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Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 104, Hamburg, 1. Mai 1848.

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[Spaltenumbruch] markische -- "Herzoglich Lauenburgische Regierung"
nennen müssen.


Durch eine heute Morgen um 7 Uhr begonnene
Sitzung der K. Regierung ist, wie verlautet, auf den
Antrag eines hiesigen Kaufmanns, beschlossen worden,
das für Rechnung der dänischen Regierung hier la-
gernde Schiffsbauholz vorläufig mit Beschlag zu be-
legen, da es sich bestätigt, daß bereits preußische Kauf-
fahrteischiffe von den Dänen angehalten worden sind.


An der großen Parade, welche Se. Maj. der Kö-
nig am 3 Mai über die Bürgerwehr abzuhalten ge-
denkt, wird das bewaffnete Studenten-Corps auch
Theil nehmen.

Morgen, als am allgemeinen Wahltage zum Na-
tionalparlament, sind alle Geschäfte eingestellt.

Der bisherige provisorische Kriegsminister General
Reyher tritt aus diesem Verhältniß zurück. Als
Kriegsminister ist der General Graf Kanitz, gegen-
wärtig am Rhein, designirt (und bereits mit dem Te-
legraphen hie[h]er beordert).

Von Manchem wird hier die Frage aufgeworfen,
ob von deutscher Seite, bei dem Mangel einer Flotte,
hinlängliche Repressalien gegen Dänemark geübt wer-
den konnten in Betreff der Handelsschiffe, die es mit
Beschlag belegt hat und noch wegnehmen konnte. Wir
haben schon bemerkt, daß die Jnstruction des Ober-
befehlshabers der holstein-schleswigschen Armee, Ge-
neral Wrangel, dahin geht, Jütland zu besetzen, falls
Dänemark die deutschen Schiffe nicht freigiebt. Diese
Provinz, ist sie auch nicht die reichste des dänischen
Staats, würde dennoch eine immer mehr als genü-
gende Entschädigung für die Verluste zur See dar-
bieten. Aber bei beharrlicher Weigerung Dänemarks
l[ä]ßt sich noch weiter gehen. Der kleine Belt ist selbst
ohne Kriegsschiffe wohl zu überschreiten, wenn man
die Umst[ä]nde nützt, und Fühnen also gleichfalls zu
besetzen. D[ä]nemark würde dadurch seiner ergiebigsten
Finanzquellen so vollständig beraubt, daß es den Kampf
zuvorderst aufgeben müßte. -- Alles läßt sich inzwi-
schen bis jetzt so an, daß dieses Ergebniß auch früher
eintreten wird.



Die Arbeits-Niederlegung der sämmtlichen hiesigen
Setzer- und Druckergeh[ü]lfen wissen Sie bereits. Die
Vossische und Spenersche Zeitung sind nur mit Hülfe
einiger Lehrlinge und durch die Freundlichkeit einiger
Druckereibesitzer, welche sich namentlich dem letztgedachten
Jnstitut geneigt erwiesen, im Stande gewesen, ihren
Verpflichtungen gegen das Publicum nachzukommen.
Hr. Decker, der geheime Oberhof- und Drucker der Allg.
Preuß. Ztg.,
welcher danach auch Verbindlichkeiten
gegen die Regierung hat, muß für jede in dieser Weise
ausfallende Zeitungsnummer 100 [] Strafe zahlen.
Die Allg. Preuß. Ztg., welche fortan des Sonntags
Abends nicht mehr ausgegeben wird, wird, wenn
m[ö]glich, morgen davon eine Ausnahme machen; die
Vossische und Spenersche Ztg. setzen, den neueren
Anordnungen zufolge, Montag aus und dieses Mal
auch Dienstag, wegen des vorhergehenden Wahltages.
Uebrigens wird der Streit der Setzer wohl heute
noch geschlichtet; Letztere haben bereits Deputationen
an die Druckereibesitzer betreffs ihrer Forderungen
gesandt, und Mitglieder des Magistrats haben auf
heute Abend die Principale wie Abgeordnete der Ge-
hülfen einberufen, um den Zwist zu schlichten. Die
großen Zeitungs-Druckereien von Decker, Lessing und
Spiker haben ihren Arbeitern schon vor Einstellung
ber Arbeit und früher immer eine günstige Lage bereitet.

Heute ist die Allg. Preuß. Ztg. ausgeblieben und
ist nur ein kleines Flugblättchen ausgegeben, aus
welchem hervorgeht, daß die Setzer und Drucker nie-
dergelegt haben, weil sie sich wegen erhöhter Forde-
rungen mit den Principalen nicht einigen konnen.
Von der Vossischen Zeitung ist ein halbes Blatt er-
schienen und die Spenersche Zeitung ist ohne Beila-
gen herausgekommen. Letztere enth[ä]lt eine sehr licht-
volle Auseinandersetzung der Sachlage von Seiten
der Committee der Principale. Wie es scheint, sind
die Arbeiter an den Zeitungen ohne eigentlich be-
gründete Beschwerden in die Agitation mitgerissen
worden, die von einem Setzer Namens Born, der
lange in Paris gearbeitet, ausgehen soll. Es sind
übrigens Maßrege[l]n getroffen, um das Erscheinen der
Zeitungen so wie die Befriedigung des dringendsten
Bedürsnisses an Druckarbeiten zu sichern und ist zu
diesem Behuf ein Central-Annahme-Bureau gebildet.


Wie wir h[ö]ren, sind die Durchzüge der Polen durch
Preußen auf dem Bahnhofe zu Groß-Oschersleben,
dem ersten preußischen von Braunschweig her, ge-
hemmt worden. Ein Piquet Soldaten wies gestern
jeden Polen zurück, dessen Paß nicht von der preußi-
schen Gesandtschaft in Paris visirt war. Bis jetzt
hatten die Polenzuge durch unsere Stadt ungehindert
fortgedauert. Nur vor mehreren Tagen war der
Bahnhof von einem Bataillon Soldaten besetzt, auch
ein Theil der Bürgerwehr aufgeboten, um, wie man
sagt, ein auf mehrere Hundert steigendes Corps Po-
len, Franzosen und als Studenten verkleidete Gr[is]et-
ten zurückzuweisen. Das Corps ist aber hier nicht
sichtbar geworden, hat also wahrscheinlich wohl eine
andere Richtung eingeschlagen. (Aach. Z.)


Der Stadtdirector Rumann ist, dem Vernehmen
nach, von der Regierung, deren Ansichten er vertritt,
zum Landdrosten in Hildesheim ernannt. An die
Stelle des dortigen Kanzlei-Directors v. Avemann ist
der Ober-Appellationsrath Hagemann befördert.
(Hann. M.-Ztg.)

Eine Verordnung vom 26 d. betrifft die Aufhebung
der Verordnung vom 5 Nov. 1841 wegen der Form
der Annahme der Wahl eines Deputirten zur allge-
meinen Stände-Versammlung.


Heute ist unsere St[ä]nde-Versammlung, nach dem
sie die nothwendigsten und dringendsten Arbeiten be-
endigt, bis zum 20 Juni vertagt. Es ist nicht zu
läugnen, daß dieselbe reichlich ein Drittheil der Zeit
hätte sparen können. Der Landsyndi[c]us Oesterreich
arbeitet eben so wie früher, wo die Verhandlungen
nicht stenographirt wurden, ein weitläuftiges, ziemlich
die ganzen Debatten enthaltendes Protokoll aus, dessen
Vorlesung in jeder Sitzung reichlich 3/4 Stunden, auch
wohl eine Stunde dauert, eine Zeit, die wirklich nicht
nützlich angewandt ist. Eben so nimmt die übertrie-
bene Breite der Debatten, wo längst Bekanntes und
hundert Mal und eben noch Gesagtes wiederholt
wird, erstaunlich viel Zeit weg. Von mehreren Sei-
ten war ein Mißtrauens-Votum und eine Anklage
gegen den Minister Schulz wegen des Finanzgesetzes
von 1846 beabsichtigt, jedech unterlassen, weil man in
der dazu bestimmten Sitzung vom 22 d. die Nachricht
erhielt, er habe abgedankt. Da aber seitdem von sei-
nem Abschiede nichts verlautete, im Gegentheil nach
einem unbestimmten Gerüchte anzunehmen war, er
werde im Amte bleiben, so hat die Stände-Versamm-
lung vor ihrer Vertagung sich ihr Recht auf eine
Anklage desselben zu Protokoll vorbehalten.

Heute Abend sind hier einige Unruhen vorgefallen.
Einige jüngere Mitglieder der Familie v. Veltheim
hatten sich erst anonym, und dann, auf entschiedene
Provocation, unter Nennung ihres Namens, auf
einen Federkampf mit einigen Vorkämpfern der guten
Sache eingelassen, und einer, der Sohn des abgetre-
tenen Ministers, Grafen v. Veltheim, ein geistreicher,
aber, wie es scheint, coriolanistisch-aristokratischer jun-
ger Mann, eine Karrikatur auf einige jener Männer
lithographirt und einem hiesigen Kunsth[ä]ndler in Ver-
lag gegeben. Dies hatte b[ö]ses Blut erregt und man
warf daher erst dem Kunsthändler Meyer, dann dem
Grafen v. Veltheim, serner dem Stadtphysik[u]s
und Stadtrathe Franke, dem Polizeicommissär
Pricelius und dem Polizei-Jnspector Stiddien die
Fenster ein. Die Bürgergarde zerstreute überall die
Unruhestifter, verhütete großere Excesse, sperrte die
Straßen ab und verhastete mehrere Personen, ohne
daß man sich ihr widersetzt hätte.


[Spaltenumbruch]

Jn der heutigen zweiten Sitzung des außerordent-
lichen Landtages kamen folgende Gegenstände zur Ver-
handlung. Nachdem der Beschluß gefaßt war, daß
die Versammlung in der Regel um 11 Uhr beginnen
solle, ward ein Großherzogliches Rescript verlesen,
dahin lautend, daß wegen der drückenden Zeitverh[ä]lt-
nisse die auf den 1 Mai fällige außerordentliche Con-
tribution nicht executorisch eingetrieben, sondern den
Restanten eine Frist gewährt werden solle. Hierauf
folgte eine auch an die Regierung gerichtete Petition
aus Wismar (die späterhin auch als vom Flecken
Dassow überreicht, verlesen wurde), so wie eine Peti-
tion der am 24 d. zu Güstrow stattgesundenen Ge-
werbe-Versammlung. Erstere will bei dem neuen
Wahlgesetze die National-Jnteressen vertreten und
diese wieder nach den verschiedenen Ständen in sechs
Klassen getheilt wissen; letztere spricht sich gegen un-
bedingte Freizügigkeit und Gewerbefreiheit aus, ver-
langt jedoch, daß ein tüchtiger Handwe[r]ker, der die
Mittel zu seiner Niederlassung aufzuweisen habe,
überall in den Städten aufgenommen werde. Beide
Petitionen wurden an die Committee verwiesen.
Demnach stellte Bürgermeister Mau-Neukalden die
Proposition, daß die Landeskloster schon von den
jetzigen St[ä]nden dem Staate überwiesen werden möch-
ten, weil der kunftige Landtag rücksichtlich der Privat-
Jnteressen nicht befugt seyn würde, über die Klöster
zu verfügen. Ein donnerndes Bravo! von den Galle-
rieen folgte diesem Vortrage, wodurch der dirigirende
Landrath (unter einigem Murren des Auditoriums)
zu der Bemerkung veranlaßt wurde, daß es von
Seiten des Publicums nicht zulässig erscheine, seinen
Beifall oder sein Mißfa[ll]en zu erkennen zu geben.
Ein Amendement von Pohle-Schwerin, daß dieser
Antrag einer besonderen Committee [ü]bergeben werden
mochte, veranlaßte eine sehr lange Discussion, an der
sich insbesondere Ebert-Grevismühlen, v. Blücher-
Kuppentin, Langfeldt-Güstrow, Flörcke-Grabow,
Meyer-Malchow
und Oertzen-Jürgenstorff bethe[i]-
ligten. Das Amendement wurde nicht genehmigt und
der Mau'sche Antrag kam in die aus sehr aristokra-
tischen Elementen bestehende (s. u.) allgemeine Com-
mittee. Ein Antrag (v. Glöden-Hohenkirchen), daß
der dirigirende Landrath den Gegenstand der Discus-
sion feststellen und die Redner, welche sich melden
würden, nach der Reihe aufrufen solle, wurde ein-
stimmig verworfen, weil man auf diesem letzten stän-
dischen Landtage keine Neuerung einf[ü]hren wolle.
Genehmigung sand dagegen nach einiger Debatte ein
Regiminal-Reseript, dahin lautend, "daß in Fällen,
wo Aufruhr oder Auflehnung gegen die Obrigkeit
stattgefunden, das Criminal-Collegium ohne präpara-
torisches Verfahren einschreiten und daß zu diesem
Zwecke ein Mitarbeiter beim Criminal-Collegio an-
gestellt werden solle. St[ä]nde beantragten dabei eine
m[ö]glichst allgemeine Publication der betreffenden Ver-
ordnung. Nachdem Bencard-Rostock angezeigt hatte,
daß der Syndicus Böcler c. f. s. den Senator Flörcke
der gestern gewählten Committee von Seiten der
Stadt Rostock beigeordnet sey und nachdem ein Re-
giminal-Rescript wegen Einberufung der Deputirten
der Stiftsst[ä]dte und Wismar's verlesen war, wurde
die Versammlung geschlossen.

Die gestern gewählte Committee besteht aus folgenden
Mitgliedern: Mecklenburgischer Kreis: v. Blücher-
Kuppentin c. f. s.; Rettig-Rosenhagen; v. P[ä]pcke-
L[ü]tgenhof; Ebert-Grevismühlen c. f. s.; Wulfleff-
Sternberg; Brandt-Parchim c. f. s.; Pohle-Schwerin.
Wendischer Kreis: v. d. Kettendorf-Matgendorf (hat
resignirt und dafür ist heute erwählt Hillmann-Schar-
storff); v. Oertzen-Leppin; Langfeldt-Güstrow c. f. s.;
Burmeister-Güstrow; Müller-Malchin c. f. s.; Born-
Goldberg. Stargardscher Kreis: Landrath v. Rie-
ben; v. Oertzen-Leppien; Schr[ö]der-Friedland; Rath
Bruckner Neubrandenburg.

Die auf dem St[ä]dtetage zu Güstrow zur Ueber-
wachung des Landtages beschlossene Zwölfer-Commis-
sion wird sich heute Abend um 71/2 Uhr zum ersten
Male versammeln. Wie aus glaubwürdiger Quelle
versichert wird, haben wieder zur Ueberwachung der
Zwolfer-Commission einzelne Resorm-Vereine Depu-
tirte hieher gesendet. Jn der Volks. Versammlung zu
Rostock ist gestern eine sehr energische Protestation
gegen das neue Wahlgesetz beschlossen worden.


