Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.Schreibmaterialien. 153. Bestreitung der Reparaturen an ihren Wohnungen. 153. Anstellung derselben an Taubstummenan- stalten. 340. Verpflichtung derselben, der Wittwencasse beizutreten. 381. 385. 387. Schullehrerseminarien, das Verhältniß der Schulamtscandidaten zu denselben. 21.; die Einwirkung des geistl. Ministeriums auf die Anstellung der Lehrer an denselben. 51.; wo hauptsächlich welche errich- tet sind. 75. Verhältnisse der Schulamtscandidaten in denselben. 75.; ihr Verhältniß zum Schulwesen der Provinz; Prüfungen und Zeugnisse von denselben. 78 seq. Nachbildung der bei denselben schon angestellten Schullehrer. 82 seq. Ertheilung des Unterrichts über Wiederbelebung der Scheintodten etc. in denselben. 85 seq. Lehr- plan für dieselben. 86.; die Nichtbewilligung von Freiexemplaren der Amtsblätter an deiselben. 87. Verfahren gegen die aus denselben entfernten Zöglinge. 87. Portofreiheit für dieselben. 88.; ihre Heranziehung zu Gemeinelasten. 88. Bildung der Elementar- Schulamts-Candidaten in denselben. 89.; die Bereisung der Di- rectoren derselben nach den Landschulen. 89.; die polnische Sprache in denselben. 93. Anstellung der Directoren und Lehrer an den- selben. 95. Theilnahme der Juden am Unterrichte in denselben. 203.; das Turnwesen in denselben. 289. Errichtung von Turnanstalten in denselben. 293. Schullehrerseminaristen, ihre Wahl als Elementarlehrer. 75.; deren Zeugnisse. 76. Prüfung und Anstellungsfähigkeit 78. seq. Verfahren gegen entfernte S. 87.; ihre Theilnahme an Mu- sikfesten. 88.; sind zu Hauslehrern qualificirt. 89.; ihre Mili- tairpflicht. 96. Schulordnung für die Provinz Preußen. 3; nach derselben müssen sich die Obrigkeit und die Geistlichen richten. 14. Schulpatronat. (s. Patronat.) Schulpflichtige Kinder. (s. Kinder.) Schulprogramme, deren Ablieferung an die Königl. Bibliothek; deren Einrichtung. 6.; die Kosten für dieselben. 135.; deren Heraus- gabe. 153. Schulprüfungen. (s. Prüfungen.) Schulrechnungen, deren Portofreiheit. 6. Schulsocietäten, deren Einrichtung. 6.; daß über die Zutheilung eines Gutes zu derselben kein Weg Rechtens Statt findet. 6.; deren Ver- theilung. 14.; die Eintragung des Besitztitels eines Grundstückes für dieselben. 15. Schulunterricht, wann derselbe eintreten müsse; seine Vernachlässi- gung. 38.; der Militairkinder. 39.; Aussetzung desselben mit Genehmigung der Obrigkeit und des Schulvorstehers. 39.; der Kinder im Hause der Eltern. 5.; der Kinder an Sonntagen oder in den Feierstunden. 40.; wie lange er fortgesetzt werden muß. 40.; Mit- wirkung des Predigers dabei. 46.; ohne Genehmigung des Staats darf keine Veränderung in demselben vorgenommen werden. 51; An- weisung zur zweckmäßigen Besorgung desselben. 99.; in der Werth- Schreibmaterialien. 153. Beſtreitung der Reparaturen an ihren Wohnungen. 153. Anſtellung derſelben an Taubſtummenan- ſtalten. 340. Verpflichtung derſelben, der Wittwencaſſe beizutreten. 381. 385. 387. Schullehrerſeminarien, das Verhältniß der Schulamtscandidaten zu denſelben. 21.; die Einwirkung des geiſtl. Miniſteriums auf die Anſtellung der Lehrer an denſelben. 51.; wo hauptſächlich welche errich- tet ſind. 75. Verhältniſſe der Schulamtscandidaten in denſelben. 75.; ihr Verhältniß zum Schulweſen der Provinz; Prüfungen und Zeugniſſe von denſelben. 78 seq. Nachbildung der bei denſelben ſchon angeſtellten Schullehrer. 82 seq. Ertheilung des Unterrichts über Wiederbelebung der Scheintodten ꝛc. in denſelben. 85 seq. Lehr- plan für dieſelben. 86.; die Nichtbewilligung von Freiexemplaren der Amtsblätter an deiſelben. 