Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

Bild:
<< vorherige Seite
Beiträge zugeschlagener Gemeinen. 36.; deren Ressortverhält-
nisse
in Schulhausbauten. 37.; keines ihrer Mitglieder kann sich dem
Beitrage zu Bauten entziehen. 37.; ihre Verpflichtung, den Schul-
lehrer
herbeizuholen. 37.
Gemeinheitstheilung, Berücksichtigung der Schullehrer bei ders. 31.;
Aufbringung der Kosten hierzu Seitens der Schulen. 33.
Generallandschulen-Reglement. 3.
Generalsuperintendent, Instruction für denselben. 40.; seine Beauf-
sichtigung der Elementar- und Bürgerschulen. 41.
Gerichte, haben die Schullehrer anzustellen. 18.; ihnen sind die Schul-
lehrer unterworfen. 25.; haben die Aufsicht über die Schulleh. 25.;
haben die Schulbeiträge auszuschreiben. 32.; academische. 55.
Gottesdienst, Besuch desselben durch die Schuljugend. 8.
Gutsherrschaft, deren Verpflichtung zur Unterstützung ihrer Tagelöhner,
rücksichtlich der Schulkosten; ihre Leistungen zu Schulzwecken. 33.; ihre
Verpflichtungen bei Reparaturen der Schulhäuser. 36.
Gymnasiasten, Unterstützung hülfsbedürftiger; deren Militair-
dienst
. 47. Beherbergung und Pässe reisender Gymnasiasten. 58.;
deren Beaufsichtigung, wenn ihre Eltern nicht am Orte des Gym-
nasii wohnen. 259.; sollen nicht mit Schauspielergesellschaften
umgehen, nicht in Leihbliothen lesen. 259 seq.; Verbot öffentlicher
Aufzüge derselben. 262.; Verbot des Besuchs der Schankstätten
Seitens derselben. 282.; ihre Beaufsichtigung, wenn sie nicht im elter-
lichen Hause
wohnen. 282.; Beaufsichtigung auswärtiger. 285.
Gymnasien, deren Portofreiheit. 6.; haben die Rechte der Corpo-
rationen
. 47.; stehen unter Aufsicht der Behörden; Rechnenunter-
richt, Privatlectüre
, das Griechische, die philosoph. Vorbe-
reitung, die Mathematik
, der Gesang-, Geschichts- und
geographische Unterricht derselben. 47.; das Verhältniß der Mit-
telschulen
zu denselben. 48.; deren Grundstücke, Vermögen, Ge-
bäude
. 48.; sind bei Schenkungen nicht den Einschränkungen der
Kirchengesellschaften unterworfen. 48.; Anstellung der Zeichnen-, Ge-
sang
- und Schreiblehrer an denselben. 52.; die Ertheilung der
Zeugnisse der Schüler auf denselben. 53.; Entlassung der Abitu-
rienten
. 53.; die Lehrer an denselben haben privilegirten Gerichts-
stand
. 53.; Umzugs- und Reisekosten der Lehrer an denselben. 54.;
die Nichtbewilligung von Amtsblatts-Freiexemplaren an dieselben. 87.;
Portofreiheit für dieselben. 88.; die polnische Sprache in den-
selben. 94.; Anstellung der Lehrer und Directoren an denselben. 95.;
Erweiterung der Bibliotheken derselben. 141.; Empfangsbeschei-
nigung
derselben über Bücher. 152.; deren Programme. 153.;
das erforderliche Alter zur Aufnahme in die untersten Classen der-
selben. 158.; haben diejenigen Schüler zu beaufsichtigen, deren Eltern
nicht am Orte des G. wohnen. 259.; die Gestattung und Einrichtung
des Turnens in denselben. 292 seq.
Gymnastische Uebungen. (s. Turnen.)
Beiträge zugeſchlagener Gemeinen. 36.; deren Reſſortverhält-
niſſe
in Schulhausbauten. 37.; keines ihrer Mitglieder kann ſich dem
Beitrage zu Bauten entziehen. 37.; ihre Verpflichtung, den Schul-
lehrer
herbeizuholen. 37.