Jn ihrer heutigen Sitzung beschloß die Bundes-Ver-
sammlung: Diejenigen Regierungen, in deren Landen
die Wahlen nicht schon fr[ü]her vollendet seyn k[ö]nnen,
aufzufordern, dieselben in der Weise zu beschleunigen,
daß die Sitzungen der National-Versammlung am
18 Mai beginnen können, und demgemäß die sämmt-
lichen Regierungen zu ersuchen, alle gewählten Abge-
ordneten einzuladen, sich spätestens bis zum 18 Mai
in Frankfurt einzufinden.

Auf eine Mittheilung des F[ü]nfziger-Ausschusses,
daß es wünschenswerth sey, daß in keinem Bundes-
staate die Annahme der Wahl zur constituirenden
Versammlung von einer Regierungs-Erlaubniß ab-
hängig gemacht, daß ferner während der Dauer der
constituirenden Versammlung die Landtage der einzel-
nen Staaten vor der Beendigung des Verfassungs-
werks in Deutschland nicht berusen werden mochten,
wird beschlossen: die Bundesregierungen auf diese
Wünsche aufmerksam zu machen.

Jn der gestrigen Sitzung des Funßiger-Ausschusses
kam u. A. Folgendes vor: Hamburger B[ü]rger be-
schweren sich, daß die B[ö]rsen-Aristokratie durch Ueber-
eilung der Wahlen die dazu n[ö]thige Vorbereitung
und Ueberlegung verhindert habe. Die Commission
empfahl: a) den Protest der Hamburger der consti-
tuirenden Versammlung aufzubewahren; b) davon,
daß dies geschehen, den Beschwerdeführern so wie dem
Hamburger Senate Anzeige zu machen. Heckscher
beantragte eine Aussetzung der Beschlußfassung bis
nach vorgängiger Mittheilung der Eingabe an den
Vertreter des betreffenden Staats und Begutachtung
durch denselben; zugleich versuchte er, die Grundlosig-
keit der Beschwerde darzuthun. Schuselka unterstützte
den Antrag der Commission durch Vorlegung einer
Eingabe aus Bergedorf bezüglich derselben Sache.
Der Antrag zu a) ward (nachdem Heckscher seinen
Antrag zur[ü]ckgenommen) angenommen. Den Antrag
zu b) nahm die Commission selbst zurück, auch be-
merkte der Vorsitzende, daß überhaupt in der Regel
parlamentarische Verhandlungen mit Privatpersonen
nicht correspondiren.


Die Sitzung des F[ü]nfziger-Ausschusses von heute
Morgen war ohne allgemeines Jnteresse. Es wurden
darin großentheils nur Eingaben aus verschiedenen
Gegenden Deutschlands vorgetragen, welche fast sämmt-
lich Berichte über den Zustand der Dinge an dem
respectiven Vorsprungsorte enthielten, und ihre Form
so wie ihre Abfassung auch für wenig oder gar nicht
zuverlässig gehalten werden konnten. Auf ein Gesuch
eines Bewohners von Posen um Zulassung zu den
Sitzungen des F[ü]nfziger-Ausschusses wurde beschlossen,
denselben als berathendes Mitglied einer Committee
zuzuweisen, da es außer der Competenz des Ausschusses
liege, ihm Stimme zu geben, aber auf der anderen
Seite sein Beirath sehr willkommen erscheine.

Robert Blum wurde wegen Ver[ö]ffentlichung eines
Schreibens aus Freiburg, welches er von einem hie-
sigen Handlungshause während der Sitzung erhalten
hatte, und worin dem hessen-darmstädtischen Militär
der Vorwurf der ärgsten Grausamkeiten gegen die
Jnsurgenten gemacht wurde, und dessen Jnhalt, wie
sich als sehr wahrscheinlich ergab, lügenhaft war, von
Mathy und Biedermann stark angegriffen. Es ist
bemerkenswerth, daß ihm seine Vertheidigung schlecht
gelang.

Jn der Sitzung von heute Nachmittag 4 Uhr wurde
beschlossen, die Frage, ob und welche Gebietstheile
von Posen dem deutschen Bunde einzuverleiben seyen,
der constituirenden Versammlung zur Entscheidung
zu überlassen. Jm Allgemeinen neigte sich die An-
sicht dahin, daß nicht Alles, was früher polnisch ge-
wesen, unbedingt an Polen abzutreten sey, sondern
daß darüber die wohlverstandenen Jnteressen Deutsch-
[Spaltenumbruch] lands, nicht bloß das schwärmerische Rechtsgefühl zu
entscheiden habe.

Es wurde ferner beschlossen, morgen über einen
Antrag, ich glaube des Vorsitzenden v. Soiron, zu
berathen, welcher dahin geht, dem jetzigen Bundes-
tage drei weitere Männer des Volksvertrauens, welche
dem Volke verantwortlich seyn sollen, beizugesellen,
um gemeinschaftlich mit dem Bunde die so sehr im
Argen liegenden auswärtigen Angelegenheiten Deutsch-
lands zu ordnen. Der Bundestag soll angegangen
werden, die Regierungen zu schleuniger Abordnung
dieser Männer zu veranlassen, deren Zulassung aber
nur mit Zustimmung des F[ü]nfziger-Ausschusses ge-
schehen soll. Morgen Näheres.

Heute sind viel hessische Truppen in der Umge-
gend von Frankfurt einquartirt. Dieselben ziehen
morgen weiter gegen die Jnsurgenten. Hecker hat,
das ist zuverlässig, 5000 Mann unter seinen Fahnen,
Herwegh ist mit 1500 Mann zu ihm gestoßen.


Jn der heutigen Sitzung des F[ü]nfziger-Ausschusses
unter dem Vorsitze von Abegg wurde beschlossen:

den Bundestag durch drei M[ä]nner zu verstär-
ken, welchen die Leitung der auswärtigen Ange-
legenheiten des Vaterlandes und die executive Ge-
walt anvertraut werden solle,

die Männer sollen vom Bunde in Vereinbarung
mit den siebzehn Männern des Vertrauens und
dem Ausschusse gewählt werden, und zwar aus
neun Männern, welche die einzelnen Regierun-
gen der Bundesstaaten vorzuschlagen ersucht oder
veranlaßt werden sollen.

Es wurde ferner beschlossen, bei dem Bundestage die
Wahl eines Bundes-Oberfeldherrn schon jetzt vorzu-
nehmen.

Die drei Männer sollen dem deutschen Volke, in's-
besondere der constituirenden Versammlung, welche
über deren Beibehaltung zu entscheiden habe, ver-
antwortlich seyn.

Die Bundes-Versammlung hat durch ihren Aus-
schuß sich mit den obigen Beschl[ü]ssen einverstanden
erkl[ä]rt, die Beschl[ü]sse wurden mit 23 gegen 15 Stim-
men angenommen, letztere geh[ö]ren der entschieden
liberalen, oder besser radikalen Partei an. Die
drei Männer werden wahrscheinlich ein Oesterreicher,
ein Preuße und der Hr. v. Gagern seyn.




Republikanische Schilderhebung am Oberrhein.

Gestern
am Oster-Montage ist Freiburg mit Sturm genom-
men worden. Schon Morgens haben die Aufständi-
schen, deren Zahl wir nicht anzugeben verm[ö]gen, die
aber offenbar sehr stark waren, mit ihren der Stadt
genommenen Kanonen den Kampf begonnen und auf
die Truppen gefeuert. Nun gab der General Lieute-
nant Hoffmann den Befehl zu einem allgemeinen An-
griffe. Die Geschütze feuerten zun[ä]chst mit Kartatschen
und zerst[ö]rten die errichteten Barrikaden. Die Wir-
kung muß aber eine sehr kräftige gewesen seyn; denn
alsbald rückten die hessischen Scharfschützen vor und
brachten den Republikanern viele Verluste bei. Hinter
den Hessen d'rein st[ü]rmte die übrige badische Jnfan-
fanterie vor, wobei namentlich die 5te Compagnie
des 4ten Regiments mit gefälltem Bajonett eindrang.
Der Kampf mag ein sehr blutiger gewesen seyn; denn
die Republikaner standen nicht bloß in den Straßen
den Truppen gegen[ü]ber, sondern es wurde sogar aus
den Kellerl[ö]chern und von den D[ä]chern auf dieselben
geschossen. Aber die hessischen und die badischen Trup-
pen haben mit einem Muthe und mit einer Ausdauer
gefochten, die bewundernswerth waren, vor Allem
aber zeichnete sich die 5te Compagnie des 4ten Regi-
ments aus, welche eine al[t]e Scharte ruhmvoll aus-
gewetzt. Die Republikaner wurden durch die Straßen
bis auf den Karlsplatz getrieben. Dort hat ein Pe-
lotonfeuer sie v[ö]llig geworfen. Es sollen ihrer eine
große Anzahl geblieben seyn. Der Rest fl[ü]chtete sich
auf die nahen Anh[ö]hen in die Wälder. So viel über
die blutige Entscheidung. Nähere Einzelheiten wer-
den die amtlichen Berichte wohl heute schon bringen.
(F. J.)

Die Zahl der in dem Ge-
fechte gegen die Freischaaren und dem Sturm der Stadt
Gefallenen und Verwundeten konnte noch nicht genau
ermittelt werden. Trotz eins Kanonendonners, der
die Erde erdröhnen machte, spricht man übrigens von
einer verhältnißmäßig kleinen Zahl. Auf Seiten des
Militärs wissen wir bis jetzt nur von etwa 14 Todten
und 20 Verwundeten (unter letzteren ein Herzogl.
nassauischer Lieutenant), auf Seiten der Freischaa-
ren vielleicht eben so viel. (Auf der hiesigen Ana-
tomie liegen 11 Leichen von den Freischärlern.) --
Heute ist dahier eine allgemeine Entwaffnung in Folge
des nun eingetretenen Kriegszustandes vorgenommen
worden. -- Man hat eine Menge gefangener Frei-
schärler eingebracht. Man wird ihnen den Prozeß
machen und dem Rechte seinen Lauf lassen, übrigens
zwischen Verführern und Verführten wohl unterschei-
den, und Letztere mit der Milde, die mit der Gerech-
tigkeit vertraglich ist behandeln. -- Heute sind die
HH. Dr. Karl v. Rotteck, Buchhändler Emmerling,
Schrist-Verfasser Reich und Hafner Kraus jun. mit
Militär-Begleitung nach Rastatt abgeführt worden.
-- Gestern sind Arbeiter-Schaaren in der Nähe von
Hüningen her[ü]ber gekommen, aber alsbald entwaff-
net worden. (Freib. Z.)

Gestern Nachmittag be-
statteten wir unter Hagelschlag und Regenguß unsere
Gefallenen, acht Mann, in ein gemeinsames Grab.
Schwer Verwundete, darunter ein nassauischer Offi-
c[i]er, liegen im Hospital.

Daß Hecker, Weißhaar und Consorten sich in die
Schweiz geflüchtet haben, ist bekannt; nicht aber, daß
Hecker am 24 d. bei Liestal gesehen worden ist, wo er
an der Spitze neuer (freilich sehr geringer) Haufen
aus der Schweiz steht. Die Nachrichten von Frei-
burg scheinen ihn ermuthigt zu haben. Das Ende
des Dramas war ihm noch nicht bekannt. Zugleich
vernehmen wir, daß vorgestern Arbeiterschaaren in
der Nähe von Hüningen herübergekommen, aber als-
bald entwaffnet worden sind. (Karlsr. Ztg.)

Heute Mittag um 2 Uhr
sind wenigstens 25 Freisch[ä]rler, welche bei dem Gefecht
bei Freiburg gesangen genommen wurden, unter ge-
h[ö]riger Bedeckung in die Kasematten unserer Festung
gebracht worden. Ein Soldat, der den Transport
der Gesangenen hieher begleitete, hat eine Fahne der
Aufrührer, mit IV. R. bezeichnet, erbeutet. General-
lieutenant Hoffmann zog seine Uhr aus und machte
sie dem Soldaten zum Geschenk. Die Fahne hat
dieser mit hieher gebracht. (F. J.)

Von
einem zuverlässigen Manne wird versichert, daß er
gestern Mittag Herwegh und dessen Frau in Kan-
dern gesprochen habe und Letztere sich auf das Leb-
hasteste für die Sache der Republik interessire. Sie
trägt Pistolen. Jn diesem Augenblicke h[ö]ren wir
rechts und links um uns schießen, wissen aber nichts
Genaues über den Stand der Dinge; allgemein hofft
man, daß am heutigen Tage dem Bürgerkriege bei
uns ein Ende gemacht werde. Die Soldaten sind
[ü]ber die fremden Eindringlinge ganz erboßt, was diesen
theuer zu stehen kommen d[ü]rfte. Auf der Schuster-
Jnsel soll sich eine Schaar von mehreren Hundert
Freischärlern, die gestern von Hüningen kamen, ver-
schanzt haben. (Karlsr. Ztg.)

Die
schweizerischen Behörden haben bei der republikani-
schen Schilderhebung im Seekreise längs der Rhein-
gränze alles M[ö]gliche gethan, um Gr[ä]nzverletzungen
durch betreffende Schaaren abzuhalten. Schaffhausen
hat sein gesammtes Contingent unter die Waffen ge-
rufen, Zürich seine Gränzen unter die Obhut des
Obersten Ziegler gestellt, Aargou in die Rheinbezirke
Munition gesendet, die Commandanten derselben be-
vollmächtigt, n[ö]thigen Falles Truppen aufzubieten und
die Stromübergänge zu schützen, was in wenigen
Stunden bewerkstelligt werden kann; in Basel l[ä]ßt
Oberst Frei sowohl die deutsche als die französische
[Spaltenumbruch] Gränze scharf bewachen, und hat die beabsichtigte
Versammlung deutscher Bewaffneter strenge unter-
sagt. Sowohl den Aufständischen als den württem-
bergischen Truppen, welche in Verfolgung der Repu-
blikaner schon bis Waldshut vorgedrungen sind, wurde
von der Regierung von Schaffhausen der Durchzug
durch schweizerisches Gebiet abgeschlagen. Die Ver-
bindung zwischen Hecker und Herwegh scheint haupt-
sächlich durch die Frau dieses Letzteren stattgefunden
zu haben, welche mehrere Male zwischen Basel und
Konstanz hin- und her gereiset seyn soll. (S. M.)

