Moriz nicht mehr lebte -- kam der endliche Reli- 1555 21. Spt.gionsfriede zu Stande, der zwar beyden Par- theyen den Ruhestand sicherte, und die bis zum Passauer Vertrage eingezogenen geistlichen Güter ih- ren Besitzern ließ; aber auch in der Beschränkung auf die A. C. Verwandten, und in dem Reservato ecclesiastico, einen doppelten Keim zu künftigem Streit legte.
Das Reservatum ecclesiasticum betraf die Frage: ob die künftige Freystellung der Religion sich nur auf die weltli- chen, oder auch auf die geistlichen Stände ausdehnen sollte? welches letztere die Protestanten durchaus verlangten; aber die Catholiken weder zugeben wollten, noch auch konnten.
16. Nach diesem Frieden führte CarlV. den Entschluß aus, den Unbeständigkeit des Glücks und schwächliche Gesundheit erzeugt hatten, seine Kronen niederzulegen. Sie wurden von jetzt an ge- theilt, da die Spanische mit der Herrschaft der Niederlande seinem einzigen Sohne PhilippII. zu Theil wurde; auf dem Kayserthron ihm aber sein Bruder, der Römische König FerdinandI., folgte.
Uebergabe der Niederlande und Spanischen Monarchie an Philipp II. zu Brüssel; jener den 25. Oct. 1555; der Spa- nischen Monarchie den 16. Jan 1556. Die Niederlegung der Kaiserkrone erfolgte erst am 27. Aug. 1556. -- Carl starb zu St. Just in Valladolid, wohin er sich zurückzog, bereits den 21. Sept. 1558.
17. Am
I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
Moriz nicht mehr lebte — kam der endliche Reli- 1555 21. Spt.gionsfriede zu Stande, der zwar beyden Par- theyen den Ruheſtand ſicherte, und die bis zum Paſſauer Vertrage eingezogenen geiſtlichen Guͤter ih- ren Beſitzern ließ; aber auch in der Beſchraͤnkung auf die A. C. Verwandten, und in dem Reſervato eccleſiaſtico, einen doppelten Keim zu kuͤnftigem Streit legte.
Das Reſervatum eccleſiaſticum betraf die Frage: ob die kuͤnftige Freyſtellung der Religion ſich nur auf die weltli- chen, oder auch auf die geiſtlichen Staͤnde ausdehnen ſollte? welches letztere die Proteſtanten durchaus verlangten; aber die Catholiken weder zugeben wollten, noch auch konnten.
16. Nach dieſem Frieden fuͤhrte CarlV. den Entſchluß aus, den Unbeſtaͤndigkeit des Gluͤcks und ſchwaͤchliche Geſundheit erzeugt hatten, ſeine Kronen niederzulegen. Sie wurden von jetzt an ge- theilt, da die Spaniſche mit der Herrſchaft der Niederlande ſeinem einzigen Sohne PhilippII. zu Theil wurde; auf dem Kayſerthron ihm aber ſein Bruder, der Roͤmiſche Koͤnig FerdinandI., folgte.
Uebergabe der Niederlande und Spaniſchen Monarchie an Philipp II. zu Bruͤſſel; jener den 25. Oct. 1555; der Spa- niſchen Monarchie den 16. Jan 1556. Die Niederlegung der Kaiſerkrone erfolgte erſt am 27. Aug. 1556. — Carl ſtarb zu St. Juſt in Valladolid, wohin er ſich zuruͤckzog, bereits den 21. Sept. 1558.
17. Am
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I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
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Paſſauer Vertrage eingezogenen geiſtlichen Guͤter ih-
ren Beſitzern ließ; aber auch in der Beſchraͤnkung auf
die A. C. Verwandten, und in dem Reſervato
eccleſiaſtico, einen doppelten Keim zu kuͤnftigem
Streit legte.
1555
21.
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Das Reſervatum eccleſiaſticum betraf die Frage: ob die
kuͤnftige Freyſtellung der Religion ſich nur auf die weltli-
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welches letztere die Proteſtanten durchaus verlangten; aber
die Catholiken weder zugeben wollten, noch auch konnten.
16. Nach dieſem Frieden fuͤhrte Carl V. den
Entſchluß aus, den Unbeſtaͤndigkeit des Gluͤcks und
ſchwaͤchliche Geſundheit erzeugt hatten, ſeine Kronen
niederzulegen. Sie wurden von jetzt an ge-
theilt, da die Spaniſche mit der Herrſchaft der
Niederlande ſeinem einzigen Sohne Philipp II. zu
Theil wurde; auf dem Kayſerthron ihm aber ſein
Bruder, der Roͤmiſche Koͤnig Ferdinand I., folgte.
Uebergabe der Niederlande und Spaniſchen Monarchie
an Philipp II. zu Bruͤſſel; jener den 25. Oct. 1555; der Spa-
niſchen Monarchie den 16. Jan 1556. Die Niederlegung der
Kaiſerkrone erfolgte erſt am 27. Aug. 1556. — Carl ſtarb zu
St. Juſt in Valladolid, wohin er ſich zuruͤckzog, bereits den
21. Sept. 1558.
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 70. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/108>, abgerufen am 24.11.2024.
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