Verhaltens auf das Innere zurück, und hilft jene guten Eigenschaften in der Seele gründen und befestigen. Außerdem gewährt Leibesgeschick jedem Menschen mannigfaltige Vortheile, sowohl in den unvermeid- lichen Geschäften des Lebens, als zum eigenen Schutz oder zur Hülfe Anderer in Noth und Gefahren. Besonders aber darf dem Lehrer ein anständiges und gefälliges Aeußeres schon deshalb nicht fehlen, damit ihm Achtung und Vertrauen der Eltern, so wie die Neigung der Kinder leicht zu Theil werde. Allein es tritt hier noch eine ganz besondere Rücksicht hinzu. Der künftige Lehrer aber soll
3) auch um seines Berufes willen, mit dem, was zur Uebung und Ausbildung des Leibes gehört, wohl bekannt sein. Als Erzieher hat er auch für das körperliche Geschick und Wohlsein der ihm anvertrauten Jugend zu sorgen; er soll also wenigstens wissen, wodurch dasselbe erhalten und befördert wird, und auch mit der zweck- mäßigsten Art, wie Leibesübungen anzustellen sind, worauf dabei zu sehen und wie Nachtheil zu verhüten ist, und besonders, wie solche mit den Spielen und Beschäftigungen der Kinder zu verbinden sind, vertraut sein. In den Seminarien selbst können deshalb bei dem Unterrichte in der Erziehungskunst die Leibesübungen nicht übergangen werden, und es leuchtet ein, daß, wenn diese theoretische Anweisung irgend Nutzen haben soll, der Lehrer sich dabei auf die eigene Er- fahrung der Seminaristen und auf die Art, wie ihnen selbst Gelegenheit zu ihrer körperlichen Ausbildung gegeben ist, muß berufen können.
In welcher Art und Form nun aber, nach dem dreifachen Ge- sichtspuncte, der hier gegeben worden ist, in jeder einzelnen Anstalt diejenigen Uebungen, die den beabsichtigten Zweck erfüllen sollen, ein- zurichten sein werden, darüber läßt sich im Allgemeinen nichts Festes vorschreiben, sondern dies muß theils dem Ermessen der Directoren und Lehrer überlassen bleiben, theils wird es durch die örtlichen Ver- hältnisse jeder Anstalt näher modificirt werden müssen. Anstalten, wie Bunzlau, Jenkau, Neuzelle, mit denen Kinder-Erziehungs-Institute verbunden sind, haben es leichter. Hier können die eigentlichen Leibes- übungen vorzugsweise und in strengerer Form mit den Kindern ge- trieben, die Seminaristen aber zur Theilnahme, zur Aufsicht, zur An- leitung gebraucht und dergestalt selbst mit geübt werden. Hier pflegen auch Exercitien nach militairischer Art vorgenommen zu werden, die ebenfalls für die älteren Zöglinge von Nutzen sind. In den Se-
19*
Verhaltens auf das Innere zurück, und hilft jene guten Eigenſchaften in der Seele gründen und befeſtigen. Außerdem gewährt Leibesgeſchick jedem Menſchen mannigfaltige Vortheile, ſowohl in den unvermeid- lichen Geſchäften des Lebens, als zum eigenen Schutz oder zur Hülfe Anderer in Noth und Gefahren. Beſonders aber darf dem Lehrer ein anſtändiges und gefälliges Aeußeres ſchon deshalb nicht fehlen, damit ihm Achtung und Vertrauen der Eltern, ſo wie die Neigung der Kinder leicht zu Theil werde. Allein es tritt hier noch eine ganz beſondere Rückſicht hinzu. Der künftige Lehrer aber ſoll
3) auch um ſeines Berufes willen, mit dem, was zur Uebung und Ausbildung des Leibes gehört, wohl bekannt ſein. Als Erzieher hat er auch für das körperliche Geſchick und Wohlſein der ihm anvertrauten Jugend zu ſorgen; er ſoll alſo wenigſtens wiſſen, wodurch daſſelbe erhalten und befördert wird, und auch mit der zweck- mäßigſten Art, wie Leibesübungen anzuſtellen ſind, worauf dabei zu ſehen und wie Nachtheil zu verhüten iſt, und beſonders, wie ſolche mit den Spielen und Beſchäftigungen der Kinder zu verbinden ſind, vertraut ſein. In den Seminarien ſelbſt können deshalb bei dem Unterrichte in der Erziehungskunſt die Leibesübungen nicht übergangen werden, und es leuchtet ein, daß, wenn dieſe theoretiſche Anweiſung irgend Nutzen haben ſoll, der Lehrer ſich dabei auf die eigene Er- fahrung der Seminariſten und auf die Art, wie ihnen ſelbſt Gelegenheit zu ihrer körperlichen Ausbildung gegeben iſt, muß berufen können.