Gestern sind über hundert
Repu[b]likaner aus Baden hier angelangt. Die Ent-
fernung der Fl[ü]chtlinge von der Gränze wurde durch
das Commando der eidgenössischen Truppen verfügt.
(S. M.)

Gestern war unsere
Stadt in großer Bestürzung. Um die Mittagszeit
kam eine Zahl von etwa 200 mit Flinten, Sensen,
Mistgabeln etc. bewaffneter Bauern, aus der Gegend
von Sinsheim her, in die Stadt. Da die Mannschast,
welche das Thor besetzt hatte, zu schwach war, konnte
diese Schaar nicht zurückgehalten werden. Doch hatte
man im Allgemeinen Kunde von ihrem Herannahen
erhalten, und so war denn auch unsere Bürgerwehr,
unter der Leitung ihres tüchtigen Commandanten
Rummer, schnell versammelt. Die Schaar, welche
auf dem Markte Posto gefaßt hatte, wurde umringt
und gezwungen, ihre Waffen niederzulegen. Nach
ihrer Aussage wären sie von hier aus eingeladen
worden, um gegen fremdes Militär zu kämpfen und
die Republik zu proclamiren. Als sie sich hintergangen
sahen, schmähten sie ihre Verführer. Später erhielten
sie ihre Waffen wieder und zogen ruhig aus der
Stadt. Zwei spätere Züge wurden vor dem Thore
von der Bürgerwehr zurückgewiesen. Die hiesigen
Bürger, welche keine Republik wollen, waren fest ent-
schlossen, Gewalt zu gebrauchen, wenn die Schaaren
sich widersetzen würden, was jedoch, wie wir so eben
bemerkt, nicht der Fall war. Einzelne von der auf
dem Markte versammelten Schaar, welche zu ent-
fliehen suchten, wurden eingeholt, und da fehlte es
denn auch nicht an leichten Wunden. Dieses kräftige
Auftreten unserer wackern Bürger, welchen sich auch
die Studenten angereiht hatten, hat einen gewaltigen
Eindruck gemacht, und es wird wohl jetzt nicht mehr
versucht werden, die Republik hier auszurufen. Die
Nacht verlief ganz ruhig, doch blieben die sämmtlichen
B[ü]rger unter den Waffen. -- Jn dem hiesigen Eisen-
bahnhofe liegen 150 Mann Nassauer, deren Hülfe jedoch
gestern gar nicht in Anspruch genommen wurden. (F. J.)


Die seit mehreren Tagen gen[ä]hrte Erbitterung zwi-
schen dem hier liegenden nassauischen Regiment und
den niederen Bürgerklassen brach heute Morgen gegen
12 Uhr zu offenem Kampfe aus. Es kam an der
Rheinbrücke zwischen dem dort aufgestellten nassauischen
Wachtposten und den Bürgern zum blutigen Kampfe.
Letztere nämlich wollten, um den Zuzug von baieri-
schen Truppen von Ludwigshafen her zu verhindern,
die Schiffbrücke abf[ü]hren. Dem widersetzten sich die
nassauischen Soldaten, zogen sich später, als sie sich
in Gefahr sahen, übermannt zu werden, auf das am
anderen Ende der Brücke aufgestellte baierische Piket
und gaben Feuer. Diesem Beispiele folgten alsbald
die Baiern, bis endlich Parlamentäre von beiden Seiten
in der Mitte der Brücke zusammentraten. Während
diese noch unterhandelten, schwammen von Mannhei-
mer Seite mehrere der Brückenkähne ruhig den Rhein
hinunter und die Verbindung mit dem baierischen
Gebiete ist fürs Erste unterbrochen. Nach Karlsruhe
ist sofort eine Bürger-Deputation abgegangen, um
von dort die Entfernung der nassauischen Truppen
zu erlangen. Der Brückenkampf hat einen Todten
und vier schwer Verwundete gekostet. Von den Sol-
daten sah ich zwei Verwundete nach Ludwigshasen
abführen. (F. J.)





Verfassungs-Urkunde
des österreichischen Kaiserstaates.
(Schluß.)
V. Der Reichstag.

§. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem
Kaiser die gesetzgebende Gewalt ausübt, ist in zwei
Kammern, den Senat und die Kammern der Abge-
ordneten getheilt. Die Dauer des Reichstages wird
auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung desselben
festgesetzt. §. 35. Der Senat besteht: a) aus Prinzen
des Kaiserl. Hauses nach vollendetem 24sten Jahre.
b) Aus den, von dem Kaiser ohne Rücksicht auf Stand
und Geburt für ihre Lebensdauer ernannten Mitglie-
dern. c) Aus hundertfünfzig Mitgliedern, welche von
den bedeutendsten Grundbesitzern für die ganze Dauer
der Wahlperiode aus ihrer Mitte gewählt werden.
§. 36. Die Kammer der Abgeordneten besteht aus
dreihundert drei und achtzig Mitgliedern. Die Wahl
sämmtlicher Mitglieder der Kammer der Abgeordneten
beruht auf der Volkszahl und auf der Vertretung aller
staatsbürgerlichen Jnteressen. §. 37. Die Wahlen der
Mitglieder beider Kammern werden für den ersten
Reichstag nach einer provisorischen Wahlordnung vor-
genommen. §. 38. Das definitive Wahlgesetz wird
von dem versammelten Reichstage beschlossen, und
darin auch die Bestimmungen über die, den Abge-
ordneten zur zweiten Kammer zu gewährenden Ent-
schädigungen ausgesprochen werden. §. 39. Jede
Kammer erwählt ihre Präsidenten und übrigen Func-
tionäre, ihr allein steht die Prüfung und Entscheidung
über die Gültigkeit der Wahlen zu. §. 40. Die Mit-
glieder beider Kammern k[ö]nnen ihr Stimmrecht nur
persönlich ausüben, und dürfen von ihren Committen-
ten keine Jnstructionen annehmen. §. 41. Die Sitzun-
gen beider Kammern sind [ö]ffentlich, eine Ausnahme
davon kann nur durch Beschluß der Kammer statt-
finden, welche darüber auf Verlangen von zehn Mit-
gliedern oder dem Präsidenten in geheimer Sitzung
entscheidet. §. 42. Kein Kammer-Mitglied kann wäh-
rend des Reichstages ohne ausdrückliche Zustimmung
der Kammer, welcher es angehört, den Fall der Er-
greifung auf der That ausgenommen, gerichtlich ver-
folgt oder verhaftet werden. §. 43. Ein Kammer-
Mitglied, welches eine, vom Staate besoldete Dienst-
stelle annimmt, hat sich einer neuen Wahl zu unter-
ziehen; die Regierung wird keinem gewählten Mitgliede
den Eintritt in die Kammer verweigern. §. 44. Die
Kammern versammeln sich nur auf Einberufung des
Kaisers und haben nach erfolgter Auflösung oder
Vertagung keine Geschäfte zu verhandeln.


VI. Wirksamkeit des Reichstages.

§. 45. Alle Gesetze bedürfen der Zustimmung beider
Kammern und der Sanction des Kaisers. §. 46.
Beim ersten abzuhaltenden Reichstage und nach jedem
neuen Regierungs-Antritte wird die Civilliste des
Kaisers für seine ganze Regierungsdauer festgesetzt.
Apanagen und Ausstattungen für die Mitglieder des
Kaiserhauses werden von Fall zu Fall dem Reichs-
tage zur Schlußfassung vorgelegt. §. 47. Die jähr-
lichen Bewilligungen zur Ergänzung des stehenden
Heeres, die Bewilligung zur Erhebung von Steuern
und Abgaben, die Contrahirung von Staatsschulden,
die Veräußerung von Staatsgütern, die Prüfung und
Feststellung des jährlichen Voranschlages der Staats-
Einnahmen und Ausgaben und des jährlichen Ge-
bahrungs-Abschlusses kann nur durch ein Gesetz er-
folgen. Diese Gesetz-Vorschläge sind zuerst bei der
Kammer der Abgeordneten einzubringen. §. 48.
Beide Kammern können Gesetz-Vorschläge machen,
oder unter Nachweisung der Gründe bei der Regie-
rung auf die Vorlage eines Gesetz-Entwurfes an-
tragen. Sie konnen Petitionen annehmen und zur
Verhandlung bringen, jedoch dürfen solche Petitionen
von Privaten und Corporationen nicht persönlich über-
reicht, sondern sie müssen durch ein Mitglied der Kam-
mer vorgelegt werden. §. 49. Zur Gültigkeit eines-
Beschlusses ist in jeder Kammer die Anwesenheit von
wenigstens Dreißig in dem Senate, und von Sechszig
in der zweiten Kammer ersorderlich. §. 50. Gesetzes-

[Spaltenumbruch] markiſche — “Herzoglich Lauenburgiſche Regierung”
nennen müſſen.


Durch eine heute Morgen um 7 Uhr begonnene
Sitzung der K. Regierung iſt, wie verlautet, auf den
Antrag eines hieſigen Kaufmanns, beſchloſſen worden,
das für Rechnung der däniſchen Regierung hier la-
gernde Schiffsbauholz vorläufig mit Beſchlag zu be-
legen, da es ſich beſtätigt, daß bereits preußiſche Kauf-
fahrteiſchiffe von den Dänen angehalten worden ſind.


An der großen Parade, welche Se. Maj. der Kö-
nig am 3 Mai über die Bürgerwehr abzuhalten ge-
denkt, wird das bewaffnete Studenten-Corps auch
Theil nehmen.

Morgen, als am allgemeinen Wahltage zum Na-
tionalparlament, ſind alle Geſchäfte eingeſtellt.

Der bisherige proviſoriſche Kriegsminiſter General
Reyher tritt aus dieſem Verhältniß zurück. Als
Kriegsminiſter iſt der General Graf Kanitz, gegen-
wärtig am Rhein, deſignirt (und bereits mit dem Te-
legraphen hie[h]er beordert).

Von Manchem wird hier die Frage aufgeworfen,
ob von deutſcher Seite, bei dem Mangel einer Flotte,
hinlängliche Repreſſalien gegen Dänemark geübt wer-
den konnten in Betreff der Handelsſchiffe, die es mit
Beſchlag belegt hat und noch wegnehmen konnte. Wir
haben ſchon bemerkt, daß die Jnſtruction des Ober-
befehlshabers der holſtein-ſchleswigſchen Armee, Ge-
neral Wrangel, dahin geht, Jütland zu beſetzen, falls
Dänemark die deutſchen Schiffe nicht freigiebt. Dieſe
Provinz, iſt ſie auch nicht die reichſte des däniſchen
Staats, würde dennoch eine immer mehr als genü-
gende Entſchädigung für die Verluſte zur See dar-
bieten. Aber bei beharrlicher Weigerung Dänemarks
l[ä]ßt ſich noch weiter gehen. Der kleine Belt iſt ſelbſt
ohne Kriegsſchiffe wohl zu überſchreiten, wenn man
die Umſt[ä]nde nützt, und Fühnen alſo gleichfalls zu
beſetzen. D[ä]nemark würde dadurch ſeiner ergiebigſten
Finanzquellen ſo vollſtändig beraubt, daß es den Kampf
zuvorderſt aufgeben müßte. — Alles läßt ſich inzwi-
ſchen bis jetzt ſo an, daß dieſes Ergebniß auch früher
eintreten wird.



Die Arbeits-Niederlegung der ſämmtlichen hieſigen
Setzer- und Druckergeh[ü]lfen wiſſen Sie bereits. Die
Voſſiſche und Spenerſche Zeitung ſind nur mit Hülfe
einiger Lehrlinge und durch die Freundlichkeit einiger
Druckereibeſitzer, welche ſich namentlich dem letztgedachten
Jnſtitut geneigt erwieſen, im Stande geweſen, ihren
Verpflichtungen gegen das Publicum nachzukommen.
Hr. Decker, der geheime Oberhof- und Drucker der Allg.
Preuß. Ztg.,
welcher danach auch Verbindlichkeiten
gegen die Regierung hat, muß für jede in dieſer Weiſe
ausfallende Zeitungsnummer 100 [] Strafe zahlen.
Die Allg. Preuß. Ztg., welche fortan des Sonntags
Abends nicht mehr ausgegeben wird, wird, wenn
m[ö]glich, morgen davon eine Ausnahme machen; die
Voſſiſche und Spenerſche Ztg. ſetzen, den neueren
Anordnungen zufolge, Montag aus und dieſes Mal
auch Dienstag, wegen des vorhergehenden Wahltages.
Uebrigens wird der Streit der Setzer wohl heute
noch geſchlichtet; Letztere haben bereits Deputationen
an die Druckereibeſitzer betreffs ihrer Forderungen
geſandt, und Mitglieder des Magiſtrats haben auf
heute Abend die Principale wie Abgeordnete der Ge-
hülfen einberufen, um den Zwiſt zu ſchlichten. Die
großen Zeitungs-Druckereien von Decker, Leſſing und
Spiker haben ihren Arbeitern ſchon vor Einſtellung
ber Arbeit und früher immer eine günſtige Lage bereitet.

Heute iſt die Allg. Preuß. Ztg. ausgeblieben und
iſt nur ein kleines Flugblättchen ausgegeben, aus
welchem hervorgeht, daß die Setzer und Drucker nie-
dergelegt haben, weil ſie ſich wegen erhöhter Forde-
rungen mit den Principalen nicht einigen konnen.
Von der Voſſiſchen Zeitung iſt ein halbes Blatt er-
ſchienen und die Spenerſche Zeitung iſt ohne Beila-
gen herausgekommen. Letztere enth[ä]lt eine ſehr licht-
volle Auseinanderſetzung der Sachlage von Seiten
der Committee der Principale. Wie es ſcheint, ſind
die Arbeiter an den Zeitungen ohne eigentlich be-
gründete Beſchwerden in die Agitation mitgeriſſen
worden, die von einem Setzer Namens Born, der
lange in Paris gearbeitet, ausgehen ſoll. Es ſind
übrigens Maßrege[l]n getroffen, um das Erſcheinen der
Zeitungen ſo wie die Befriedigung des dringendſten
Bedürſniſſes an Druckarbeiten zu ſichern und iſt zu
dieſem Behuf ein Central-Annahme-Bureau gebildet.


Wie wir h[ö]ren, ſind die Durchzüge der Polen durch
Preußen auf dem Bahnhofe zu Groß-Oſchersleben,
dem erſten preußiſchen von Braunſchweig her, ge-
hemmt worden. Ein Piquet Soldaten wies geſtern
jeden Polen zurück, deſſen Paß nicht von der preußi-
ſchen Geſandtſchaft in Paris viſirt war. Bis jetzt
hatten die Polenzuge durch unſere Stadt ungehindert
fortgedauert. Nur vor mehreren Tagen war der
Bahnhof von einem Bataillon Soldaten beſetzt, auch
ein Theil der Bürgerwehr aufgeboten, um, wie man
ſagt, ein auf mehrere Hundert ſteigendes Corps Po-
len, Franzoſen und als Studenten verkleidete Gr[iſ]et-
ten zurückzuweiſen. Das Corps iſt aber hier nicht
ſichtbar geworden, hat alſo wahrſcheinlich wohl eine
andere Richtung eingeſchlagen. (Aach. Z.)


