senden von Familien mochte mit der Zeit verschmerzt werden; aber die willkührlichen Geldopera- tionen der Regierung waren es, die ihren Cre- dit unwiederbringlich zu Grunde richteten. Kein Papiergeld konnte seit dieser Zeit unter der alten Verfassung in Frankreich wieder aufkommen; das Französische Finanzsystem blieb seitdem aber immer ein sehr zerrüttetes System.
Errichtung einer Zettelbank durch den Schottländer Law May 1716 nach sehr vernünftigen Grundsätzen; aber durch die Regierung, die sie ankaufte, Jan. 1719, ins Große getrieben, bis ihr selbst bange ward. Eigenmächtige Her- absetzung der Banknoten durch das Edict vom 21. May 1720; und gänzlicher Fall der Bank.
Histoire du systeme des Finances sous la minorite de Louis XV. 1719 et 1720. a la Haye 1736. 6 Voll. 12.
Histoire generale et particuliere du Visa. 1733. 2 Voll. 12.
5. Kaum genoß eine andere Macht einer so hohen Achtung in dem Europäischen Staatensystem, als England, das durch die erfolgte Vereini-1707 gung Schottlands zu Einem Reiche noch stär- ker geworden war. Diese Achtung gründete sich nicht blos auf seine Macht; sondern auch auf seine, für den Continent damals so wohlthätige, Politik. Welche Bahn die Regenten aus dem neuen Hause zu befolgen hatten, war ihnen hier so klar wie nir- gends vorgeschrieben; und wo hätten sie sie treuer und gewissenhafter befolgt?
6. Al-
2. Veraͤnd. d. einz. Hptſt. d. w. Eur.--1740.
ſenden von Familien mochte mit der Zeit verſchmerzt werden; aber die willkuͤhrlichen Geldopera- tionen der Regierung waren es, die ihren Cre- dit unwiederbringlich zu Grunde richteten. Kein Papiergeld konnte ſeit dieſer Zeit unter der alten Verfaſſung in Frankreich wieder aufkommen; das Franzoͤſiſche Finanzſyſtem blieb ſeitdem aber immer ein ſehr zerruͤttetes Syſtem.
Errichtung einer Zettelbank durch den Schottlaͤnder Law May 1716 nach ſehr vernuͤnftigen Grundſaͤtzen; aber durch die Regierung, die ſie ankaufte, Jan. 1719, ins Große getrieben, bis ihr ſelbſt bange ward. Eigenmaͤchtige Her- abſetzung der Banknoten durch das Edict vom 21. May 1720; und gaͤnzlicher Fall der Bank.
Hiſtoire du ſyſtéme des Finances ſous la minorité de Louis XV. 1719 et 1720. à la Haye 1736. 6 Voll. 12.
Hiſtoire générale et particulière du Viſa. 1733. 2 Voll. 12.
5. Kaum genoß eine andere Macht einer ſo hohen Achtung in dem Europaͤiſchen Staatenſyſtem, als England, das durch die erfolgte Vereini-1707 gung Schottlands zu Einem Reiche noch ſtaͤr- ker geworden war. Dieſe Achtung gruͤndete ſich nicht blos auf ſeine Macht; ſondern auch auf ſeine, fuͤr den Continent damals ſo wohlthaͤtige, Politik. Welche Bahn die Regenten aus dem neuen Hauſe zu befolgen hatten, war ihnen hier ſo klar wie nir- gends vorgeſchrieben; und wo haͤtten ſie ſie treuer und gewiſſenhafter befolgt?
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2. Veraͤnd. d. einz. Hptſt. d. w. Eur.--1740.
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tionen der Regierung waren es, die ihren Cre-
dit unwiederbringlich zu Grunde richteten. Kein
Papiergeld konnte ſeit dieſer Zeit unter der alten
Verfaſſung in Frankreich wieder aufkommen; das
Franzoͤſiſche Finanzſyſtem blieb ſeitdem aber immer
ein ſehr zerruͤttetes Syſtem.
Errichtung einer Zettelbank durch den Schottlaͤnder Law
May 1716 nach ſehr vernuͤnftigen Grundſaͤtzen; aber durch
die Regierung, die ſie ankaufte, Jan. 1719, ins Große
getrieben, bis ihr ſelbſt bange ward. Eigenmaͤchtige Her-
abſetzung der Banknoten durch das Edict vom 21. May 1720;
und gaͤnzlicher Fall der Bank.
Hiſtoire du ſyſtéme des Finances ſous la minorité de Louis
XV. 1719 et 1720. à la Haye 1736. 6 Voll. 12.
Hiſtoire générale et particulière du Viſa. 1733. 2 Voll. 12.
5. Kaum genoß eine andere Macht einer ſo
hohen Achtung in dem Europaͤiſchen Staatenſyſtem,
als England, das durch die erfolgte Vereini-
gung Schottlands zu Einem Reiche noch ſtaͤr-
ker geworden war. Dieſe Achtung gruͤndete ſich
nicht blos auf ſeine Macht; ſondern auch auf ſeine,
fuͤr den Continent damals ſo wohlthaͤtige, Politik.
Welche Bahn die Regenten aus dem neuen Hauſe
zu befolgen hatten, war ihnen hier ſo klar wie nir-
gends vorgeſchrieben; und wo haͤtten ſie ſie treuer
und gewiſſenhafter befolgt?
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 317. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/355>, abgerufen am 10.05.2024.
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