Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.Cassel wegen eines solchen von Cassel über Hersfeld nach 1718 mit Nassau-Oranien wegen Errichtung einer Hessisch- 1719 mit dem Bischofe von Münster wegen verbotener 1724 mit der Stadt Lübeck; 1725 mit Schaumburg-Lippe puncto turbationis regalis 1730 wurde gegen die Stadt Cöln ein mandatum sine 1731 Jnhibition gegen die Stadt Bremen wegen Erricht- 1732 Mandat gegen den Magistrat zu Wetzlar, weder jetzt Mit Recht sagt Klüber in seiner 1811 über das Post- §. 3. Die Wahlcapitulation Karl VII. Als nach Ableben Karl VI. (gestorben den 20. October Caſſel wegen eines ſolchen von Caſſel über Hersfeld nach 1718 mit Naſſau-Oranien wegen Errichtung einer Heſſiſch- 1719 mit dem Biſchofe von Münſter wegen verbotener 1724 mit der Stadt Lübeck; 1725 mit Schaumburg-Lippe puncto turbationis regalis 1730 wurde gegen die Stadt Cöln ein mandatum sine 1731 Jnhibition gegen die Stadt Bremen wegen Erricht- 1732 Mandat gegen den Magiſtrat zu Wetzlar, weder jetzt Mit Recht ſagt Klüber in ſeiner 1811 über das Poſt- §. 3. Die Wahlcapitulation Karl VII. Als nach Ableben Karl VI. (geſtorben den 20. October <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0359" n="346"/> Caſſel wegen eines ſolchen von Caſſel über Hersfeld nach<lb/> Fuld;</p><lb/> <p>1718 mit Naſſau-Oranien wegen Errichtung einer Heſſiſch-<lb/> Oraniſch-Naſſau-Dietziſchen Poſt;</p><lb/> <p>1719 mit dem Biſchofe von Münſter wegen verbotener<lb/> Briefſammlung und Nichtöffnung der Stadtthore;</p><lb/> <p>1724 mit der Stadt Lübeck;</p><lb/> <p>1725 mit Schaumburg-Lippe <hi rendition="#aq">puncto turbationis regalis<lb/> postarum juris</hi>;</p><lb/> <p>1730 wurde gegen die Stadt Cöln ein <hi rendition="#aq">mandatum sine<lb/> clausula</hi> wegen dem unzuläſſigen Botenwerke und Anlegung<lb/> eines Poſtwechſels zwiſchen Cöln und Frankfurt, dann Cöln<lb/> und Holland erwirkt;</p><lb/> <p>1731 Jnhibition gegen die Stadt Bremen wegen Erricht-<lb/> ung eines doppelten Poſtwagencourſes;</p><lb/> <p>1732 Mandat gegen den Magiſtrat zu Wetzlar, weder jetzt<lb/> noch künftig Heſſen-Caſſel'ſchen noch andern neulich verſuchten<lb/> Poſtanlegungen ein Comptoir zu geſtatten ꝛc. ꝛc.</p><lb/> <p>Mit Recht ſagt <hi rendition="#aq">Klüber</hi> in ſeiner 1811 über das Poſt-<lb/> weſen in Deutſchland erſchienenen Schrift: „ſo war das Reichs-<lb/> Poſtgeneralat in ſtetem Kampf mit ſeinen Antipoden und die<lb/> Reichspoſt faſt immerwährend ein <hi rendition="#aq">cursus militans</hi>.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head> <hi rendition="#b">§. 3.<lb/> Die Wahlcapitulation Karl <hi rendition="#aq">VII</hi>.</hi> </head><lb/> <p>Als nach Ableben Karl <hi rendition="#aq">VI</hi>. (geſtorben den 20. October<lb/> 1740) Karl <hi rendition="#aq">VII</hi>. von Bayern auf den deutſchen Kaiſerthron<lb/> erhoben wurde, erhielt der Artikel 29, „das Poſtweſen“ be-<lb/> treffend, verſchiedene Zuſätze und Aenderungen. Jn §. 3 wurde<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [346/0359]
Caſſel wegen eines ſolchen von Caſſel über Hersfeld nach
Fuld;
1718 mit Naſſau-Oranien wegen Errichtung einer Heſſiſch-
Oraniſch-Naſſau-Dietziſchen Poſt;
1719 mit dem Biſchofe von Münſter wegen verbotener
Briefſammlung und Nichtöffnung der Stadtthore;
1724 mit der Stadt Lübeck;
1725 mit Schaumburg-Lippe puncto turbationis regalis
postarum juris;
1730 wurde gegen die Stadt Cöln ein mandatum sine
clausula wegen dem unzuläſſigen Botenwerke und Anlegung
eines Poſtwechſels zwiſchen Cöln und Frankfurt, dann Cöln
und Holland erwirkt;
1731 Jnhibition gegen die Stadt Bremen wegen Erricht-
ung eines doppelten Poſtwagencourſes;
1732 Mandat gegen den Magiſtrat zu Wetzlar, weder jetzt
noch künftig Heſſen-Caſſel'ſchen noch andern neulich verſuchten
Poſtanlegungen ein Comptoir zu geſtatten ꝛc. ꝛc.
Mit Recht ſagt Klüber in ſeiner 1811 über das Poſt-
weſen in Deutſchland erſchienenen Schrift: „ſo war das Reichs-
Poſtgeneralat in ſtetem Kampf mit ſeinen Antipoden und die
Reichspoſt faſt immerwährend ein cursus militans.
§. 3.
Die Wahlcapitulation Karl VII.
Als nach Ableben Karl VI. (geſtorben den 20. October
1740) Karl VII. von Bayern auf den deutſchen Kaiſerthron
erhoben wurde, erhielt der Artikel 29, „das Poſtweſen“ be-
treffend, verſchiedene Zuſätze und Aenderungen. Jn §. 3 wurde
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