Der Stadtdirector Rumann iſt, dem Vernehmen
nach, von der Regierung, deren Anſichten er vertritt,
zum Landdroſten in Hildesheim ernannt. An die
Stelle des dortigen Kanzlei-Directors v. Avemann iſt
der Ober-Appellationsrath Hagemann befördert.
(Hann. M.-Ztg.)

Eine Verordnung vom 26 d. betrifft die Aufhebung
der Verordnung vom 5 Nov. 1841 wegen der Form
der Annahme der Wahl eines Deputirten zur allge-
meinen Stände-Verſammlung.


Heute iſt unſere St[ä]nde-Verſammlung, nach dem
ſie die nothwendigſten und dringendſten Arbeiten be-
endigt, bis zum 20 Juni vertagt. Es iſt nicht zu
läugnen, daß dieſelbe reichlich ein Drittheil der Zeit
hätte ſparen können. Der Landſyndi[c]us Oeſterreich
arbeitet eben ſo wie früher, wo die Verhandlungen
nicht ſtenographirt wurden, ein weitläuftiges, ziemlich
die ganzen Debatten enthaltendes Protokoll aus, deſſen
Vorleſung in jeder Sitzung reichlich ¾ Stunden, auch
wohl eine Stunde dauert, eine Zeit, die wirklich nicht
nützlich angewandt iſt. Eben ſo nimmt die übertrie-
bene Breite der Debatten, wo längſt Bekanntes und
hundert Mal und eben noch Geſagtes wiederholt
wird, erſtaunlich viel Zeit weg. Von mehreren Sei-
ten war ein Mißtrauens-Votum und eine Anklage
gegen den Miniſter Schulz wegen des Finanzgeſetzes
von 1846 beabſichtigt, jedech unterlaſſen, weil man in
der dazu beſtimmten Sitzung vom 22 d. die Nachricht
erhielt, er habe abgedankt. Da aber ſeitdem von ſei-
nem Abſchiede nichts verlautete, im Gegentheil nach
einem unbeſtimmten Gerüchte anzunehmen war, er
werde im Amte bleiben, ſo hat die Stände-Verſamm-
lung vor ihrer Vertagung ſich ihr Recht auf eine
Anklage deſſelben zu Protokoll vorbehalten.

Heute Abend ſind hier einige Unruhen vorgefallen.
Einige jüngere Mitglieder der Familie v. Veltheim
hatten ſich erſt anonym, und dann, auf entſchiedene
Provocation, unter Nennung ihres Namens, auf
einen Federkampf mit einigen Vorkämpfern der guten
Sache eingelaſſen, und einer, der Sohn des abgetre-
tenen Miniſters, Grafen v. Veltheim, ein geiſtreicher,
aber, wie es ſcheint, coriolaniſtiſch-ariſtokratiſcher jun-
ger Mann, eine Karrikatur auf einige jener Männer
lithographirt und einem hieſigen Kunſth[ä]ndler in Ver-
lag gegeben. Dies hatte b[ö]ſes Blut erregt und man
warf daher erſt dem Kunſthändler Meyer, dann dem
Grafen v. Veltheim, ſerner dem Stadtphyſik[u]s
und Stadtrathe Franke, dem Polizeicommiſſär
Pricelius und dem Polizei-Jnſpector Stiddien die
Fenſter ein. Die Bürgergarde zerſtreute überall die
Unruheſtifter, verhütete großere Exceſſe, ſperrte die
Straßen ab und verhaſtete mehrere Perſonen, ohne
daß man ſich ihr widerſetzt hätte.


[Spaltenumbruch]

Jn der heutigen zweiten Sitzung des außerordent-
lichen Landtages kamen folgende Gegenſtände zur Ver-
handlung. Nachdem der Beſchluß gefaßt war, daß
die Verſammlung in der Regel um 11 Uhr beginnen
ſolle, ward ein Großherzogliches Reſcript verleſen,
dahin lautend, daß wegen der drückenden Zeitverh[ä]lt-
niſſe die auf den 1 Mai fällige außerordentliche Con-
tribution nicht executoriſch eingetrieben, ſondern den
Reſtanten eine Friſt gewährt werden ſolle. Hierauf
folgte eine auch an die Regierung gerichtete Petition
aus Wismar (die ſpäterhin auch als vom Flecken
Daſſow überreicht, verleſen wurde), ſo wie eine Peti-
tion der am 24 d. zu Güſtrow ſtattgeſundenen Ge-
werbe-Verſammlung. Erſtere will bei dem neuen
Wahlgeſetze die National-Jntereſſen vertreten und
dieſe wieder nach den verſchiedenen Ständen in ſechs
Klaſſen getheilt wiſſen; letztere ſpricht ſich gegen un-
bedingte Freizügigkeit und Gewerbefreiheit aus, ver-
langt jedoch, daß ein tüchtiger Handwe[r]ker, der die
Mittel zu ſeiner Niederlaſſung aufzuweiſen habe,
überall in den Städten aufgenommen werde. Beide
Petitionen wurden an die Committee verwieſen.
Demnach ſtellte Bürgermeiſter Mau-Neukalden die
Propoſition, daß die Landeskloſter ſchon von den
jetzigen St[ä]nden dem Staate überwieſen werden möch-
ten, weil der kunftige Landtag rückſichtlich der Privat-
Jntereſſen nicht befugt ſeyn würde, über die Klöſter
zu verfügen. Ein donnerndes Bravo! von den Galle-
rieen folgte dieſem Vortrage, wodurch der dirigirende
Landrath (unter einigem Murren des Auditoriums)
zu der Bemerkung veranlaßt wurde, daß es von
Seiten des Publicums nicht zuläſſig erſcheine, ſeinen
Beifall oder ſein Mißfa[ll]en zu erkennen zu geben.
Ein Amendement von Pohle-Schwerin, daß dieſer
Antrag einer beſonderen Committee [ü]bergeben werden
mochte, veranlaßte eine ſehr lange Discuſſion, an der
ſich insbeſondere Ebert-Grevismühlen, v. Blücher-
Kuppentin, Langfeldt-Güſtrow, Flörcke-Grabow,
Meyer-Malchow
und Oertzen-Jürgenſtorff bethe[i]-
ligten. Das Amendement wurde nicht genehmigt und
der Mau’ſche Antrag kam in die aus ſehr ariſtokra-
tiſchen Elementen beſtehende (ſ. u.) allgemeine Com-
mittee. Ein Antrag (v. Glöden-Hohenkirchen), daß
der dirigirende Landrath den Gegenſtand der Discuſ-
ſion feſtſtellen und die Redner, welche ſich melden
würden, nach der Reihe aufrufen ſolle, wurde ein-
ſtimmig verworfen, weil man auf dieſem letzten ſtän-
diſchen Landtage keine Neuerung einf[ü]hren wolle.
Genehmigung ſand dagegen nach einiger Debatte ein
Regiminal-Reſeript, dahin lautend, “daß in Fällen,
wo Aufruhr oder Auflehnung gegen die Obrigkeit
ſtattgefunden, das Criminal-Collegium ohne präpara-
toriſches Verfahren einſchreiten und daß zu dieſem
Zwecke ein Mitarbeiter beim Criminal-Collegio an-
geſtellt werden ſolle. St[ä]nde beantragten dabei eine
m[ö]glichſt allgemeine Publication der betreffenden Ver-
ordnung. Nachdem Bencard-Roſtock angezeigt hatte,
daß der Syndicus Böcler c. f. s. den Senator Flörcke
der geſtern gewählten Committee von Seiten der
Stadt Roſtock beigeordnet ſey und nachdem ein Re-
giminal-Reſcript wegen Einberufung der Deputirten
der Stiftsſt[ä]dte und Wismar’s verleſen war, wurde
die Verſammlung geſchloſſen.

Die geſtern gewählte Committee beſteht aus folgenden
Mitgliedern: Mecklenburgiſcher Kreis: v. Blücher-
Kuppentin c. f. s.; Rettig-Roſenhagen; v. P[ä]pcke-
L[ü]tgenhof; Ebert-Grevismühlen c. f. s.; Wulfleff-
Sternberg; Brandt-Parchim c. f. s.; Pohle-Schwerin.
Wendiſcher Kreis: v. d. Kettendorf-Matgendorf (hat
reſignirt und dafür iſt heute erwählt Hillmann-Schar-
ſtorff); v. Oertzen-Leppin; Langfeldt-Güſtrow c. f. s.;
Burmeiſter-Güſtrow; Müller-Malchin c. f. s.; Born-
Goldberg. Stargardſcher Kreis: Landrath v. Rie-
ben; v. Oertzen-Leppien; Schr[ö]der-Friedland; Rath
Bruckner Neubrandenburg.

Die auf dem St[ä]dtetage zu Güſtrow zur Ueber-
wachung des Landtages beſchloſſene Zwölfer-Commiſ-
ſion wird ſich heute Abend um 7½ Uhr zum erſten
Male verſammeln. Wie aus glaubwürdiger Quelle
verſichert wird, haben wieder zur Ueberwachung der
Zwolfer-Commiſſion einzelne Reſorm-Vereine Depu-
tirte hieher geſendet. Jn der Volks. Verſammlung zu
Roſtock iſt geſtern eine ſehr energiſche Proteſtation
gegen das neue Wahlgeſetz beſchloſſen worden.


Jn ihrer heutigen Sitzung beſchloß die Bundes-Ver-
ſammlung: Diejenigen Regierungen, in deren Landen
die Wahlen nicht ſchon fr[ü]her vollendet ſeyn k[ö]nnen,
aufzufordern, dieſelben in der Weiſe zu beſchleunigen,
daß die Sitzungen der National-Verſammlung am
18 Mai beginnen können, und demgemäß die ſämmt-
lichen Regierungen zu erſuchen, alle gewählten Abge-
ordneten einzuladen, ſich ſpäteſtens bis zum 18 Mai
in Frankfurt einzufinden.

Auf eine Mittheilung des F[ü]nfziger-Ausſchuſſes,
daß es wünſchenswerth ſey, daß in keinem Bundes-
ſtaate die Annahme der Wahl zur conſtituirenden
Verſammlung von einer Regierungs-Erlaubniß ab-
hängig gemacht, daß ferner während der Dauer der
conſtituirenden Verſammlung die Landtage der einzel-
nen Staaten vor der Beendigung des Verfaſſungs-
werks in Deutſchland nicht beruſen werden mochten,
wird beſchloſſen: die Bundesregierungen auf dieſe
Wünſche aufmerkſam zu machen.

Jn der geſtrigen Sitzung des Funſziger-Ausſchuſſes
kam u. A. Folgendes vor: Hamburger B[ü]rger be-
ſchweren ſich, daß die B[ö]rſen-Ariſtokratie durch Ueber-
eilung der Wahlen die dazu n[ö]thige Vorbereitung
und Ueberlegung verhindert habe. Die Commiſſion
empfahl: a) den Proteſt der Hamburger der conſti-
tuirenden Verſammlung aufzubewahren; b) davon,
daß dies geſchehen, den Beſchwerdeführern ſo wie dem
Hamburger Senate Anzeige zu machen. Heckſcher
beantragte eine Ausſetzung der Beſchlußfaſſung bis
nach vorgängiger Mittheilung der Eingabe an den
Vertreter des betreffenden Staats und Begutachtung
durch denſelben; zugleich verſuchte er, die Grundloſig-
keit der Beſchwerde darzuthun. Schuſelka unterſtützte
den Antrag der Commiſſion durch Vorlegung einer
Eingabe aus Bergedorf bezüglich derſelben Sache.
Der Antrag zu a) ward (nachdem Heckſcher ſeinen
Antrag zur[ü]ckgenommen) angenommen. Den Antrag
zu b) nahm die Commiſſion ſelbſt zurück, auch be-
merkte der Vorſitzende, daß überhaupt in der Regel
parlamentariſche Verhandlungen mit Privatperſonen
nicht correſpondiren.


Die Sitzung des F[ü]nfziger-Ausſchuſſes von heute
Morgen war ohne allgemeines Jntereſſe. Es wurden
darin großentheils nur Eingaben aus verſchiedenen
Gegenden Deutſchlands vorgetragen, welche faſt ſämmt-
lich Berichte über den Zuſtand der Dinge an dem
reſpectiven Vorſprungsorte enthielten, und ihre Form
ſo wie ihre Abfaſſung auch für wenig oder gar nicht
zuverläſſig gehalten werden konnten. Auf ein Geſuch
eines Bewohners von Poſen um Zulaſſung zu den
Sitzungen des F[ü]nfziger-Ausſchuſſes wurde beſchloſſen,
denſelben als berathendes Mitglied einer Committee
zuzuweiſen, da es außer der Competenz des Ausſchuſſes
liege, ihm Stimme zu geben, aber auf der anderen
Seite ſein Beirath ſehr willkommen erſcheine.

Robert Blum wurde wegen Ver[ö]ffentlichung eines
Schreibens aus Freiburg, welches er von einem hie-
ſigen Handlungshauſe während der Sitzung erhalten
hatte, und worin dem heſſen-darmſtädtiſchen Militär
der Vorwurf der ärgſten Grauſamkeiten gegen die
Jnſurgenten gemacht wurde, und deſſen Jnhalt, wie
ſich als ſehr wahrſcheinlich ergab, lügenhaft war, von
Mathy und Biedermann ſtark angegriffen. Es iſt
bemerkenswerth, daß ihm ſeine Vertheidigung ſchlecht
gelang.

Jn der Sitzung von heute Nachmittag 4 Uhr wurde
beſchloſſen, die Frage, ob und welche Gebietstheile
von Poſen dem deutſchen Bunde einzuverleiben ſeyen,
der conſtituirenden Verſammlung zur Entſcheidung
zu überlaſſen. Jm Allgemeinen neigte ſich die An-
ſicht dahin, daß nicht Alles, was früher polniſch ge-
weſen, unbedingt an Polen abzutreten ſey, ſondern
daß darüber die wohlverſtandenen Jntereſſen Deutſch-
[Spaltenumbruch] lands, nicht bloß das ſchwärmeriſche Rechtsgefühl zu
entſcheiden habe.

