12. Die Französisch-Westindischen Be- sitzungen, besonders auf Martinique, Guadeloupe, und einem Theil von Domingo gediehen unter allen am besten. Der auf Martinique von Surinam eingeführte Caffeebau eröffnete eine neue Quelle1728 des Handels; aber der Zuckerbau behielt auch hier im Ganzen den Vorzug. Die Hauptursachen aber des Aufblühens, und des Uebergewichts, welches die Französischen Inseln über die Brittischen erhiel- ten, lagen theils in der viel größern ihnen ein- geräumten Handelsfreyheit; theils in dem Schleichhandel mit dem Spanischen America; theils endlich auch in der Sitte der Pflanzer, ganz ihren Plantagen zu leben, um dereinst desto früher, bereichert, ins Vaterland zurückkehren zu können.
Große Handelsfreyheit der Französischen Inseln durch das Reglement von 1717. Zollfreye Einfuhr der Französischen Producte; sehr herabgesetzte Zölle bey der Wiederausfuhr der Colonialproducte aus den Französischen Häfen; und zu- letzt Erlaubniß zur directen Ausfuhr aus den Inseln nach fremden Häfen. -- Martinique blieb damals noch bey wei- tem die wichtigste jener Besitzungen. -- Versuch zu Nie- derlassungen auf den sogenannten neutralen (den Carai- ben noch gehörenden) Inseln, von St. Vincent, Dominica und St. Lucie, und Streit darüber mit England 1722, der 1733 den Vertrag zu beyderseitiger Räumung zur Folge hat.
13. In Nordamerica war zwar durch den Verlust von Neuschottland und Neufoundland das Französische Gebiet beengt; aber so lange sie Ca-
nada
X 5
Geſch. d. Colonialweſens 1700--1740.
12. Die Franzoͤſiſch-Weſtindiſchen Be- ſitzungen, beſonders auf Martinique, Guadeloupe, und einem Theil von Domingo gediehen unter allen am beſten. Der auf Martinique von Surinam eingefuͤhrte Caffeebau eroͤffnete eine neue Quelle1728 des Handels; aber der Zuckerbau behielt auch hier im Ganzen den Vorzug. Die Haupturſachen aber des Aufbluͤhens, und des Uebergewichts, welches die Franzoͤſiſchen Inſeln uͤber die Brittiſchen erhiel- ten, lagen theils in der viel groͤßern ihnen ein- geraͤumten Handelsfreyheit; theils in dem Schleichhandel mit dem Spaniſchen America; theils endlich auch in der Sitte der Pflanzer, ganz ihren Plantagen zu leben, um dereinſt deſto fruͤher, bereichert, ins Vaterland zuruͤckkehren zu koͤnnen.
Große Handelsfreyheit der Franzoͤſiſchen Inſeln durch das Reglement von 1717. Zollfreye Einfuhr der Franzoͤſiſchen Producte; ſehr herabgeſetzte Zoͤlle bey der Wiederausfuhr der Colonialproducte aus den Franzoͤſiſchen Haͤfen; und zu- letzt Erlaubniß zur directen Ausfuhr aus den Inſeln nach fremden Haͤfen. — Martinique blieb damals noch bey wei- tem die wichtigſte jener Beſitzungen. — Verſuch zu Nie- derlaſſungen auf den ſogenannten neutralen (den Carai- ben noch gehoͤrenden) Inſeln, von St. Vincent, Dominica und St. Lucie, und Streit daruͤber mit England 1722, der 1733 den Vertrag zu beyderſeitiger Raͤumung zur Folge hat.
