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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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Verhaltens auf das Innere zurück, und hilft jene guten Eigenschaften
in der Seele gründen und befestigen. Außerdem gewährt Leibesgeschick
jedem Menschen mannigfaltige Vortheile, sowohl in den unvermeid-
lichen Geschäften des Lebens, als zum eigenen Schutz oder zur Hülfe
Anderer in Noth und Gefahren. Besonders aber darf dem Lehrer
ein anständiges und gefälliges Aeußeres schon deshalb nicht fehlen,
damit ihm Achtung und Vertrauen der Eltern, so wie die Neigung
der Kinder leicht zu Theil werde. Allein es tritt hier noch eine ganz
besondere Rücksicht hinzu. Der künftige Lehrer aber soll

3) auch um seines Berufes willen, mit dem, was zur
Uebung und Ausbildung des Leibes gehört, wohl bekannt sein.
Als Erzieher hat er auch für das körperliche Geschick und Wohlsein
der ihm anvertrauten Jugend zu sorgen; er soll also wenigstens wissen,
wodurch dasselbe erhalten und befördert wird, und auch mit der zweck-
mäßigsten Art, wie Leibesübungen anzustellen sind, worauf dabei zu
sehen und wie Nachtheil zu verhüten ist, und besonders, wie solche
mit den Spielen und Beschäftigungen der Kinder zu verbinden sind,
vertraut sein. In den Seminarien selbst können deshalb bei dem
Unterrichte in der Erziehungskunst die Leibesübungen nicht übergangen
werden, und es leuchtet ein, daß, wenn diese theoretische Anweisung
irgend Nutzen haben soll, der Lehrer sich dabei auf die eigene Er-
fahrung der Seminaristen und auf die Art, wie ihnen selbst Gelegenheit
zu ihrer körperlichen Ausbildung gegeben ist, muß berufen können.

In welcher Art und Form nun aber, nach dem dreifachen Ge-
sichtspuncte, der hier gegeben worden ist, in jeder einzelnen Anstalt
diejenigen Uebungen, die den beabsichtigten Zweck erfüllen sollen, ein-
zurichten sein werden, darüber läßt sich im Allgemeinen nichts Festes
vorschreiben, sondern dies muß theils dem Ermessen der Directoren
und Lehrer überlassen bleiben, theils wird es durch die örtlichen Ver-
hältnisse jeder Anstalt näher modificirt werden müssen. Anstalten, wie
Bunzlau, Jenkau, Neuzelle, mit denen Kinder-Erziehungs-Institute
verbunden sind, haben es leichter. Hier können die eigentlichen Leibes-
übungen vorzugsweise und in strengerer Form mit den Kindern ge-
trieben, die Seminaristen aber zur Theilnahme, zur Aufsicht, zur An-
leitung gebraucht und dergestalt selbst mit geübt werden. Hier pflegen
auch Exercitien nach militairischer Art vorgenommen zu werden, die
ebenfalls für die älteren Zöglinge von Nutzen sind. In den Se-

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Verhaltens auf das Innere zurück, und hilft jene guten Eigenſchaften
in der Seele gründen und befeſtigen. Außerdem gewährt Leibesgeſchick
jedem Menſchen mannigfaltige Vortheile, ſowohl in den unvermeid-
lichen Geſchäften des Lebens, als zum eigenen Schutz oder zur Hülfe
Anderer in Noth und Gefahren. Beſonders aber darf dem Lehrer
ein anſtändiges und gefälliges Aeußeres ſchon deshalb nicht fehlen,
damit ihm Achtung und Vertrauen der Eltern, ſo wie die Neigung
der Kinder leicht zu Theil werde. Allein es tritt hier noch eine ganz
beſondere Rückſicht hinzu. Der künftige Lehrer aber ſoll

3) auch um ſeines Berufes willen, mit dem, was zur
Uebung und Ausbildung des Leibes gehört, wohl bekannt ſein.
Als Erzieher hat er auch für das körperliche Geſchick und Wohlſein
der ihm anvertrauten Jugend zu ſorgen; er ſoll alſo wenigſtens wiſſen,
wodurch daſſelbe erhalten und befördert wird, und auch mit der zweck-
mäßigſten Art, wie Leibesübungen anzuſtellen ſind, worauf dabei zu
ſehen und wie Nachtheil zu verhüten iſt, und beſonders, wie ſolche
mit den Spielen und Beſchäftigungen der Kinder zu verbinden ſind,
vertraut ſein. In den Seminarien ſelbſt können deshalb bei dem
Unterrichte in der Erziehungskunſt die Leibesübungen nicht übergangen
werden, und es leuchtet ein, daß, wenn dieſe theoretiſche Anweiſung
irgend Nutzen haben ſoll, der Lehrer ſich dabei auf die eigene Er-
fahrung der Seminariſten und auf die Art, wie ihnen ſelbſt Gelegenheit
zu ihrer körperlichen Ausbildung gegeben iſt, muß berufen können.