Es wurde ferner beſchloſſen, morgen über einen
Antrag, ich glaube des Vorſitzenden v. Soiron, zu
berathen, welcher dahin geht, dem jetzigen Bundes-
tage drei weitere Männer des Volksvertrauens, welche
dem Volke verantwortlich ſeyn ſollen, beizugeſellen,
um gemeinſchaftlich mit dem Bunde die ſo ſehr im
Argen liegenden auswärtigen Angelegenheiten Deutſch-
lands zu ordnen. Der Bundestag ſoll angegangen
werden, die Regierungen zu ſchleuniger Abordnung
dieſer Männer zu veranlaſſen, deren Zulaſſung aber
nur mit Zuſtimmung des F[ü]nfziger-Ausſchuſſes ge-
ſchehen ſoll. Morgen Näheres.

Heute ſind viel heſſiſche Truppen in der Umge-
gend von Frankfurt einquartirt. Dieſelben ziehen
morgen weiter gegen die Jnſurgenten. Hecker hat,
das iſt zuverläſſig, 5000 Mann unter ſeinen Fahnen,
Herwegh iſt mit 1500 Mann zu ihm geſtoßen.


Jn der heutigen Sitzung des F[ü]nfziger-Ausſchuſſes
unter dem Vorſitze von Abegg wurde beſchloſſen:

den Bundestag durch drei M[ä]nner zu verſtär-
ken, welchen die Leitung der auswärtigen Ange-
legenheiten des Vaterlandes und die executive Ge-
walt anvertraut werden ſolle,

die Männer ſollen vom Bunde in Vereinbarung
mit den ſiebzehn Männern des Vertrauens und
dem Ausſchuſſe gewählt werden, und zwar aus
neun Männern, welche die einzelnen Regierun-
gen der Bundesſtaaten vorzuſchlagen erſucht oder
veranlaßt werden ſollen.

Es wurde ferner beſchloſſen, bei dem Bundestage die
Wahl eines Bundes-Oberfeldherrn ſchon jetzt vorzu-
nehmen.

Die drei Männer ſollen dem deutſchen Volke, in’s-
beſondere der conſtituirenden Verſammlung, welche
über deren Beibehaltung zu entſcheiden habe, ver-
antwortlich ſeyn.

Die Bundes-Verſammlung hat durch ihren Aus-
ſchuß ſich mit den obigen Beſchl[ü]ſſen einverſtanden
erkl[ä]rt, die Beſchl[ü]ſſe wurden mit 23 gegen 15 Stim-
men angenommen, letztere geh[ö]ren der entſchieden
liberalen, oder beſſer radikalen Partei an. Die
drei Männer werden wahrſcheinlich ein Oeſterreicher,
ein Preuße und der Hr. v. Gagern ſeyn.




Republikaniſche Schilderhebung am Oberrhein.

Geſtern
am Oſter-Montage iſt Freiburg mit Sturm genom-
men worden. Schon Morgens haben die Aufſtändi-
ſchen, deren Zahl wir nicht anzugeben verm[ö]gen, die
aber offenbar ſehr ſtark waren, mit ihren der Stadt
genommenen Kanonen den Kampf begonnen und auf
die Truppen gefeuert. Nun gab der General Lieute-
nant Hoffmann den Befehl zu einem allgemeinen An-
griffe. Die Geſchütze feuerten zun[ä]chſt mit Kartatſchen
und zerſt[ö]rten die errichteten Barrikaden. Die Wir-
kung muß aber eine ſehr kräftige geweſen ſeyn; denn
alsbald rückten die heſſiſchen Scharfſchützen vor und
brachten den Republikanern viele Verluſte bei. Hinter
den Heſſen d’rein ſt[ü]rmte die übrige badiſche Jnfan-
fanterie vor, wobei namentlich die 5te Compagnie
des 4ten Regiments mit gefälltem Bajonett eindrang.
Der Kampf mag ein ſehr blutiger geweſen ſeyn; denn
die Republikaner ſtanden nicht bloß in den Straßen
den Truppen gegen[ü]ber, ſondern es wurde ſogar aus
den Kellerl[ö]chern und von den D[ä]chern auf dieſelben
geſchoſſen. Aber die heſſiſchen und die badiſchen Trup-
pen haben mit einem Muthe und mit einer Ausdauer
gefochten, die bewundernswerth waren, vor Allem
aber zeichnete ſich die 5te Compagnie des 4ten Regi-
ments aus, welche eine al[t]e Scharte ruhmvoll aus-
gewetzt. Die Republikaner wurden durch die Straßen
bis auf den Karlsplatz getrieben. Dort hat ein Pe-
lotonfeuer ſie v[ö]llig geworfen. Es ſollen ihrer eine
große Anzahl geblieben ſeyn. Der Reſt fl[ü]chtete ſich
auf die nahen Anh[ö]hen in die Wälder. So viel über
die blutige Entſcheidung. Nähere Einzelheiten wer-
den die amtlichen Berichte wohl heute ſchon bringen.
(F. J.)

Die Zahl der in dem Ge-
fechte gegen die Freiſchaaren und dem Sturm der Stadt
Gefallenen und Verwundeten konnte noch nicht genau
ermittelt werden. Trotz eins Kanonendonners, der
die Erde erdröhnen machte, ſpricht man übrigens von
einer verhältnißmäßig kleinen Zahl. Auf Seiten des
Militärs wiſſen wir bis jetzt nur von etwa 14 Todten
und 20 Verwundeten (unter letzteren ein Herzogl.
naſſauiſcher Lieutenant), auf Seiten der Freiſchaa-
ren vielleicht eben ſo viel. (Auf der hieſigen Ana-
tomie liegen 11 Leichen von den Freiſchärlern.) —
Heute iſt dahier eine allgemeine Entwaffnung in Folge
des nun eingetretenen Kriegszuſtandes vorgenommen
worden. — Man hat eine Menge gefangener Frei-
ſchärler eingebracht. Man wird ihnen den Prozeß
machen und dem Rechte ſeinen Lauf laſſen, übrigens
zwiſchen Verführern und Verführten wohl unterſchei-
den, und Letztere mit der Milde, die mit der Gerech-
tigkeit vertraglich iſt behandeln. — Heute ſind die
HH. Dr. Karl v. Rotteck, Buchhändler Emmerling,
Schriſt-Verfaſſer Reich und Hafner Kraus jun. mit
Militär-Begleitung nach Raſtatt abgeführt worden.
— Geſtern ſind Arbeiter-Schaaren in der Nähe von
Hüningen her[ü]ber gekommen, aber alsbald entwaff-
net worden. (Freib. Z.)

Geſtern Nachmittag be-
ſtatteten wir unter Hagelſchlag und Regenguß unſere
Gefallenen, acht Mann, in ein gemeinſames Grab.
Schwer Verwundete, darunter ein naſſauiſcher Offi-
c[i]er, liegen im Hoſpital.

Daß Hecker, Weißhaar und Conſorten ſich in die
Schweiz geflüchtet haben, iſt bekannt; nicht aber, daß
Hecker am 24 d. bei Lieſtal geſehen worden iſt, wo er
an der Spitze neuer (freilich ſehr geringer) Haufen
aus der Schweiz ſteht. Die Nachrichten von Frei-
burg ſcheinen ihn ermuthigt zu haben. Das Ende
des Dramas war ihm noch nicht bekannt. Zugleich
vernehmen wir, daß vorgeſtern Arbeiterſchaaren in
der Nähe von Hüningen herübergekommen, aber als-
bald entwaffnet worden ſind. (Karlsr. Ztg.)

Heute Mittag um 2 Uhr
ſind wenigſtens 25 Freiſch[ä]rler, welche bei dem Gefecht
bei Freiburg geſangen genommen wurden, unter ge-
h[ö]riger Bedeckung in die Kaſematten unſerer Feſtung
gebracht worden. Ein Soldat, der den Transport
der Geſangenen hieher begleitete, hat eine Fahne der
Aufrührer, mit IV. R. bezeichnet, erbeutet. General-
lieutenant Hoffmann zog ſeine Uhr aus und machte
ſie dem Soldaten zum Geſchenk. Die Fahne hat
dieſer mit hieher gebracht. (F. J.)

Von
einem zuverläſſigen Manne wird verſichert, daß er
geſtern Mittag Herwegh und deſſen Frau in Kan-
dern geſprochen habe und Letztere ſich auf das Leb-
haſteſte für die Sache der Republik intereſſire. Sie
trägt Piſtolen. Jn dieſem Augenblicke h[ö]ren wir
rechts und links um uns ſchießen, wiſſen aber nichts
Genaues über den Stand der Dinge; allgemein hofft
man, daß am heutigen Tage dem Bürgerkriege bei
uns ein Ende gemacht werde. Die Soldaten ſind
[ü]ber die fremden Eindringlinge ganz erboßt, was dieſen
theuer zu ſtehen kommen d[ü]rfte. Auf der Schuſter-
Jnſel ſoll ſich eine Schaar von mehreren Hundert
Freiſchärlern, die geſtern von Hüningen kamen, ver-
ſchanzt haben. (Karlsr. Ztg.)

Die
ſchweizeriſchen Behörden haben bei der republikani-
ſchen Schilderhebung im Seekreiſe längs der Rhein-
gränze alles M[ö]gliche gethan, um Gr[ä]nzverletzungen
durch betreffende Schaaren abzuhalten. Schaffhauſen
hat ſein geſammtes Contingent unter die Waffen ge-
rufen, Zürich ſeine Gränzen unter die Obhut des
Oberſten Ziegler geſtellt, Aargou in die Rheinbezirke
Munition geſendet, die Commandanten derſelben be-
vollmächtigt, n[ö]thigen Falles Truppen aufzubieten und
die Stromübergänge zu ſchützen, was in wenigen
Stunden bewerkſtelligt werden kann; in Baſel l[ä]ßt
Oberſt Frei ſowohl die deutſche als die franzöſiſche
[Spaltenumbruch] Gränze ſcharf bewachen, und hat die beabſichtigte
Verſammlung deutſcher Bewaffneter ſtrenge unter-
ſagt. Sowohl den Aufſtändiſchen als den württem-
bergiſchen Truppen, welche in Verfolgung der Repu-
blikaner ſchon bis Waldshut vorgedrungen ſind, wurde
von der Regierung von Schaffhauſen der Durchzug
durch ſchweizeriſches Gebiet abgeſchlagen. Die Ver-
bindung zwiſchen Hecker und Herwegh ſcheint haupt-
ſächlich durch die Frau dieſes Letzteren ſtattgefunden
zu haben, welche mehrere Male zwiſchen Baſel und
Konſtanz hin- und her gereiſet ſeyn ſoll. (S. M.)

Geſtern ſind über hundert
Repu[b]likaner aus Baden hier angelangt. Die Ent-
fernung der Fl[ü]chtlinge von der Gränze wurde durch
das Commando der eidgenöſſiſchen Truppen verfügt.
(S. M.)

Geſtern war unſere
Stadt in großer Beſtürzung. Um die Mittagszeit
kam eine Zahl von etwa 200 mit Flinten, Senſen,
Miſtgabeln ꝛc. bewaffneter Bauern, aus der Gegend
von Sinsheim her, in die Stadt. Da die Mannſchaſt,
welche das Thor beſetzt hatte, zu ſchwach war, konnte
dieſe Schaar nicht zurückgehalten werden. Doch hatte
man im Allgemeinen Kunde von ihrem Herannahen
erhalten, und ſo war denn auch unſere Bürgerwehr,
unter der Leitung ihres tüchtigen Commandanten
Rummer, ſchnell verſammelt. Die Schaar, welche
auf dem Markte Poſto gefaßt hatte, wurde umringt
und gezwungen, ihre Waffen niederzulegen. Nach
ihrer Ausſage wären ſie von hier aus eingeladen
worden, um gegen fremdes Militär zu kämpfen und
die Republik zu proclamiren. Als ſie ſich hintergangen
ſahen, ſchmähten ſie ihre Verführer. Später erhielten
ſie ihre Waffen wieder und zogen ruhig aus der
Stadt. Zwei ſpätere Züge wurden vor dem Thore
von der Bürgerwehr zurückgewieſen. Die hieſigen
Bürger, welche keine Republik wollen, waren feſt ent-
ſchloſſen, Gewalt zu gebrauchen, wenn die Schaaren
ſich widerſetzen würden, was jedoch, wie wir ſo eben
bemerkt, nicht der Fall war. Einzelne von der auf
dem Markte verſammelten Schaar, welche zu ent-
fliehen ſuchten, wurden eingeholt, und da fehlte es
denn auch nicht an leichten Wunden. Dieſes kräftige
Auftreten unſerer wackern Bürger, welchen ſich auch
die Studenten angereiht hatten, hat einen gewaltigen
Eindruck gemacht, und es wird wohl jetzt nicht mehr
verſucht werden, die Republik hier auszurufen. Die
Nacht verlief ganz ruhig, doch blieben die ſämmtlichen
B[ü]rger unter den Waffen. — Jn dem hieſigen Eiſen-
bahnhofe liegen 150 Mann Naſſauer, deren Hülfe jedoch
geſtern gar nicht in Anſpruch genommen wurden. (F. J.)


Die ſeit mehreren Tagen gen[ä]hrte Erbitterung zwi-
ſchen dem hier liegenden naſſauiſchen Regiment und
den niederen Bürgerklaſſen brach heute Morgen gegen
12 Uhr zu offenem Kampfe aus. Es kam an der
Rheinbrücke zwiſchen dem dort aufgeſtellten naſſauiſchen
Wachtpoſten und den Bürgern zum blutigen Kampfe.
Letztere nämlich wollten, um den Zuzug von baieri-
ſchen Truppen von Ludwigshafen her zu verhindern,
die Schiffbrücke abf[ü]hren. Dem widerſetzten ſich die
naſſauiſchen Soldaten, zogen ſich ſpäter, als ſie ſich
in Gefahr ſahen, übermannt zu werden, auf das am
anderen Ende der Brücke aufgeſtellte baieriſche Piket
und gaben Feuer. Dieſem Beiſpiele folgten alsbald
die Baiern, bis endlich Parlamentäre von beiden Seiten
in der Mitte der Brücke zuſammentraten. Während
dieſe noch unterhandelten, ſchwammen von Mannhei-
mer Seite mehrere der Brückenkähne ruhig den Rhein
hinunter und die Verbindung mit dem baieriſchen
Gebiete iſt fürs Erſte unterbrochen. Nach Karlsruhe
iſt ſofort eine Bürger-Deputation abgegangen, um
von dort die Entfernung der naſſauiſchen Truppen
zu erlangen. Der Brückenkampf hat einen Todten
und vier ſchwer Verwundete gekoſtet. Von den Sol-
daten ſah ich zwei Verwundete nach Ludwigshaſen
abführen. (F. J.)





