dadurch entstandenen Feindseligkeiten führten zu der 1578Anlage von St. Paolo di Loanda, und von da aus zu der Unterjochung von Congo und Angola, die durch die Missionen gesichert werden sollte.
5. Die Spanier gaben ihrem Colonialsystem nicht bloß durch die Acquisition der Portugiesi- schen Besitzungen, sondern auch durch die Beset- zung der Philippinen in Ostindien einen wichti- gen Zusatz. Was hätten, durch die Verbindung mit Indien und China auf der einen, und die mit dem reichen Mexiko und Peru auf der andern Seite, diese Inseln nicht werden können, wenn die ängstlich- ste Beschränkung des Handels dieß nicht unmöglich gemacht hätte!
Besitznahme der Philippinen seit 1564 zur Stiftung von Missionen. Einnahme der Hauptinsel Lucon seit 1572; nnd Anlage von Manilla. Die Verwaltung wird einem Vicekönig übertragen; aber die Klöster werden die Hauptbesitzer. -- Errichtung eines regelmäßigen Verkehrs zwischen Acapulco und Manila jährlich nur durch ein oder zwey Schiffe, (die Südseegalleonen), seit 1572. -- Große Einbuße der Regierung dabey, und Klagen über das weggeschleppte Silber von Mexiko. -- Nur die Religion verhinderte es, daß man die Inseln nicht gänzlich verließ.
6. Aber indem die Spanier, nun auch Her- ren der Portugiesischen Colonien, die Alleinherr- schaft beyder Indien und seiner Meere sich an-
maaßten,
I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
dadurch entſtandenen Feindſeligkeiten fuͤhrten zu der 1578Anlage von St. Paolo di Loanda, und von da aus zu der Unterjochung von Congo und Angola, die durch die Miſſionen geſichert werden ſollte.
5. Die Spanier gaben ihrem Colonialſyſtem nicht bloß durch die Acquiſition der Portugieſi- ſchen Beſitzungen, ſondern auch durch die Beſet- zung der Philippinen in Oſtindien einen wichti- gen Zuſatz. Was haͤtten, durch die Verbindung mit Indien und China auf der einen, und die mit dem reichen Mexiko und Peru auf der andern Seite, dieſe Inſeln nicht werden koͤnnen, wenn die aͤngſtlich- ſte Beſchraͤnkung des Handels dieß nicht unmoͤglich gemacht haͤtte!
Beſitznahme der Philippinen ſeit 1564 zur Stiftung von Miſſionen. Einnahme der Hauptinſel Luçon ſeit 1572; nnd Anlage von Manilla. Die Verwaltung wird einem Vicekoͤnig uͤbertragen; aber die Kloͤſter werden die Hauptbeſitzer. — Errichtung eines regelmaͤßigen Verkehrs zwiſchen Acapulco und Manila jaͤhrlich nur durch ein oder zwey Schiffe, (die Suͤdſeegalleonen), ſeit 1572. — Große Einbuße der Regierung dabey, und Klagen uͤber das weggeſchleppte Silber von Mexiko. — Nur die Religion verhinderte es, daß man die Inſeln nicht gaͤnzlich verließ.
6. Aber indem die Spanier, nun auch Her- ren der Portugieſiſchen Colonien, die Alleinherr- ſchaft beyder Indien und ſeiner Meere ſich an-
maaßten,
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I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
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Anlage von St. Paolo di Loanda, und von da
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die durch die Miſſionen geſichert werden ſollte.
1578
5. Die Spanier gaben ihrem Colonialſyſtem
nicht bloß durch die Acquiſition der Portugieſi-
ſchen Beſitzungen, ſondern auch durch die Beſet-
zung der Philippinen in Oſtindien einen wichti-
gen Zuſatz. Was haͤtten, durch die Verbindung
mit Indien und China auf der einen, und die mit
dem reichen Mexiko und Peru auf der andern Seite,
dieſe Inſeln nicht werden koͤnnen, wenn die aͤngſtlich-
ſte Beſchraͤnkung des Handels dieß nicht unmoͤglich
gemacht haͤtte!
Beſitznahme der Philippinen ſeit 1564 zur Stiftung von
Miſſionen. Einnahme der Hauptinſel Luçon ſeit 1572;
nnd Anlage von Manilla. Die Verwaltung wird einem
Vicekoͤnig uͤbertragen; aber die Kloͤſter werden die
Hauptbeſitzer. — Errichtung eines regelmaͤßigen Verkehrs
zwiſchen Acapulco und Manila jaͤhrlich nur durch ein
oder zwey Schiffe, (die Suͤdſeegalleonen), ſeit 1572. —
Große Einbuße der Regierung dabey, und Klagen uͤber das
weggeſchleppte Silber von Mexiko. — Nur die Religion
verhinderte es, daß man die Inſeln nicht gaͤnzlich verließ.
6. Aber indem die Spanier, nun auch Her-
ren der Portugieſiſchen Colonien, die Alleinherr-
ſchaft beyder Indien und ſeiner Meere ſich an-
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 132. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/170>, abgerufen am 25.11.2024.
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