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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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beachtet lassen muß. Aber auch für das Publikum würde eine solche
Leseanstalt von großem Nutzen sein, da sie, im rechten Geiste geleitet,
sehr förderlich für die geistige Ausbildung der Theilnehmer werden und
dazu mitwirken könnte, daß dem Unwesen einer ungeregelten und geist-
losen Leserei oft der erbärmlichsten Werke gesteuert werde.

11. Rescr. v. 31. März 1830. (v. K. Ann. B. 14. S. 317.)
über die Obstbaumzucht.

Die etc. erhält hierneben ein Exemplar des von der Königl. Re-
gierung zu Marienwerder verbreiteten Anhanges zu Baedeker's ein-
facher Obstbaumzucht zur Kenntnißnahme und mit dem Bemerken, daß
das Ministerium noch auf die gekrönte und sehr wohlfeile Preis-
schrift von W. Hinkert "Unterricht in der praktischen Obstbaum-
zucht etc. München im Central-Schulbücher-Verlage" hierdurch auf-
merksam machen will, da diese Schrift unter den vorhandenen die
beste, und wenn auch mit besonderer Rücksicht auf die klimatischen und
topographischen Verhältnisse Bayerns abgefaßt, doch auch für andere
Länder und nördlichere Gegenden vorzüglichen Werth und entschiedene
Brauchbarkeit hat.

12. Rescr. v. 5. April 1830. (v. K. Ann. B. 14. S. 318.),
betr. den Seidenbau.

Die etc. erhält hierneben ein Exemplar der Subscriptions-Liste zu
dem von dem Kunsthändler Bolzani hierselbst über den Seidenbau
herauszugebenden Werke, mit der Anweisung, für die Sache in ihrem
Bereiche möglichst zu wirken, und die Subscribenten-Listen seiner Zeit
unter Kreuzband, und mit dem Vermerk "Subscriptionslisten des
Kunsthändlers Bolzani" Letzterem zugehen zu lassen, da demselben zu
leichterer Verbreitung der Anzeigen die Postfreiheit bewilligt worden
ist, von welcher er auch bereits in der Art Gebrauch gemacht, daß er
Anzeigen an die sämmtlichen Landräthe der Monarchie etc. versandt
hat. Sein dem Ministerio ausgesprochener Wunsch besteht nun darin,
daß auch noch Geistliche, Schullehrer, Seminaristen etc. auf das in
Rede stehende Werk besonders aufmerksam gemacht werden, und trägt
das Ministerium kein Bedenken, denselben hierdurch zu unterstützen.

13. Circ.-Rescr. v. 30. August 1830. (v. K. Ann. B. 14.
S. 92. 557.), betr. die Unterweisung in Handarbeiten in den Volks-
schulen.

Das Ministerium findet sich veranlaßt, der Königl. Regierung an-

beachtet laſſen muß. Aber auch für das Publikum würde eine ſolche
Leſeanſtalt von großem Nutzen ſein, da ſie, im rechten Geiſte geleitet,
ſehr förderlich für die geiſtige Ausbildung der Theilnehmer werden und
dazu mitwirken könnte, daß dem Unweſen einer ungeregelten und geiſt-
loſen Leſerei oft der erbärmlichſten Werke geſteuert werde.

11. Reſcr. v. 31. März 1830. (v. K. Ann. B. 14. S. 317.)
über die Obſtbaumzucht.

Die ꝛc. erhält hierneben ein Exemplar des von der Königl. Re-
gierung zu Marienwerder verbreiteten Anhanges zu Baedeker’s ein-
facher Obſtbaumzucht zur Kenntnißnahme und mit dem Bemerken, daß
das Miniſterium noch auf die gekrönte und ſehr wohlfeile Preis-
ſchrift von W. Hinkert „Unterricht in der praktiſchen Obſtbaum-
zucht ꝛc. München im Central-Schulbücher-Verlage“ hierdurch auf-
merkſam machen will, da dieſe Schrift unter den vorhandenen die
beſte, und wenn auch mit beſonderer Rückſicht auf die klimatiſchen und
topographiſchen Verhältniſſe Bayerns abgefaßt, doch auch für andere
Länder und nördlichere Gegenden vorzüglichen Werth und entſchiedene
Brauchbarkeit hat.