Verfaſſungs-Urkunde
des öſterreichiſchen Kaiſerſtaates.
(Schluß.)
V. Der Reichstag.

§. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem
Kaiſer die geſetzgebende Gewalt ausübt, iſt in zwei
Kammern, den Senat und die Kammern der Abge-
ordneten getheilt. Die Dauer des Reichstages wird
auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung deſſelben
feſtgeſetzt. §. 35. Der Senat beſteht: a) aus Prinzen
des Kaiſerl. Hauſes nach vollendetem 24ſten Jahre.
b) Aus den, von dem Kaiſer ohne Rückſicht auf Stand
und Geburt für ihre Lebensdauer ernannten Mitglie-
dern. c) Aus hundertfünfzig Mitgliedern, welche von
den bedeutendſten Grundbeſitzern für die ganze Dauer
der Wahlperiode aus ihrer Mitte gewählt werden.
§. 36. Die Kammer der Abgeordneten beſteht aus
dreihundert drei und achtzig Mitgliedern. Die Wahl
ſämmtlicher Mitglieder der Kammer der Abgeordneten
beruht auf der Volkszahl und auf der Vertretung aller
ſtaatsbürgerlichen Jntereſſen. §. 37. Die Wahlen der
Mitglieder beider Kammern werden für den erſten
Reichstag nach einer proviſoriſchen Wahlordnung vor-
genommen. §. 38. Das definitive Wahlgeſetz wird
von dem verſammelten Reichstage beſchloſſen, und
darin auch die Beſtimmungen über die, den Abge-
ordneten zur zweiten Kammer zu gewährenden Ent-
ſchädigungen ausgeſprochen werden. §. 39. Jede
Kammer erwählt ihre Präſidenten und übrigen Func-
tionäre, ihr allein ſteht die Prüfung und Entſcheidung
über die Gültigkeit der Wahlen zu. §. 40. Die Mit-
glieder beider Kammern k[ö]nnen ihr Stimmrecht nur
perſönlich ausüben, und dürfen von ihren Committen-
ten keine Jnſtructionen annehmen. §. 41. Die Sitzun-
gen beider Kammern ſind [ö]ffentlich, eine Ausnahme
davon kann nur durch Beſchluß der Kammer ſtatt-
finden, welche darüber auf Verlangen von zehn Mit-
gliedern oder dem Präſidenten in geheimer Sitzung
entſcheidet. §. 42. Kein Kammer-Mitglied kann wäh-
rend des Reichstages ohne ausdrückliche Zuſtimmung
der Kammer, welcher es angehört, den Fall der Er-
greifung auf der That ausgenommen, gerichtlich ver-
folgt oder verhaftet werden. §. 43. Ein Kammer-
Mitglied, welches eine, vom Staate beſoldete Dienſt-
ſtelle annimmt, hat ſich einer neuen Wahl zu unter-
ziehen; die Regierung wird keinem gewählten Mitgliede
den Eintritt in die Kammer verweigern. §. 44. Die
Kammern verſammeln ſich nur auf Einberufung des
Kaiſers und haben nach erfolgter Auflöſung oder
Vertagung keine Geſchäfte zu verhandeln.


VI. Wirkſamkeit des Reichstages.

§. 45. Alle Geſetze bedürfen der Zuſtimmung beider
Kammern und der Sanction des Kaiſers. §. 46.
Beim erſten abzuhaltenden Reichstage und nach jedem
neuen Regierungs-Antritte wird die Civilliſte des
Kaiſers für ſeine ganze Regierungsdauer feſtgeſetzt.
Apanagen und Ausſtattungen für die Mitglieder des
Kaiſerhauſes werden von Fall zu Fall dem Reichs-
tage zur Schlußfaſſung vorgelegt. §. 47. Die jähr-
lichen Bewilligungen zur Ergänzung des ſtehenden
Heeres, die Bewilligung zur Erhebung von Steuern
und Abgaben, die Contrahirung von Staatsſchulden,
die Veräußerung von Staatsgütern, die Prüfung und
Feſtſtellung des jährlichen Voranſchlages der Staats-
Einnahmen und Ausgaben und des jährlichen Ge-
bahrungs-Abſchluſſes kann nur durch ein Geſetz er-
folgen. Dieſe Geſetz-Vorſchläge ſind zuerſt bei der
Kammer der Abgeordneten einzubringen. §. 48.
Beide Kammern können Geſetz-Vorſchläge machen,
oder unter Nachweiſung der Gründe bei der Regie-
rung auf die Vorlage eines Geſetz-Entwurfes an-
tragen. Sie konnen Petitionen annehmen und zur
Verhandlung bringen, jedoch dürfen ſolche Petitionen
von Privaten und Corporationen nicht perſönlich über-
reicht, ſondern ſie müſſen durch ein Mitglied der Kam-
mer vorgelegt werden. §. 49. Zur Gültigkeit eines-
Beſchluſſes iſt in jeder Kammer die Anweſenheit von
wenigſtens Dreißig in dem Senate, und von Sechszig
in der zweiten Kammer erſorderlich. §. 50. Geſetzes-