Gemeinheitstheilung, Berückſichtigung der Schullehrer bei derſ. 31.;
Aufbringung der Koſten hierzu Seitens der Schulen. 33.
Generallandſchulen-Reglement. 3.
Generalſuperintendent, Inſtruction für denſelben. 40.; ſeine Beauf-
ſichtigung der Elementar- und Bürgerſchulen. 41.
Gerichte, haben die Schullehrer anzuſtellen. 18.; ihnen ſind die Schul-
lehrer unterworfen. 25.; haben die Aufſicht über die Schulleh. 25.;
haben die Schulbeiträge auszuſchreiben. 32.; academiſche. 55.
Gottesdienſt, Beſuch deſſelben durch die Schuljugend. 8.
Gutsherrſchaft, deren Verpflichtung zur Unterſtützung ihrer Tagelöhner,
rückſichtlich der Schulkoſten; ihre Leiſtungen zu Schulzwecken. 33.; ihre
Verpflichtungen bei Reparaturen der Schulhäuſer. 36.
Gymnaſiaſten, Unterſtützung hülfsbedürftiger; deren Militair-
dienſt
. 47. Beherbergung und Päſſe reiſender Gymnaſiaſten. 58.;
deren Beaufſichtigung, wenn ihre Eltern nicht am Orte des Gym-
naſii wohnen. 259.; ſollen nicht mit Schauſpielergeſellſchaften
umgehen, nicht in Leihbliothen leſen. 259 seq.; Verbot öffentlicher
Aufzüge derſelben. 262.; Verbot des Beſuchs der Schankſtätten
Seitens derſelben. 282.; ihre Beaufſichtigung, wenn ſie nicht im elter-
lichen Hauſe
wohnen. 282.; Beaufſichtigung auswärtiger. 285.
Gymnaſien, deren Portofreiheit. 6.; haben die Rechte der Corpo-
rationen
. 47.; ſtehen unter Aufſicht der Behörden; Rechnenunter-
richt, Privatlectüre
, das Griechiſche, die philoſoph. Vorbe-
reitung, die Mathematik
, der Geſang-, Geſchichts- und
geographiſche Unterricht derſelben. 47.; das Verhältniß der Mit-
telſchulen
zu denſelben. 48.; deren Grundſtücke, Vermögen, Ge-
bäude
. 48.; ſind bei Schenkungen nicht den Einſchränkungen der
Kirchengeſellſchaften unterworfen. 48.; Anſtellung der Zeichnen-, Ge-
ſang
- und Schreiblehrer an denſelben. 52.; die Ertheilung der
Zeugniſſe der Schüler auf denſelben. 53.; Entlaſſung der Abitu-
rienten
. 53.; die Lehrer an denſelben haben privilegirten Gerichts-
ſtand
. 53.; Umzugs- und Reiſekoſten der Lehrer an denſelben. 54.;
die Nichtbewilligung von Amtsblatts-Freiexemplaren an dieſelben. 87.;
Portofreiheit für dieſelben. 88.; die polniſche Sprache in den-
ſelben. 94.; Anſtellung der Lehrer und Directoren an denſelben. 95.;
Erweiterung der Bibliotheken derſelben. 141.; Empfangsbeſchei-
nigung
derſelben über Bücher. 152.; deren Programme. 153.;
das erforderliche Alter zur Aufnahme in die unterſten Claſſen der-
ſelben. 158.; haben diejenigen Schüler zu beaufſichtigen, deren Eltern
nicht am Orte des G. wohnen. 259.; die Geſtattung und Einrichtung
des Turnens in denſelben. 292 seq.
Gymnaſtiſche Uebungen. (ſ. Turnen.)