In welcher Art und Form nun aber, nach dem dreifachen Ge- ſichtspuncte, der hier gegeben worden iſt, in jeder einzelnen Anſtalt diejenigen Uebungen, die den beabſichtigten Zweck erfüllen ſollen, ein- zurichten ſein werden, darüber läßt ſich im Allgemeinen nichts Feſtes vorſchreiben, ſondern dies muß theils dem Ermeſſen der Directoren und Lehrer überlaſſen bleiben, theils wird es durch die örtlichen Ver- hältniſſe jeder Anſtalt näher modificirt werden müſſen. Anſtalten, wie Bunzlau, Jenkau, Neuzelle, mit denen Kinder-Erziehungs-Inſtitute verbunden ſind, haben es leichter. Hier können die eigentlichen Leibes- übungen vorzugsweiſe und in ſtrengerer Form mit den Kindern ge- trieben, die Seminariſten aber zur Theilnahme, zur Aufſicht, zur An- leitung gebraucht und dergeſtalt ſelbſt mit geübt werden. Hier pflegen auch Exercitien nach militairiſcher Art vorgenommen zu werden, die ebenfalls für die älteren Zöglinge von Nutzen ſind. In den Se-
19*
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0305"n="291"/>
Verhaltens auf das Innere zurück, und hilft jene guten Eigenſchaften<lb/>
in der Seele gründen und befeſtigen. Außerdem gewährt Leibesgeſchick<lb/>
jedem Menſchen mannigfaltige Vortheile, ſowohl in den unvermeid-<lb/>
lichen Geſchäften des Lebens, als zum eigenen Schutz oder zur Hülfe<lb/>
Anderer in Noth und Gefahren. Beſonders aber darf dem Lehrer<lb/>
ein anſtändiges und gefälliges Aeußeres ſchon deshalb nicht fehlen,<lb/>
damit ihm Achtung und Vertrauen der Eltern, ſo wie die Neigung<lb/>
der Kinder leicht zu Theil werde. Allein es tritt hier noch eine ganz<lb/>
beſondere Rückſicht hinzu. Der künftige Lehrer aber ſoll</p><lb/><p>3) <hirendition="#g">auch um ſeines Berufes willen</hi>, mit dem, was zur<lb/><hirendition="#g">Uebung</hi> und <hirendition="#g">Ausbildung</hi> des Leibes gehört, wohl bekannt ſein.<lb/>
Als Erzieher hat er auch für das körperliche Geſchick und Wohlſein<lb/>
der ihm anvertrauten Jugend zu ſorgen; er ſoll alſo wenigſtens wiſſen,<lb/>
wodurch daſſelbe erhalten und befördert wird, und auch mit der zweck-<lb/>
mäßigſten Art, wie Leibesübungen anzuſtellen ſind, worauf dabei zu<lb/>ſehen und wie Nachtheil zu verhüten iſt, und beſonders, wie ſolche<lb/>
mit den Spielen und Beſchäftigungen der Kinder zu verbinden ſind,<lb/>
vertraut ſein. In den Seminarien ſelbſt können deshalb bei dem<lb/>
Unterrichte in der Erziehungskunſt die Leibesübungen nicht übergangen<lb/>
werden, und es leuchtet ein, daß, wenn dieſe theoretiſche Anweiſung<lb/>
irgend Nutzen haben ſoll, der Lehrer ſich dabei auf die eigene Er-<lb/>
fahrung der Seminariſten und auf die Art, wie ihnen ſelbſt Gelegenheit<lb/>
zu ihrer körperlichen Ausbildung gegeben iſt, muß berufen können.</p><lb/><p>In welcher Art und Form nun aber, nach dem dreifachen Ge-<lb/>ſichtspuncte, der hier gegeben worden iſt, in jeder einzelnen Anſtalt<lb/>
diejenigen Uebungen, die den beabſichtigten Zweck erfüllen ſollen, ein-<lb/>
zurichten ſein werden, darüber läßt ſich im Allgemeinen nichts Feſtes<lb/>
vorſchreiben, ſondern dies muß theils dem Ermeſſen der Directoren<lb/>
und Lehrer überlaſſen bleiben, theils wird es durch die örtlichen Ver-<lb/>
hältniſſe jeder Anſtalt näher modificirt werden müſſen. Anſtalten, wie<lb/>