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[[2]/0002] markiſche — “Herzoglich Lauenburgiſche Regierung” nennen müſſen. Danzig, den 25 April. Durch eine heute Morgen um 7 Uhr begonnene Sitzung der K. Regierung iſt, wie verlautet, auf den Antrag eines hieſigen Kaufmanns, beſchloſſen worden, das für Rechnung der däniſchen Regierung hier la- gernde Schiffsbauholz vorläufig mit Beſchlag zu be- legen, da es ſich beſtätigt, daß bereits preußiſche Kauf- fahrteiſchiffe von den Dänen angehalten worden ſind. Berlin, den 29 April. An der großen Parade, welche Se. Maj. der Kö- nig am 3 Mai über die Bürgerwehr abzuhalten ge- denkt, wird das bewaffnete Studenten-Corps auch Theil nehmen. Morgen, als am allgemeinen Wahltage zum Na- tionalparlament, ſind alle Geſchäfte eingeſtellt. Der bisherige proviſoriſche Kriegsminiſter General Reyher tritt aus dieſem Verhältniß zurück. Als Kriegsminiſter iſt der General Graf Kanitz, gegen- wärtig am Rhein, deſignirt (und bereits mit dem Te- legraphen hieher beordert). Von Manchem wird hier die Frage aufgeworfen, ob von deutſcher Seite, bei dem Mangel einer Flotte, hinlängliche Repreſſalien gegen Dänemark geübt wer- den konnten in Betreff der Handelsſchiffe, die es mit Beſchlag belegt hat und noch wegnehmen konnte. Wir haben ſchon bemerkt, daß die Jnſtruction des Ober- befehlshabers der holſtein-ſchleswigſchen Armee, Ge- neral Wrangel, dahin geht, Jütland zu beſetzen, falls Dänemark die deutſchen Schiffe nicht freigiebt. Dieſe Provinz, iſt ſie auch nicht die reichſte des däniſchen Staats, würde dennoch eine immer mehr als genü- gende Entſchädigung für die Verluſte zur See dar- bieten. Aber bei beharrlicher Weigerung Dänemarks läßt ſich noch weiter gehen. Der kleine Belt iſt ſelbſt ohne Kriegsſchiffe wohl zu überſchreiten, wenn man die Umſtände nützt, und Fühnen alſo gleichfalls zu beſetzen. Dänemark würde dadurch ſeiner ergiebigſten Finanzquellen ſo vollſtändig beraubt, daß es den Kampf zuvorderſt aufgeben müßte. — Alles läßt ſich inzwi- ſchen bis jetzt ſo an, daß dieſes Ergebniß auch früher eintreten wird. ⵠ Berlin, den 29 April. Die Arbeits-Niederlegung der ſämmtlichen hieſigen Setzer- und Druckergehülfen wiſſen Sie bereits. Die Voſſiſche und Spenerſche Zeitung ſind nur mit Hülfe einiger Lehrlinge und durch die Freundlichkeit einiger Druckereibeſitzer, welche ſich namentlich dem letztgedachten Jnſtitut geneigt erwieſen, im Stande geweſen, ihren Verpflichtungen gegen das Publicum nachzukommen. Hr. Decker, der geheime Oberhof- und Drucker der Allg. Preuß. Ztg., welcher danach auch Verbindlichkeiten gegen die Regierung hat, muß für jede in dieſer Weiſe ausfallende Zeitungsnummer 100 _ Strafe zahlen. Die Allg. Preuß. Ztg., welche fortan des Sonntags Abends nicht mehr ausgegeben wird, wird, wenn möglich, morgen davon eine Ausnahme machen; die Voſſiſche und Spenerſche Ztg. ſetzen, den neueren Anordnungen zufolge, Montag aus und dieſes Mal auch Dienstag, wegen des vorhergehenden Wahltages. Uebrigens wird der Streit der Setzer wohl heute noch geſchlichtet; Letztere haben bereits Deputationen an die Druckereibeſitzer betreffs ihrer Forderungen geſandt, und Mitglieder des Magiſtrats haben auf heute Abend die Principale wie Abgeordnete der Ge- hülfen einberufen, um den Zwiſt zu ſchlichten. Die großen Zeitungs-Druckereien von Decker, Leſſing und Spiker haben ihren Arbeitern ſchon vor Einſtellung ber Arbeit und früher immer eine günſtige Lage bereitet. Heute iſt die Allg. Preuß. Ztg. ausgeblieben und iſt nur ein kleines Flugblättchen ausgegeben, aus welchem hervorgeht, daß die Setzer und Drucker nie- dergelegt haben, weil ſie ſich wegen erhöhter Forde- rungen mit den Principalen nicht einigen konnen. Von der Voſſiſchen Zeitung iſt ein halbes Blatt er- ſchienen und die Spenerſche Zeitung iſt ohne Beila- gen herausgekommen. Letztere enthält eine ſehr licht- volle Auseinanderſetzung der Sachlage von Seiten der Committee der Principale. Wie es ſcheint, ſind die Arbeiter an den Zeitungen ohne eigentlich be- gründete Beſchwerden in die Agitation mitgeriſſen worden, die von einem Setzer Namens Born, der lange in Paris gearbeitet, ausgehen ſoll. Es ſind übrigens Maßregeln getroffen, um das Erſcheinen der Zeitungen ſo wie die Befriedigung des dringendſten Bedürſniſſes an Druckarbeiten zu ſichern und iſt zu dieſem Behuf ein Central-Annahme-Bureau gebildet. Magdeburg, den 25 April. Wie wir hören, ſind die Durchzüge der Polen durch Preußen auf dem Bahnhofe zu Groß-Oſchersleben, dem erſten preußiſchen von Braunſchweig her, ge- hemmt worden. Ein Piquet Soldaten wies geſtern jeden Polen zurück, deſſen Paß nicht von der preußi- ſchen Geſandtſchaft in Paris viſirt war. Bis jetzt hatten die Polenzuge durch unſere Stadt ungehindert fortgedauert. Nur vor mehreren Tagen war der Bahnhof von einem Bataillon Soldaten beſetzt, auch ein Theil der Bürgerwehr aufgeboten, um, wie man ſagt, ein auf mehrere Hundert ſteigendes Corps Po- len, Franzoſen und als Studenten verkleidete Griſet- ten zurückzuweiſen. Das Corps iſt aber hier nicht ſichtbar geworden, hat alſo wahrſcheinlich wohl eine andere Richtung eingeſchlagen. (Aach. Z.) Hannover, den 29 April. Der Stadtdirector Rumann iſt, dem Vernehmen nach, von der Regierung, deren Anſichten er vertritt, zum Landdroſten in Hildesheim ernannt. An die Stelle des dortigen Kanzlei-Directors v. Avemann iſt der Ober-Appellationsrath Hagemann befördert. (Hann. M.-Ztg.) Eine Verordnung vom 26 d. betrifft die Aufhebung der Verordnung vom 5 Nov. 1841 wegen der Form der Annahme der Wahl eines Deputirten zur allge- meinen Stände-Verſammlung. ⵠ Braunſchweig, den 29 April. Heute iſt unſere Stände-Verſammlung, nach dem ſie die nothwendigſten und dringendſten Arbeiten be- endigt, bis zum 20 Juni vertagt. Es iſt nicht zu läugnen, daß dieſelbe reichlich ein Drittheil der Zeit hätte ſparen können. Der Landſyndicus Oeſterreich arbeitet eben ſo wie früher, wo die Verhandlungen nicht ſtenographirt wurden, ein weitläuftiges, ziemlich die ganzen Debatten enthaltendes Protokoll aus, deſſen Vorleſung in jeder Sitzung reichlich ¾ Stunden, auch wohl eine Stunde dauert, eine Zeit, die wirklich nicht nützlich angewandt iſt. Eben ſo nimmt die übertrie- bene Breite der Debatten, wo längſt Bekanntes und hundert Mal und eben noch Geſagtes wiederholt wird, erſtaunlich viel Zeit weg. Von mehreren Sei- ten war ein Mißtrauens-Votum und eine Anklage gegen den Miniſter Schulz wegen des Finanzgeſetzes von 1846 beabſichtigt, jedech unterlaſſen, weil man in der dazu beſtimmten Sitzung vom 22 d. die Nachricht erhielt, er habe abgedankt. Da aber ſeitdem von ſei- nem Abſchiede nichts verlautete, im Gegentheil nach einem unbeſtimmten Gerüchte anzunehmen war, er werde im Amte bleiben, ſo hat die Stände-Verſamm- lung vor ihrer Vertagung ſich ihr Recht auf eine Anklage deſſelben zu Protokoll vorbehalten. Heute Abend ſind hier einige Unruhen vorgefallen. Einige jüngere Mitglieder der Familie v. Veltheim hatten ſich erſt anonym, und dann, auf entſchiedene Provocation, unter Nennung ihres Namens, auf einen Federkampf mit einigen Vorkämpfern der guten Sache eingelaſſen, und einer, der Sohn des abgetre- tenen Miniſters, Grafen v. Veltheim, ein geiſtreicher, aber, wie es ſcheint, coriolaniſtiſch-ariſtokratiſcher jun- ger Mann, eine Karrikatur auf einige jener Männer lithographirt und einem hieſigen Kunſthändler in Ver- lag gegeben. Dies hatte böſes Blut erregt und man warf daher erſt dem Kunſthändler Meyer, dann dem Grafen v. Veltheim, ſerner dem Stadtphyſikus und Stadtrathe Franke, dem Polizeicommiſſär Pricelius und dem Polizei-Jnſpector Stiddien die Fenſter ein. Die Bürgergarde zerſtreute überall die Unruheſtifter, verhütete großere Exceſſe, ſperrte die Straßen ab und verhaſtete mehrere Perſonen, ohne daß man ſich ihr widerſetzt hätte. † Schwerin, den 26 April. Jn der heutigen zweiten Sitzung des außerordent- lichen Landtages kamen folgende Gegenſtände zur Ver- handlung. Nachdem der Beſchluß gefaßt war, daß die Verſammlung in der Regel um 11 Uhr beginnen ſolle, ward ein Großherzogliches Reſcript verleſen, dahin lautend, daß wegen der drückenden Zeitverhält- niſſe die auf den 1 Mai fällige außerordentliche Con- tribution nicht executoriſch eingetrieben, ſondern den Reſtanten eine Friſt gewährt werden ſolle. Hierauf folgte eine auch an die Regierung gerichtete Petition aus Wismar (die ſpäterhin auch als vom Flecken Daſſow überreicht, verleſen wurde), ſo wie eine Peti- tion der am 24 d. zu Güſtrow ſtattgeſundenen Ge- werbe-Verſammlung. Erſtere will bei dem neuen Wahlgeſetze die National-Jntereſſen vertreten und dieſe wieder nach den verſchiedenen Ständen in ſechs Klaſſen getheilt wiſſen; letztere ſpricht ſich gegen un- bedingte Freizügigkeit und Gewerbefreiheit aus, ver- langt jedoch, daß ein tüchtiger Handwerker, der die Mittel zu ſeiner Niederlaſſung aufzuweiſen habe, überall in den Städten aufgenommen werde. Beide Petitionen wurden an die Committee verwieſen. Demnach ſtellte Bürgermeiſter Mau-Neukalden die Propoſition, daß die Landeskloſter ſchon von den jetzigen Ständen dem Staate überwieſen werden möch- ten, weil der kunftige Landtag rückſichtlich der Privat- Jntereſſen nicht befugt ſeyn würde, über die Klöſter zu verfügen. Ein donnerndes Bravo! von den Galle- rieen folgte dieſem Vortrage, wodurch der dirigirende Landrath (unter einigem Murren des Auditoriums) zu der Bemerkung veranlaßt wurde, daß es von Seiten des Publicums nicht zuläſſig erſcheine, ſeinen Beifall oder ſein Mißfallen zu erkennen zu geben. Ein Amendement von Pohle-Schwerin, daß dieſer Antrag einer beſonderen Committee übergeben werden mochte, veranlaßte eine ſehr lange Discuſſion, an der ſich insbeſondere Ebert-Grevismühlen, v. Blücher- Kuppentin, Langfeldt-Güſtrow, Flörcke-Grabow, Meyer-Malchow und Oertzen-Jürgenſtorff bethei- ligten. Das Amendement wurde nicht genehmigt und der Mau’ſche Antrag kam in die aus ſehr ariſtokra- tiſchen Elementen beſtehende (ſ. u.) allgemeine Com- mittee. Ein Antrag (v. Glöden-Hohenkirchen), daß der dirigirende Landrath den Gegenſtand der Discuſ- ſion feſtſtellen und die Redner, welche ſich melden würden, nach der Reihe aufrufen ſolle, wurde ein- ſtimmig verworfen, weil man auf dieſem letzten ſtän- diſchen Landtage keine Neuerung einführen wolle. Genehmigung ſand dagegen nach einiger Debatte ein Regiminal-Reſeript, dahin lautend, “daß in Fällen, wo Aufruhr oder Auflehnung gegen die Obrigkeit ſtattgefunden, das Criminal-Collegium ohne präpara- toriſches Verfahren einſchreiten und daß zu dieſem Zwecke ein Mitarbeiter beim Criminal-Collegio an- geſtellt werden ſolle. Stände beantragten dabei eine möglichſt allgemeine Publication der betreffenden Ver- ordnung. Nachdem Bencard-Roſtock angezeigt hatte, daß der Syndicus Böcler c. f. s. den Senator Flörcke der geſtern gewählten Committee von Seiten der Stadt Roſtock beigeordnet ſey und nachdem ein Re- giminal-Reſcript wegen Einberufung der Deputirten der Stiftsſtädte und Wismar’s verleſen war, wurde die Verſammlung geſchloſſen. Die geſtern gewählte Committee beſteht aus folgenden Mitgliedern: Mecklenburgiſcher Kreis: v. Blücher- Kuppentin c. f. s.; Rettig-Roſenhagen; v. Päpcke- Lütgenhof; Ebert-Grevismühlen c. f. s.; Wulfleff- Sternberg; Brandt-Parchim c. f. s.; Pohle-Schwerin. Wendiſcher Kreis: v. d. Kettendorf-Matgendorf (hat reſignirt und dafür iſt heute erwählt Hillmann-Schar- ſtorff); v. Oertzen-Leppin; Langfeldt-Güſtrow c. f. s.; Burmeiſter-Güſtrow; Müller-Malchin c. f. s.; Born- Goldberg. Stargardſcher Kreis: Landrath v. Rie- ben; v. Oertzen-Leppien; Schröder-Friedland; Rath Bruckner Neubrandenburg. Die auf dem Städtetage zu Güſtrow zur Ueber- wachung des Landtages beſchloſſene Zwölfer-Commiſ- ſion wird ſich heute Abend um 7½ Uhr zum erſten Male verſammeln. Wie aus glaubwürdiger Quelle verſichert wird, haben wieder zur Ueberwachung der Zwolfer-Commiſſion einzelne Reſorm-Vereine Depu- tirte hieher geſendet. Jn der Volks. Verſammlung zu Roſtock iſt geſtern eine ſehr energiſche Proteſtation gegen das neue Wahlgeſetz beſchloſſen worden. Frankfurt, den 26 April. Jn ihrer heutigen Sitzung beſchloß die Bundes-Ver- ſammlung: Diejenigen Regierungen, in deren Landen die Wahlen nicht ſchon früher vollendet ſeyn können, aufzufordern, dieſelben in der Weiſe zu beſchleunigen, daß die Sitzungen der National-Verſammlung am 18 Mai beginnen können, und demgemäß die ſämmt- lichen Regierungen zu erſuchen, alle gewählten Abge- ordneten einzuladen, ſich ſpäteſtens bis zum 18 Mai in Frankfurt einzufinden. Auf eine Mittheilung des Fünfziger-Ausſchuſſes, daß es wünſchenswerth ſey, daß in keinem Bundes- ſtaate die Annahme der Wahl zur conſtituirenden Verſammlung von einer Regierungs-Erlaubniß ab- hängig gemacht, daß ferner während der Dauer der conſtituirenden Verſammlung die Landtage der einzel- nen Staaten vor der Beendigung des Verfaſſungs- werks in Deutſchland nicht beruſen werden mochten, wird beſchloſſen: die Bundesregierungen auf dieſe Wünſche aufmerkſam zu machen. Jn der geſtrigen Sitzung des Funſziger-Ausſchuſſes kam u. A. Folgendes vor: Hamburger Bürger be- ſchweren ſich, daß die Börſen-Ariſtokratie durch Ueber- eilung der Wahlen die dazu nöthige Vorbereitung und Ueberlegung verhindert habe. Die Commiſſion empfahl: a) den Proteſt der Hamburger der conſti- tuirenden Verſammlung aufzubewahren; b) davon, daß dies geſchehen, den Beſchwerdeführern ſo wie dem Hamburger Senate Anzeige zu machen. Heckſcher beantragte eine Ausſetzung der Beſchlußfaſſung bis nach vorgängiger Mittheilung der Eingabe an den Vertreter des betreffenden Staats und Begutachtung durch denſelben; zugleich verſuchte er, die Grundloſig- keit der Beſchwerde darzuthun. Schuſelka unterſtützte den Antrag der Commiſſion durch Vorlegung einer Eingabe aus Bergedorf bezüglich derſelben Sache. Der Antrag zu a) ward (nachdem Heckſcher ſeinen Antrag zurückgenommen) angenommen. Den Antrag zu b) nahm die Commiſſion ſelbſt zurück, auch be- merkte der Vorſitzende, daß überhaupt in der Regel parlamentariſche Verhandlungen mit Privatperſonen nicht correſpondiren. * Frankfurt, den 26 April. Die Sitzung des Fünfziger-Ausſchuſſes von heute Morgen war ohne allgemeines Jntereſſe. Es wurden darin großentheils nur Eingaben aus verſchiedenen Gegenden Deutſchlands vorgetragen, welche faſt ſämmt- lich Berichte über den Zuſtand der Dinge an dem reſpectiven Vorſprungsorte enthielten, und ihre Form ſo wie ihre Abfaſſung auch für wenig oder gar nicht zuverläſſig gehalten werden konnten. Auf ein Geſuch eines Bewohners von Poſen um Zulaſſung zu den Sitzungen des Fünfziger-Ausſchuſſes wurde beſchloſſen, denſelben als berathendes Mitglied einer Committee zuzuweiſen, da es außer der Competenz des Ausſchuſſes liege, ihm Stimme zu geben, aber auf der anderen Seite ſein Beirath ſehr willkommen erſcheine. Robert Blum wurde wegen Veröffentlichung eines Schreibens aus Freiburg, welches er von einem hie- ſigen Handlungshauſe während der Sitzung erhalten hatte, und worin dem heſſen-darmſtädtiſchen Militär der Vorwurf der ärgſten Grauſamkeiten gegen die Jnſurgenten gemacht wurde, und deſſen Jnhalt, wie ſich als ſehr wahrſcheinlich ergab, lügenhaft war, von Mathy und Biedermann ſtark angegriffen. Es iſt bemerkenswerth, daß ihm ſeine Vertheidigung ſchlecht gelang. Jn der Sitzung von heute Nachmittag 4 Uhr wurde beſchloſſen, die Frage, ob und welche Gebietstheile von Poſen dem deutſchen Bunde einzuverleiben ſeyen, der conſtituirenden Verſammlung zur Entſcheidung zu überlaſſen. Jm Allgemeinen neigte ſich die An- ſicht dahin, daß nicht Alles, was früher polniſch ge- weſen, unbedingt an Polen abzutreten ſey, ſondern daß