Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 130, Hamburg, 2. Juni 1832.[Spaltenumbruch]
treffenden
Beschränkungen, wird der Hauptzweck, die [Spaltenumbruch]
Hannover, den 30 Mai.
Heute Mittag fand die feierliche Eröffnung der Die Gegenstände, zu deren Berathung Jch die [Spaltenumbruch]
treffenden
Beſchränkungen, wird der Hauptzweck, die [Spaltenumbruch]
Hannover, den 30 Mai.
Heute Mittag fand die feierliche Eroͤffnung der Die Gegenſtände, zu deren Berathung Jch die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="jPoliticalNews"> <div type="jArticle"> <p><pb facs="#f0004" n="[4]"/><cb/> treffenden Beſchränkungen, wird der Hauptzweck, die<lb/> Jſraeliten durch das erhebende Gefühl der bürgerli-<lb/> chen Gleichheit zu beſſern und zu veredeln, verfehlt.<lb/> “Denn nicht ſowohl der Grad der Unterdrückung iſt<lb/> es, was das Gemüth kränkt und die moraliſche<lb/> Kraft lähmt, als vielmehr das Gefühl, ſich über-<lb/> haupt zurückgeſetzt, ſich durch einſchränkende Geſetze<lb/> von der Nation abgeſondert zu ſehen.” Wie wenig<lb/> überdieß die Beſorgniß, daß durch eine ſolche Gleich-<lb/> ſtellung der Jſraeliten die Wohlfahrt der übrigen<lb/> Staatsbürger gefährdet werde, begründet iſt, hat ſich<lb/> in den Staaten bewährt, welche dieſe Gleichſtellung<lb/> den iſraelitiſchen Glaubensgenoſſen längſt eingeräumt<lb/> haben, namentlich in Frankreich und Holland, den<lb/> preußiſchen und baierſchen Rheinprovinzen. Auch<lb/> nicht eine Klage iſt aus dieſen Staaten über die<lb/> Emancipation laut geworden; es wird vielmehr von<lb/> allen Seiten beſtätigt, daß die Jſraeliten den Er-<lb/> wartungen entſprochen haben. Als im Jahre 1831<lb/> die Frage über die bürgerliche und ſtaatsbürgerliche<lb/> Gleichſtellung der Jſraeliten in der baierſchen Kam-<lb/> mer der Abgeordneten verhandelt wurde, erklärte<lb/> ſich auch nicht Einer der vielen Redner gegen die-<lb/> ſelbe, Alle erkannten vielmehr an, daß, dieſe Gleich-<lb/> ſtellung zu bewirken, Aufgabe der Religion, Sache<lb/> der Gerechtigkeit, der Klugheit und der Ehre ſey.<lb/> Auch die Abgeordneten vom Handelsſtande ſprachen<lb/> ihre Ueberzeugung dahin aus, daß ſich dieſe Eman-<lb/> cipation vollkommen mit dem Geiſte eines aufgeklär-<lb/> ten Handelsſtandes vertrage. Der §. 7, die Be-<lb/> ſchränkungen der Nothhändler betreffend, wird von<lb/> dem Au<choice><sic>ſ</sic><corr>sſ</corr></choice>chuſſe genehmigt. Wenn auch der Noth-<lb/> handel nicht ganz ausgeſchloſſen werden kann, da<lb/> diejenigen, welche darin aufgewachſen und ergraut<lb/> ſind, denen die Fähigkeit und die Mittel fehlen, ein<lb/> andres Geſchäft zu erlernen und mit Erfolg zu be-<lb/> treiben, nicht auf einmal nahrungslos gelaſſen wer-<lb/> den können, ſo verdient doch dieſe unbürgerliche Le-<lb/> bens- und Erwerbsweiſe, nachdem den Jſraeliten<lb/> alle übrigen Erwerbszweige eröffnet ſind, keine Be-<lb/> günſtigung. Der Geſetz-Entwurf beſchränkt dieſen<lb/> Handel in ſo weit, als nicht die Noth deſſen Dul-<lb/> dung gebietet. Auch die ſich hierauf beziehenden<lb/> Beſtimmungen ſind nur tranſitoriſch, da die gegen-<lb/> wärtigen Nothhändler dieſen Erwerbszweig aufgeben<lb/> und künftig neue nicht entſtehen können. Zu §. 