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Hebel, Johann Peter: Schatzkästlein des rheinischen Hausfreundes. Tübingen, 1811.

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niemand zu leid, dachte nur darauf, den Wohlstand der Unterthanen zu vermehren, wurde deßwegen von allen Mächten in Ehren gehalten. Als aber im Jahr 1807. der Engländer sah, daß Rußland und Preußen von ihm abgegangen sey, und mit dem Feind Frieden gemacht habe, und, daß die Franzosen in allen Häfen und festen Plätzen an der Ostsee Meister sind, und die Sache schlimm gehen kann, wenn sie auch noch sollten nach Dänemark kommen, sagte er kein Wort, sondern ließ eine Flotte auslaufen, und niemand wußte wohin. Als aber die Flotte im Sund und an der dänischen Küste und vor der königlichen Haupt- und Residenzstadt Koppenhagen stand, und alles sicher und ruhig war, so machten die Engländer Bericht nach Koppenhagen hinein: "Weil wir so gute Freunde zusammen sind, so gebt uns gutwillig bis zum Frieden eure Flotte, damit sie nicht in des Feindes Hände kommt, und die Festung. Denn es wäre uns entsetzlich leid, wenn wir euch müßten die Stadt über dem Kopf zusammen schießen." Als wenn ein Bürgersmann oder Bauer mit einem andern einen Prozeß hat, und kommt in der Nacht mit seinen Knechten einem Nachbarn vor das Bette, und sagt: "Nachbar, weil ich mit meinem Gevattermann einen Prozeß habe, so müßt Ihr mir bis Ausgangs der Sache eure Rosse in meine Verwahrung geben, daß mein Gegenpart nicht kann darauf zu den Advokaten reiten, sonst zünd ich euch das Haus an, und müßt mir erlauben, daß ich an der Straße mit meinen Knechten in euer Kornfeld stehe, auf daß, wenn der Gevattermann auf seinem eigenen Roß zum Hofgericht reiten will, so verrenn ich ihm den Weg." Der Nachbar

niemand zu leid, dachte nur darauf, den Wohlstand der Unterthanen zu vermehren, wurde deßwegen von allen Mächten in Ehren gehalten. Als aber im Jahr 1807. der Engländer sah, daß Rußland und Preußen von ihm abgegangen sey, und mit dem Feind Frieden gemacht habe, und, daß die Franzosen in allen Häfen und festen Plätzen an der Ostsee Meister sind, und die Sache schlimm gehen kann, wenn sie auch noch sollten nach Dänemark kommen, sagte er kein Wort, sondern ließ eine Flotte auslaufen, und niemand wußte wohin. Als aber die Flotte im Sund und an der dänischen Küste und vor der königlichen Haupt- und Residenzstadt Koppenhagen stand, und alles sicher und ruhig war, so machten die Engländer Bericht nach Koppenhagen hinein: „Weil wir so gute Freunde zusammen sind, so gebt uns gutwillig bis zum Frieden eure Flotte, damit sie nicht in des Feindes Hände kommt, und die Festung. Denn es wäre uns entsetzlich leid, wenn wir euch müßten die Stadt über dem Kopf zusammen schießen.“ Als wenn ein Bürgersmann oder Bauer mit einem andern einen Prozeß hat, und kommt in der Nacht mit seinen Knechten einem Nachbarn vor das Bette, und sagt: „Nachbar, weil ich mit meinem Gevattermann einen Prozeß habe, so müßt Ihr mir bis Ausgangs der Sache eure Rosse in meine Verwahrung geben, daß mein Gegenpart nicht kann darauf zu den Advokaten reiten, sonst zünd ich euch das Haus an, und müßt mir erlauben, daß ich an der Straße mit meinen Knechten in euer Kornfeld stehe, auf daß, wenn der Gevattermann auf seinem eigenen Roß zum Hofgericht reiten will, so verrenn ich ihm den Weg.“ Der Nachbar