12. Reſcr. v. 5. April 1830. (v. K. Ann. B. 14. S. 318.),
betr. den Seidenbau.

Die ꝛc. erhält hierneben ein Exemplar der Subſcriptions-Liſte zu
dem von dem Kunſthändler Bolzani hierſelbſt über den Seidenbau
herauszugebenden Werke, mit der Anweiſung, für die Sache in ihrem
Bereiche möglichſt zu wirken, und die Subſcribenten-Liſten ſeiner Zeit
unter Kreuzband, und mit dem Vermerk „Subſcriptionsliſten des
Kunſthändlers Bolzani“ Letzterem zugehen zu laſſen, da demſelben zu
leichterer Verbreitung der Anzeigen die Poſtfreiheit bewilligt worden
iſt, von welcher er auch bereits in der Art Gebrauch gemacht, daß er
Anzeigen an die ſämmtlichen Landräthe der Monarchie ꝛc. verſandt
hat. Sein dem Miniſterio ausgeſprochener Wunſch beſteht nun darin,
daß auch noch Geiſtliche, Schullehrer, Seminariſten ꝛc. auf das in
Rede ſtehende Werk beſonders aufmerkſam gemacht werden, und trägt
das Miniſterium kein Bedenken, denſelben hierdurch zu unterſtützen.

13. Circ.-Reſcr. v. 30. Auguſt 1830. (v. K. Ann. B. 14.
S. 92. 557.), betr. die Unterweiſung in Handarbeiten in den Volks-
ſchulen.

Das Miniſterium findet ſich veranlaßt, der Königl. Regierung an-

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[143/0157] beachtet laſſen muß. Aber auch für das Publikum würde eine ſolche Leſeanſtalt von großem Nutzen ſein, da ſie, im rechten Geiſte geleitet, ſehr förderlich für die geiſtige Ausbildung der Theilnehmer werden und dazu mitwirken könnte, daß dem Unweſen einer ungeregelten und geiſt- loſen Leſerei oft der erbärmlichſten Werke geſteuert werde. 11. Reſcr. v. 31. März 1830. (v. K. Ann. B. 14. S. 317.) über die Obſtbaumzucht. Die ꝛc. erhält hierneben ein Exemplar des von der Königl. Re- gierung zu Marienwerder verbreiteten Anhanges zu Baedeker’s ein- facher Obſtbaumzucht zur Kenntnißnahme und mit dem Bemerken, daß das Miniſterium noch auf die gekrönte und ſehr wohlfeile Preis- ſchrift von W. Hinkert „Unterricht in der praktiſchen Obſtbaum- zucht ꝛc. München im Central-Schulbücher-Verlage“ hierdurch auf- merkſam machen will, da dieſe Schrift unter den vorhandenen die beſte, und wenn auch mit beſonderer Rückſicht auf die klimatiſchen und topographiſchen Verhältniſſe Bayerns abgefaßt, doch auch für andere Länder und nördlichere Gegenden vorzüglichen Werth und entſchiedene Brauchbarkeit hat. 12. Reſcr. v. 5. April 1830. (v. K. Ann. B. 14. S. 318.), betr. den Seidenbau. Die ꝛc. erhält hierneben ein Exemplar der Subſcriptions-Liſte zu dem von dem Kunſthändler Bolzani hierſelbſt über den Seidenbau herauszugebenden Werke, mit der Anweiſung, für die Sache in ihrem Bereiche möglichſt zu wirken, und die Subſcribenten-Liſten ſeiner Zeit unter Kreuzband, und mit dem Vermerk „Subſcriptionsliſten des Kunſthändlers Bolzani“ Letzterem zugehen zu laſſen, da demſelben zu leichterer Verbreitung der Anzeigen die Poſtfreiheit bewilligt worden iſt, von welcher er auch bereits in der Art Gebrauch gemacht, daß er Anzeigen an die ſämmtlichen Landräthe der Monarchie ꝛc. verſandt hat. Sein dem Miniſterio ausgeſprochener Wunſch beſteht nun darin, daß auch noch Geiſtliche, Schullehrer, Seminariſten ꝛc. auf das in Rede ſtehende Werk beſonders aufmerkſam gemacht werden, und trägt das Miniſterium kein Bedenken, denſelben hierdurch zu unterſtützen. 13. Circ.-Reſcr. v. 30. Auguſt 1830. (v. K. Ann. B. 14. S. 92. 557.), betr. die Unterweiſung in Handarbeiten in den Volks- ſchulen. Das Miniſterium findet ſich veranlaßt, der Königl. Regierung an-

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 143. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/157>, abgerufen am 06.05.2024.