<TEI>
  <text>
    <back>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <list>
            <item><pb facs="#f0633" n="619"/>
Beiträge <hi rendition="#g">zuge&#x017F;chlagener</hi> Gemeinen. 36.; deren <hi rendition="#g">Re&#x017F;&#x017F;ortverhält-<lb/>
ni&#x017F;&#x017F;e</hi> in Schulhausbauten. 37.; keines ihrer Mitglieder kann &#x017F;ich dem<lb/>
Beitrage zu <hi rendition="#g">Bauten</hi> entziehen. 37.; ihre Verpflichtung, den <hi rendition="#g">Schul-<lb/>
lehrer</hi> herbeizuholen. 37.</item><lb/>
            <item><hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Gemeinheitstheilung</hi>,</hi> Berück&#x017F;ichtigung der <hi rendition="#g">Schullehrer</hi> bei der&#x017F;. 31.;<lb/>
Aufbringung der <hi rendition="#g">Ko&#x017F;ten</hi> hierzu Seitens der Schulen. 33.</item><lb/>
            <item><hi rendition="#g"><hi rendition="#b">Generalland&#x017F;chulen-</hi>Reglement</hi>. 3.</item><lb/>
            <item><hi rendition="#b"><hi rendition="#g">General&#x017F;uperintendent</hi>,</hi> In&#x017F;truction für den&#x017F;elben. 40.; &#x017F;eine Beauf-<lb/>
&#x017F;ichtigung der <hi rendition="#g">Elementar</hi>- und <hi rendition="#g">Bürger&#x017F;chulen</hi>. 41.</item><lb/>
            <item><hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Gerichte</hi>,</hi> haben die <hi rendition="#g">Schullehrer</hi> anzu&#x017F;tellen. 18.; ihnen &#x017F;ind die Schul-<lb/>
lehrer <hi rendition="#g">unterworfen</hi>. 25.; haben die <hi rendition="#g">Auf&#x017F;icht</hi> über die Schulleh. 25.;<lb/>
haben die Schulbeiträge <hi rendition="#g">auszu&#x017F;chreiben</hi>. 32.; <hi rendition="#g">academi&#x017F;che</hi>. 55.</item><lb/>
            <item><hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Gottesdien&#x017F;t</hi>,</hi> Be&#x017F;uch de&#x017F;&#x017F;elben durch die <hi rendition="#g">Schuljugend</hi>. 8.</item><lb/>
            <item><hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Gutsherr&#x017F;chaft</hi>,</hi> deren Verpflichtung zur Unter&#x017F;tützung ihrer <hi rendition="#g">Tagelöhner</hi>,<lb/>
rück&#x017F;ichtlich der Schulko&#x017F;ten; ihre Lei&#x017F;tungen zu Schulzwecken. 33.; ihre<lb/>
Verpflichtungen bei <hi rendition="#g">Reparaturen</hi> der Schulhäu&#x017F;er. 36.</item><lb/>
            <item><hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Gymna&#x017F;ia&#x017F;ten</hi>,</hi> Unter&#x017F;tützung <hi rendition="#g">hülfsbedürftiger</hi>; deren <hi rendition="#g">Militair-<lb/>
dien&#x017F;t</hi>. 47. <hi rendition="#g">Beherbergung</hi> und <hi rendition="#g">&#x017F;&#x017F;e</hi> rei&#x017F;ender Gymna&#x017F;ia&#x017F;ten. 58.;<lb/>
deren <hi rendition="#g">Beauf&#x017F;ichtigung</hi>, wenn ihre Eltern nicht am Orte des Gym-<lb/>
na&#x017F;ii wohnen. 259.; &#x017F;ollen nicht mit <hi rendition="#g">Schau&#x017F;pielerge&#x017F;ell&#x017F;chaften</hi><lb/>
umgehen, nicht in <hi rendition="#g">Leihbliothen</hi> le&#x017F;en. 259 <hi rendition="#aq">seq.</hi>; Verbot öffentlicher<lb/><hi rendition="#g">Aufzüge</hi> der&#x017F;elben. 262.; Verbot des Be&#x017F;uchs der <hi rendition="#g">Schank&#x017F;tätten</hi><lb/>