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niemand zu leid, dachte nur darauf, den Wohlstand der Unterthanen zu vermehren, wurde deßwegen von allen Mächten in Ehren gehalten. Als aber im Jahr 1807. der Engländer sah, daß Rußland und Preußen von ihm abgegangen sey, und mit dem Feind Frieden gemacht habe, und, daß die Franzosen in allen Häfen und festen Plätzen an der Ostsee Meister sind, und die Sache schlimm gehen kann, wenn sie auch noch sollten nach Dänemark kommen, sagte er kein Wort, sondern ließ eine Flotte auslaufen, und niemand wußte wohin. Als aber die Flotte im Sund und an der dänischen Küste und vor der königlichen Haupt- und Residenzstadt Koppenhagen stand, und alles sicher und ruhig war, so machten die Engländer Bericht nach Koppenhagen hinein: &#x201E;Weil wir so gute Freunde zusammen sind, so gebt uns gutwillig bis zum Frieden eure Flotte, damit sie nicht in des Feindes Hände kommt, und die Festung. Denn es wäre uns entsetzlich leid, wenn wir euch müßten die Stadt über dem Kopf zusammen schießen.&#x201C; Als wenn ein Bürgersmann oder Bauer mit einem andern einen Prozeß hat, und kommt in der Nacht mit seinen Knechten einem Nachbarn vor das Bette, und sagt: &#x201E;Nachbar, weil ich mit meinem Gevattermann einen Prozeß habe, so müßt Ihr mir bis Ausgangs der Sache eure Rosse in meine Verwahrung geben, daß mein Gegenpart nicht kann darauf zu den Advokaten reiten, sonst zünd ich euch das Haus an, und müßt mir erlauben, daß ich an der Straße mit meinen Knechten in euer Kornfeld stehe, auf daß, wenn der Gevattermann auf seinem eigenen Roß zum Hofgericht reiten will, so verrenn ich ihm den Weg.&#x201C; Der Nachbar
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[189/0197] niemand zu leid, dachte nur darauf, den Wohlstand der Unterthanen zu vermehren, wurde deßwegen von allen Mächten in Ehren gehalten. Als aber im Jahr 1807. der Engländer sah, daß Rußland und Preußen von ihm abgegangen sey, und mit dem Feind Frieden gemacht habe, und, daß die Franzosen in allen Häfen und festen Plätzen an der Ostsee Meister sind, und die Sache schlimm gehen kann, wenn sie auch noch sollten nach Dänemark kommen, sagte er kein Wort, sondern ließ eine Flotte auslaufen, und niemand wußte wohin. Als aber die Flotte im Sund und an der dänischen Küste und vor der königlichen Haupt- und Residenzstadt Koppenhagen stand, und alles sicher und ruhig war, so machten die Engländer Bericht nach Koppenhagen hinein: „Weil wir so gute Freunde zusammen sind, so gebt uns gutwillig bis zum Frieden eure Flotte, damit sie nicht in des Feindes Hände kommt, und die Festung. Denn es wäre uns entsetzlich leid, wenn wir euch müßten die Stadt über dem Kopf zusammen schießen.“ Als wenn ein Bürgersmann oder Bauer mit einem andern einen Prozeß hat, und kommt in der Nacht mit seinen Knechten einem Nachbarn vor das Bette, und sagt: „Nachbar, weil ich mit meinem Gevattermann einen Prozeß habe, so müßt Ihr mir bis Ausgangs der Sache eure Rosse in meine Verwahrung geben, daß mein Gegenpart nicht kann darauf zu den Advokaten reiten, sonst zünd ich euch das Haus an, und müßt mir erlauben, daß ich an der Straße mit meinen Knechten in euer Kornfeld stehe, auf daß, wenn der Gevattermann auf seinem eigenen Roß zum Hofgericht reiten will, so verrenn ich ihm den Weg.“ Der Nachbar

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Zitationshilfe: Hebel, Johann Peter: Schatzkästlein des rheinischen Hausfreundes. Tübingen, 1811, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hebel_schatzkaestlein_1811/197>, abgerufen am 23.11.2024.