8<lb/> wurde die Feſtſetzung der kirchlichen Formen bei Ehen<lb/> zwiſchen Chriſten und Juden einem weiteren Geſetze<lb/> vorbehalten. Jn Betreff der §§. 9 — 13 hielt der<lb/> Ausſchuß, nach der in den §§. 1 und 2 ausgeſpro-<lb/> chenen Gleichſtellung, die mannigfachen ausdrück-<lb/> lichen Beziehungen auf allgemeine Beſtimmungen<lb/> enthaltende Miniſterial-Ausſchreiben und Verord-<lb/> nungen für überflüſſig; ſo wie es auch, nach ſeiner<lb/> Anſicht aus demſelben Grunde, nicht der ausdrück-<lb/> lichen Aufhebung der, bloß für die Jſraeliten gege-<lb/> benen und nicht weiter beizubehaltenen Vorſchriften<lb/> bedarf. Daß für die Eidesleiſtung die Verordnung<lb/> vom 14 Febr. 1828 in Kraft bleiben ſoll, damit er-<lb/> klärte der Ausſchuß ſich einverſtanden. (Dieſe Ver-<lb/> ordnung hat die bis dahin bei Abnahme des Eides<lb/> von Jſraeliten üblich geweſenen mißbräuchlichen<lb/> Formalitäten, wie ſie in manchen andren Staaten<lb/> noch beſtehen, für Kurheſſen bereits abgeſchafft.)<lb/> Der Ausſchuß verwarf die Beſchränkung, daß die<lb/> Aufnahme ausländiſcher Juden oder Jüdinnen in<lb/> den Dienſt inländiſcher Jſraeliten nicht ohne Ein-<lb/> willigung der Regierung der Provinz ſtattfinden ſolle.</p><lb/> <cb/> </div> <div type="jArticle"> <dateline> <hi rendition="#c"><hi rendition="#fr">Hannover,</hi> den 30 Mai.</hi> </dateline><lb/> <p>Heute Mittag fand die feierliche <hi rendition="#fr">Eroͤffnung</hi> der<lb/> zuſammenberufenen neuen <hi rendition="#fr">Staͤnde-Verſammlung</hi><lb/> ſtatt. Die auswärtigen Deputirten beider Kammern<lb/> hatten ſich in den jüngſt vorangegangenen Tagen<lb/> zahlreich eingefunden, ſo daß die vorſchriftsmäßige,<lb/> zur Eröffnung der Verſammlung erforderliche Zahl<lb/> reichlich vorhanden war. Nachdem um 10 Uhr in<lb/> der Neuſtädter Hofkirche feierlicher Gottesdienſt ge-<lb/> halten war, welchem Se. K. H. der Vice-König,<lb/> ſämm<choice><sic>l</sic><corr>tl</corr></choice>iche Miniſter und Hof-Chargen und die anwe-<lb/> ſenden Mitglieder beider Kammern beigewohnt hat-<lb/> ten, begaben ſich ſämmtliche Deputirte um halb 12<lb/> Uhr nach dem Thronſaale im landſchaftlichen Hauſe.<lb/> Die Miniſter, Ober-Hof-Chargen, Geheime- und<lb/> Cabinets-Räthe hatten ſich ebenfalls dahin begeben,<lb/> um Se. K. H. den Vice-König im Vorzimmer der<lb/> erſten Kammer zu erwarten. Um 12 Uhr verließen<lb/> Se. K. H. der Vice-König ihr Palais und bega-<lb/> ben ſich in feierlichem Zuge nach dem landſchaftli-<lb/> chen Hauſe. Bei der Abfahrt Sr. K. H. aus dem<lb/> Palais erfolgte das Geläute aller Glocken in der<lb/> Stadt und ein Königl. Salut. Beim Eintritt Sr.<lb/> K. H. in das landſchaftliche Haus erfolgte der<lb/> zweite Königl. Salut. Se. K. H. wurden von<lb/> dem Erblandmarſchalle und dem General-Secretär<lb/> an dem Portale der Hausthüre empfangen und in<lb/> das Vorzimmer der erſten Kammer hinaufgeführt.<lb/> Von hier ging der Zug in vorgeſchriebener Ordnung<lb/> bis in den Saal, in welchem die Deputirten ſich<lb/> verſammelt hatten. Jn dem Zuge befanden ſich<lb/> ſämmtliche Miniſter, die Ober-Hof-Chargen, Gehei-<lb/> men-Räthe, Geheimen-Cabinets-Räthe und die Ad-<lb/> jutanten des Vice-Königs. Se. K. H. begaben<lb/> ſich unter den Thronhimmel, nahmen ihren Seſſel<lb/> ein und hielten folgende Anrede an die Stände:<lb/><hi rendition="#et">“<hi rendition="#fr">Verſammelte, wuͤrdige Staͤnde des Koͤnigreichs!