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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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soll er sich auch unterstehen, in den gewöhnlichen und angesetzten Schul-
stunden seiner Hand-Arbeit oder andern Geschäften nachzugehen, oder
seine Frau unterdessen informiren zu lassen, welches jedoch alsdann
geschehen kann, wenn er zwar seine Schulstunden ordentlich abwartet,
aber wegen Menge der Kinder sich bei den Kleinen durch dieselbe oder
eine andere Person helfen läßt. Sollte er nun die Schul-Information
entweder auf diese oder andere Weise versäumen, so muß ihm von dem
Prediger deshalb nöthige Erinnerung geschehen. Würde er aber dennoch
fortfahren, in Unterrichtung der Jugend nachlässig zu sein, so muß
solches bei der Visitation dem Inspector etc. angezeigt werden, damit
dergleichen Unordnung bestraft werden könne.

§. 17. Was nun demnächst die Schul-Arbeit selbst anbelangt,
so werden die Küster und Schulmeister hierdurch vor allen Dingen
ernstlich erinnert, sich jedesmal zur Information durch herzliches Gebet
für sich vorzubereiten, und von dem Geber aller guten Gaben zu ihren
Verrichtungen und Berufs-Arbeiten göttlichen Segen, Weisheit und
Geduld zu erbitten. Insonderheit den Herrn anflehen, daß er ihnen
ein väterlich gesinntes, mit Ernst und Liebe temperirtes Herz gegen
die anvertrauten Kinder verleihe, damit sie alles willig und ohne Ver-
druß verrichten, was ihnen als Lehrern zu thun obliegt; eingedenk,
daß sie ohne den göttlichen Beistand des großen Kinderfreundes Jesu
und seines Geistes nichts auszurichten vermögen, auch der Kinder
Herzen nicht gewinnen können. Unter der Information selbst haben
sie nicht weniger aus Herzens Grund zu seufzen, damit sie nicht allein
selbst ein wohlgefaßtes Gemüth behalten, sondern auch, daß Gott ihren
Fleiß segnen und zu ihrem Pflanzen und Begießen sein gnädiges Ge-
deihen von Oben geben wolle, weil alles wahre Gute durch die Gnade
Gottes und die Wirkung seines Geistes in den Kindern muß gewirkt
werden.

Auch haben sie auf allerhand Mittel zu denken, wie sie die An-
fänger, insonderheit die da blöde und langsam sind, nicht abschrecken,
sondern denselben vor allen andern die Sache leicht machen. Zu
diesem Zweck müssen sie sich den dritten Theil des Berlinischen Schul-
buches mit allem Fleiß bekannt machen, als in welchem den Schul-
meistern die Lehr-Art angewiesen wird, wonach das ABC, das Buch-
stabiren, Lesen, Auswendig-Lernen und Catechisiren bei der Jugend
vortheilhaft zu treiben ist.

ſoll er ſich auch unterſtehen, in den gewöhnlichen und angeſetzten Schul-
ſtunden ſeiner Hand-Arbeit oder andern Geſchäften nachzugehen, oder
ſeine Frau unterdeſſen informiren zu laſſen, welches jedoch alsdann
geſchehen kann, wenn er zwar ſeine Schulſtunden ordentlich abwartet,
aber wegen Menge der Kinder ſich bei den Kleinen durch dieſelbe oder
eine andere Perſon helfen läßt. Sollte er nun die Schul-Information
entweder auf dieſe oder andere Weiſe verſäumen, ſo muß ihm von dem
Prediger deshalb nöthige Erinnerung geſchehen. Würde er aber dennoch
fortfahren, in Unterrichtung der Jugend nachläſſig zu ſein, ſo muß
ſolches bei der Viſitation dem Inſpector ꝛc. angezeigt werden, damit
dergleichen Unordnung beſtraft werden könne.