87. Verfahren gegen die aus denſelben entfernten Zöglinge. 87. Portofreiheit für dieſelben. 88.; ihre Heranziehung zu Gemeinelaſten. 88. Bildung der Elementar- Schulamts-Candidaten in denſelben. 89.; die Bereiſung der Di- rectoren derſelben nach den Landſchulen. 89.; die polniſche Sprache in denſelben. 93. Anſtellung der Directoren und Lehrer an den- ſelben. 95. Theilnahme der Juden am Unterrichte in denſelben. 203.; das Turnweſen in denſelben. 289. Errichtung von Turnanſtalten in denſelben. 293. Schullehrerſeminariſten, ihre Wahl als Elementarlehrer. 75.; deren Zeugniſſe. 76. Prüfung und Anſtellungsfähigkeit 78. seq. Verfahren gegen entfernte S. 87.; ihre Theilnahme an Mu- ſikfeſten. 88.; ſind zu Hauslehrern qualificirt. 89.; ihre Mili- tairpflicht. 96. Schulordnung für die Provinz Preußen. 3; nach derſelben müſſen ſich die Obrigkeit und die Geiſtlichen richten. 14. Schulpatronat. (ſ. Patronat.) Schulpflichtige Kinder. (ſ. Kinder.) Schulprogramme, deren Ablieferung an die Königl. Bibliothek; deren Einrichtung. 6.; die Koſten für dieſelben. 135.; deren Heraus- gabe. 153. Schulprüfungen. (ſ. Prüfungen.) 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Schreibmaterialien. 153. Beſtreitung der Reparaturen an
ihren Wohnungen. 153. Anſtellung derſelben an Taubſtummenan-
ſtalten. 340. Verpflichtung derſelben, der Wittwencaſſe beizutreten.
381. 385. 387.
Schullehrerſeminarien, das Verhältniß der Schulamtscandidaten
zu denſelben. 21.; die Einwirkung des geiſtl. Miniſteriums auf die
Anſtellung der Lehrer an denſelben. 51.; wo hauptſächlich welche errich-
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75.; ihr Verhältniß zum Schulweſen der Provinz; Prüfungen und
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ſchon angeſtellten Schullehrer. 82 seq. Ertheilung des Unterrichts über
Wiederbelebung der Scheintodten ꝛc. in denſelben. 85 seq. Lehr-
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Amtsblätter an deiſelben. 87. Verfahren gegen die aus denſelben
entfernten Zöglinge. 87. Portofreiheit für dieſelben. 88.; ihre
Heranziehung zu Gemeinelaſten. 88. Bildung der Elementar-
Schulamts-Candidaten in denſelben. 89.; die Bereiſung der Di-
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in denſelben. 93. Anſtellung der Directoren und Lehrer an den-
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Schullehrerſeminariſten, ihre Wahl als Elementarlehrer. 75.;
deren Zeugniſſe. 76. Prüfung und Anſtellungsfähigkeit 78.
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Schulordnung für die Provinz Preußen. 3; nach derſelben müſſen ſich
die Obrigkeit und die Geiſtlichen richten. 14.
Schulpatronat. (ſ. Patronat.)
Schulpflichtige Kinder. (ſ. Kinder.)
Schulprogramme, deren Ablieferung an die Königl. Bibliothek; deren
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Schulprüfungen. (ſ. Prüfungen.)
Schulrechnungen, deren Portofreiheit. 6.
Schulſocietäten, deren Einrichtung. 6.; daß über die Zutheilung eines
Gutes zu derſelben kein Weg Rechtens Statt findet. 6.; deren Ver-
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Schulunterricht, wann derſelbe eintreten müſſe; ſeine Vernachläſſi-
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im Hauſe der Eltern. 5.; der Kinder an Sonntagen oder in den
Feierſtunden. 40.; wie lange er fortgeſetzt werden muß. 40.; Mit-
wirkung des Predigers dabei. 46.; ohne Genehmigung des Staats
darf keine Veränderung in demſelben vorgenommen werden. 51; An-
weiſung zur zweckmäßigen Beſorgung desſelben. 99.; in der Werth-
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