</hi></hi></p><lb/> <p>Die Gegenſtände, zu deren Berathung Jch die<lb/> Stände des Königreichs abermals vor dem Throne<lb/> des Königs, Meines erhabenen Bruders, um Mich<lb/> verſammelt finde, ſind von ſo wichtiger Art, daß ſie<lb/> die geſpannte Erwartung des Landes erregen, und<lb/> die ſorgfältigſte Behandlung der Vertreter deſſelben<lb/> in Anſpruch nehmen. Als die vorige Stände-Ver-<lb/> ſammlung die Feſtſtellung der Grundgeſetze des<lb/> Staats als ein Mittel bezeichnete, das Wohl des<lb/> Vaterlandes zu befördern, iſt der König dem geäu-<lb/> ßerten Wunſche gern entgegen gekommen. Es würde<lb/> Mir angenehm geweſen ſeyn, die Reſultate der zu<lb/> dieſem Zwecke ſofort angeordneten Vorarbeiten der<lb/> nämlichen Stände-Verſammlung vorzulegen, von wel-<lb/> cher der Antrag ausgegangen war. Jndeſſen hat<lb/> der Umfang und die Wichtigkeit des Gegenſtandes,<lb/> ſo wie die Sorgfalt, welche die angeordnete Com-<lb/> miſſion der Prüf<supplied cert="high">u</supplied>ng des erſten Entwurfs des Staats-<lb/> Grundgeſetzes widmen zu müſſen, mit Recht ſich ver-<lb/> pflichtet hielt, hiezu keine Zeit übrig gelaſſen. Jn-<lb/> dem die hieraus erwachſene Arbeit mit den Ent-<lb/> ſchließungen Sr. Maj. des Königs nunmehro Jh-<lb/> nen vorgelegt werden wird, ſind Sie, MM. HH.,<lb/> berufen, dasjenige zu beendigen, was Jhre Vorgän-<lb/> ger begonnen haben. Die Grundlagen dieſer Ver-<lb/> faſſungs-Urkunde ſind: treue Erfüllung der Ver-<lb/> pflichtungen gegen das deutſche Vaterland; feſte Be-<lb/> wahrung der Rechte des Königs, und offene Aner-<lb/> kennung der Rechte und Freiheiten Seiner Unter-<lb/> thanen. Aber ſelbſt auf ſolchen Grundlagen beru-<lb/> hend, und noch ſo ſorgfältig abgefaßt, reicht ein<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [[4]/0004]
treffenden Beſchränkungen, wird der Hauptzweck, die
Jſraeliten durch das erhebende Gefühl der bürgerli-
chen Gleichheit zu beſſern und zu veredeln, verfehlt.
“Denn nicht ſowohl der Grad der Unterdrückung iſt
es, was das Gemüth kränkt und die moraliſche
Kraft lähmt, als vielmehr das Gefühl, ſich über-
haupt zurückgeſetzt, ſich durch einſchränkende Geſetze
von der Nation abgeſondert zu ſehen.” Wie wenig
überdieß die Beſorgniß, daß durch eine ſolche Gleich-
ſtellung der Jſraeliten die Wohlfahrt der übrigen
Staatsbürger gefährdet werde, begründet iſt, hat ſich
in den Staaten bewährt, welche dieſe Gleichſtellung
den iſraelitiſchen Glaubensgenoſſen längſt eingeräumt
haben, namentlich in Frankreich und Holland, den
preußiſchen und baierſchen Rheinprovinzen. Auch
nicht eine Klage iſt aus dieſen Staaten über die
Emancipation laut geworden; es wird vielmehr von
allen Seiten beſtätigt, daß die Jſraeliten den Er-
wartungen entſprochen haben. Als im Jahre 1831
die Frage über die bürgerliche und ſtaatsbürgerliche
Gleichſtellung der Jſraeliten in der baierſchen Kam-
mer der Abgeordneten verhandelt wurde, erklärte
ſich auch nicht Einer der vielen Redner gegen die-
ſelbe, Alle erkannten vielmehr an, daß, dieſe Gleich-
ſtellung zu bewirken, Aufgabe der Religion, Sache
der Gerechtigkeit, der Klugheit und der Ehre ſey.
