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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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welche die gehörige Sorgfalt auf ihre Arbeit gewandt haben. Diese
kann der Lehrer einzeln vornehmen, sie selbst errathen lassen, welche
Buchstaben und auf welche Art sie fehlerhaft sind, und nun erst ändert
er diese. Die Kinder schreiben alsdann die geänderten Buchstaben
aufs neue nach, bis ihnen die Züge geläufig werden. Zuweilen kann
der Schulmeister dieses Corrigiren auch den geübtern und fertigern
Kindern, jedoch unter seiner Aufsicht, übertragen, nachdem er selbst
den Nachlässigern ihren Fehler gezeigt hat; welches für jene Geübtern
eine Art von Ermunterung und Belohnung ist. -- 5) Sobald einige
Kinder (sind es alle, so geht es desto leichter) so weit gekommen
sind, daß sie das Vorgeschriebene reinlich und leserlich nachmachen,
auch aus der Bibel vorgelegte Stellen richtig abschreiben: muß der
Lehrer solchen Kindern zuerst einzelne Wörter, sodann nach einiger
Uebung, mehrere und endlich ganze Sätze dictiren. Hauptsächlich
kommt es hiebei darauf an, daß er sich von den Kindern selbst die
Buchstaben sagen lasse, welche zu dem Worte gehören; wozu vor-
züglich solche Wörter zu wählen sind, die, bei ganz oder doch beinahe
gleichem Klang, sich nur durch die Buchstaben unterscheiden. Z. E.
Pflug, Fluch, Flug etc., hier muß er sehr genau nachsehen, ob die
Kinder bei dem Hinschreiben den von ihnen selbst bemerkten Unter-
schied beobachten oder vernachlässigen. Denn das Schreiben ist eine
Arbeit, bei welcher man die Kinder vorzüglich zur Genauigkeit und
Ordnung in allen ihren Handlungen gewöhnen kann. -- 6) Nach
einiger Zeit kann der Lehrer den Kindern kleine Briefe dictiren, bei
welchen zugleich auf die Interpunktion und auf das Schönschreiben
gesehen wird.

§. 11. Der Unterricht im Rechnen läßt sich durch die Beobach-
tung folgender Vorschriften weit kürzer und vortheilhafter einrichten,
als in sehr vielen Schulen bisher geschehen ist. a) Alle Uebung in
den sogenannten fünf Speciebus muß so lange an der Tafel vorge-
nommen werden, bis ein jedes Kind Fertigkeit genug hat, das ihm
Vorgeschriebene auf dem Papier richtig auszuarbeiten. -- b) Bei dem
sogenannten Numeriren wird nach folgendem Schema verfahren.

[Tabelle]

Dieses Schema schreibt der Lehrer an die Tafel, zeigt den Kindern,

welche die gehörige Sorgfalt auf ihre Arbeit gewandt haben. Dieſe
kann der Lehrer einzeln vornehmen, ſie ſelbſt errathen laſſen, welche
Buchſtaben und auf welche Art ſie fehlerhaft ſind, und nun erſt ändert
er dieſe. Die Kinder ſchreiben alsdann die geänderten Buchſtaben
aufs neue nach, bis ihnen die Züge geläufig werden. Zuweilen kann
der Schulmeiſter dieſes Corrigiren auch den geübtern und fertigern
Kindern, jedoch unter ſeiner Aufſicht, übertragen, nachdem er ſelbſt
den Nachläſſigern ihren Fehler gezeigt hat; welches für jene Geübtern
eine Art von Ermunterung und Belohnung iſt. — 5) Sobald einige
Kinder (ſind es alle, ſo geht es deſto leichter) ſo weit gekommen
ſind, daß ſie das Vorgeſchriebene reinlich und leſerlich nachmachen,
auch aus der Bibel vorgelegte Stellen richtig abſchreiben: muß der
Lehrer ſolchen Kindern zuerſt einzelne Wörter, ſodann nach einiger
Uebung, mehrere und endlich ganze Sätze dictiren. Hauptſächlich
kommt es hiebei darauf an, daß er ſich von den Kindern ſelbſt die
Buchſtaben ſagen laſſe, welche zu dem Worte gehören; wozu vor-
züglich ſolche Wörter zu wählen ſind, die, bei ganz oder doch beinahe
gleichem Klang, ſich nur durch die Buchſtaben unterſcheiden. Z. E.
Pflug, Fluch, Flug ꝛc., hier muß er ſehr genau nachſehen, ob die
Kinder bei dem Hinſchreiben den von ihnen ſelbſt bemerkten Unter-
ſchied beobachten oder vernachläſſigen. Denn das Schreiben iſt eine
Arbeit, bei welcher man die Kinder vorzüglich zur Genauigkeit und
Ordnung in allen ihren Handlungen gewöhnen kann. — 6) Nach
einiger Zeit kann der Lehrer den Kindern kleine Briefe dictiren, bei
welchen zugleich auf die Interpunktion und auf das Schönſchreiben
geſehen wird.

