zwar keiner Gesellschaft; aber mußte er bey diesen Beschrän- kungen nicht dennoch von selbst das Monopol weniger reicher Häuser werden?
9. Die Herrschaft der Portugiesen in Ostin- dien dauerte in diesem Zeitraum unter den beyden Kö- nigen Emanuel dem Großen (+ 1521) und Jo- hann III. (+ 1557) nicht nur fort, sondern ward noch vergrößert; noch mehr aber der Umfang ihres Han- dels. Es war die Politik dieser Fürsten, die Vice- könige wenigstens alle drey Jahre zu verändern; ob zum Vortheil oder Schaden ihrer Besitzungen, ist schwer zu entscheiden. Hätte nur in Indien selber jemals Friede werden können! Aber dieß war un- möglich; da die Mongolen (Mohren, Muhame- daner) sich aus dem Besitz des Indischen Zwischen- handels durchaus nicht verdrängen lassen wollten.
Festsetzung der Portugiesen auf Ceylon seit 1520, be- sonders zu Columbo und Point Gales. Monopol des Zimmt- handels. -- Nur die Küsten der Insel gehörten ihnen aber wirklich. Einnahme von Diu 1529; Festsetzung in Cam- boja; und, von den Molucken aus, Verbreitung nach Su- matra, Java, Celebes und Borneo. Waren auch nicht allenthalben feste Niederlassungen, so besuchten sie doch die dortigen Märkte.
10. Vorzüglich waren es jedoch die bereits an- geknüpfte Verbindung mit China, und der eröffnete Zutritt in Japan, die den Umfang ihres Handels vergrößerten. Wesentlich trugen dazu die von den Je-
suiten
I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
zwar keiner Geſellſchaft; aber mußte er bey dieſen Beſchraͤn- kungen nicht dennoch von ſelbſt das Monopol weniger reicher Haͤuſer werden?
9. Die Herrſchaft der Portugieſen in Oſtin- dien dauerte in dieſem Zeitraum unter den beyden Koͤ- nigen Emanuel dem Großen († 1521) und Jo- hann III. († 1557) nicht nur fort, ſondern ward noch vergroͤßert; noch mehr aber der Umfang ihres Han- dels. Es war die Politik dieſer Fuͤrſten, die Vice- koͤnige wenigſtens alle drey Jahre zu veraͤndern; ob zum Vortheil oder Schaden ihrer Beſitzungen, iſt ſchwer zu entſcheiden. Haͤtte nur in Indien ſelber jemals Friede werden koͤnnen! Aber dieß war un- moͤglich; da die Mongolen (Mohren, Muhame- daner) ſich aus dem Beſitz des Indiſchen Zwiſchen- handels durchaus nicht verdraͤngen laſſen wollten.
Feſtſetzung der Portugieſen auf Ceylon ſeit 1520, be- ſonders zu Columbo und Point Gales. Monopol des Zimmt- handels. — Nur die Kuͤſten der Inſel gehoͤrten ihnen aber wirklich. Einnahme von Diu 1529; Feſtſetzung in Cam- boja; und, von den Molucken aus, Verbreitung nach Su- matra, Java, Celebes und Borneo. Waren auch nicht allenthalben feſte Niederlaſſungen, ſo beſuchten ſie doch die dortigen Maͤrkte.
10. Vorzuͤglich waren es jedoch die bereits an- geknuͤpfte Verbindung mit China, und der eroͤffnete Zutritt in Japan, die den Umfang ihres Handels vergroͤßerten. Weſentlich trugen dazu die von den Je-
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I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
zwar keiner Geſellſchaft; aber mußte er bey dieſen Beſchraͤn-
kungen nicht dennoch von ſelbſt das Monopol weniger reicher
Haͤuſer werden?
9. Die Herrſchaft der Portugieſen in Oſtin-
dien dauerte in dieſem Zeitraum unter den beyden Koͤ-
nigen Emanuel dem Großen († 1521) und Jo-
hann III. († 1557) nicht nur fort, ſondern ward noch
vergroͤßert; noch mehr aber der Umfang ihres Han-
dels. Es war die Politik dieſer Fuͤrſten, die Vice-
koͤnige wenigſtens alle drey Jahre zu veraͤndern; ob
zum Vortheil oder Schaden ihrer Beſitzungen, iſt
ſchwer zu entſcheiden. Haͤtte nur in Indien ſelber
jemals Friede werden koͤnnen! Aber dieß war un-
moͤglich; da die Mongolen (Mohren, Muhame-
daner) ſich aus dem Beſitz des Indiſchen Zwiſchen-
handels durchaus nicht verdraͤngen laſſen wollten.
Feſtſetzung der Portugieſen auf Ceylon ſeit 1520, be-
ſonders zu Columbo und Point Gales. Monopol des Zimmt-
handels. — Nur die Kuͤſten der Inſel gehoͤrten ihnen aber
wirklich. Einnahme von Diu 1529; Feſtſetzung in Cam-
boja; und, von den Molucken aus, Verbreitung nach Su-
matra, Java, Celebes und Borneo. Waren auch
nicht allenthalben feſte Niederlaſſungen, ſo beſuchten ſie doch
die dortigen Maͤrkte.
10. Vorzuͤglich waren es jedoch die bereits an-
geknuͤpfte Verbindung mit China, und der eroͤffnete
Zutritt in Japan, die den Umfang ihres Handels
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/126>, abgerufen am 22.11.2024.
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