Auch die Abgeordneten vom Handelsſtande ſprachen
ihre Ueberzeugung dahin aus, daß ſich dieſe Eman-
cipation vollkommen mit dem Geiſte eines aufgeklär-
ten Handelsſtandes vertrage. Der §. 7, die Be-
ſchränkungen der Nothhändler betreffend, wird von
dem Ausſchuſſe genehmigt. Wenn auch der Noth-
handel nicht ganz ausgeſchloſſen werden kann, da
diejenigen, welche darin aufgewachſen und ergraut
ſind, denen die Fähigkeit und die Mittel fehlen, ein
andres Geſchäft zu erlernen und mit Erfolg zu be-
treiben, nicht auf einmal nahrungslos gelaſſen wer-
den können, ſo verdient doch dieſe unbürgerliche Le-
bens- und Erwerbsweiſe, nachdem den Jſraeliten
alle übrigen Erwerbszweige eröffnet ſind, keine Be-
günſtigung. Der Geſetz-Entwurf beſchränkt dieſen
Handel in ſo weit, als nicht die Noth deſſen Dul-
dung gebietet. Auch die ſich hierauf beziehenden
Beſtimmungen ſind nur tranſitoriſch, da die gegen-
wärtigen Nothhändler dieſen Erwerbszweig aufgeben
und künftig neue nicht entſtehen können. Zu §. 8
wurde die Feſtſetzung der kirchlichen Formen bei Ehen
zwiſchen Chriſten und Juden einem weiteren Geſetze
vorbehalten. Jn Betreff der §§. 9 — 13 hielt der
Ausſchuß, nach der in den §§. 1 und 2 ausgeſpro-
chenen Gleichſtellung, die mannigfachen ausdrück-
lichen Beziehungen auf allgemeine Beſtimmungen
enthaltende Miniſterial-Ausſchreiben und Verord-
nungen für überflüſſig; ſo wie es auch, nach ſeiner
Anſicht aus demſelben Grunde, nicht der ausdrück-
lichen Aufhebung der, bloß für die Jſraeliten gege-
benen und nicht weiter beizubehaltenen Vorſchriften
bedarf. Daß für die Eidesleiſtung die Verordnung
vom 14 Febr. 1828 in Kraft bleiben ſoll, damit er-
klärte der Ausſchuß ſich einverſtanden. (Dieſe Ver-
ordnung hat die bis dahin bei Abnahme des Eides
von Jſraeliten üblich geweſenen mißbräuchlichen
Formalitäten, wie ſie in manchen andren Staaten
noch beſtehen, für Kurheſſen bereits abgeſchafft.)
Der Ausſchuß verwarf die Beſchränkung, daß die
Aufnahme ausländiſcher Juden oder Jüdinnen in
den Dienſt inländiſcher Jſraeliten nicht ohne Ein-
willigung der Regierung der Provinz ſtattfinden ſolle.
Hannover, den 30 Mai.
Heute Mittag fand die feierliche Eroͤffnung der
zuſammenberufenen neuen Staͤnde-Verſammlung
ſtatt. Die auswärtigen Deputirten beider Kammern
hatten ſich in den jüngſt vorangegangenen Tagen
zahlreich eingefunden, ſo daß die vorſchriftsmäßige,
zur Eröffnung der Verſammlung erforderliche Zahl
reichlich vorhanden war. Nachdem um 10 Uhr in
der Neuſtädter Hofkirche feierlicher Gottesdienſt ge-
halten war, welchem Se. K. H. der Vice-König,
ſämmtliche Miniſter und Hof-Chargen und die anwe-
ſenden Mitglieder beider Kammern beigewohnt hat-
ten, begaben ſich ſämmtliche Deputirte um halb 12
Uhr nach dem Thronſaale im landſchaftlichen Hauſe.