Seitens der&#x017F;elben. 282.; ihre Beauf&#x017F;ichtigung, wenn &#x017F;ie nicht im <hi rendition="#g">elter-<lb/>
lichen Hau&#x017F;e</hi> wohnen. 282.; Beauf&#x017F;ichtigung <hi rendition="#g">auswärtiger</hi>. 285.</item><lb/>
            <item><hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Gymna&#x017F;ien</hi>,</hi> deren <hi rendition="#g">Portofreiheit</hi>. 6.; haben die Rechte der <hi rendition="#g">Corpo-<lb/>
rationen</hi>. 47.; &#x017F;tehen unter <hi rendition="#g">Auf&#x017F;icht</hi> der Behörden; <hi rendition="#g">Rechnenunter-<lb/>
richt, Privatlectüre</hi>, das <hi rendition="#g">Griechi&#x017F;che</hi>, die <hi rendition="#g">philo&#x017F;oph. Vorbe-<lb/>
reitung, die Mathematik</hi>, der <hi rendition="#g">Ge&#x017F;ang-, Ge&#x017F;chichts</hi>- und<lb/><hi rendition="#g">geographi&#x017F;che</hi> Unterricht der&#x017F;elben. 47.; das Verhältniß der <hi rendition="#g">Mit-<lb/>
tel&#x017F;chulen</hi> zu den&#x017F;elben. 48.; deren <hi rendition="#g">Grund&#x017F;tücke, Vermögen, Ge-<lb/>
bäude</hi>. 48.; &#x017F;ind bei <hi rendition="#g">Schenkungen</hi> nicht den Ein&#x017F;chränkungen der<lb/>
Kirchenge&#x017F;ell&#x017F;chaften unterworfen. 48.; An&#x017F;tellung der <hi rendition="#g">Zeichnen-, Ge-<lb/>
&#x017F;ang</hi>- und <hi rendition="#g">Schreiblehrer</hi> an den&#x017F;elben. 52.; die Ertheilung der<lb/><hi rendition="#g">Zeugni&#x017F;&#x017F;e</hi> der Schüler auf den&#x017F;elben. 53.; Entla&#x017F;&#x017F;ung der <hi rendition="#g">Abitu-<lb/>
rienten</hi>. 53.; die Lehrer an den&#x017F;elben haben privilegirten <hi rendition="#g">Gerichts-<lb/>
&#x017F;tand</hi>. 53.; <hi rendition="#g">Umzugs</hi>- und Rei&#x017F;eko&#x017F;ten der Lehrer an den&#x017F;elben. 54.;<lb/>
die Nichtbewilligung von <hi rendition="#g">Amtsblatts</hi>-Freiexemplaren an die&#x017F;elben. 87.;<lb/><hi rendition="#g">Portofreiheit</hi> für die&#x017F;elben. 88.; die <hi rendition="#g">polni&#x017F;che</hi> Sprache in den-<lb/>
&#x017F;elben. 94.; An&#x017F;tellung der <hi rendition="#g">Lehrer</hi> und <hi rendition="#g">Directoren</hi> an den&#x017F;elben. 95.;<lb/>
Erweiterung der <hi rendition="#g">Bibliotheken</hi> der&#x017F;elben. 141.; <hi rendition="#g">Empfangsbe&#x017F;chei-<lb/>
nigung</hi> der&#x017F;elben über Bücher. 152.; deren <hi rendition="#g">Programme</hi>. 153.;<lb/>
das erforderliche Alter zur <hi rendition="#g">Aufnahme</hi> in die unter&#x017F;ten Cla&#x017F;&#x017F;en der-<lb/>
&#x017F;elben. 158.; haben diejenigen Schüler zu <hi rendition="#g">beauf&#x017F;ichtigen</hi>, deren Eltern<lb/>
nicht am Orte des G. wohnen. 259.; die Ge&#x017F;tattung und Einrichtung<lb/>
des <hi rendition="#g">Turnens</hi> in den&#x017F;elben. 292 <hi rendition="#aq">seq.</hi></item><lb/>
            <item><hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Gymna&#x017F;ti&#x017F;che Uebungen</hi>.</hi> (&#x017F;. <hi rendition="#g">Turnen</hi>.)</item>
          </list>
        </div><lb/>
      </div>
