J. Steph. Pütter Geist des Westphälischen Friedens, Göttingen 1795. 8.
Die vollständigste Sammlung der Actenstücke:
J. G. von MeyernActa pacis Westphalicae, Göttin- gen 1734. Th. I--VI. fol., der auch die correcteste Aus- gabe dieser Friedensschlüsse Göttingen 1747. besorgt hat.
20. Die durch den Westphälischen Frieden re- gulirten Gegenstände betrafen 1. Entschädigungen so- wohl der Krieg führenden auswärtigen Mächte, als einzelner Stände des Reichs. 2. Die innern sowohl religiösen als politischen Verhältnisse des letztern. 3. Die Verhältnisse von zwey andern auswärtigen Staa- ten zum Deutschen Reich. -- Um die Entschä- digungsmasse zu bilden, nahm man seine Zu- flucht zur Secularisation mehrerer, bereits pro- testantisch gewordener, geistlicher Stifter. Die aus- wärtigen entschädigten Mächte waren Frankreich und Schweden; die Deutschen Fürsten aber Branden- burg, Hessen-Cassel, Mecklenburg und Braun- schweig-Lüneburg.
Frankreich erhielt den Elsaß, so weit er Oestreich gehörte; Bestätigung der Hoheit über Metz, Toul und Verdun (s. oben S. 69.); wie auch über Pignerol, und das Besatzungsrecht in Philippsburg. Die abgetretenen Länder werden Frankreich einverleibt.
Schweden bekam Vorpommern nebst der Insel Rügen und einem Theil von Hinterpommern, Wismar, Bremen und Verden; alles mit den Rechten der Reichsstandschaft und 5 Millionen Thaler.
Chur-
I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
J. Steph. Puͤtter Geiſt des Weſtphaͤliſchen Friedens, Goͤttingen 1795. 8.
Die vollſtaͤndigſte Sammlung der Actenſtuͤcke:
J. G. von MeyernActa pacis Weſtphalicae, Goͤttin- gen 1734. Th. I—VI. fol., der auch die correcteſte Aus- gabe dieſer Friedensſchluͤſſe Goͤttingen 1747. beſorgt hat.
20. Die durch den Weſtphaͤliſchen Frieden re- gulirten Gegenſtaͤnde betrafen 1. Entſchaͤdigungen ſo- wohl der Krieg fuͤhrenden auswaͤrtigen Maͤchte, als einzelner Staͤnde des Reichs. 2. Die innern ſowohl religioͤſen als politiſchen Verhaͤltniſſe des letztern. 3. Die Verhaͤltniſſe von zwey andern auswaͤrtigen Staa- ten zum Deutſchen Reich. — Um die Entſchaͤ- digungsmaſſe zu bilden, nahm man ſeine Zu- flucht zur Seculariſation mehrerer, bereits pro- teſtantiſch gewordener, geiſtlicher Stifter. Die aus- waͤrtigen entſchaͤdigten Maͤchte waren Frankreich und Schweden; die Deutſchen Fuͤrſten aber Branden- burg, Heſſen-Caſſel, Mecklenburg und Braun- ſchweig-Luͤneburg.
Frankreich erhielt den Elſaß, ſo weit er Oeſtreich gehoͤrte; Beſtaͤtigung der Hoheit uͤber Metz, Toul und Verdun (ſ. oben S. 69.); wie auch uͤber Pignerol, und das Beſatzungsrecht in Philippsburg. Die abgetretenen Laͤnder werden Frankreich einverleibt.
Schweden bekam Vorpommern nebſt der Inſel Ruͤgen und einem Theil von Hinterpommern, Wismar, Bremen und Verden; alles mit den Rechten der Reichsſtandſchaft und 5 Millionen Thaler.
Chur-
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I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
J. Steph. Puͤtter Geiſt des Weſtphaͤliſchen Friedens,
Goͤttingen 1795. 8.
Die vollſtaͤndigſte Sammlung der Actenſtuͤcke:
J. G. von Meyern Acta pacis Weſtphalicae, Goͤttin-
gen 1734. Th. I—VI. fol., der auch die correcteſte Aus-
gabe dieſer Friedensſchluͤſſe Goͤttingen 1747. beſorgt hat.
20. Die durch den Weſtphaͤliſchen Frieden re-
gulirten Gegenſtaͤnde betrafen 1. Entſchaͤdigungen ſo-
wohl der Krieg fuͤhrenden auswaͤrtigen Maͤchte, als
einzelner Staͤnde des Reichs. 2. Die innern ſowohl
religioͤſen als politiſchen Verhaͤltniſſe des letztern. 3.
Die Verhaͤltniſſe von zwey andern auswaͤrtigen Staa-
ten zum Deutſchen Reich. — Um die Entſchaͤ-
digungsmaſſe zu bilden, nahm man ſeine Zu-
flucht zur Seculariſation mehrerer, bereits pro-
teſtantiſch gewordener, geiſtlicher Stifter. Die aus-
waͤrtigen entſchaͤdigten Maͤchte waren Frankreich und
Schweden; die Deutſchen Fuͤrſten aber Branden-
burg, Heſſen-Caſſel, Mecklenburg und Braun-
ſchweig-Luͤneburg.
Frankreich erhielt den Elſaß, ſo weit er Oeſtreich
gehoͤrte; Beſtaͤtigung der Hoheit uͤber Metz, Toul und
Verdun (ſ. oben S. 69.); wie auch uͤber Pignerol, und
das Beſatzungsrecht in Philippsburg. Die abgetretenen
Laͤnder werden Frankreich einverleibt.
Schweden bekam Vorpommern nebſt der Inſel Ruͤgen
und einem Theil von Hinterpommern, Wismar, Bremen und
Verden; alles mit den Rechten der Reichsſtandſchaft
und 5 Millionen Thaler.
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/196>, abgerufen am 24.11.2024.
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