Die Miniſter, Ober-Hof-Chargen, Geheime- und
Cabinets-Räthe hatten ſich ebenfalls dahin begeben,
um Se. K. H. den Vice-König im Vorzimmer der
erſten Kammer zu erwarten. Um 12 Uhr verließen
Se. K. H. der Vice-König ihr Palais und bega-
ben ſich in feierlichem Zuge nach dem landſchaftli-
chen Hauſe. Bei der Abfahrt Sr. K. H. aus dem
Palais erfolgte das Geläute aller Glocken in der
Stadt und ein Königl. Salut. Beim Eintritt Sr.
K. H. in das landſchaftliche Haus erfolgte der
zweite Königl. Salut. Se. K. H. wurden von
dem Erblandmarſchalle und dem General-Secretär
an dem Portale der Hausthüre empfangen und in
das Vorzimmer der erſten Kammer hinaufgeführt.
Von hier ging der Zug in vorgeſchriebener Ordnung
bis in den Saal, in welchem die Deputirten ſich
verſammelt hatten. Jn dem Zuge befanden ſich
ſämmtliche Miniſter, die Ober-Hof-Chargen, Gehei-
men-Räthe, Geheimen-Cabinets-Räthe und die Ad-
jutanten des Vice-Königs. Se. K. H. begaben
ſich unter den Thronhimmel, nahmen ihren Seſſel
ein und hielten folgende Anrede an die Stände:
“Verſammelte, wuͤrdige Staͤnde des Koͤnigreichs!
Die Gegenſtände, zu deren Berathung Jch die
Stände des Königreichs abermals vor dem Throne
des Königs, Meines erhabenen Bruders, um Mich
verſammelt finde, ſind von ſo wichtiger Art, daß ſie
die geſpannte Erwartung des Landes erregen, und
die ſorgfältigſte Behandlung der Vertreter deſſelben
in Anſpruch nehmen. Als die vorige Stände-Ver-
ſammlung die Feſtſtellung der Grundgeſetze des
Staats als ein Mittel bezeichnete, das Wohl des
Vaterlandes zu befördern, iſt der König dem geäu-
ßerten Wunſche gern entgegen gekommen. Es würde
Mir angenehm geweſen ſeyn, die Reſultate der zu
dieſem Zwecke ſofort angeordneten Vorarbeiten der
nämlichen Stände-Verſammlung vorzulegen, von wel-
cher der Antrag ausgegangen war. Jndeſſen hat
der Umfang und die Wichtigkeit des Gegenſtandes,
ſo wie die Sorgfalt, welche die angeordnete Com-
miſſion der Prüfung des erſten Entwurfs des Staats-
Grundgeſetzes widmen zu müſſen, mit Recht ſich ver-
pflichtet hielt, hiezu keine Zeit übrig gelaſſen. Jn-
dem die hieraus erwachſene Arbeit mit den Ent-
ſchließungen Sr. Maj. des Königs nunmehro Jh-
nen vorgelegt werden wird, ſind Sie, MM. HH.,
berufen, dasjenige zu beendigen, was Jhre Vorgän-
ger begonnen haben. Die Grundlagen dieſer Ver-
faſſungs-Urkunde ſind: treue Erfüllung der Ver-
pflichtungen gegen das deutſche Vaterland; feſte Be-
wahrung der Rechte des Königs, und offene Aner-
kennung der Rechte und Freiheiten Seiner Unter-
thanen. Aber ſelbſt auf ſolchen Grundlagen beru-
hend, und noch ſo ſorgfältig abgefaßt, reicht ein
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Britt-Marie Schuster, Manuel Wille, Arnika Lutz: Bereitstellung der
Texttranskription.
(2014-09-26T13:06:02Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle
Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand
zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen
muss.
Weitere Informationen:Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: wie Vorlage; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): wie Vorlage; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): wie Vorlage; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: wie Vorlage; Vokale mit übergest. e: wie Vorlage; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |