauerndes Verhaͤltniß gegruͤndet.
20. Schleſiens Eroberung zerriß das alte
freundſchaftliche Band der Haͤuſer von Oeſtreich
und Brandenburg; und die neue Lage in welche
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 441. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/479>, abgerufen am 11.05.2024.
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