§. 17. Was nun demnächſt die Schul-Arbeit ſelbſt anbelangt,
ſo werden die Küſter und Schulmeiſter hierdurch vor allen Dingen
ernſtlich erinnert, ſich jedesmal zur Information durch herzliches Gebet
für ſich vorzubereiten, und von dem Geber aller guten Gaben zu ihren
Verrichtungen und Berufs-Arbeiten göttlichen Segen, Weisheit und
Geduld zu erbitten. Inſonderheit den Herrn anflehen, daß er ihnen
ein väterlich geſinntes, mit Ernſt und Liebe temperirtes Herz gegen
die anvertrauten Kinder verleihe, damit ſie alles willig und ohne Ver-
druß verrichten, was ihnen als Lehrern zu thun obliegt; eingedenk,
daß ſie ohne den göttlichen Beiſtand des großen Kinderfreundes Jeſu
und ſeines Geiſtes nichts auszurichten vermögen, auch der Kinder
Herzen nicht gewinnen können. Unter der Information ſelbſt haben
ſie nicht weniger aus Herzens Grund zu ſeufzen, damit ſie nicht allein
ſelbſt ein wohlgefaßtes Gemüth behalten, ſondern auch, daß Gott ihren
Fleiß ſegnen und zu ihrem Pflanzen und Begießen ſein gnädiges Ge-
deihen von Oben geben wolle, weil alles wahre Gute durch die Gnade
Gottes und die Wirkung ſeines Geiſtes in den Kindern muß gewirkt
werden.

Auch haben ſie auf allerhand Mittel zu denken, wie ſie die An-
fänger, inſonderheit die da blöde und langſam ſind, nicht abſchrecken,
ſondern denſelben vor allen andern die Sache leicht machen. Zu
dieſem Zweck müſſen ſie ſich den dritten Theil des Berliniſchen Schul-
buches mit allem Fleiß bekannt machen, als in welchem den Schul-
meiſtern die Lehr-Art angewieſen wird, wonach das ABC, das Buch-
ſtabiren, Leſen, Auswendig-Lernen und Catechiſiren bei der Jugend
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[493/0507] ſoll er ſich auch unterſtehen, in den gewöhnlichen und angeſetzten Schul- ſtunden ſeiner Hand-Arbeit oder andern Geſchäften nachzugehen, oder ſeine Frau unterdeſſen informiren zu laſſen, welches jedoch alsdann geſchehen kann, wenn er zwar ſeine Schulſtunden ordentlich abwartet, aber wegen Menge der Kinder ſich bei den Kleinen durch dieſelbe oder eine andere Perſon helfen läßt. Sollte er nun die Schul-Information entweder auf dieſe oder andere Weiſe verſäumen, ſo muß ihm von dem Prediger deshalb nöthige Erinnerung geſchehen. Würde er aber dennoch fortfahren, in Unterrichtung der Jugend nachläſſig zu ſein, ſo muß ſolches bei der Viſitation dem Inſpector ꝛc. angezeigt werden, damit dergleichen Unordnung beſtraft werden könne. §. 17. Was nun demnächſt die Schul-Arbeit ſelbſt anbelangt, ſo werden die Küſter und Schulmeiſter hierdurch vor allen Dingen ernſtlich erinnert, ſich jedesmal zur Information durch herzliches Gebet für ſich vorzubereiten, und von dem Geber aller guten Gaben zu ihren Verrichtungen und Berufs-Arbeiten göttlichen Segen, Weisheit und Geduld zu erbitten. Inſonderheit den Herrn anflehen, daß er ihnen ein väterlich geſinntes, mit Ernſt und Liebe temperirtes Herz gegen die anvertrauten Kinder verleihe, damit ſie alles willig und ohne Ver- druß verrichten, was ihnen als Lehrern zu thun obliegt; eingedenk, daß ſie ohne den göttlichen Beiſtand des großen Kinderfreundes Jeſu und ſeines Geiſtes nichts auszurichten vermögen, auch der Kinder Herzen nicht gewinnen können. Unter der Information ſelbſt haben ſie nicht weniger aus Herzens Grund zu ſeufzen, damit ſie nicht allein ſelbſt ein wohlgefaßtes Gemüth behalten, ſondern auch, daß Gott ihren Fleiß ſegnen und zu ihrem Pflanzen und Begießen ſein gnädiges Ge- deihen von Oben geben wolle, weil alles wahre Gute durch die Gnade Gottes und die Wirkung ſeines Geiſtes in den Kindern muß gewirkt werden. Auch haben ſie auf allerhand Mittel zu denken, wie ſie die An- fänger, inſonderheit die da blöde und langſam ſind, nicht abſchrecken, ſondern denſelben vor allen andern die Sache leicht machen. Zu dieſem Zweck müſſen ſie ſich den dritten Theil des Berliniſchen Schul- buches mit allem Fleiß bekannt machen, als in welchem den Schul- meiſtern die Lehr-Art angewieſen wird, wonach das ABC, das Buch- ſtabiren, Leſen, Auswendig-Lernen und Catechiſiren bei der Jugend vortheilhaft zu treiben iſt.

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 493. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/507>, abgerufen am 19.05.2024.