darüber die wohlverſtandenen Jntereſſen Deutſch- lands, nicht bloß das ſchwärmeriſche Rechtsgefühl zu entſcheiden habe. Es wurde ferner beſchloſſen, morgen über einen Antrag, ich glaube des Vorſitzenden v. Soiron, zu berathen, welcher dahin geht, dem jetzigen Bundes- tage drei weitere Männer des Volksvertrauens, welche dem Volke verantwortlich ſeyn ſollen, beizugeſellen, um gemeinſchaftlich mit dem Bunde die ſo ſehr im Argen liegenden auswärtigen Angelegenheiten Deutſch- lands zu ordnen. Der Bundestag ſoll angegangen werden, die Regierungen zu ſchleuniger Abordnung dieſer Männer zu veranlaſſen, deren Zulaſſung aber nur mit Zuſtimmung des Fünfziger-Ausſchuſſes ge- ſchehen ſoll. Morgen Näheres. Heute ſind viel heſſiſche Truppen in der Umge- gend von Frankfurt einquartirt. Dieſelben ziehen morgen weiter gegen die Jnſurgenten. Hecker hat, das iſt zuverläſſig, 5000 Mann unter ſeinen Fahnen, Herwegh iſt mit 1500 Mann zu ihm geſtoßen. * Frankfurt, den 27 April. Jn der heutigen Sitzung des Fünfziger-Ausſchuſſes unter dem Vorſitze von Abegg wurde beſchloſſen: den Bundestag durch drei Männer zu verſtär- ken, welchen die Leitung der auswärtigen Ange- legenheiten des Vaterlandes und die executive Ge- walt anvertraut werden ſolle, die Männer ſollen vom Bunde in Vereinbarung mit den ſiebzehn Männern des Vertrauens und dem Ausſchuſſe gewählt werden, und zwar aus neun Männern, welche die einzelnen Regierun- gen der Bundesſtaaten vorzuſchlagen erſucht oder veranlaßt werden ſollen. Es wurde ferner beſchloſſen, bei dem Bundestage die Wahl eines Bundes-Oberfeldherrn ſchon jetzt vorzu- nehmen. Die drei Männer ſollen dem deutſchen Volke, in’s- beſondere der conſtituirenden Verſammlung, welche über deren Beibehaltung zu entſcheiden habe, ver- antwortlich ſeyn. Die Bundes-Verſammlung hat durch ihren Aus- ſchuß ſich mit den obigen Beſchlüſſen einverſtanden erklärt, die Beſchlüſſe wurden mit 23 gegen 15 Stim- men angenommen, letztere gehören der entſchieden liberalen, oder beſſer radikalen Partei an. Die drei Männer werden wahrſcheinlich ein Oeſterreicher, ein Preuße und der Hr. v. Gagern ſeyn. Republikaniſche Schilderhebung am Oberrhein. Aus Mittelbaiern, den 25 April, Morgens. Geſtern am Oſter-Montage iſt Freiburg mit Sturm genom- men worden. Schon Morgens haben die Aufſtändi- ſchen, deren Zahl wir nicht anzugeben vermögen, die aber offenbar ſehr ſtark waren, mit ihren der Stadt genommenen Kanonen den Kampf begonnen und auf die Truppen gefeuert. Nun gab der General Lieute- nant Hoffmann den Befehl zu einem allgemeinen An- griffe. Die Geſchütze feuerten zunächſt mit Kartatſchen und zerſtörten die errichteten Barrikaden. Die Wir- kung muß aber eine ſehr kräftige geweſen ſeyn; denn alsbald rückten die heſſiſchen Scharfſchützen vor und brachten den Republikanern viele Verluſte bei. Hinter den Heſſen d’rein ſtürmte die übrige badiſche Jnfan- fanterie vor, wobei namentlich die 5te Compagnie des 4ten Regiments mit gefälltem Bajonett eindrang. Der Kampf mag ein ſehr blutiger geweſen ſeyn; denn die Republikaner ſtanden nicht bloß in den Straßen den Truppen gegenüber, ſondern es wurde ſogar aus den Kellerlöchern und von den Dächern auf dieſelben geſchoſſen. Aber die heſſiſchen und die badiſchen Trup- pen haben mit einem Muthe und mit einer Ausdauer gefochten, die bewundernswerth waren, vor Allem aber zeichnete ſich die 5te Compagnie des 4ten Regi- ments aus, welche eine alte Scharte ruhmvoll aus- gewetzt. Die Republikaner wurden durch die Straßen bis auf den Karlsplatz getrieben. Dort hat ein Pe- lotonfeuer ſie völlig geworfen. Es ſollen ihrer eine große Anzahl geblieben ſeyn. Der Reſt flüchtete ſich auf die nahen Anhöhen in die Wälder. So viel über die blutige Entſcheidung. Nähere Einzelheiten wer- den die amtlichen Berichte wohl heute ſchon bringen. (F. J.) Freiburg, den 25 April. Die Zahl der in dem Ge- fechte gegen die Freiſchaaren und dem Sturm der Stadt Gefallenen und Verwundeten konnte noch nicht genau ermittelt werden. Trotz eins Kanonendonners, der die Erde erdröhnen machte, ſpricht man übrigens von einer verhältnißmäßig kleinen Zahl. Auf Seiten des Militärs wiſſen wir bis jetzt nur von etwa 14 Todten und 20 Verwundeten (unter letzteren ein Herzogl. naſſauiſcher Lieutenant), auf Seiten der Freiſchaa- ren vielleicht eben ſo viel. (Auf der hieſigen Ana- tomie liegen 11 Leichen von den Freiſchärlern.) — Heute iſt dahier eine allgemeine Entwaffnung in Folge des nun eingetretenen Kriegszuſtandes vorgenommen worden. — Man hat eine Menge gefangener Frei- ſchärler eingebracht. Man wird ihnen den Prozeß machen und dem Rechte ſeinen Lauf laſſen, übrigens zwiſchen Verführern und Verführten wohl unterſchei- den, und Letztere mit der Milde, die mit der Gerech- tigkeit vertraglich iſt behandeln. — Heute ſind die HH. Dr. Karl v. Rotteck, Buchhändler Emmerling, Schriſt-Verfaſſer Reich und Hafner Kraus jun. mit Militär-Begleitung nach Raſtatt abgeführt worden. — Geſtern ſind Arbeiter-Schaaren in der Nähe von Hüningen herüber gekommen, aber alsbald entwaff- net worden. (Freib. Z.) Freiburg, den 26 April. Geſtern Nachmittag be- ſtatteten wir unter Hagelſchlag und Regenguß unſere Gefallenen, acht Mann, in ein gemeinſames Grab. Schwer Verwundete, darunter ein naſſauiſcher Offi- cier, liegen im Hoſpital. Daß Hecker, Weißhaar und Conſorten ſich in die Schweiz geflüchtet haben, iſt bekannt; nicht aber, daß Hecker am 24 d. bei Lieſtal geſehen worden iſt, wo er an der Spitze neuer (freilich ſehr geringer) Haufen aus der Schweiz ſteht. Die Nachrichten von Frei- burg ſcheinen ihn ermuthigt zu haben. Das Ende des Dramas war ihm noch nicht bekannt. Zugleich vernehmen wir, daß vorgeſtern Arbeiterſchaaren in der Nähe von Hüningen herübergekommen, aber als- bald entwaffnet worden ſind. (Karlsr. Ztg.) Raſtatt, den 24 April. Heute Mittag um 2 Uhr ſind wenigſtens 25 Freiſchärler, welche bei dem Gefecht bei Freiburg geſangen genommen wurden, unter ge- höriger Bedeckung in die Kaſematten unſerer Feſtung gebracht worden. Ein Soldat, der den Transport der Geſangenen hieher begleitete, hat eine Fahne der Aufrührer, mit IV. R. bezeichnet, erbeutet. General- lieutenant Hoffmann zog ſeine Uhr aus und machte ſie dem Soldaten zum Geſchenk. Die Fahne hat dieſer mit hieher gebracht. (F. J.) Von der Schweizer-Gränze, den 25 April. Von einem zuverläſſigen Manne wird verſichert, daß er geſtern Mittag Herwegh und deſſen Frau in Kan- dern geſprochen habe und Letztere ſich auf das Leb- haſteſte für die Sache der Republik intereſſire. Sie trägt Piſtolen. Jn dieſem Augenblicke hören wir rechts und links um uns ſchießen, wiſſen aber nichts Genaues über den Stand der Dinge; allgemein hofft man, daß am heutigen Tage dem Bürgerkriege bei uns ein Ende gemacht werde. Die Soldaten ſind über die fremden Eindringlinge ganz erboßt, was dieſen theuer zu ſtehen kommen dürfte. Auf der Schuſter- Jnſel ſoll ſich eine Schaar von mehreren Hundert Freiſchärlern, die geſtern von Hüningen kamen, ver- ſchanzt haben. (Karlsr. Ztg.) Aus der nördlichen Schweiz, den 22 April. Die ſchweizeriſchen Behörden haben bei der republikani- ſchen Schilderhebung im Seekreiſe längs der Rhein- gränze alles Mögliche gethan, um Gränzverletzungen durch betreffende Schaaren abzuhalten. Schaffhauſen hat ſein geſammtes Contingent unter die Waffen ge- rufen, Zürich ſeine Gränzen unter die Obhut des Oberſten Ziegler geſtellt, Aargou in die Rheinbezirke Munition geſendet, die Commandanten derſelben be- vollmächtigt, nöthigen Falles Truppen aufzubieten und die Stromübergänge zu ſchützen, was in wenigen Stunden bewerkſtelligt werden kann; in Baſel läßt Oberſt Frei ſowohl die deutſche als die franzöſiſche Gränze ſcharf bewachen, und hat die beabſichtigte Verſammlung deutſcher Bewaffneter ſtrenge unter- ſagt. Sowohl den Aufſtändiſchen als den württem- bergiſchen Truppen, welche in Verfolgung der Repu- blikaner ſchon bis Waldshut vorgedrungen ſind, wurde von der Regierung von Schaffhauſen der Durchzug durch ſchweizeriſches Gebiet abgeſchlagen. Die Ver- bindung zwiſchen Hecker und Herwegh ſcheint haupt- ſächlich durch die Frau dieſes Letzteren ſtattgefunden zu haben, welche mehrere Male zwiſchen Baſel und Konſtanz hin- und her gereiſet ſeyn ſoll. (S. M.) Zürich, den 23 April. Geſtern ſind über hundert Republikaner aus Baden hier angelangt. Die Ent- fernung der Flüchtlinge von der Gränze wurde durch das Commando der eidgenöſſiſchen Truppen verfügt. (S. M.) Heidelberg, den 25 April. Geſtern war unſere Stadt in großer Beſtürzung. Um die Mittagszeit kam eine Zahl von etwa 200 mit Flinten, Senſen, Miſtgabeln ꝛc. bewaffneter Bauern, aus der Gegend von Sinsheim her, in die Stadt. Da die Mannſchaſt, welche das Thor beſetzt hatte, zu ſchwach war, konnte dieſe Schaar nicht zurückgehalten werden. Doch hatte man im Allgemeinen Kunde von ihrem Herannahen erhalten, und ſo war denn auch unſere Bürgerwehr, unter der Leitung ihres tüchtigen Commandanten Rummer, ſchnell verſammelt. Die Schaar, welche auf dem Markte Poſto gefaßt hatte, wurde umringt und gezwungen, ihre Waffen niederzulegen. Nach ihrer Ausſage wären ſie von hier aus eingeladen worden, um gegen fremdes Militär zu kämpfen und die Republik zu proclamiren. Als ſie ſich hintergangen ſahen, ſchmähten ſie ihre Verführer. Später erhielten ſie ihre Waffen wieder und zogen ruhig aus der Stadt. Zwei ſpätere Züge wurden vor dem Thore von der Bürgerwehr zurückgewieſen. Die hieſigen Bürger, welche keine Republik wollen, waren feſt ent- ſchloſſen, Gewalt zu gebrauchen, wenn die Schaaren ſich widerſetzen würden, was jedoch, wie wir ſo eben bemerkt, nicht der Fall war. Einzelne von der auf dem Markte verſammelten Schaar, welche zu ent- fliehen ſuchten, wurden eingeholt, und da fehlte es denn auch nicht an leichten Wunden. Dieſes kräftige Auftreten unſerer wackern Bürger, welchen ſich auch die Studenten angereiht hatten, hat einen gewaltigen Eindruck gemacht, und es wird wohl jetzt nicht mehr verſucht werden, die Republik hier auszurufen. Die Nacht verlief ganz ruhig, doch blieben die ſämmtlichen Bürger unter den Waffen. — Jn dem hieſigen Eiſen- bahnhofe liegen 150 Mann Naſſauer, deren Hülfe jedoch geſtern gar nicht in Anſpruch genommen wurden. (F. J.) Mannheim, den 26 April, Nachmittags 3½ Uhr. Die ſeit mehreren Tagen genährte Erbitterung zwi- ſchen dem hier liegenden naſſauiſchen Regiment und den niederen Bürgerklaſſen brach heute Morgen gegen 12 Uhr zu offenem Kampfe aus. Es kam an der Rheinbrücke zwiſchen dem dort aufgeſtellten naſſauiſchen Wachtpoſten und den Bürgern zum blutigen Kampfe. Letztere nämlich wollten, um den Zuzug von baieri- ſchen Truppen von Ludwigshafen her zu verhindern, die Schiffbrücke abführen. Dem widerſetzten ſich die naſſauiſchen Soldaten, zogen ſich ſpäter, als ſie ſich in Gefahr ſahen, übermannt zu werden, auf das am anderen Ende der Brücke aufgeſtellte baieriſche Piket und gaben Feuer. Dieſem Beiſpiele folgten alsbald die Baiern, bis endlich Parlamentäre von beiden Seiten in der Mitte der Brücke zuſammentraten. Während dieſe noch unterhandelten, ſchwammen von Mannhei- mer Seite mehrere der Brückenkähne ruhig den Rhein hinunter und die Verbindung mit dem baieriſchen Gebiete iſt fürs Erſte unterbrochen. Nach Karlsruhe iſt ſofort eine Bürger-Deputation abgegangen, um von dort die Entfernung der naſſauiſchen Truppen zu erlangen. Der Brückenkampf hat einen Todten und vier ſchwer Verwundete gekoſtet. Von den Sol- daten ſah ich zwei Verwundete nach Ludwigshaſen abführen. (F. J.) Wien, den 25 April. Verfaſſungs-Urkunde des öſterreichiſchen Kaiſerſtaates. (Schluß.) V. Der Reichstag. §. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem Kaiſer die geſetzgebende Gewalt ausübt, iſt in zwei Kammern, den Senat und die Kammern der Abge- ordneten getheilt. Die Dauer des Reichstages wird auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung deſſelben feſtgeſetzt. §. 35. Der Senat beſteht: a) aus Prinzen des Kaiſerl. Hauſes nach vollendetem 24ſten Jahre. b) Aus den, von dem Kaiſer ohne Rückſicht auf Stand und Geburt für ihre Lebensdauer ernannten Mitglie- dern. c) Aus hundertfünfzig Mitgliedern, welche von den bedeutendſten Grundbeſitzern für die ganze Dauer der Wahlperiode aus ihrer Mitte gewählt werden. §. 36. Die Kammer der Abgeordneten beſteht aus dreihundert drei und achtzig Mitgliedern. Die Wahl ſämmtlicher Mitglieder der Kammer der Abgeordneten beruht auf der Volkszahl und auf der Vertretung aller ſtaatsbürgerlichen Jntereſſen. §. 37. Die Wahlen der Mitglieder beider Kammern werden für den erſten Reichstag nach einer proviſoriſchen Wahlordnung vor- genommen. §. 38. Das definitive Wahlgeſetz wird von dem verſammelten Reichstage beſchloſſen, und darin auch die Beſtimmungen über die, den Abge- ordneten zur zweiten Kammer zu gewährenden Ent- ſchädigungen ausgeſprochen werden. §. 39. Jede Kammer erwählt ihre Präſidenten und übrigen Func- tionäre, ihr allein ſteht die Prüfung und Entſcheidung über die Gültigkeit der Wahlen zu. §. 40. Die Mit- glieder beider Kammern können ihr Stimmrecht nur perſönlich ausüben, und dürfen von ihren Committen- ten keine Jnſtructionen annehmen. §. 41. Die Sitzun- gen beider Kammern ſind öffentlich, eine Ausnahme davon kann nur durch Beſchluß der Kammer ſtatt- finden, welche darüber auf Verlangen von zehn Mit- gliedern oder dem Präſidenten in geheimer Sitzung entſcheidet. §. 42. Kein Kammer-Mitglied kann wäh- rend des Reichstages ohne ausdrückliche Zuſtimmung der Kammer, welcher es angehört, den Fall der Er- greifung auf der That ausgenommen, gerichtlich ver- folgt oder verhaftet werden. §. 43. Ein Kammer- Mitglied, welches eine, vom Staate beſoldete Dienſt- ſtelle annimmt, hat ſich einer neuen Wahl zu unter- ziehen; die Regierung wird keinem gewählten Mitgliede den Eintritt in die Kammer verweigern. §. 44. Die Kammern verſammeln ſich nur auf Einberufung des Kaiſers und haben nach erfolgter Auflöſung oder Vertagung keine Geſchäfte zu verhandeln. VI. Wirkſamkeit des Reichstages. §. 45. Alle Geſetze bedürfen der Zuſtimmung beider Kammern und der Sanction des Kaiſers. §. 46. Beim erſten abzuhaltenden Reichstage und nach jedem neuen Regierungs-Antritte wird die Civilliſte des Kaiſers für ſeine ganze Regierungsdauer feſtgeſetzt. Apanagen und Ausſtattungen für die Mitglieder des Kaiſerhauſes werden von Fall zu Fall dem Reichs- tage zur Schlußfaſſung vorgelegt. §. 47. Die jähr- lichen Bewilligungen zur Ergänzung des ſtehenden Heeres, die Bewilligung zur Erhebung von Steuern und Abgaben, die Contrahirung von Staatsſchulden, die Veräußerung von Staatsgütern, die Prüfung und Feſtſtellung des jährlichen Voranſchlages der Staats- Einnahmen und Ausgaben und des jährlichen Ge- bahrungs-Abſchluſſes kann nur durch ein Geſetz er- folgen. Dieſe Geſetz-Vorſchläge ſind zuerſt bei der Kammer der Abgeordneten einzubringen. §. 48. Beide Kammern können Geſetz-Vorſchläge machen, oder unter Nachweiſung der Gründe bei der Regie- rung auf die Vorlage eines Geſetz-Entwurfes an- tragen. Sie konnen Petitionen annehmen und zur Verhandlung bringen, jedoch dürfen ſolche Petitionen von Privaten und Corporationen nicht perſönlich über- reicht, ſondern ſie müſſen durch ein Mitglied der Kam- mer vorgelegt werden. §. 49. Zur Gültigkeit eines- Beſchluſſes iſt in jeder Kammer die Anweſenheit von wenigſtens Dreißig in dem Senate, und von Sechszig in der zweiten Kammer erſorderlich. §. 50. Geſetzes-

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Zitationshilfe: Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 104, Hamburg, 1. Mai 1848, S. [2]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hc_1040105_1848/2>, abgerufen am 19.04.2024.