    </back>
  </text>
</TEI>
[619/0633] Beiträge zugeſchlagener Gemeinen. 36.; deren Reſſortverhält- niſſe in Schulhausbauten. 37.; keines ihrer Mitglieder kann ſich dem Beitrage zu Bauten entziehen. 37.; ihre Verpflichtung, den Schul- lehrer herbeizuholen. 37. Gemeinheitstheilung, Berückſichtigung der Schullehrer bei derſ. 31.; Aufbringung der Koſten hierzu Seitens der Schulen. 33. Generallandſchulen-Reglement. 3. Generalſuperintendent, Inſtruction für denſelben. 40.; ſeine Beauf- ſichtigung der Elementar- und Bürgerſchulen. 41. Gerichte, haben die Schullehrer anzuſtellen. 18.; ihnen ſind die Schul- lehrer unterworfen. 25.; haben die Aufſicht über die Schulleh. 25.; haben die Schulbeiträge auszuſchreiben. 32.; academiſche. 55. Gottesdienſt, Beſuch deſſelben durch die Schuljugend. 8. Gutsherrſchaft, deren Verpflichtung zur Unterſtützung ihrer Tagelöhner, rückſichtlich der Schulkoſten; ihre Leiſtungen zu Schulzwecken. 33.; ihre Verpflichtungen bei Reparaturen der Schulhäuſer. 36. Gymnaſiaſten, Unterſtützung hülfsbedürftiger; deren Militair- dienſt. 47. Beherbergung und Päſſe reiſender Gymnaſiaſten. 58.; deren Beaufſichtigung, wenn ihre Eltern nicht am Orte des Gym- naſii wohnen. 259.; ſollen nicht mit Schauſpielergeſellſchaften umgehen, nicht in Leihbliothen leſen. 259 seq.; Verbot öffentlicher Aufzüge derſelben. 262.; Verbot des Beſuchs der Schankſtätten Seitens derſelben. 282.; ihre Beaufſichtigung, wenn ſie nicht im elter- lichen Hauſe wohnen. 282.; Beaufſichtigung auswärtiger. 285. Gymnaſien, deren Portofreiheit. 6.; haben die Rechte der Corpo- rationen. 47.; ſtehen unter Aufſicht der Behörden; Rechnenunter- richt, Privatlectüre, das Griechiſche, die philoſoph. Vorbe- reitung, die Mathematik, der Geſang-, Geſchichts- und geographiſche Unterricht derſelben. 47.; das Verhältniß der Mit- telſchulen zu denſelben. 48.; deren Grundſtücke, Vermögen, Ge- bäude. 48.; ſind bei Schenkungen nicht den Einſchränkungen der Kirchengeſellſchaften unterworfen. 48.; Anſtellung der Zeichnen-, Ge- ſang- und Schreiblehrer an denſelben. 52.; die Ertheilung der Zeugniſſe der Schüler auf denſelben. 53.; Entlaſſung der Abitu- rienten. 53.; die Lehrer an denſelben haben privilegirten Gerichts- ſtand. 53.; Umzugs- und Reiſekoſten der Lehrer an denſelben. 54.; die Nichtbewilligung von Amtsblatts-Freiexemplaren an dieſelben. 87.; Portofreiheit für dieſelben. 88.; die polniſche Sprache in den- ſelben. 94.; Anſtellung der Lehrer und Directoren an denſelben. 95.; Erweiterung der Bibliotheken derſelben. 141.; Empfangsbeſchei- nigung derſelben über Bücher. 152.; deren Programme. 153.; das erforderliche Alter zur Aufnahme in die unterſten Claſſen der- ſelben. 158.; haben diejenigen Schüler zu beaufſichtigen, deren Eltern nicht am Orte des G. wohnen. 259.; die Geſtattung und Einrichtung des Turnens in denſelben. 292 seq. Gymnaſtiſche Uebungen. (ſ. Turnen.)

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/633
Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 619. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/633>, abgerufen am 24.11.2024.