In welcher Art und Form nun aber, nach dem dreifachen Ge-
ſichtspuncte, der hier gegeben worden iſt, in jeder einzelnen Anſtalt
diejenigen Uebungen, die den beabſichtigten Zweck erfüllen ſollen, ein-
zurichten ſein werden, darüber läßt ſich im Allgemeinen nichts Feſtes
vorſchreiben, ſondern dies muß theils dem Ermeſſen der Directoren
und Lehrer überlaſſen bleiben, theils wird es durch die örtlichen Ver-
hältniſſe jeder Anſtalt näher modificirt werden müſſen. Anſtalten, wie
Bunzlau, Jenkau, Neuzelle, mit denen Kinder-Erziehungs-Inſtitute
verbunden ſind, haben es leichter. Hier können die eigentlichen Leibes-
übungen vorzugsweiſe und in ſtrengerer Form mit den Kindern ge-
trieben, die Seminariſten aber zur Theilnahme, zur Aufſicht, zur An-
leitung gebraucht und dergeſtalt ſelbſt mit geübt werden. Hier pflegen
auch Exercitien nach militairiſcher Art vorgenommen zu werden, die
ebenfalls für die älteren Zöglinge von Nutzen ſind. In den Se-

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[291/0305] Verhaltens auf das Innere zurück, und hilft jene guten Eigenſchaften in der Seele gründen und befeſtigen. Außerdem gewährt Leibesgeſchick jedem Menſchen mannigfaltige Vortheile, ſowohl in den unvermeid- lichen Geſchäften des Lebens, als zum eigenen Schutz oder zur Hülfe Anderer in Noth und Gefahren. Beſonders aber darf dem Lehrer ein anſtändiges und gefälliges Aeußeres ſchon deshalb nicht fehlen, damit ihm Achtung und Vertrauen der Eltern, ſo wie die Neigung der Kinder leicht zu Theil werde. Allein es tritt hier noch eine ganz beſondere Rückſicht hinzu. Der künftige Lehrer aber ſoll 3) auch um ſeines Berufes willen, mit dem, was zur Uebung und Ausbildung des Leibes gehört, wohl bekannt ſein. Als Erzieher hat er auch für das körperliche Geſchick und Wohlſein der ihm anvertrauten Jugend zu ſorgen; er ſoll alſo wenigſtens wiſſen, wodurch daſſelbe erhalten und befördert wird, und auch mit der zweck- mäßigſten Art, wie Leibesübungen anzuſtellen ſind, worauf dabei zu ſehen und wie Nachtheil zu verhüten iſt, und beſonders, wie ſolche mit den Spielen und Beſchäftigungen der Kinder zu verbinden ſind, vertraut ſein. In den Seminarien ſelbſt können deshalb bei dem Unterrichte in der Erziehungskunſt die Leibesübungen nicht übergangen werden, und es leuchtet ein, daß, wenn dieſe theoretiſche Anweiſung irgend Nutzen haben ſoll, der Lehrer ſich dabei auf die eigene Er- fahrung der Seminariſten und auf die Art, wie ihnen ſelbſt Gelegenheit zu ihrer körperlichen Ausbildung gegeben iſt, muß berufen können. In welcher Art und Form nun aber, nach dem dreifachen Ge- ſichtspuncte, der hier gegeben worden iſt, in jeder einzelnen Anſtalt diejenigen Uebungen, die den beabſichtigten Zweck erfüllen ſollen, ein- zurichten ſein werden, darüber läßt ſich im Allgemeinen nichts Feſtes vorſchreiben, ſondern dies muß theils dem Ermeſſen der Directoren und Lehrer überlaſſen bleiben, theils wird es durch die örtlichen Ver- hältniſſe jeder Anſtalt näher modificirt werden müſſen. Anſtalten, wie Bunzlau, Jenkau, Neuzelle, mit denen Kinder-Erziehungs-Inſtitute verbunden ſind, haben es leichter. Hier können die eigentlichen Leibes- übungen vorzugsweiſe und in ſtrengerer Form mit den Kindern ge- trieben, die Seminariſten aber zur Theilnahme, zur Aufſicht, zur An- leitung gebraucht und dergeſtalt ſelbſt mit geübt werden. Hier pflegen auch Exercitien nach militairiſcher Art vorgenommen zu werden, die ebenfalls für die älteren Zöglinge von Nutzen ſind. In den Se- 19*

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 291. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/305>, abgerufen am 18.05.2024.