ließen lange, vielleicht vergebliche, Unterhandlun- gen erwarten; aber giengen alle diese Formen, die Rangstreitigkeiten nicht ausgenommen, nicht aus dem Wesen eines freyen Staatensystems hervor, wo je- der seine Unabhängigkeit fühlt; und die bloße Ue- bermacht keine Gesetze dictiren darf? -- Dennoch gelang endlich die Verhandlung, vorzüglich durch die eifrige Friedensliebe der Staaten von Holland, und die drohende Stellung, die England annahm, befördert. Allein die Französische Politik trennte die Verbindung; indem sie -- trotz des Widerstan- des des Erbstatthalters -- die Republik zu einem Separatfrieden zu bringen wußte.
Langsame Versammlung des Congresses zu Nim- wegen seit 1676, und Eröffnung 1677. Der Natur der Dinge nach mußte eine Reihe Friedensschlüsse folgen.
1. Friede zwischen Frankreich und der Republik 10. Aug. 1678. Gänzliche Restitution, gegen Versprechung der Neutralität. -- Fast noch mehr als der Friedensver- trag lag den Holländern der zugleich geschlossene Handels- vertrag am Herzen.
2. Friede zwischen Frankreich und Spanien 17. Sept. 1678. Frankreich behält a. die Franche Comte. b. Zwölf feste Plätze an der Niederländischen Grenze mit ih- rem Gebiete; darunter Valenciennes, Conde, Cambrais, Ypern etc.
3. Friede zwischen Frankreich und dem Kapser und Reich 5. Febr. 1679. a. Frankreich behält Frey- burg, gegen das Besatzungsrecht in Philipsburg (s. oben S. 158.) b. Sehr beschränkte Restitution des Herzogs von Lothringen, die er selber nicht annehmen wollte.
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II. Per. A. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
ließen lange, vielleicht vergebliche, Unterhandlun- gen erwarten; aber giengen alle dieſe Formen, die Rangſtreitigkeiten nicht ausgenommen, nicht aus dem Weſen eines freyen Staatenſyſtems hervor, wo je- der ſeine Unabhaͤngigkeit fuͤhlt; und die bloße Ue- bermacht keine Geſetze dictiren darf? — Dennoch gelang endlich die Verhandlung, vorzuͤglich durch die eifrige Friedensliebe der Staaten von Holland, und die drohende Stellung, die England annahm, befoͤrdert. Allein die Franzoͤſiſche Politik trennte die Verbindung; indem ſie — trotz des Widerſtan- des des Erbſtatthalters — die Republik zu einem Separatfrieden zu bringen wußte.
Langſame Verſammlung des Congreſſes zu Nim- wegen ſeit 1676, und Eroͤffnung 1677. Der Natur der Dinge nach mußte eine Reihe Friedensſchluͤſſe folgen.
1. Friede zwiſchen Frankreich und der Republik 10. Aug. 1678. Gaͤnzliche Reſtitution, gegen Verſprechung der Neutralitaͤt. — Faſt noch mehr als der Friedensver- trag lag den Hollaͤndern der zugleich geſchloſſene Handels- vertrag am Herzen.
2. Friede zwiſchen Frankreich und Spanien 17. Sept. 1678. Frankreich behaͤlt a. die Franche Comté. b. Zwoͤlf feſte Plaͤtze an der Niederlaͤndiſchen Grenze mit ih- rem Gebiete; darunter Valenciennes, Condé, Cambrais, Ypern ꝛc.
3. Friede zwiſchen Frankreich und dem Kapſer und Reich 5. Febr. 1679. a. Frankreich behaͤlt Frey- burg, gegen das Beſatzungsrecht in Philipsburg (ſ. oben S. 158.) b. Sehr beſchraͤnkte Reſtitution des Herzogs von Lothringen, die er ſelber nicht annehmen wollte.
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II. Per. A. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
ließen lange, vielleicht vergebliche, Unterhandlun-
gen erwarten; aber giengen alle dieſe Formen, die
Rangſtreitigkeiten nicht ausgenommen, nicht aus dem
Weſen eines freyen Staatenſyſtems hervor, wo je-
der ſeine Unabhaͤngigkeit fuͤhlt; und die bloße Ue-
bermacht keine Geſetze dictiren darf? — Dennoch
gelang endlich die Verhandlung, vorzuͤglich durch
die eifrige Friedensliebe der Staaten von Holland,
und die drohende Stellung, die England annahm,
befoͤrdert. Allein die Franzoͤſiſche Politik trennte
die Verbindung; indem ſie — trotz des Widerſtan-
des des Erbſtatthalters — die Republik zu einem
Separatfrieden zu bringen wußte.
Langſame Verſammlung des Congreſſes zu Nim-
wegen ſeit 1676, und Eroͤffnung 1677. Der Natur der
Dinge nach mußte eine Reihe Friedensſchluͤſſe folgen.
1. Friede zwiſchen Frankreich und der Republik
10. Aug. 1678. Gaͤnzliche Reſtitution, gegen Verſprechung
der Neutralitaͤt. — Faſt noch mehr als der Friedensver-
trag lag den Hollaͤndern der zugleich geſchloſſene Handels-
vertrag am Herzen.
2. Friede zwiſchen Frankreich und Spanien 17.
Sept. 1678. Frankreich behaͤlt a. die Franche Comté. b.
Zwoͤlf feſte Plaͤtze an der Niederlaͤndiſchen Grenze mit ih-
rem Gebiete; darunter Valenciennes, Condé, Cambrais,
Ypern ꝛc.
3. Friede zwiſchen Frankreich und dem Kapſer
und Reich 5. Febr. 1679. a. Frankreich behaͤlt Frey-
burg, gegen das Beſatzungsrecht in Philipsburg (ſ. oben
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Lothringen, die er ſelber nicht annehmen wollte.
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 224. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/262>, abgerufen am 22.11.2024.
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