Bunzlau, Jenkau, Neuzelle, mit denen Kinder-Erziehungs-Inſtitute<lb/>
verbunden ſind, haben es leichter. Hier können die eigentlichen Leibes-<lb/>
übungen vorzugsweiſe und in ſtrengerer Form mit den Kindern ge-<lb/>
trieben, die Seminariſten aber zur Theilnahme, zur Aufſicht, zur An-<lb/>
leitung gebraucht und dergeſtalt ſelbſt mit geübt werden. Hier pflegen<lb/>
auch Exercitien nach militairiſcher Art vorgenommen zu werden, die<lb/>
ebenfalls für die älteren Zöglinge von Nutzen ſind. In den Se-<lb/><fwplace="bottom"type="sig">19*</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[291/0305]
Verhaltens auf das Innere zurück, und hilft jene guten Eigenſchaften
in der Seele gründen und befeſtigen. Außerdem gewährt Leibesgeſchick
jedem Menſchen mannigfaltige Vortheile, ſowohl in den unvermeid-
lichen Geſchäften des Lebens, als zum eigenen Schutz oder zur Hülfe
Anderer in Noth und Gefahren. Beſonders aber darf dem Lehrer
ein anſtändiges und gefälliges Aeußeres ſchon deshalb nicht fehlen,
damit ihm Achtung und Vertrauen der Eltern, ſo wie die Neigung
der Kinder leicht zu Theil werde. Allein es tritt hier noch eine ganz
beſondere Rückſicht hinzu. Der künftige Lehrer aber ſoll
3) auch um ſeines Berufes willen, mit dem, was zur
Uebung und Ausbildung des Leibes gehört, wohl bekannt ſein.
Als Erzieher hat er auch für das körperliche Geſchick und Wohlſein
der ihm anvertrauten Jugend zu ſorgen; er ſoll alſo wenigſtens wiſſen,
wodurch daſſelbe erhalten und befördert wird, und auch mit der zweck-
mäßigſten Art, wie Leibesübungen anzuſtellen ſind, worauf dabei zu
ſehen und wie Nachtheil zu verhüten iſt, und beſonders, wie ſolche
mit den Spielen und Beſchäftigungen der Kinder zu verbinden ſind,
vertraut ſein. In den Seminarien ſelbſt können deshalb bei dem
Unterrichte in der Erziehungskunſt die Leibesübungen nicht übergangen
werden, und es leuchtet ein, daß, wenn dieſe theoretiſche Anweiſung
irgend Nutzen haben ſoll, der Lehrer ſich dabei auf die eigene Er-
fahrung der Seminariſten und auf die Art, wie ihnen ſelbſt Gelegenheit
zu ihrer körperlichen Ausbildung gegeben iſt, muß berufen können.
In welcher Art und Form nun aber, nach dem dreifachen Ge-
ſichtspuncte, der hier gegeben worden iſt, in jeder einzelnen Anſtalt
diejenigen Uebungen, die den beabſichtigten Zweck erfüllen ſollen, ein-
zurichten ſein werden, darüber läßt ſich im Allgemeinen nichts Feſtes
vorſchreiben, ſondern dies muß theils dem Ermeſſen der Directoren
und Lehrer überlaſſen bleiben, theils wird es durch die örtlichen Ver-
hältniſſe jeder Anſtalt näher modificirt werden müſſen. Anſtalten, wie
Bunzlau, Jenkau, Neuzelle, mit denen Kinder-Erziehungs-Inſtitute
verbunden ſind, haben es leichter. Hier können die eigentlichen Leibes-
übungen vorzugsweiſe und in ſtrengerer Form mit den Kindern ge-
trieben, die Seminariſten aber zur Theilnahme, zur Aufſicht, zur An-
leitung gebraucht und dergeſtalt ſelbſt mit geübt werden. Hier pflegen
auch Exercitien nach militairiſcher Art vorgenommen zu werden, die
ebenfalls für die älteren Zöglinge von Nutzen ſind. In den Se-
19*
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 291. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/305>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.