§. 11. Der Unterricht im Rechnen läßt ſich durch die Beobach-
tung folgender Vorſchriften weit kürzer und vortheilhafter einrichten,
als in ſehr vielen Schulen bisher geſchehen iſt. a) Alle Uebung in
den ſogenannten fünf Speciebus muß ſo lange an der Tafel vorge-
nommen werden, bis ein jedes Kind Fertigkeit genug hat, das ihm
Vorgeſchriebene auf dem Papier richtig auszuarbeiten. — b) Bei dem
ſogenannten Numeriren wird nach folgendem Schema verfahren.

[Tabelle]

Dieſes Schema ſchreibt der Lehrer an die Tafel, zeigt den Kindern,

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[114/0128] welche die gehörige Sorgfalt auf ihre Arbeit gewandt haben. Dieſe kann der Lehrer einzeln vornehmen, ſie ſelbſt errathen laſſen, welche Buchſtaben und auf welche Art ſie fehlerhaft ſind, und nun erſt ändert er dieſe. Die Kinder ſchreiben alsdann die geänderten Buchſtaben aufs neue nach, bis ihnen die Züge geläufig werden. Zuweilen kann der Schulmeiſter dieſes Corrigiren auch den geübtern und fertigern Kindern, jedoch unter ſeiner Aufſicht, übertragen, nachdem er ſelbſt den Nachläſſigern ihren Fehler gezeigt hat; welches für jene Geübtern eine Art von Ermunterung und Belohnung iſt. — 5) Sobald einige Kinder (ſind es alle, ſo geht es deſto leichter) ſo weit gekommen ſind, daß ſie das Vorgeſchriebene reinlich und leſerlich nachmachen, auch aus der Bibel vorgelegte Stellen richtig abſchreiben: muß der Lehrer ſolchen Kindern zuerſt einzelne Wörter, ſodann nach einiger Uebung, mehrere und endlich ganze Sätze dictiren. Hauptſächlich kommt es hiebei darauf an, daß er ſich von den Kindern ſelbſt die Buchſtaben ſagen laſſe, welche zu dem Worte gehören; wozu vor- züglich ſolche Wörter zu wählen ſind, die, bei ganz oder doch beinahe gleichem Klang, ſich nur durch die Buchſtaben unterſcheiden. Z. E. Pflug, Fluch, Flug ꝛc., hier muß er ſehr genau nachſehen, ob die Kinder bei dem Hinſchreiben den von ihnen ſelbſt bemerkten Unter- ſchied beobachten oder vernachläſſigen. Denn das Schreiben iſt eine Arbeit, bei welcher man die Kinder vorzüglich zur Genauigkeit und Ordnung in allen ihren Handlungen gewöhnen kann. — 6) Nach einiger Zeit kann der Lehrer den Kindern kleine Briefe dictiren, bei welchen zugleich auf die Interpunktion und auf das Schönſchreiben geſehen wird. §. 11. Der Unterricht im Rechnen läßt ſich durch die Beobach- tung folgender Vorſchriften weit kürzer und vortheilhafter einrichten, als in ſehr vielen Schulen bisher geſchehen iſt. a) Alle Uebung in den ſogenannten fünf Speciebus muß ſo lange an der Tafel vorge- nommen werden, bis ein jedes Kind Fertigkeit genug hat, das ihm Vorgeſchriebene auf dem Papier richtig auszuarbeiten. — b) Bei dem ſogenannten Numeriren wird nach folgendem Schema verfahren. Dieſes Schema ſchreibt der Lehrer an die Tafel, zeigt den Kindern,

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/128>, abgerufen am 22.11.2024.