ihrer Weigerung der Oberherrschaft geworden seyn, hätte sie die Leitung ihrer Angelegenheiten geschicktern Händen, als denen des Grafen Leicester, anver- traut? Indem aber gerade damals in Oldenbar- neveld der unerschrockne Vertheidiger der ständi- schen Rechte als Landsyndikus von Holland auf seinen Posten kam, ward dadurch auch die künftige Form der Republik entschieden.
Nach der Ermordung von WilhelmI., 10. Jul. 1583, wird Moritz als Statthalter von Holland und Zee- land, nachmals auch von 4 der übrigen Provinzen aner- kannt, jedoch ein Staatsrath ihm an die Seite ge- setzt. -- Uebereinkunft mit Elisabeth, die gegen Verpfändung dreyer Häfen Hülfsvölker sendet; aber auch dem Grafen einen solchen Einfluß sichert, daß sie durch ihn zu herrschen hofft. -- Fehde des Grafen mit den Staa- ten bis zu seinem Abgang, Dec. 1587.
17. Allein bey weitem die wichtigste Folge jener Verhältnisse mit England nicht bloß für die sich bil- dende Republik, sondern für Europa, war der offene Krieg, in den Elisabeth dadurch mit Spanien gerieth, weil sie darin gerathen wollte. Das ge- meinschaftliche Interesse beyder Staaten erlaubte seit- dem keine Trennung mehr; und die Niederlage der unüberwindlichen Flotte gab nicht nur die beste Bürgschaft der Unabhängigkeit der Repu- blik, sondern eröffnete auch durch die Befreyung des Oceans für beyde Staaten die unermeßliche Lauf-
bahn
I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
ihrer Weigerung der Oberherrſchaft geworden ſeyn, haͤtte ſie die Leitung ihrer Angelegenheiten geſchicktern Haͤnden, als denen des Grafen Leiceſter, anver- traut? Indem aber gerade damals in Oldenbar- neveld der unerſchrockne Vertheidiger der ſtaͤndi- ſchen Rechte als Landſyndikus von Holland auf ſeinen Poſten kam, ward dadurch auch die kuͤnftige Form der Republik entſchieden.
Nach der Ermordung von WilhelmI., 10. Jul. 1583, wird Moritz als Statthalter von Holland und Zee- land, nachmals auch von 4 der uͤbrigen Provinzen aner- kannt, jedoch ein Staatsrath ihm an die Seite ge- ſetzt. — Uebereinkunft mit Eliſabeth, die gegen Verpfaͤndung dreyer Haͤfen Huͤlfsvoͤlker ſendet; aber auch dem Grafen einen ſolchen Einfluß ſichert, daß ſie durch ihn zu herrſchen hofft. — Fehde des Grafen mit den Staa- ten bis zu ſeinem Abgang, Dec. 1587.
17. Allein bey weitem die wichtigſte Folge jener Verhaͤltniſſe mit England nicht bloß fuͤr die ſich bil- dende Republik, ſondern fuͤr Europa, war der offene Krieg, in den Eliſabeth dadurch mit Spanien gerieth, weil ſie darin gerathen wollte. Das ge- meinſchaftliche Intereſſe beyder Staaten erlaubte ſeit- dem keine Trennung mehr; und die Niederlage der unuͤberwindlichen Flotte gab nicht nur die beſte Buͤrgſchaft der Unabhaͤngigkeit der Repu- blik, ſondern eroͤffnete auch durch die Befreyung des Oceans fuͤr beyde Staaten die unermeßliche Lauf-
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I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
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Haͤnden, als denen des Grafen Leiceſter, anver-
traut? Indem aber gerade damals in Oldenbar-
neveld der unerſchrockne Vertheidiger der ſtaͤndi-
ſchen Rechte als Landſyndikus von Holland auf ſeinen
Poſten kam, ward dadurch auch die kuͤnftige Form
der Republik entſchieden.
Nach der Ermordung von Wilhelm I., 10. Jul.
1583, wird Moritz als Statthalter von Holland und Zee-
land, nachmals auch von 4 der uͤbrigen Provinzen aner-
kannt, jedoch ein Staatsrath ihm an die Seite ge-
ſetzt. — Uebereinkunft mit Eliſabeth, die gegen
Verpfaͤndung dreyer Haͤfen Huͤlfsvoͤlker ſendet; aber
auch dem Grafen einen ſolchen Einfluß ſichert, daß ſie durch
ihn zu herrſchen hofft. — Fehde des Grafen mit den Staa-
ten bis zu ſeinem Abgang, Dec. 1587.
17. Allein bey weitem die wichtigſte Folge jener
Verhaͤltniſſe mit England nicht bloß fuͤr die ſich bil-
dende Republik, ſondern fuͤr Europa, war der offene
Krieg, in den Eliſabeth dadurch mit Spanien
gerieth, weil ſie darin gerathen wollte. Das ge-
meinſchaftliche Intereſſe beyder Staaten erlaubte ſeit-
dem keine Trennung mehr; und die Niederlage
der unuͤberwindlichen Flotte gab nicht nur
die beſte Buͤrgſchaft der Unabhaͤngigkeit der Repu-
blik, ſondern eroͤffnete auch durch die Befreyung des
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 108. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/146>, abgerufen am 24.11.2024.
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