13. In Nordamerica war zwar durch den Verluſt von Neuſchottland und Neufoundland das Franzoͤſiſche Gebiet beengt; aber ſo lange ſie Ca-
nada
X 5
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><pbfacs="#f0367"n="329"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Geſch. d. Colonialweſens 1700--1740.</hi></fw><lb/><p>12. Die <hirendition="#g">Franzoͤſiſch-Weſtindiſchen</hi> Be-<lb/>ſitzungen, beſonders auf Martinique, Guadeloupe,<lb/>
und einem Theil von Domingo gediehen unter allen<lb/>
am beſten. Der auf Martinique von Surinam<lb/>
eingefuͤhrte <hirendition="#g">Caffeebau</hi> eroͤffnete eine neue Quelle<noteplace="right">1728</note><lb/>
des Handels; aber der Zuckerbau behielt auch hier<lb/>
im Ganzen den Vorzug. Die Haupturſachen aber<lb/>
des Aufbluͤhens, und des Uebergewichts, welches<lb/>
die Franzoͤſiſchen Inſeln uͤber die Brittiſchen erhiel-<lb/>
ten, lagen theils in der viel groͤßern ihnen ein-<lb/>
geraͤumten <hirendition="#g">Handelsfreyheit</hi>; theils in dem<lb/><hirendition="#g">Schleichhandel</hi> mit dem Spaniſchen America;<lb/>
theils endlich auch in der Sitte der Pflanzer, ganz<lb/>
ihren Plantagen zu leben, um dereinſt deſto fruͤher,<lb/>
bereichert, ins Vaterland zuruͤckkehren zu koͤnnen.</p><lb/><p><hirendition="#et">Große Handelsfreyheit der Franzoͤſiſchen Inſeln durch das<lb/>
Reglement von 1717. Zollfreye Einfuhr der Franzoͤſiſchen<lb/>
Producte; ſehr herabgeſetzte Zoͤlle bey der Wiederausfuhr<lb/>
der Colonialproducte aus den Franzoͤſiſchen Haͤfen; und zu-<lb/>
letzt Erlaubniß zur directen Ausfuhr aus den Inſeln nach<lb/>
fremden Haͤfen. — Martinique blieb damals noch bey wei-<lb/>
tem die wichtigſte jener Beſitzungen. — Verſuch zu Nie-<lb/>
derlaſſungen auf den ſogenannten <hirendition="#g">neutralen</hi> (den Carai-<lb/>
ben noch gehoͤrenden) Inſeln, von St. Vincent, Dominica<lb/>
und St. Lucie, und Streit daruͤber mit England 1722, der<lb/>
1733 den Vertrag zu beyderſeitiger Raͤumung zur Folge hat.</hi></p><lb/><p>13. In Nordamerica war zwar durch den<lb/>
Verluſt von Neuſchottland und Neufoundland das<lb/>
Franzoͤſiſche Gebiet beengt; aber ſo lange ſie <hirendition="#g">Ca</hi>-<lb/><fwplace="bottom"type="sig">X 5</fw><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#g">nada</hi></fw><lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[329/0367]
Geſch. d. Colonialweſens 1700--1740.
12. Die Franzoͤſiſch-Weſtindiſchen Be-
ſitzungen, beſonders auf Martinique, Guadeloupe,
und einem Theil von Domingo gediehen unter allen
am beſten. Der auf Martinique von Surinam
eingefuͤhrte Caffeebau eroͤffnete eine neue Quelle
des Handels; aber der Zuckerbau behielt auch hier
im Ganzen den Vorzug. Die Haupturſachen aber
des Aufbluͤhens, und des Uebergewichts, welches
die Franzoͤſiſchen Inſeln uͤber die Brittiſchen erhiel-
ten, lagen theils in der viel groͤßern ihnen ein-
geraͤumten Handelsfreyheit; theils in dem
Schleichhandel mit dem Spaniſchen America;
theils endlich auch in der Sitte der Pflanzer, ganz
ihren Plantagen zu leben, um dereinſt deſto fruͤher,
bereichert, ins Vaterland zuruͤckkehren zu koͤnnen.
1728
Große Handelsfreyheit der Franzoͤſiſchen Inſeln durch das
Reglement von 1717. Zollfreye Einfuhr der Franzoͤſiſchen
Producte; ſehr herabgeſetzte Zoͤlle bey der Wiederausfuhr
der Colonialproducte aus den Franzoͤſiſchen Haͤfen; und zu-
letzt Erlaubniß zur directen Ausfuhr aus den Inſeln nach
fremden Haͤfen. — Martinique blieb damals noch bey wei-
tem die wichtigſte jener Beſitzungen. — Verſuch zu Nie-
derlaſſungen auf den ſogenannten neutralen (den Carai-
ben noch gehoͤrenden) Inſeln, von St. Vincent, Dominica
und St. Lucie, und Streit daruͤber mit England 1722, der
1733 den Vertrag zu beyderſeitiger Raͤumung zur Folge hat.
13. In Nordamerica war zwar durch den
Verluſt von Neuſchottland und Neufoundland das
Franzoͤſiſche Gebiet beengt; aber ſo lange ſie Ca-
nada
X 5
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 329. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/367>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.